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ADB:Wilhelm (Markgraf von Baden-Baden)

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Artikel „Wilhelm, Markgraf von Baden (-Baden)“ von Albert Krieger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 697–699, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_(Markgraf_von_Baden-Baden)&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 00:24 Uhr UTC)
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Wilhelm, Markgraf von Baden (-Baden), wurde am 30. Juli 1593 in Baden als ältester Sohn des Markgrafen Eduard Fortunat geboren. Als er wenig über ein Jahr alt war, verlor sein Vater die Markgrafschaft Baden-Baden (auch oberbadische Markgrafschaft genannt) an Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, welcher dieselbe im November 1594 mit Waffengewalt in Besitz nahm, um der von Kaiser Rudolf II. auf Drängen der Gläubiger Eduard Fortunat’s verfügten Sequestration des Landes zuvorzukommen. Auch nach dem im Juni 1600 erfolgten Tode Eduard Fortunat’s behielten die Markgrafen von Baden-Durlach, der genannte Ernst Friedrich und später sein Bruder und Nachfolger Georg Friedrich, die oberbadische Markgrafschaft im Besitze. Das Recht hierzu leiteten sie aus der von ihnen behaupteten Unebenbürtigkeit Wilhelm’s und seiner aus der Ehe Eduard Fortunat’s mit Maria von Eicken, der Tochter eines niederländischen Edelmanns, entsprossenen Geschwister her. Die Schritte, welche Graf Salentin von Isenburg und Freiherr Kuno von Winnenberg, die Vormünder Wilhelm’s, und später dieser selbst zur Wiedererlangung des väterlichen Erbes bei Kaiser und Reich machten, blieben fürs erste ohne Erfolg. Erst nachdem Georg Friedrich am 6. Mai 1622 die bekannte Niederlage bei Wimpfen durch Tilly erlitten hatte, übergab Kaiser Ferdinand II. den langjährigen Rechtsstreit dem Reichshofrath zur Verabschiedung und dieser verfügte im August des gleichen Jahres, daß der Sohn und Nachfolger Georg Friedrich’s, Markgraf Friedrich V., den Erben Eduard Fortunat’s die obere Markgrafschaft herauszugeben und alle während der Occupation entstandenen Schäden und Unkosten zu ersetzen habe. Nicht ganz 10 Jahre blieb W. in dem ungestörten Besitze des wiedergewonnenen Landes. Schon Ende 1631 zwang ihn das Vordringen der Schweden nach der Schlacht von Breitenfeld die Markgrafschaft zu verlassen; er hielt sich in den nächsten Jahren theils im oberen Elsaß auf, wo er an den Kämpfen gegen die Schweden lebhaften, wenn auch nicht immer von Glück begünstigten Antheil nahm und um die Vertheidigung von Breisach sich verdient machte, theils in Innsbruck und Luxemburg. Der Sieg der Kaiserlichen bei Nördlingen im August 1634 führte ihn wieder zurück und brachte ihm zu seinen baden-badischen Landen auch noch die baden-durlachischen, welche M. Friedrich V. abgesprochen wurden. Erst durch den westfälischen Frieden erfolgte die Restitution des von den Schweden begünstigten Sohnes des letzteren Friedrich’s VI., zugleich mit der endgültigen Auseinandersetzung der beiden badischen Linien. Der aus der Zeit der oberbadischen Besitzergreifung und theilweise sogar noch von den ersten Landestheilungen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts herrührende Rechtsstreit über den Bezug von Ausgleichs- und Entschädigungsgeldern wurde niedergeschlagen; ein dauernder Friede wurde geschlossen, die Beziehungen zwischen den beiden verwandten Häusern blieben fortan dauernd freundschaftliche. – [698] M. Wilhelm verdankte seine Einsetzung in die Markgrafschaft Baden-Baden in erster Linie, wenn nicht ausschließlich seinem Katholicismus. Der Erzbischof von Mainz und der Cardinal Caraffa hatten sie gleich nach der Schlacht von Wimpfen betrieben, hauptsächlich in der Hoffnung, auf diese Weise in den oberbadischen Landen den katholischen Glauben, welcher während der Occupation durch die protestantischen Markgrafen von Baden-Durlach allmählich verdrängt worden war, am raschesten wieder hergestellt zu sehen. M. Wilhelm trog diese Hoffnung nicht. Mit Eifer und rücksichtsloser Energie unterzog er sich der Wiederherstellung des Katholicismus; binnen kurzer Zeit war eine vollständige Umgestaltung auf kirchlichem Gebiete durchgeführt, die Unterthanen zum alten Glauben zurückgekehrt oder aus dem Lande vertrieben. Auch die bisher protestantische Grafschaft Eberstein wurde dem Katholicismus wiedergewonnen und ebenso die Herrschaft[WS 1] Mahlberg, welche bei der Theilung der bis dahin von dem Grafen von Nassau und Wilhelm gemeinsam besessenen Herrschaften Lahr und Mahlberg 1629 dem letzteren zugefallen war. Wilhelm’s Haupthelfer bei diesem Werke waren die Jesuiten und die Kapuziner; jene hatte er schon 1622 ins Land gerufen, diesen baute er 1631 in seiner Residenzstadt Baden ein Kloster. Noch enger verband er sich die beiden Orden, als ihm, dem treuen Sohne seiner Kirche, das Mißgeschick widerfuhr von dem Ordinariat des Bischofs von Speyer mit dem Kirchenbanne belegt zu werden (1641), weil er entgegen den Bestimmungen des Restitutionsedicts seine Hoheitsrechte über die Dörfer des Klosters Frauenalb nicht aufgeben wollte. Zahlreiche Schenkungen an die Jesuiten folgten in den nächsten Jahren; 1642 gründete er ein reich ausgestattetes Collegium derselben in Baden, zwei Jahrzehnte später ein solches in Ettlingen. Der ganze Unterricht und die Erziehung der den höheren Studien sich widmenden männlichen Jugend seines Landes übertrug er den Vätern Jesu. Damit der Unterricht der weiblichen Jugend im gleichen Geiste geleitet werde, erbaute er den Nonnen vom Orden des hl. Grabes ebenfalls ein Kloster. – Hatten die baden-badischen Markgrafen des 16. Jahrhunderts vornehmlich im Anschlusse an Baiern in den unruhigen Zeitläuften den nöthigen Rückhalt gefunden, so suchte und fand M. Wilhelm, sobald er zur Regierung gelangt war, in enger Anlehnung an Oesterreich seine Stütze. Schon seine Erziehung am Hofe des Erzherzogs Albrecht, des Statthalters der Niederlande, in Brüssel führte ihn darauf hin. Nach seiner Vertreibung Ende 1631 kämpfte er, wie schon erwähnt, im kaiserlichen Heere. Schon 1630 hatte er ein kaiserliches Patent über ein Regiment hochdeutscher Knechte erhalten; bald darauf wurde er Generalwachtmeister, dann Obristfeldzeugmeister (1635); seit 1630 war er Geh. Rath des Kaisers und 1652 übertrug ihm dieser nach dem Tode des Kurfürsten von Trier und Bischofs von Speyer Philipp Christoph die von diesem bisher bekleidete Würde des Reichskammerrichters, welche er bis zu seinem Tode innehatte. W. starb am 22. Mai 1677 und wurde in der Stiftskirche zu Baden beigesetzt. Beinahe fünfundfünfzig Jahre hatte seine Regierung gedauert, während welcher er seine ganze Kraft einsetzte für das Wohl seines Landes, mit dem seit 1666 auch die badischen Besitzungen in Luxemburg vereinigt waren, und vor allem durch äußerste Sparsamkeit und eine geregelte Finanzwirthschaft die schweren Wunden, welche der große Krieg geschlagen hatte, mit Erfolg zu heilen bestrebt war. W. war zweimal verheirathet, das erste Mal mit Gräfin Katharina Ursula von Hohenzollern, das andere Mal mit Gräfin Maria Magdalena von Oettingen. Von neunzehn Kindern überlebten den Vater nur vier, darunter Markgraf Hermann, der spätere Präsident des kaiserlichen Hofkriegsraths (A. D. B. XII, 120). Von den vor dem Vater verstorbenen Söhnen sind zu nennen der älteste Ferdinand Maximilian (1625 bis 1669) und Leopold Wilhelm (1626–1671, A. D. B. XVIII, 369), der als [699] Reichsfeldmarschall an der Schlacht bei St. Gotthard a. d. Raab theilnahm (1664). In der Regierung des badischen Landes folgte W. sein Enkel Ludwig Wilhelm, der nachmals so berühmte Sieger von Nissa und Szlankement (A. D. B. XIX, 485).

Fr. v. Weech, Badische Geschichte, S. 162–199. – Briefe und Acten zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges, V. Band, S. 63–119 (die badischen Händel). – Ph. Ruppert, Die Kriegsereignisse im Breisgau von 1632–1635 und die erste Belagerung Breisachs, Zeitschrift der Gesellschaft für die Beförderung der Geschichtskunde von Freiburg, VI. Band (1887), S. 241–377.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Herrrschaft