Zum Inhalt springen

ADB:Wigbold von Holte

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Wigbold, Erzbischof von Köln“ von Hermann Keussen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 459–460, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wigbold_von_Holte&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 06:39 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Wigard, Franz Jacob
Nächster>>>
Wigerich
Band 42 (1897), S. 459–460 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wigbold von Holte in der Wikipedia
Wigbold von Holte in Wikidata
GND-Nummer 13914370X
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|42|459|460|Wigbold, Erzbischof von Köln|Hermann Keussen|ADB:Wigbold von Holte}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=13914370X}}    

Wigbold: W., Erzbischof von Köln (1297–1304). Als Erzbischof Siegfried am 7. April 1297 in Bonn gestorben war, versammelten sich Adel und Clerus zur Neuwahl in Neuß, weil auf Köln noch das Interdict lastete. Auch König Adolf, der die Wichtigkeit der Wahl wohl einsah, war zugegen. Der Einfluß des Grafen Eberhard v. d. Mark lenkte die Mehrheit der Stimmen auf die Person des alten Domdechanten Wigbold v. Holte, mit dessen Nichte Mechtildis v. Arberg jener seinen ältesten Sohn Engelbert vermählte. Wissenschaftliche Tüchtigkeit wird dem Erwählten von den Chronisten nachgerühmt. Im folgenden Jahre erhielt W. vom Papste das Pallium. Zu Beginn seiner Regierung war er bestrebt, mit seinen Nachbarn in Frieden zu leben. Er willigte in eine durch Schiedsrichter zu bestimmende Sühne mit dem Grafen Gerhard v. Jülich. Am 21. März 1298 schloß er einen Vergleich mit der Stadt Köln, welcher er die Aufhebung des Interdicts vermittelte.

In den Wirren, welche die Anfänge des Königthums Albrecht’s I. begleiteten, hat W. eine hervorragende, aber nicht gerade rühmliche Rolle gespielt. Mit fast allen seinen Mitkurfürsten trat er für die Absetzung König Adolf’s ein, und als dieser am 2. Juli in der Schlacht bei Göllheim gefallen war, gab er persönlich am 27. Juli bei der Wahl seine Stimme für Herzog Albrecht ab, der diese, wie alle anderen theuer durch eine ganze Reihe von Vergabungen erkaufen mußte. Im August krönte W. den König in Aachen, im November auf dem Hoftage zu Nürnberg seine Gemahlin Elisabeth. Aber schon bei der letzteren Gelegenheit trat eine Entfremdung zwischen W. und dem Könige ein, weil dieser den Handel durch Aufhebung der allzu drückenden Zölle fördern wollte, wodurch die finanziellen Interessen der rheinischen Kurfürsten allerdings geschädigt wurden. Die Verstimmung kam im folgenden Jahre deutlich zum Ausdruck. Als im August 1299 Albrecht in der Zusammenkunft mit König Philipp von Frankreich bei Quatrevaux über die Heirath seines Sohnes Rudolph mit des Königs Schwester Blanca verhandelte und dabei die Abtretung des Arelat in Erwägung gezogen werden sollte, war Wigbold’s Zustimmung nicht zu erlangen, vielmehr trat er, wie berichtet wird, energisch gegen die beabsichtigte Verkleinerung des Reichsgebietes auf. W. suchte seine Stellung damals schon durch Bündnisse zu sichern. Er verpflichtete sich noch im August den Landgrafen Heinrich von Hessen, stellte im September ein gutes Verhältniß zu Walram v. Montjoie her und erhielt gleichzeitig ein Hülfeversprechen vom Grafen Rainald v. Geldern. Die Triebfeder seines Handelns wird durch die Urkunde vom 10. Januar 1300 offenbar, in welcher er für den Fall der Wahl eines neuen Königs den Herzog Johann von Sachsen als stimmberechtigten Mitfürsten anerkannte. Damals hatte er also schon die Absetzung Albrecht’s I. ins Auge gefaßt. Nun brachen die holländischen Wirren aus. Im Sommer 1300 kam König Albrecht nach Köln, um von dort aus den Grafen Johann v. Hennegau zur Herausgabe der [460] holländischen Lande als heimgefallenen Reichslehens zu zwingen, wozu ihm ein von W. am 20. Februar 1299 zu Bingen veranlaßter Rechtspruch die erforderliche Grundlage gewährte. Als sich aber der König vor Nymwegen dem überlegenen feindlichen Heere gegenüber befand, mußte er sich bei seinen unzureichenden Streitkräften zu einem ungünstigen Frieden verstehen. W. ließ sich von dem Hennegauer eine große Summe für die Vermittlung zahlen. Gleichzeitig schloß er ein Bündniß mit Brabant. 1301 erhielt er ein Jahrgeld vom Franzosenkönig. Mit Recht kann man von einer damals bestehenden Coalition im französisch-hennegauischen Interesse sprechen.

Inzwischen waren die rheinischen Kurfürsten, von denen jeder seine besonderen Gründe zur Unzufriedenheit zu haben glaubte, am 14. October 1300 zu Heimbach über die Absetzung Albrecht’s übereingekommen. Der König erfuhr aber alsbald davon und bereitete seine Gegenmaßregeln vor. Gegen W. spielte er die alte Gegnerin der Kölner Erzbischöfe, die Stadt Köln, aus. Ihr verlieh er im Februar 1301 ein Zollprivileg. Ebenso stellte er sich gegen W. auf die Seite des Grafen v. d. Mark, dessen anfängliche Freundschaft mit W. sich rasch in die traditionelle Gegnerschaft verwandelt hatte, welche stets zwischen den märkischen Grafen und den Kölner Erzbischöfen bestanden hatte. Anfangs Mai hob König Albrecht alle seit 50 Jahren verliehenen Zölle der rheinischen Kurfürsten auf, um ihnen eine Hauptgeldquelle abzuschneiden. Ohne Zögern eröffnete er den Feldzug gegen Kurpfalz, das er im Einzelkampfe besiegte. Ebenso ging er gegen den Mainzer Erzbischof vor und stand am 29. September 1302 vor Köln, worauf sich W. am 24. October zu einem demüthigenden Frieden verstehen mußte; gleichzeitig wurde er zu einer Privilegienbestätigung für die Stadt Köln veranlaßt.

Mit dem Grafen Eberhard v. d. Mark, dem Nachbarn des kölnischen Westfalen, hatte W., wie bereits erwähnt, schon lange auf gespanntem Fuße gestanden, wozu die Uebertragung des Reichshofes Dortmund an W. durch König Albrecht zu Anfang von dessen Regierung nicht wenig beigetragen haben mochte. Im September 1300 wurde freilich ein Schiedsgericht zwischen beiden vereinbart, und der Erzbischof löste im September die Burg Waldenberg von Mark ein. Selbstredend unterstützte aber Graf Eberhard den König, der ihm zudem den Judenschutz in Westfalen, also einen Theil der erzbischöflichen Rechte, übertrug, aufs eifrigste gegen W. Nach Friedensschluß suchte dieser sich gegen den unfreundlichen Nachbarn zu stärken. Im October 1303 verpflichtete er sich den Grafen Heinrich von Nassau zur Hülfe gegen Mark und schloß im darauffolgenden Februar einen Hülfsvertrag mit dem Landgrafen Otto von Hessen. Der Graf v. d. Mark setzte die Feindseligkeiten fort durch die Belagerung des Schlosses Hovestad. W. brach gegen ihn auf und wurde dabei von der Stadt Soest besonders unterstützt. Aber ehe es zu einem entscheidenden Schlage kam, starb W. am 28. März 1304, dem Vorabende des Ostertages, in Soest, wo er auch seine Grabstätte fand. Ueber den Gang seiner äußeren Politik geben die Quellen einigermaßen Auskunft, versagen aber gänzlich für die Kenntniß von seiner Stellung als Landesfürst. Die Kriegsstürme, welche während seiner kurzen Regierung fast andauernd tobten, haben die Sorge für die Landesverwaltung nothgedrungen in den Hintergrund treten lassen.

Ennen, Geschichte der Stadt Köln, II, 261 ff. – Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde, III. – Henneberg, Die politischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich unter König Albrecht I. (Straßburg 1891), spec. S. 112 ff. – Die (ungedruckten) Vorarbeiten von Knipping für die Regesten der Erzbischöfe von Köln.