ADB:Ullmann, Karl
Schleiermacher und Neander, hat er die sogenannte Vermittelungstheologie auf dogmatischem und historischem Gebiete erfolgreich gepflegt und als Leiter des badischen Kirchenwesens das gesammte kirchliche Leben, hauptsächlich nach der erbaulichen Seite hin thatkräftig gefördert.
Ullmann: Karl U., hervorragender protestantischer Theolog und badischer Kirchenmann, † 1865. Als wissenschaftlicher Theologe beeinflußt vonEines reformirten pfälzischen Pfarrers Sohn, erblickte U. am 15. März 1796 das Licht der Welt zu Epfenbach in der badischen Pfalz zwischen Heidelberg und Mosbach am linken Ufer des Neckar, wo sein Vater bis in die 40er Jahre des 19. Jahrhunderts seines Amtes wartete. Auf dem Gymnasium zu Heidelberg vorgebildet, begann der Jüngling im Herbste 1812 seine akademischen Studien an der Universität daselbst und vollendete sie im Herbste 1816 in Tübingen. In der Heimath examinirt und am 12. Januar 1817 ordinirt, ging er als Vicar nach Kirchheim bei Heidelberg. Auf den Rath akademischer Freunde aber und im Einverständniß mit seinen Eltern beschloß er, sich der akademischen Laufbahn zu widmen, nahm im Herbste 1817 seine Studien in Heidelberg wieder auf, um daselbst bei Hegel Philosophie und bei Creuzer Philologie zu treiben, promovirte im Frühjahr 1819 dort als Doctor der Philosophie, erhielt seine wissenschaftliche Grundrichtung aber erst jetzt auf einer wissenschaftlichen Reise in Norddeutschland zu Berlin im Umgange mit Schleiermacher und Neander, von denen jener die Glaubenslehre aus dem frommen Gefühle innerhalb der christlichen Gemeinschaft neu auferbaute und sie so über den Gegensatz von Rationalismus und Supranaturalismus hinaushob, während gleichzeitig Neander die historische Theologie aus der Enge des individualistischen Pragmatismus der Rationalisten befreite. Aus dem Streben, das geschichtliche Christenthum mit den berechtigten Bildungselementen der Zeit zu „vermitteln“, [197] ist der von Neander vertretenen Theologie der Name „Vermittelungstheologie“ beigelegt worden. U. hat diese mit Begeisterung ergriffen und durchhaucht von der Wärme subjectiver Frömmigkeit macht er von da an bis an seinen Tod in allen seinen Arbeiten und amtlichen Stellungen den Eindruck einer aufrichtig frommen und allen Bildungsaufgaben seiner Zeit zugewandten Persönlichkeit. Dieser Neander’sche Standpunkt ist das Anziehende an ihm, aber auch seine Grenze. Nach dieser vielseitigen Vorbereitung begann U. im Herbste 1819 in Heidelberg seine akademische Lehrthätigkeit, wurde Privatdocent für exegetische und historische Theologie und erhielt, auf Grund seiner ausgezeichneten Leistungen schon 1821 eine außerordentliche und 1826 eine ordentliche Professur der Theologie daselbst. Eine Reihe geachteter wissenschaftlicher Arbeiten, unter ihnen besonders seine Monographie über Gregor von Nazianz (1825) und sein Hauptantheil an der Begründung und Leitung der „Theologischen Studien und Kritiken“ (1828), welche der von Schleiermacher und Neander vertretenen Theologie als wissenschaftlicher Sprechsaal dienen, aber auch den Sinn für wissenschaftliche Theologie im Pfarrstande wach erhalten sollten, machten U. bald weit über die Grenzen seiner engeren Amtswirksamkeit bekannt; besonderes Aufsehen erregte seine Abhandlung „über die Unsündlichkeit Jesu“, mit welcher er die „Theologischen Studien und Kritiken“ eröffnet hatte und die unter dem Titel der „Sündlosigkeit Jesu“ als separat erschienenes Werk sieben Auflagen erlebte. Unter solchen Umständen traf ihn ein Ruf nach Halle, dessen damalige theologische Facultät durchschnittlich von etwa acht- bis neunhundert Theologen (worunter sich damals zugleich die Philologen befanden) besucht wurde. U. wirkte hier von 1829 bis 1836, innerlich Tholuck verwandt, aber kein eigentlicher Parteigänger von ihm. In dem damals 1830 die Geister aufregenden Streite der Hengstenbergischen Evangelischen Kirchenzeitung gegen die rationalistischen Professoren Gesenius und Wegscheider in Halle hielt er es deshalb für seine Pflicht, in einem „Theologischen Bedenken“ (Halle 1830) für die Freiheit der theologischen Wissenschaft einzutreten, während die Hengstenbergische Partei die Staatsregierung zur Maßregelung der genannten Professoren veranlassen wollte. Im übrigen war seine Thätigkeit hier wesentlich den Aufgaben seiner Wissenschaft zugewandt, und besonders die Kirchengeschichte verdankt dieser Periode seiner Wirksamkeit die Entstehung seiner Monographie über „Johann Wessel, der Vorläufer Luther’s“ (1833), welche später durch Hinzunahme verwandter Personen und Erscheinungen vor Luther zu dem zweibändigen Werke „Reformatoren vor der Reformation“ (1842) ausgestaltet worden ist. Man wird diese Schrift als seine wichtigste wissenschaftliche Leistung betrachten dürfen, und bis zum Erscheinen von Albrecht Ritschl’s „Rechtfertigung und Versöhnung“ (erster Band 1870) pflegte man in der Darstellung der Kirchengeschichte des Mittelalters die Beurtheilung der von U. charakterisirten „Vorreformation“ fast ohne weiteres einfach zu wiederholen; denn das Bedürfniß, für das Auftreten Luther’s historische Voraussetzungen (testes veritatis) aufzeigen zu können, war eben ein zu natürliches. Nun steht ja für jeden historisch urtheilenden Menschen fest, daß die Reformation der Kirche durch Luther nicht ohne allseitige geschichtliche Vorbereitung eingetreten sein kann; aber der Titel „Reformatoren vor der Reformation“ wäre doch ein dichterisches Bild, welches dem geschichtlichen Thatbestande nicht entspricht. Keiner von den Männern, welche U. in seinem Gedankenzusammenhange ausführt, ist ein eigentlicher „Reformator“ der Kirche geworden, weil keiner die Kirche als Ganzes zum Gegenstande der Reform gemacht hat, und nur Wiclif[WS 1] und Hus[WS 2] haben einen Anlauf zur Reformation der Kirche genommen, indem sie den antihierarchischen Begriff der Kirche als der Gemeinschaft der Prädestinirten aufstellten. Ritschl’s Kritik der Ullmann’schen [198] Reihe von „Reformatoren vor der Reformation“ wird daher wol in der Hauptsache Recht behalten, und durch Loserth’s Forschungen über Wiclif und Hus (1884) wissen wir noch dazu, daß Hus seine dogmatische Theorie über die Kirche wörtlich aus Wiclif’s gleichnamigem Tractate ausgeschrieben hat, so daß also von der ganzen Ullmann’schen Reihe der Vorreformatoren nur Wiclif in gewissem Sinne diesen seinen Ehrentitel behalten dürfte, während einem Hus freilich der Ruhm bleibt, für die „vorreformatorischen“ Gedanken Wiclif’s in den Tod gegangen zu sein. Nehmen wir zu dieser hervorragenden Monographie Ullmann’s noch die stattliche Anzahl kleinerer Arbeiten und die Redaction der „Theologischen Studien und Kritiken“, welcher er mit Eifer oblag; vergegenwärtigen wir uns, daß er auch in seinem Lehramt bei der stark besuchten Facultät gute Erfolge hatte und im Verkehr mit den Collegen sich der angenehmsten Beziehungen erfreute: so hätte man annehmen mögen, daß er in Halle durchaus für immer am rechten Platze war. Trotzdem folgte er 1836 einem Rufe seiner heimathlichen Regierung nach Heidelberg, weil seine Heimathssehnsucht ihn unwiderstehlich wieder nach Süden zog. Von wissenschaftlichen Arbeiten fällt in diese zweite Heidelberger Wirksamkeit die vorhin charakterisirte Neubearbeitung seines Johann Wessel unter dem Titel „Reformatoren vor der Reformation“ und die mehr populär-dogmatische Schrift „Wesen des Christenthums“ (1845). Inmitten seiner heimathlichen Kirche ließ er sich aber je länger desto mehr von den praktisch-kirchlichen Interessen hinnehmen; zumal in dem Revolutionsjahre 1848 mit dem Bestande des badischen Staatswesens auch der der badischen evangelischen Landeskirche ins Wanken gekommen war. Da galt es mit vorwärtsgewandtem Sinn alle positiv evangelischen Kräfte zu einer „gesunden Reform“ des kirchlichen Lebens und der kirchlichen Verfassung zusammen zu führen und so der evangelischen Kirche ihre Stelle im Volksleben zu sichern und ihren Einfluß zu erhöhen. Bestrebungen dieser Art beschäftigten ihn jetzt aufs ernsthafteste. Dieser seiner Haltung und seinem längst bewährten wissenschaftlichen Ansehen ist es zuzuschreiben, daß er 1853 aus dem Heidelberger akademischen in das consistoriale Amt zu Karlsruhe berufen wurde. Er erhielt hier die vacant gewordene Stelle des evangelischen „Prälaten“; aber eine eigentlich kirchenregimentliche Wirksamkeit konnte er in seiner amtlichen Stellung doch nicht ausüben. Das verhinderten die damaligen Verfassungsverhältnisse Badens. Denn der badische „evangelische Oberkirchenrath“ war als Behörde dem staatlichen Ministerium des Innern untergeordnet ohne das Recht des persönlichen Vortrages bei dem „obersten Landesbischofe“ und der „Prälat“ war nichts weiter als das erste geistliche Mitglied des Oberkirchenrathes und hatte nur noch als Mitglied der ersten Kammer die Vertretung der evangelischen Landeskirche in dieser staatlichen Körperschaft. Indeß trotz aller dieser Beschränkungen blieb dem neuen „Prälaten“ immer noch Raum genug zur Einleitung organischer Reformen, von deren Einführung nach seinem Dafürhalten die gesegnete Zukunft der badischen Kirche abhing. Es gelang ihm, für das Jahr 1855 die Einberufung einer Generalsynode Badens durchzusetzen und wesentlich seinen Vorarbeiten war es zu danken, daß man ihr Vorlagen einer Formulirung des Bekenntnißstandes der Landeskirche, eines neuen (unirten) Landeskatechismus, einer neuen Gottesdienstordnung (Agende) und biblischen Geschichte unterbreiten konnte. Die Reform des Gesangbuches und der Verfassung sollten einer späteren Synode vorbehalten bleiben. Als Bekenntnißstand bezeichnete man das Gebundensein der badischen Kirche an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes und an die vor der wirklichen Trennung der evangelischen Kirchen erschienenen evangelischen Bekenntnißschriften, insbesondere an die Augsburgische Confession, den Katechismus Luther’s und den Heidelberger Katechismus, „in [199] ihrer übereinstimmenden Bezeugung der Grundlehren heiliger Schrift und des in den allgemeinen Bekenntnissen der ganzen Christenheit ausgesprochenen Glaubens“. Der vorgelegte Katechismus war von U. „durch Verschmelzung des kleinen Lutherischen mit einer Auswahl aus dem Heidelberger“ gearbeitet. Auch die vorgelegte Biblische Geschichte wurde angenommen. Unerwartet gestaltete sich dagegen das Schicksal der Gottesdienstordnung und mit ihr das Ullmann’s selbst. Zwar auf der Synode wurde sie mit einigen Modificationen angenommen; ihre Einführung verzögerte sich aber, weil die Synodalen ein vollständiges Kirchenbuch, welches auch Ordnungen für Nebengottesdieste und Casualien enthielte, zu erhalten wünschten. Als es 1858 wirklich dazu kam und die Agende in diesem Sinne vervollständigt im Druck vorlag, hatte sich unter dem Einflusse außerbadischer Strömungen die Stimmung zu Ungunsten der zwar vermittelnden, aber je länger desto mehr objectiv-kirchlichen Richtung Ullmann’s verändert; die öffentliche Meinung Badens ließ sich zum großen Theil durch die Grundanschauungen des Protestantenvereins leiten. Diese oppositionellen Elemente fanden in dem neuen Kirchenbuche ein willkommenes Streitobject, und der Sturz des Ullmann’schen Kirchenregiments war nur eine Frage der Zeit. Zu Neujahr 1861 trat U. im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand, um nur noch wissenschaftlichen Studien zu leben; doch hat er der Nachwelt an neuen Arbeiten nur eine nicht fertig gewordene „Denkschrift“ über sein kirchenregimentliches Wirken hinterlassen; sie ist unter dem Titel „Mein Antheil an der Regierung der evangelischen Kirche Badens vom 20. Oct. 1853 bis zum Schluß des Jahres 1860“ in dem Ergänzungshefte der „Theol. Stud. u. Krit.“ 1867 S. 111 bis 179 gedruckt. Seine Gesundheit war bereits stark erschüttert, daher blieben ihm nur noch wenige Jahre der Ruhe beschieden; am 12. Januar 1865 ist er nach schweren (Gallenstein-)Leiden sanft entschlafen. U. war zwei Mal verheirathet, in erster Ehe (1824) mit Hulda Mereau, der in Heidelberg erzogenen Tochter der in zweiter Ehe mit Clemens Brentano verbundenen Dichterin Sophie Mereau; sie starb 1832; 1835 heirathete er eine Freundin derselben, Thekla v. Teuffel, welche ihn überlebte.
Von den Werken Ullmann’s sind die wichtigsten erwähnt; hier möge noch erwähnt werden die Schrift über den Cultus des Genius (1840) gegen Strauß; sodann „Vierzig Sätze, die theologische Lehrfreiheit innerhalb der evangelisch-protestantischen Kirche betreffend“ (1843); „Bedenken über die deutsch-katholische Bewegung“ (1846); „Für die Zukunft der evangelischen Kirche, an ihre Schirmherren und Freunde“ (1845, 46 in 2 Aufl.); dazu zahlreiche Abhandlungen in den „Theol. Studien und Kritiken“ von 1828 bis 1865 aus dem historischen, dogmatischen, apologetischen und praktischen Gebiete der Theologie; ihre Titel sind den separat erschienenen Registerbänden der „Theol. Studien und Kritiken“ leicht zu entnehmen. – Eine Gesammtausgabe der Hauptwerke Ullmann’s erschien (1866) bei F. A. Perthes in Gotha in 5 Bänden.
- Zu vgl. Willibald Beyschlag, D. Carl Ullmann. Eine biographische Skizze. Ergänzungs-Heft zu Theol. Stud. u. Krit. Jahrg. 1867. Gotha. (Daselbst sind vom Verfasser nicht bloß die Schriften, sondern auch Briefe und eigenhändige biographische Skizzen Ullmann’s und eigene Erinnerungen an ihn pietätsvoll benutzt. Auch separat erschienen [Gotha 1866.] Auf ihr ruht der vorstehende Lebensabriß zum größten Theile.) – Dazu kommen die nach Ullmann’s Tode erschienenen Nekrologe von Grüneisen in der Augsb. Allg. Ztg. (Jan. 1865), von Hagenbach im Kirchenblatt für die reformirte Schweiz (März 1865), von Bähr im Badischen Kirchen- u. Volksblatt (Jan. 1865), von Holtzmann in der Protest. Kirchenzeitung (Jahrg. 1865). – Ferner Hausrath, Kleine Schriften religionsgeschichtlichen Inhalts (1883, enthält [200] S. 438–460 einen Vortrag über Ullmann vom Standpunkte des Protestanten-Vereins). – Sodann Stark, Zur Erinnerung an D. C. Ullmann (im Christl. Kunstblatt 1866, Nr. 3 u. 4). – Hundeshagen, Der badische Agendenstreit; Actenstücke sammt einem erläuternden Vorwort (1859). – Bähr, Die Revision der evangelischen Kirchenverfassung im Großherzogthum Baden u. s. w. (1861).
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ John Wyclif (spätestens 1330–1384); englischer Philosoph, Theologe und Kirchenreformer
- ↑ Jan Hus (um 1370–1415); böhmischer christlicher Theologe, Prediger und Reformator