Zum Inhalt springen

ADB:Taxis, Johann Baptist von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Taxis, Johann Baptista von“ von Josef Rübsam in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 496–499, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Taxis,_Johann_Baptist_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 04:02 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Taxis, Innocent von
Band 37 (1894), S. 496–499 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Baptista von Taxis in der Wikipedia
Johann Baptista von Taxis in Wikidata
GND-Nummer 119205009
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|37|496|499|Taxis, Johann Baptista von|Josef Rübsam|ADB:Taxis, Johann Baptist von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119205009}}    

Taxis: Johann Baptista v. T., Generaloberstpostmeister, war der älteste Sohn des Roger v. T. und seiner Gemahlin Alegria Albrici. Seine Thätigkeit auf dem Gebiete des Postwesens eröffnete er unter König Philipp dem Schönen und Kaiser Maximilian I. Noch bei Lebzeiten seines Onkels Franz (S. 490), welchen er in der obersten Leitung unterstützte, erhielt Joh. Bapt. in Anbetracht der besonderen Verdienste derer v. Taxis (ceulx de famille de Taxis) um das Postwesen am 30. November 1517 zu Valladolid von König Karl I. von Spanien die Anwartschaft auf das Amt eines obersten Post- und Couriermeisters in allen seinen Reichen, welches derselbe noch vor dem Ablaufe des Jahres 1517 antrat.

Am 28. August 1518 naturalisirten Königin Johanna und ihr Sohn König Karl I. von Spanien zu Saragossa den Joh. Bapt. v. T. und seine Brüder Maphe (Mateo) und Simon aus Cornello im Gebiete von Venedig für alle von ihnen beherrschten Reiche und betrauten dieselben mit der Verwaltung des Postwesens auf Lebenszeit unter der obersten Leitung des ersteren. Mit der Ausübung dieses Amtes sollten die Einkünfte sowie alle diejenigen Vorrechte und Vergünstigungen verbunden sein, welche bereits Franz v. T. zugesprochen waren. Insbesondere wurde dem Joh. Bapt. v. T. die ausschließliche Berechtigung zur Ausübung der Postgerechtsame und die Jurisdiction über die nach seinem Ermessen anzustellenden und abzusetzenden Postbeamten zugesichert. Die Postbeamten und Couriere, welche Joh. Bapt. feierlich in Eid und Pflicht zu nehmen hatte, waren zur Führung des königlichen Wappens innerhalb und außerhalb der spanischen Monarchie sowie zum Tragen von Waffen berechtigt. Die dem Postdienste gewidmeten Häuser sollten von allen Abgaben und Lasten, namentlich auch von Einquartierung befreit sein und standen gegen Beraubungen unter einem besonderen königlichen Schutze.

Bei der Ausübung ihrer Postgerechtsame stieß die Familie derer v. Taxis gleich von Anfang an in Spanien, ungeachtet der erhaltenen Privilegien, auf heftigen Widerstand, indem die correos von Barcelona und Valencia, welche zu der Bruderschaft der Capelle des hl. Marcus gehörten, mit großer Zähigkeit an den ihnen von früheren Königen gewährten Vorrechten festhielten. Trotz ihrer Naturalisation hielt man die T. in Spanien für Fremde, für Venetianer, da ihre Heimath Cornello in der von Venedig beherrschten Landschaft Bergamo lag. Der Widerstand der correos von Aragonien war so nachhaltig, daß erst im J. 1696 ein Nachkomme des spanischen Zweiges der T., der Graf v. Oñate, in [497] den ruhigen Besitz des Oberstpostmeisteramtes in diesem Königreiche gelangte. Im deutschen Reiche und den österreichischen Erblanden, in welchen bereits der Vater des Joh. Bapt. den Reichsadel besaß, sowie in Italien und Frankreich wurden die Taxis’schen Posten ohne jeden Einspruch von Seiten der betheiligten Territorialherren errichtet; ebensowenig verlautet von einem Widerstand des älteren städtischen Botenwesens, welches durch die internationale Gestaltung der Taxis’schen Schöpfungen allerdings nur wenig berührt wurde.

Joh. Bapt. v. T. überbrachte die erste Nachricht von der Wahl Karl’s I. zum römischen Könige (28. Juni 1519) in eigener Person an den Brüsseler Hof. Sein Patent als Generaloberstpostmeister (chief et maistre general de noz postes par tous noz royaumes, pays et seigneuries), dessen Wortlaut ich in der Union postale Vol. XVII. Nr. 9, veröffentlichte, erhielt Joh. Bapt. zu Gent am 14. Juni 1520. Während des Nürnberger Reichstages (1522) ließ Kaiser Karl V. eine Post legen, welche die Niederlande mit dieser Stadt in Verbindung setzte, während sein Bruder Ferdinand I. für die Unterhaltung einer Post von Nürnberg bis zu seinem eigenen und dem Hofe Ludwig’s II. von Ungarn Sorge trug. Joh. Bapt. begleitete Karl V. auf seinem Krönungszuge (1530) und wurde bald darauf vom Kaiser mit der Grafschaft La Roche in den Ardennen belehnt. Am 14. September 1530 urkundete Joh. Bapt. als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Pelegrin v. Taxis, welcher das Postamt zu Rom („postmeysterey bewaerder“) verwaltet hatte, und bezeugte als solcher, von dem ehrsamen Bartholomäus Welser und Gesellschaft zu Augsburg ein größeres Guthaben des Pelegrin v. T. baar erhalten zu haben. Die den Postbeamten in den Niederlanden zukommende Befreiung von allen Steuern und Abgaben, welche von jeher in allen von der Post berührten Ländern den betreffenden Beamten zugestanden war, wurde am 28. Septbr. 1532 von Maria, Königin von Ungarn und Böhmen, Erzherzogin von Oesterreich, als der Statthalterin der Niederlande von neuem verbrieft.

Als zu Beginn des Jahres 1533 die Nothwendigkeit sich herausstellte, eine neue Postverbindung zwischen den Niederlanden und Spanien herzustellen, welche zugleich das Hoflager des Königs von Frankreich berühren sollte, wurde dem Kaiser Karl V., welcher sich damals in Toledo befand, französischerseits zugemuthet, diesen Postenzug nicht nur auf eigene Kosten zu erhalten, sondern auch dem Controlleur-general der französischen Posten die Anlage desselben sowie die Jurisdiction über das Betriebspersonal zu überlassen. Nach längeren Verhandlungen widerrieth es Joh. Bapt. v. T., auf diese Bedingungen einzugehen, zumal nach den gemachten Erfahrungen die der obersten Leitung des Controlleur-general unterstellten Posten nicht die nöthige Gewähr für eine genügend rasche Beförderung der Felleisen böten. Falls man von französischer Seite auf den genannten Bedingungen bestehe, sei es vorzuziehen, den Brief- und Packetverkehr durch eigene Expreßcouriere besorgen zu lassen.

Zur Anerkennung seiner langjährigen, unermüdlichen, in Kriegs- und Friedenszeiten bewährten Dienste in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Italien und anderen Ländern vermehrte Karl V. das Wappen seines Generaloberstpostmeisters am 5. Januar 1534 in der Weise, daß für den einköpfigen wachsenden Adler im oberen Felde des Schildes ein zweiköpfiger wachsender Adler stehen sollte. Der langwierige zwischen Joh. Bapt. und seinem Bruder Maphe v. T. einerseits, und ihrem Bruder Simon, kaiserlichem Postmeister in Mailand, andererseits schwebende Proceß wurde im Mai 1534 vom großen Rathe in Mecheln im Namen Karl’s V. in der Weise zum Austrag gebracht, daß unter Bestätigung des von Johann Anton v. Taxis, Kaufherrn und Bürgers [498] („mercator nec non civis et incola“) zu Augsburg gegebenen Schiedsspruches, es bei den Bestimmungen sein Verbleiben haben sollte, welche in dem kaiserlichen Decrete über die Vertheilung der spanischen, römischen, deutschen und flandrischen Posten niedergelegt worden waren. Auch die Streitpunkte der Brüder über verschiedene Liegenschaften in ihrer alten bergamaskischen Heimath wurden bei dieser Gelegenheit geschlichtet. Zur Ausgleichung von Geldangelegenheiten bediente man sich der Welser in Venedig und Antwerpen.

Als Muley Hassan, der Beherrscher von Tunis, aus seinem Reiche vertrieben, bei Karl V. Hülfe suchte, wohnte derselbe (1535), auf den Wunsch des Kaisers, im Hause des Joh. Bapt. v. T. zu Brüssel und wurde von demselben auf das glänzendste unterhalten und bewirthet. Höchstwahrscheinlich lag die gastliche Wohnung des Generaloberstpostmeisters gegenüber dem Friedhofe der Kirche Unserer lieben Frau vom Sande (Notre Dame des Sablons). Das am 22. November 1539 zu Brüssel errichtete Testament des Joh. Bapt. v. T. datirt im Hause „gestaen opde savele“. – Hohes Alter und Kränklichkeit veranlaßten den Joh. Bapt. den Kaiser zu bitten, er möge das Generaloberstpostmeisteramt noch bei seinen Lebzeiten seinem Sohne Franz übertragen. Am 5. August 1536 willfahrte der Kaiser seinem Ansuchen in Anbetracht seiner langjährigen, getreuen und ersprießlichen Wirksamkeit. Unter seinen Leistungen wird namentlich hervorgehoben, daß Joh. Bapt. v. T. nicht ohne große Beschwerden und persönliche Gefahren den Feldpostdienst bei den kaiserlichen Armeen in Italien und bei den gegen die Türken kämpfenden Heeren organisirt, und daß er den Kaiser auf den meisten seiner Züge zu Wasser und zu Land begleitet habe. Uebrigens behielt Joh. Bapt. nach wie vor bis zu seinem Tode die Oberaufsicht über das kaiserliche Postwesen.

Wie hoch Karl V. die Leistungen seines Generaloberstpostmeisters anschlug, wie sehr er seine Tüchtigkeit zu schätzen wußte, ist aus einer ganzen Reihe von kaiserlichen Urkunden und Erlassen ersichtlich, in welchen die Amtsführung des Joh. Bapt. v. T. rühmend anerkannt wird. Auch der erste Secretär Karl’s V., Juan Aleman, Señor de Bonilanes, welchem seine amtliche Stellung reichliche Gelegenheit bot, mit Joh. Bapt. zu verkehren und dessen umsichtige Geschäftsleitung zu beobachten, berichtet von wiederholten Lobeserhebungen, welche der Monarch in seiner Gegenwart der Thätigkeit seines obersten Postbeamten habe angedeihen lassen. Am 21. December 1540 übertrug der kaiserliche Rath und Generaloberstpostmeister Joh. Bapt. die Verwaltung der Postämter Bobenheim (südlich von Worms), Didilzheim und Rheinhausen seinen Vettern Seraphin (S. 521) und dessen Bruder Bartholomäus auf Lebenszeit. Als Karl V. im J. 1541 seinen großen Reichstag zu Regensburg abhielt, befand sich auch Joh. Bapt. v. T. in seinem Gefolge, erkrankte jedoch daselbst und traf am 6. Mai 1541 seine letztwilligen Verfügungen.

Johann Baptista v. Taxis, Herr zu Hemessem, eques auratus, Hofpfalzgraf und kaiserlicher Rath, verschied am 16. October 1541 und wurde in der Kirche Notre Dame des Sablons zu Brüssel beigesetzt. Seiner Ehe mit Christine v. Wachtendonk, welche aus einer hochangesehenen Familie des Herzogthums Geldern stammte, waren sechs Söhne und sechs Töchter entsprossen. Sein ältester Sohn Roger wandte sich dem geistlichen Stande zu und starb als Protonotarius der römischen Kirche, Decan der Cathedrale zu Antwerpen, Propst zu St. Peter in Löwen und Kanzler der dortigen Universität am 16. März 1593. Raimond, der zweite Sohn, wirkte nach dem Tode seines Onkels Maphe (Maffeo, Matteo, † 1535) in Spanien als correo mayor bis zu seinem im J. 1578 erfolgten Tode und ward der Begründer des spanischen Zweiges der Familie Taxis, welcher mit dem auch als Dichter hochgeschätzten correo mayor Don Juan II., Grafen [499] von Villamediana, in seiner männlichen Linie im J. 1622 ausstarb. Franz, der unmittelbare Nachfolger seines Vaters, überlebte diesen nur kurze Zeit und verschied in einem Alter von 22 Jahren unvermählt. Ihm folgte in der Verwaltung des Generaloberstpostmeisteramtes seit dem Jahre 1543 Leonard I. v. Taxis (S. 514), der vierte Sohn des Joh. Bapt., während der fünfte Namens Ludwig in seiner Jugend starb. Da des Leonard jüngster Bruder, Johann Baptista (1530–1610) (s. u.) ohne Hinterlassung von Nachkommen starb, und die spanische Linie in ihren männlichen Sprossen, wie bereits erwähnt, im J. 1622 erlosch, so blühte von dem Stamm des Joh. Bapt. nur noch der durch die Nachkommenschaft des Leonard gebildete Brüssel-Frankfurt-Regensburger Zweig der Familie fort, dessen ältester männlicher Sprosse auch von den in Italien, Deutschland und Oesterreich zerstreuten Gliedern des Hauses Taxis als Familienhaupt anerkannt wurde. – Von den drei natürlichen Söhnen des Joh. Bapt. v. T. wurde Augustin Kanonikus im Collegiatstifte des hl. Gomar zu Lierre in Brabant, Anton Postmeister in Antwerpen († 1574) und Johann Anton Postmeister zu Rom. Anton v. T. begründete die Antwerpener Linie des Hauses Taxis, während Johann Anton um das Jahr 1580 ohne Nachkommen zu Rom starb. Beide wurden von Kaiser Karl V. legitimirt und haben sich als oberste Leiter jener wichtigen Postämter zu Antwerpen und Rom vortrefflich bewährt.

Ein sehr gutes Porträt des Generaloberstpostmeisters Joh. Bapt. in orientalischer Kleidung (Kniestück) mit seinem Wappen, gemalt von Nikolaus van der Horst und gestochen von Paulus Pontius, findet sich in den Marques d’honneur de la maison de Tassis des Chifletius, Seite 77 als Gegenstück zu dem Bildnisse des Muley Hassan auf der vorhergehenden Seite. Die von C. v. Wurzbach XLV, 74 mit diesem Johann Baptista v. Taxis zusammengebrachten zwei Bildnisse gehören nicht hierher. Vgl. auch W. E. Drugulin, Allgemeiner Porträtkatalog, Nr. 21034, 21055.

Francesco Zazzera, Della nobilta dell’ Italia. Parte seconda. Napoli 1628. Unter Della famiglia de Tassis. D und E. – Rübsam, Johann Baptista von Taxis, S. 8 ff. – Anales de las ordenanzas de correos de España I, 2 ff. Madrid 1879. – Rawden Brown, Calendar of state papers III, Nr. 331 u. 456. London 1864. – Thebussem, Un pliego de cartas, p. 22. Madrid 1891. – Gachard, Rapport sur les archives de Lille p. 310. Bruxelles 1841. – Lanz, Korrespondenz des Kaisers Karl V. I, 72. Leipzig 1844. – Ch. Weiß, Papiers d’état du cardinal de Granvelle II, 86. – Mann, Abrégé de l’histoire de la ville de Bruxelles I, 104. Bruxelles 1785. – C. v. Höfler, Zur Kritik und Quellenkunde der ersten Regierungsjahre K. Karl V. In den Denkschriften der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Classe. XXVIII, 161. Wien 1878.