ADB:Wedekind, Georg Wilhelm Freiherr von

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Artikel „Wedekind, Georg Wilhelm Freiherr von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 398–402, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wedekind,_Georg_Wilhelm_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 02:21 Uhr UTC)
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Wedekind: Georg Wilhelm Freiherr v. W., Forstmann, geboren am 28. Juli 1796 in Straßburg, † am 22. Januar 1856 in Darmstadt. Er entstammte einer sehr alten, weitverzweigten Familie, die in dem seit Ende des 13. Jahrhunderts ihr gehörigen Gute Horst bei Hannover (daher die Bezeichnung Wedekind von der Horst) einen gewissen Vereinigungspunkt hatte. Sein Vater, [399] Georg Christian (s. oben), infolge der Lösung einer medicinischen Preisaufgabe als Professor der Medicin und zweiter Leibarzt des Kurfürsten nach Mainz berufen, trat nach der Einnahme dieser Stadt durch die Franzosen auf deren Seite, mußte daher – nach der Wiedereinnahme von Mainz durch die Preußen – flüchten und fand eine Stelle als Oberarzt an dem französischen Militärhospital in Straßburg. In diese Zeit fällt die Geburt des (einzigen) Sohnes. Später kehrte die Familie wieder nach Mainz zurück, woselbst W. von 1805 ab das nach militärischem Zuschnitt eingerichtete Lyceum besuchte. Nachdem sein Vater von dem Großherzog Ludwig I. 1808 als Leibarzt nach Darmstadt berufen (1809 sogar in den Freiherrnstand erhoben) worden war, setzte der Sohn seine Schulstudien auf dem dortigen Gymnasium bis 1811 fort. Hierauf genoß er ein Jahr lang Privatunterricht in Sprachen und Mathematik und wurde zugleich von dem Oberforstrath Georg Bekker und dem Oberförster (nachmaligen Forstmeister) Wilhelm Jakob Heyer auf dem Bessunger Forsthaus (s. A. D. B. XII, 368) in die Anfangsgründe der Forstwissenschaft eingeführt. Ostern 1812 bezog er die Universität Göttingen, um die forstlichen Grund- und Hülfsfächer zu hören. Schon während dieses Studiums, und zwar im Herbst 1812, erfolgte seine Ernennung zum großherzogl. hessischen Jagdjunker auf Grund einer gut bestandenen Prüfung. Ostern 1813 begab er sich auf die damals in hoher Blüthe stehende Forstakademie Dreißigacker, um unter Bechstein (s. A. D. B. II, 205), Hoßfeld (XIII, 188) und Cramer den fachwissenschaftlichen Studien obzuliegen. Hier schloß er sich namentlich an den Mathematiker Hoßfeld an, mit dem er auch später in treuer Freundschaft verbunden blieb. Schon ein halbes Jahr nach dem Besuche der Akademie wurde er zum Assessor des Oberforstcollegiums in Darmstadt ernannt; er trat aber die bezüglichen Functionen vorerst gar nicht an, sondern erbat sich zur Vervollkommnung seiner Kenntnisse weiteren Urlaub. Sein Wissensdurst wurde jedoch von seinem durch die kriegerischen Wirren jener Zeit angefachten Patriotismus überboten; er meldete sich daher Ende 1813 als (erster) freiwilliger Jäger zum Feldzuge gegen den gallischen Usurpator. Als Lieutenant des Ingenieurcorps in den Generalstab versetzt, machte er den damaligen Feldzug nach Frankreich im Gefolge des Prinzen Emil von Hessen und in dem Corps mit, welches gegen Augereau u. A. operirte, Lyon einnahm und bis Grenoble vordrang. Seine Obliegenheiten hierbei erstreckten sich hauptsächlich auf Mithülfe bei den Geschäften der Dislocation der Truppen, der Beischaffung der nöthigen Subsistenzmittel und der Sorge für das Unterkommen des Hauptquartiers. Nach der Beendigung des Feldzuges nahm er seinen Platz im Oberforstcollegium zu Darmstadt im Sommer 1814 factisch ein, erbat sich aber im Frühjahr 1815 neuen Urlaub, um zunächst seine Studien an der Georgia Augusta in Göttingen fortzusetzen. Vom Herbst 1815 ab begab er sich auf ausgedehnte forstliche Studienreisen. Er begann mit dem Besuche des Solling und einiger anderer Theile des Wesergebirgs, bereiste dann den Harz, hielt sich im Winter 1815/16 längere Zeit in Weimar auf, wohin er besondere Empfehlungen an den großherzoglichen Hof hatte, und kehrte auf kurze Zeit nach Darmstadt zurück. Hierauf wendete er sich im Frühjahr 1816 nach dem Steigerwald, Thüringerwald, Frankenwald, dann in das Bamberger Oberland, Fichtelgebirge und Erzgebirge; nach Durchwanderung des waldreichen Böhmens nahm er in Wien längeren Aufenthalt. Sein weiteres Reiseziel galt dem Wienerwalde, den sonstigen Waldungen von Niederösterreich, den steyerischen Alpen und dem Salzkammergute. Von München aus unternahm er noch einen Abstecher nach Tirol, um über Augsburg, Ulm und Stuttgart im November 1816 nach Darmstadt zurückzukehren. Alle diese Reisen machte er auf eigene Kosten, und zwar, um möglichst viel zu sehen und unabhängig zu sein, [400] größtentheils zu Pferde. Abgesehen von den vielseitigen unmittelbaren Eindrücken, die er durch Bereisung so verschiedenartiger Waldgebiete gewann, kam er hierdurch mit vielen hervorragenden Fachgenossen, wie z. B. mit Cotta (s. A. D. B. IV, 521) in persönliche Berührung. Schon im Frühjahr 1816 durch den Titel „Forstmeister“ ausgezeichnet, nahm er nach seiner Rückkunft seine Beschäftigung im Oberforstcollegium wieder auf. 1819 wurde ihm das volle Votum eines Rathes in demselben übertragen. 1821 erfolgte seine Ernennung zum Oberforstrath; 1848 wurde er zum Geheimen Oberforstrath befördert. Seine umfangreiche Amtsthätigkeit erlitt nur durch einige Studienreisen, die er zur Erweiterung seines Gesichtskreises unternahm, zeitweise Unterbrechungen, so u. a. 1827, in welchem Jahre er nach England und Frankreich sich begab. Da er, von gemeinnützigen Bestrebungen beseelt, den Sinn stets auf alles gerichtet hatte, besuchte er in diesen Ländern – außer den gewöhnlichen Sehenswürdigkeiten – auch gewerbliche Etablissements, Marineanstalten, Schulen, Gefängnisse und Spitäler. 1852 wurde er, auf wiederholtes Ansuchen, in den Ruhestand versetzt. Er widmete sich seitdem vorzugsweise der Administration seines Gutes Hiltersklingen (im Odenwalde), welches zum größten Theil aus Wald bestand. Nach seinem Ableben ist ihm daselbst von seiner Familie, inmitten einer von ihm geschaffenen Pflanzung ein einfaches Denkmal errichtet worden, welches am 28. Juli 1856 eingeweiht wurde. Er war Mitglied zahlreicher gelehrter Gesellschaften und gemeinnütziger Vereine, wurde wiederholt in die zweite Kammer gewählt, konnte aber dem Mandate keine Folge geben, weil ihm die Regierung den erforderlichen Urlaub versagte.

W. entfaltete nach zwei Richtungen hin eine rühmenswerthe Thätigkeit, die ihm ein dauerndes Andenken in der Forstgeschichte sichert. Vielseitig gebildet, kenntnißreich, sehr strebsam, rastlos thätig und mit außergewöhnlichem organisatorischen Talent ausgestattet, hat er sich um die hessische Forstwirthschaft nach fast allen Richtungen hin hervorragende Verdienste erworben. Kurze Zeit ehe er seine dienstliche Wirksamkeit antrat, war durch die vorzügliche Forstordnung vom 16. Januar 1811 eine Reform in der Organisation des Forstwesens eingeleitet worden. Die Einführung derselben in die Praxis begegnete aber großen Schwierigkeiten, da inbezug auf die Culturen, die Wahl der Hiebsarten, die Holzverwerthung, den Betrieb der forstlichen Nebennutzungen und die Ertragsregelung manche Mißbräuche im Laufe der Zeit sich eingeschlichen hatten und zur Regel geworden waren. Durch den Widerwillen des (damals noch auf einer geringen Stufe wissenschaftlicher Bildung stehenden) Forstpersonals gegen Neuerungen wurde diese Aufgabe noch erschwert. Außerdem war auch die Stellung der damaligen Forstdirection im ganzen staatlichen Organismus nicht die richtige, indem ihr die erforderliche Fühlung mit den anderen Zweigen der Staatsverwaltung fehlte. In diese unerquicklichen Zustände griff W. nicht nur als Mitglied des Collegiums, sondern auch durch seine schriftstellerische Thätigkeit entscheidend ein, wie ein Blick auf das weiter unten folgende Verzeichniß seiner Publicationen bekundet. Hauptsächlich seinen Bemühungen verdankt die Forstorganisations-Verordnung vom 29. December 1823, die einen erfreulichen Wandel in den Dienstbezirks- und Competenzverhältnissen zur Folge hatte, ihre Entstehung. Einen weiteren Gegenstand seiner Fürsorge für das Forstpersonal bildete das Besoldungswesen; unablässig befürwortete er die Erhöhung der Besoldungen des Localforstpersonals. Die neuen Instructionen und Dienstvorschriften für dasselbe entsprangen großentheils seinem Kopfe und seiner Feder. Auch in den Gebieten der Forstpolizei und des Forststrafwesens schuf er mustergültige Einrichtungen. Von dem Entwurfe des Forststrafgesetzes von 1837 und der damaligen Verordnungen, betreffend den Vollzug der Forststrafen, gebührt [401] ihm ein wesentlicher Antheil. Die Fortbildung der Gemeindeforstwirthschaft, die durch die organische Forstordnung von 1811 ganz in die Hände der staatlichen Forstorgane gelegt worden war, bildete einen ständigen Gegenstand seiner Aufmerksamkeit. Das Domanialforstwesen endlich verdankt ihm nach vielen Richtungen hin, namentlich inbezug auf Forstabschätzung, Eichenschälwaldwirthschaft, Holznutzungsbetrieb, Forstproductenverwerthung und Rechnungswesen ersprießliche Neuerungen. Er gehört mit zu den ersten Forstmännern, die an Stelle des damals fast ausschließlich in Uebung stehenden Holzverkaufs nach Taxen für die Holzverwerthung durch öffentliches Meistgebot bei freier Concurrenz eintraten. Er betrieb zwar die Einführung des Staudenkorns (aus Böhmen) und zeigte sich auch den landwirthschaftlichen Zwischennutzungen im Walde geneigt, bekämpfte aber die Cotta’sche Baumfeldwirthschaft.

In den Jahren 1814 und 1815 begann er seine litterarische Thätigkeit durch einige Aufsätze in dem Allgemeinen Anzeiger der Deutschen (z. B. Ueber Deutschlands Zukunft) und im Rheinischen Merkur. 1817 und 1818 lieferte er als erstes forstlitterarisches Erzeugniß im Sylvan von Laurop und Fischer eine „Beschreibung des Jagdschlosses Kranichstein und dessen Umgebungen“. Hieran reihte sich eine große Anzahl selbständiger Werke namentlich aus den Gebieten der Forstverwaltung, Forstverfassung und Betriebsregulirung, die in chronologischer Aufzählung folgen mögen: „Grundriß eines Systems der Forststatistik“ (1818); „Beiträge zur Kenntniß des Forstwesens in Deutschland“ (4 Hefte), worin u. a. die Beschreibung des Harzes, gemeinschaftlich mit Christian Peter Laurop (1819–1821); „Bemerkungen über verschiedene Gegenstände der Forstverfassung und Forstverwaltung mit Beziehung auf das Großherzogthum Hessen“ (1821); „Versuch einer Forstverfassung im Geiste der Zeit“ (1821); „Einige Bemerkungen über den Besoldungsaufwand verschiedener Forstorganisationssysteme“ (1821); „Anleitung zur Forstverwaltung und zum Forstgeschäftsbetriebe. Mit 116 Mustern“ (1831); „Ueber Liberalität und Popularität in Forstsachen“ (1832); „Anleitung zur Betriebsregulirung und Holzertragsschätzung der Forste“ (1834); „Umriß der Forstwissenschaft für Staatsbürger und Staatsgelehrte“ (1838); „Instruction für die Betriebsregulirung und Holzertragsschätzung der Forste, durch Beispiele erläutert, nebst einem Hefte mit Mustern und Ertragstafeln“; 2. Aufl. der obigen Anleitung zur Betriebsregulirung etc. (1839); „Tabellarische Beilagen zu v. Wedekind’s Instruction für die Betriebsregulirung“ (1839); „Der wissenschaftliche Congreß von Frankreich zu Straßburg im Jahre 1842; seine Entstehung, Geschichte, Einrichtung, Verhandlungen, Ergebnisse, Bedeutung und Fortwirkung“ (1842); „Die Fachwerksmethoden der Betriebsregulirung und Holzertragsschätzung der Forste, mit Nachweisung ihrer Quellen kritisch zusammengestellt und beleuchtet“ (1843); „Die Forstwirthschaft“ (1848), Abdruck aus der neuen Encyklopädie der Wissenschaften und Künste für die deutsche Nation; „Beitrag zur Geschichte des Forstwesens im Großherzogthum Hessen“ (1852).

In allen diesen Schriften offenbart sich der Verfasser als ein kenntnißreicher, unermüdlich thätiger, in der Litteratur wohl bewanderter Autor von regem Geiste und gewandter Feder. Sie sind verdienstlich, aber doch nicht so hervorragend, daß sie ihren Schöpfer längere Zeit überdauert hätten. Inbezug auf die Ausbeutung forstlicher Tagesfragen zeigte er unbedingt ein großes Geschick; nur zersplitterte er seine Thätigkeit leider auch hier nach zu vielen Richtungen hin. Am meisten war er auf dem Gebiete der Forstverwaltung und Betriebsregulirung zu Hause. Unter der Bezeichnung „Liquidationsquantum“ bildete er eine originelle Methode des Ueberhalts einer Holzreserve aus, und die Kenntniß der Fachwerksmethoden ist durch seine Bearbeitung entschieden gefördert und weiter [402] verbreitet worden. Außerdem gebührt ihm das Verdienst, in der Litteratur zuerst mit Energie auf die hohe Wichtigkeit der forststatistischen Forschung (als Haupthülfsmittel für die Forststatik und Verwaltung) hingewiesen zu haben. Endlich wirkte er auch aufmunternd und anregend als Redacteur. Er war Herausgeber der Neuen Jahrbücher der Forstkunde (37 Hefte, 1828–1850) und der Neuen Folge (5 Bände, 1850–1856). Der Litteratur und den Kritiken ist in dieser Zeitschrift ein großer Raum gewidmet. Außerdem beginnen, vom 15. Hefte ab Rückblicke auf die Versammlungen deutscher Land- und Forstwirthe, die er als 1. Präsident wiederholt leitete. Vom 17. Hefte (1840) ab enthalten die Jahrbücher sogar vollständige Abdrücke der Protokolle und Verhandlungen sowol dieser Versammlungen als auch derjenigen des süddeutschen Forstvereins, den er mit begründen half, sodaß sie als förmliches Organ dieser beiden Vereine gelten können. Von 1847–1856 fungirte er als Redacteur der noch jetzt existirenden und weit verbreiteten Allgemeinen Forst- und Jagd-Zeitung, die er schon seit 1840 hauptsächlich geleitet hatte. In sämmtlichen Zeitschriften sind viele beachtenswerthe Abhandlungen von ihm niedergelegt. Außerdem gab er von 1835 ab 6 Hefte Vaterländische Berichte für das Großherzogthum Hessen und die übrigen Staaten des deutschen Handelsvereins heraus, sowie zahlreiche Gelegenheitsschriften und zeitpolitische Flugblätter. Er zeigt sich hierin als ein entschiedener Anhänger der constitutionellen Freiheit und Monarchie, beugte sich aber nur vor der Aristokratie – der Grundsätze.

Bei allen seinen Arbeiten und Handlungen leitete ihn das Princip unschütterlicher Treue, strengster Rechtlichkeit und größter Uneigennützigkeit. Durch rasches Wort und freimüthige Aeußerungen zog er sich freilich manchen Feind zu – auch unter der Aristokratie, weil er z. B. der Jagd gegenüber stets das forstliche Interesse warm vertheidigte. Allein es entsprach seinem ganzen Wesen nicht, Jemand wissentlich zu verletzen. Mit Energie in der Sache verband er persönliches Wohlwollen gegen Untergebene, leutselige Manieren und eine große Herzensgüte für seine Freunde.

G. W. von Wedekind, Neue Jahrbücher der Forstkunde, 21. Heft, Anlage F zu S. 81. – Gwinner, Forstliche Mittheilungen, II. Band, 7. Heft, 1840, S. 3 (Biographie). – Scriba, Biographisch-litterärisches Lexikon etc. I, S. 441 und II, S. 768. – Allgemeine Forst- und Jagd-Zeitung 1853, S. 28 (Versetzung in den Ruhestand); 1856 (Eingang zum Februarheft) und S. 346 (Einweihung des Denkmals). – Vereinsschrift für Forst-, Jagd- und Naturkunde, herausgegeben von dem Vereine böhmischer Forstwirthe unter der Redaction des F. X. Smoler. N. F. 10. Heft (24. Heft), 1856, S. 75. – Monatsschrift für das württembergische Forstwesen, VII. 1856, S. 32 (Todesanzeige) und S. 269 (Beschreibung des Denkmals). – Pfeil, Kritische Blätter für Forst- und Jagdwissenschaft, XLV. 2. Heft, 1863, S. 183, 186 u. 192 (Rückblicke auf die forstliche periodische Litteratur seit ihrem 100jähr. Bestehen, vom Oberforstrath von Berg). – Fraas, Geschichte der Landbau- und Forstwissenschaft, S. 611 u. 631. – Fr. von Löffelholz-Colberg, Forstliche Chrestomathie, II, S. 178, Nr. 368a, Bemerkung, 168; III. 1, S. 695, Bemerkung 780d; IV. S. 146, Nr. 2686; V. 1, S. 37, Nr. 129. – Schwarzer, Biographien, S. 25. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. II. S. 253, 273, 402–403; III. S. 87, Bemerkung 108, S. 88, 114, 246, 272, 285, 303, 333, 335–337, 350, 385, 392–394, 397 und 401. – Roth, Geschichte des Forst- und Jagdwesens in Deutschland, S. 653. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner etc., 1885, S. 400. – Schwappach, Handbuch der Forst- und Jagdgeschichte Deutschlands. II. 1888, S. 762.