ADB:Wesenbeck, Mathaeus von
*): Matthaeus von W., kurbrandenburgischer Staatsmann, geboren 1600 in Westfalen(?), † am 24. April 1659 in Bremen. Die Familie W. stammt aus Brabant, ihr Stammhaus Wesenbeck liegt bei Brüssel, unweit von Vossem. Der Urgroßvater des M., Petrus, wußte sich als Rathsherr von Amsterdam in den Religionswirren klug zurückzuhalten, der Großvater, Matthaeus, aber wanderte wegen seiner Neigung zum Protestantismus, die er hauptsächlich in Paris gewonnen, nach Deutschland aus, trat in Jena zum reformirten Glauben über, wodurch er seines Vermögens verlustig ging, und wirkte von 1556 bis 1586 als Professor der Rechte in Jena und in Wittenberg; ihm confirmirte Kaiser Maximilian unter dem 16. April 1575 den „alten Adel“ der Familie. Vom Vater des M., Anastasius, wird nur überliefert, daß er 1569 zu Jena geboren wurde und zu Verden bei Bremen starb; die Mutter war Margarethe von (??) Schnedermann aus dem Hause Strohm im Stifte Bremen.
WesenbeckUeber das Jugendleben Wesenbeck’s ist nichts bekannt; im Frühjahr 1622 wurde er auf der Universität zu Frankfurt a. d. O. immatriculirt, jedenfalls in der juristischen Facultät, als „Matthaeus Wesenbecius, Matthaei Juris Consulti nepos“ und zwar kostenlos, wol um des berühmten Großvaters willen, nicht als „pauper“, da er später einmal seiner „ins landt gebrachten Patrimonialgueter“ erwähnt. Ob er dann in den Kriegsstürmen wirklich „eine Zeit lang als Doppelsöldner gedient“ hat, wie Droysen (Preußische Politik III, 192) erzählt, dafür liegt mir keine urkundliche Quelle vor. Am 10. Mai 1630 wurde W. vom Kurfürsten Georg Wilhelm „zue unserm Rath und Diener in unserer Neumärkischen Regierung zue Cüstrin gnediglich angenommen und bestallt“, obwol W. „ein frembder in dero Churfurstenthumb undt Landen“ war, wie er selbst dankbar hervorhebt. Seine Dienste fanden bald Anerkennung: „umb Johannis 1634“ wurde ihm „zu mehrer Ergetzlichkeit und Zuelage der Besoldung“ noch die „Hoff Advocatura Fisci“ übertragen, und 1639 ward er in den bis zum Mai 1641 bestehenden Kriegsrath (Kriegs-Cantzley) nach Berlin berufen, zugleich am 25. Juli 1639 zum „Hoff- und Cammergerichts-Raht zu Cöln an der Spree bestellt“, – eine Berufung, die W. namentlich auch wegen der sehr unregelmäßig eingehenden Besoldung annehmen mußte, „wie ungern es (sein Scheiden) auch die Regierung und das gantze Land (Neumark) gesehen“. Bereits nach Jahresfrist aber begann seine diplomatische Thätigkeit, die nun sein Leben [759] mit geringen Unterbrechungen ausfüllen sollte. Kurfürst Georg Wilhelm betraute ihn im Sommer 1640 mit der Führung der pommerschen Stimme im Fürstenrathe auf dem Reichstage zu Regensburg, wo er sich bis zum October 1641 bethätigte, nicht immer zur Zufriedenheit der anderen brandenburgischen Abgesandten, namentlich nicht des J. F. v. Loeben, der ihm vorwarf „er wäre zu vorschnell in seinen consiliis, praecipitire sich sehr und gäbe gar schädliche consilia“; „er disputire gern, movirete viele dubia, vergesse aber die decisiones, und dies alles machete kein gutes Geblüte“ (Loeben’s Tagebuch). Auch seine Relationen waren weitschweifig und trocken, was seine Feinde, die ihm als Ausländer und vielleicht auch als Reformirten (Loeben z. B. war lutherisch) erwuchsen, benutzten „seinen Verrichtungen etwas anzumachen“, wie der ihm wohlwollende Waldeck noch 1653 warnend schrieb. Doch müssen seine Verdienste weit überwogen haben: im Mai 1643 wurde W. allein auf den Reichsdeputationstag nach Frankfurt a. M. entsandt; hier führte er bis zum Mai 1645 im Kurfürstenrathe wie im Fürstenrathe die brandenburgische und pommersche Stimme, mit Unterstützung des Culmbachischen Kanzlers U. C. von Feilitsch, dann des Nürnbergischen Gesandten Dr. T. Oelhafen für die pommersche Stimme. Der von vornherein vom Großen Kurfürsten als nutzlos angesehene Deputationtstag gab W. doch Gelegenheit zu energischem Auftreten: wie er sich keineswegs geneigt finden ließ, sich der Majorität der Kurfürsten einfach anzuschließen, wobei er gegen die Beschwerde jener (d.d. 20. Juli 1644) von seinem Kurfürsten durchaus gerechtfertigt wurde: „dem Gesandten sei nicht zu verdenken, daß er de novo emergente, so nicht instruiret, sorgfältig sei“. Denn die Selbständigkeit des Gesandten fand allerdings ihre feste Schranke an den Beschlüssen des „Geheimen Raths“ in Berlin, wenn auch nach dessen „Instructionen“ nicht selten die Gesandten vergeblich ausschauten.
Als es sich um die Beschickung der „Generaltraktaten“ zu Osnabrück und Münster handelte, wünschte W. selbst dringend, nunmehr „eine Zeit lang bei den Seinigen bleiben zu können, da in so langer Zeit manches im Hauswesen versäumt werden könne“; doch hielt der Geheime Rath dafür, W. „habe die Sachen am besten innen“, ja W. wird selbst zum Geheimen Rath in Vorschlag gebracht „da er tam in publico quam privato jure wohl versiret und aus seinem Aufenthalte in Regensburg und Frankfurt das jus publicum imperii kenne“. W. verlangte vor allem Aufbesserung seines Gehaltes, da er bei seiner „mühe Arbeit und dabei travaillien im Reysen“ sein eignes Vermögen und seiner beiden Hausfrauen Ehegeld „gäntzlich einzehre und darüber noch schulden in- undt außerhalb Landes“ habe machen müssen. Seine berechtigten Ansprüche wurden vom Kurfürsten bewilligt und als einer der fünf brandenburgischen Gesandten, Dr. Fritze, Ende August 1645 in Osnabrück vom Schlage getroffen wurde, trat W. an dessen Stelle, wiederum speciell für Pommern, und blieb vom September 1645 an bis zum Februar 1649 in Osnabrück wie auch in Münster in unausgesetzter Thätigkeit; seine Unterschrift steht mit unter der Ratificationsacte vom 18. Februar 1649. An dem Danke, den der Geheime Rath in Berlin den Gesandten spendete: „sie werden für ihre große Mühe, Arbeit, Sorge und Behutsamkeit, so dieselbe so Nachtes als Tages über die vier Jahre dabei unausgesetzt angewendet, nicht allein bei der itzo lebenden, sondern auch der Posterität ein unsterbliches Lob und guten Nachruhm zu erwarten haben“, hat W. einen vollen Antheil.
Kaum war dieses große Geschäft beendet, wurde W. im April 1649 auf den Executionstag nach Nürnberg geschickt, wo es ihm aber nicht gelang, die von Schweden in den Restitutionsreceß hineingebrachte „hinterpommersche Clausel“ – daß nämlich die Räumung erst erfolgen solle „wann zuvorderst … durch [760] Entscheidung der Grenzen … eine völlige Richtigkeit getroffen“ sei – zu beseitigen, wenn er auch seine Unterschrift nicht gab. Doch gelang es Konrad von Burgsdorff, den W. im August 1650 zu Eger im Bade aufsuchte, die große Unzufriedenheit des Kurfürsten deswegen zu beschwichtigen. Erst Ende December 1650 konnte W. Nürnberg verlassen, zuletzt wieder durch Geldmangel aufgehalten. Zum Lohn seiner Dienste wurde W. Anfang 1651 zum Kanzler des Fürstenthums Minden bestellt und er hoffte nun nach seinen „fast 10 Jahre lang continue gewehrten legationibus publicis … bei nunmehr herantrettenden Alter undt zuegenommenen grauen Haaren durch einige gnädigste Ergözlichkeitt wiederumb fruchtbarlich“ zu werden.
Wol die Erfahrungen bei den westfälischen Friedensverhandlungen, wo sich namentlich die kaiserlichen Gesandten wiederholt gegen die „bürgerlichen“ Gesandten ausgelassen, hatten W. veranlaßt, sich die kaiserliche Confirmation des Adels seines Großvaters zu erwirken, die am 5. Mai 1650 erfolgte „obwohl obbesagter sein Groß Vatter, Vatter und Er selbst solch Adenlichen Standt und herkommen sich allerdings nicht gebraucht, noch auch allewege mit von Geblueth Adelichen, jedoch aus gut alt familien und Geschlechtern gebornen Frawens Persohnen verheyrath“. Das dem Großvater verliehene Wappen – lazurfarbener Schild mit goldenem Querbalken, 3 silbernen Lilien und 3 goldenen Kugeln – wurde ihm mit einer goldenen Königskrone auf dem Helme vermehrt, da er sich „zu Unserem, des Heiligen Römischen Reichs gemeinen Weesens, sonderlich auch Unsers Ertzhauss Oesterreich dienst, besten und Wohlfahrt, nutz und rühmblich zu seinem selbst eignen unsterblichen Lob gebrauchen lassen“. Jene „Ergözlichkeit“ der Ruhe währte für W. nicht lange; 1653 begannen wieder seine „Missionen“, die ihn durch ganz Deutschland führten. Vom October bis December 1653 besuchte W., auf dem Wege nach Essen, wo er den Kreistag überwachen sollte, die drei braunschweigischen Höfe, um eine Annäherung an Brandenburg anzuknüpfen, worüber der Kreistag zu Ende ging. Von Januar 1654 ab reiste er nach Kassel, nach Paderborn, wieder nach Minden, zu der beabsichtigten evangelischen Präliminarzusammenkunft, und wiederholt nach Hamburg – zur Conferenz der niedersächsischen Kreisbeamten und wegen der Streitigkeiten zwischen Schweden und Bremen, die der Vertrag zu Stade endigte (25. Novbr. 1654). Im selben Jahre noch war W. wieder in Osnabrück zu der durch den Bischof von Münster berufenen „Präliminar-Versammlung“ an Stelle des durch den Streit zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg behinderten westfälischen Kreistages. Im September 1655 wurde W. zum „wirklichen geheimen Raht in Unser Residenz zu Cölln an der Spree berufen“, doch schon 1656 wieder zu den Verhandlungen mit Rußland und mit Schweden in Labiau und in Elbing verwendet, im April 1657 zu den Verhandlungen mit Dänemark in Berlin.
W. starb zu Bremen „wohin er sich ohnlengst einiger seiner privat angelegenheiten halber mit denen seinigen zu verreissen gemussiget worden“, am 24. September 1659, einem Sonntage, „nachdeme er noch selbigen Tages aldae die Kirche besuchet undt dem Gottesdienste fleißig beygewohnet, auch sich sonst noch bey gesunden undt gutem verstande befunden, Abents zwischen 8 und 9 Uhren, an einem Schwindell und vermuthlich darauf erfolgten schlag, plötzlichen Todtes“. Ein schönes Ende seines vielbewegten Lebens! In der Liebfrauenkirche zu Bremen ward er beigesetzt, und ihm ein „Grab- und Ehrenmonument“ errichtet.
W. war zwei Mal verheirathet, mit der Magdalena Hübner zu Berlin, die schon 1630 zu Küstrin starb, und mit Maria Magdalene v. Hardesheim († 1686 zu Bremen). Von acht Kindern überlebten den Vater vier Söhne (die alle in Frankfurt a. O. studirten) und eine Tochter. Der zweite Sohn pflanzte den Namen Matthaeus fort, der noch in drei Generationen wiederkehrt. Die Familie [761] besaß die Güter Grimnitz und Balkow bei Frankfurt a. O., sodaß sich Wesenbeck’s so oft bedrängten Geldverhältnisse wesentlich gebessert haben müssen; der Sohn Matthaeus konnte eine Staatsstellung verschmähen, um „in vita contemplativa sibi et musis relictus“ auf seinen Gütern zu leben.
W. gehört der „neuen staatsmännischen Schule“ an, die der Große Kurfürst sich heranzubilden wußte, deren Glieder bei allen gegenseitigen „Rivalitäten und Heftigkeiten“ in der Hingebung an ihren Herrn wetteiferten, der ihnen „das Selbstgefühl des Mitschaffens an einem großen und zukunftsreichen Werke zu geben verstand“ (Droysen a. a. O.). In der Geschichte der „Wiederherstellung der Brandenburgischen Staaten nach dem 30jährigen Kriege“ darf W. eine zwar keineswegs ausschlaggebende, aber doch nicht ganz unbedeutende Stelle eingeräumt werden.
- Acten des Königl. Preuß. Geheimen Staats-Archives. – Matrikel der Universität Frankfurt a. O. ed. E. Friedlaender, Leipzig 1887 f. – Urkunden u. Actenstücke z. Gesch. des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg (Erdmannsdörffer), Berlin 1864 ff. – Protokolle u. Relationen d. Brandenburgischen Geheimen Rathes (O. Meinardus), Berlin 1889 ff. – Zeiz, Historische u. genealogische Nachrichten von dem … Geschlechte der von Wesenbeck, Frankfurt a. O. 1751.