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Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Geschenke an hohe und hoechste Personen

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Geschenke an hohe und höchste Personen.

Kehren wir nach dieser mehr komischen als ernsten Episode aus dem 18. wieder in das 14. Jahrhundert zurück und sehen, welche Geschenke den Fürsten von der Stadt gemacht wurden und wie die damaligen Gewerke dabei vertreten waren.

Der Selbstständigkeit der Krönungsstadt mit ihren ausgedehnten Rechten und Freiheiten entsprach nicht ihre Macht zum Schutze nach außen; dieser Schutz mußte bei den mächtigeren benachbarten Fürsten gesucht werden.

Als daher Karl IV. im Jahre 1349 der Stadt Aachen ihre Privilegien von Neuem bestätigte, empfahl er zugleich die Bürger der Obhut des Markgrafen von Jülich[1], des Erzbischofes von Köln, des Bischofes von Lüttich, des Herzogs von Geldern, des Herzogs von Brabant, des Grafen von Loos, des Grafen von Berg, des Herrn von Valkenburg, des Herrn von Limburg und Mecheln und schließlich aller Getreuen des h. römischen Reiches. Es lag daher im Interesse der Stadt, das Wohlwollen der Schutzherren von Zeit zu Zeit durch Geschenke wieder neu zu beleben. Dazu dienten zum Theil auch die schon früher erwähnten Methsendungen, doch wurden auch Geldgeschenke von den hohen Herren [18] nicht verschmäht. Als der junge Markgraf Gerhard von Jülich im Jahre 1344 zum Ritter geschlagen wurde, schenkte ihm die Stadt 150 M. und seinem Bruder Wilhelm 40 M., dem erstern ferner bei seiner hiesigen Anwesenheit nach seiner Hochzeit 40 M. 1394 schenkte man schon etwas anständiger dem jungen „heir van Guylg, du he ridder worden war“, zwei silberne Kannen, die 375 M. kosteten. Am meisten mußte der freien Reichsstadt an dem Wohlwollen und der Gunst des Reichsoberhauptes gelegen sein, und daher war es natürlich, daß sie bei ihrer Befreiung von Reichssteuern den Kaisern, Königen, ihren Verwandten und ihrem Hofstaate bei ihrer jedesmaligen Anwesenheit reichliche Geschenke machte. Im Jahre 1338 beehrte die Kaiserin Margarethe, die Gemahlin Ludwig IV., die Stadt mit ihrem Besuche. Sie kam von Köln hierher, und darum wurde der Bote Godeschalk dahin geschickt „ad percipiendum quid daretur sibi ibidem“ um zu erfahren, was ihr dort gegeben würde. Auch sendet man Johann Tilia und Hermann Seylige nach Lüttich und Mastricht „ad querendum ibidem duos pannos, quos tamen non invenerunt“, um dort zwei Tücher zu suchen, die sie aber nicht fanden. Dann kauft man bei Werner von Gürzenig 2 Tücher für 71/2 Pfund Groschen oder 210 M., d. i. nach dem damaligen Werth der Mark zu 2 Thlr. 11 Sgr. ungefähr 497 Thlr., die nebst sieben andern Tüchern, wovon die Preise nicht angegeben sind, der Kaiserin geschenkt wurden. Ihren Hofdamen puellabus schenkte man ein Tuch von 47 M. 1 S., d. i. ungefähr 112 Thlr. Über die Länge und Breite dieser Tücher sagt die Rechnung nichts. Den später ankommenden jungen Söhnen der Kaiserin werden zwei bei Joh. Vomer für 60 M. und zwei beim Hrn. Wolter (dem Bürgermeister) für 70 M. gekaufte Tücher verehrt; die „puella dictorum puerorum“ die Amme oder Kammerjungfer der genannten Knaben erhält 12 Ellen grünes Tuch im Werthe von 12 M. und der junge Graf, der Gespiele der Söhne, ein Paar silberne Kraseline (Sporen?), „unum par argenteorum Kraselinorum“ (?) die bei dem Hrn. Joh. von Rodenburg für 10 M. und 18 S. gekauft wurden.

Außer den Tüchern verehrte man der Kaiserin einen großen vergoldeten Gewürzbecher, gekauft bei Wilh. Beyssel für 64 M. 10 S., ferner zwei große Becher gekauft bei Wilh. de Hex zu 84 2/3 M. resp. zu 73 M. 5 S., und zwei vergoldete Becher, gekauft [19] bei Hrn. Arnold dem Kleinen zu 41 M. 3 S. und Hrn. Franko de Royde zu 56 M. 4 S. Schließlich werden für die Kaiserin zwei vergoldete Schalen „neppe deaurati“ beim Bürgermeister Gerh. Chorus zu 61 M., und für ihre Dienerschaft eine solche bei Dobag zu 20 M. 9 S., und eine ähnliche bei Jakob Sassen zu 191/2 M. gekauft. Dem Kammerdiener, dem Mundschenken, dem Kellermeister „butteler“, und dem Koch „magistro coquine“ schenkt die Stadt 40 Goldschilde „clippeos aureos“, deren Werth auf 74 M. und 8 S. berechnet sind. Durch solche Geldgeschenke fanden sich auch höher Gestellte nicht beleidigt; der kaiserliche Rath, Ritter Wilbrand „miles consiliarius domini Imperatoris“ empfing in einem seidenen Beutel, „in uno ossacco serico“, der 3 M. 9 S. kostete, 20 Goldgulden = 28 M. – Für die Kaiserin und ihr Gefolge wurden ungefähr 51 Ahm Wein im Betrage von 315 M. 4 S. zu Spenden gebraucht, der theuerste zu 8 M. die Ahm, oder nach unserm Gelde ungefähr 19 Thlr., gewiß ein sehr geringer Preis, wenn wir bedenken, daß einer Kaiserin doch kein gemeiner Wein vorgesetzt werden durfte. Er wurde gespendet in irdenen Krügen oder Kannen, und man zahlte 16 M. 9 S. „pro anforis terreis, cum quibus dictum vinum propinabatur“.[2] Der Kaiserin zu Ehren wurde auch ein Lanzenbrechen veranstaltet „hastaludium observatum coram Imperatrice“, darin stachen ihrer zwölfe; sie führten Schilddecken mit vergoldeten Reichswappen, „pro duodecim schiltdeckene in signis imperii deauratis 6 m.“ – Bezeichnend für den gemüthlichen Charakter der Zeit ist eine Ausgabe von 7 M. 7 S., die einem gewissen Joh. Schiffelart gegeben wurde, [20] weil er hin und her lief und die Bürgermeister von Allem in Kenntniß setzte, „sibi datum, quia cucurrit et innotuit nobis omnia.“ Diese und noch einige kleine Ausgaben mitgerechnet, kostete die Anwesenheit der Kaiserin der Stadt 1334 M 10 S., „so in so us“, wie es in der lateinischen Rechnung lautet.

Der Anwesenheit der Kaiserin erwähnt auch Quix in seiner Gesch. der Stadt Aachen II. S. 86, macht aber in demselben Absatze einige Angaben, die nicht stichhaltig sind. Richtig ist, daß damals die Stadt schon in Grafschaften oder Comitien eingetheilt war, aber unrichtig ist der Schluß, daß sie jeder Grafschaft jährlich 100 M. zahlen mußte, weil sie dieses nach der Auslagerechnung im J. 1338 that. Die sehr in’s Einzelne gehenden Rechnungen der Jahre 1344 und 46 enthalten gar keine Ausgabe für die Grafschaften, und im Jahre 1349 wurden der Grafschaft von Kölnthor 100, den übrigen aber nur 50 M. ausgezahlt. Die Eintheilung der Stadt in Grafschaften war eine polizeiliche im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Sie werden benannt nach dem innerhalb des Bezirks gelegenen innern oder äußern Stadtthore, und zwar laut der lateinischen Rechnung des J. 1338: 1. comicia porte Coloniensis, 2. sancti Adalberti, 3. Hardewini, 4. Porchetensis, 5. Acute porte, 6. sancti Jacobi, 7. Regis, 8. Punt, 9. Nove porte und nach der deutschen Churgerichtsordnung aus demselben Jahre (v. cod. dipl.. S. 224): 1. Groyfschaf van Kolneyrporze, 2. van sint Albrete, 3. Wyrisbungarde, 4. van Burschiderporze, 5. van Scharporze, 6. van sint Jakobsstraysse, 7. vur Kuenenxporze, 8. vur Punt, 9. vur Nuwe porze. Wir sehen hier die dritte Grafschaft in der latein. Rechnung nach der porta Hardewini, also nach dem innern oder Mittelthor - der Hartmannstraße, in der gleichzeitigen deutschen Urkunde nach dem äußern, dem Wirichsbongards-Thore benannt. Die Vorsteher der Grafschaften hießen Christoffel, (auf diesen Namen und die wahrscheinliche Abstammung kommen wir zurück). Die Christoffel wurden aus dem großen und kleinen Rathe gewählt; wohnte aber in einer Grafschaft ein gewesener Bürgermeister oder ein gewesener Werkmeister, so war dieser geborner Christoffel; wohnten ihrer mehrere in derselben Grafschaft, so entschied das Loos, wer von ihnen Christoffel sein sollte. Jede Grafschaft war wieder in „Ruthen,“ Rotten, die Puntgrafschaft z. B. in 23 eingetheilt, deren jede ihren „Ruthmeister" hatte. [21] In der ganzen Einrichtung wird man einige Ähnlichkeit mit der heutigen Eintheilung der Stadt in 8 Brandkorps finden, nur daß die Wirksamkeit der Grafschaften sich nicht bloß auf Brände beschränkte. Die Christoffel hatten die Thorschlüssel ihrer Grafschaft, ferner die Brandeimer, die Laternen und alle sonstigen Löschgeräthe zu verwahren; bei ausbrechendem Brande, bei Aufläufen, Zusammenrottungen schaarte sich jede Grafschaft um ihren Christoffel. Die wichtigste Obliegenheit der neun Christoffel bestand aber darin, daß sie mit den beiden Bürgermeistern, den beiden Werkmeistern des Wollen-Ambachts, (des Gerichtes der Tuchmacher-Zunft,) und zweien Schöffen Richter bei dem Churgericht waren, welches über Verbal- und Real-Injurien zu erkennen hatte und mit Geldbußen und Verbannung aus der Stadt und dem Reiche von Aachen bis auf 100 Jahre und 1 Tag bestrafen konnte. In der oben schon erwähnten Churgerichts-Ordnung v. J. 1338, offenbar der ältesten, da Noppius, der vor dem Brande schrieb, keine ältere kannte, werden in der obigen Reihenfolge der Grafschaften als Christoffel genannt 1. Jakob van Royde, 2. Johan van sint Ailbregt, 3. Mathias Hoyn, 4. Lambert Buc, 5. Heinrich Kayffleisch, 6. Dionysius, 7. Heinr. Blundeyl, 8. Werner van Gürzenig, 9. Herman Seylige. Also nur 1 Christoffel für jede Grafschaft nicht 2, wie Quix anführt. Dieser hat sich verleiten lassen, die in der Rechnung von 1338 bei jeder Grafschaft als Empfänger des von der Stadt ihnen gewährten Zuschusses angeführten Bürger für Christoffel zu halten. Dort heißt es: It. Comicie porte Coloniensis per Arnoldum Wilde & G. Hoytzappel C. m. It. sci Adalberti per Gob. Elreburne & Wm. Beyssel C. m. u. s. w. Hier ist für den vollständigen Sinn vor per zu ergänzen, levatum, was in der Rechnung von 1349 ausdrücklich dabei steht. Die von Quix als Christoffel aufgeführten Namen kommen in der schon mehr erwähnten Urkunde vor als Beisitzer der Bürgermeister bei der Abfassung der Churgerichtsordnung. „Ende du (als) diese Punten up gesat (aufgesetzt) worden, da waren by unse heyrren van den rayde vun Achen, der (deren) namen hey na (hierauf) van groyfschaf zu groyfschaf, eyn ywerlig (ein jeder) in der groyfschaf, da he (er) inne wont, geschreven steint (geschrieben stehen).“

Für diejenigen, welche den genannten codex diplomaticus zur Hand nehmen wollen, scheint mir eine Bemerkung nicht überflüssig [22] In den deutschen Urkunden, auch in den obenerwähnten vom J. 1338, findet sich häufig über den Vokalen u und a ein o geschrieben, um damit den plattdeutschen Mischlaut von uo und ao zu bezeichnen. Dieses überschriebene o hat Quix überall ganz verkehrt durch zwei Pünktchen ersetzt, als hätte man im 14. Jahrhundert Ächen, Hären, sün, hündert u. s. w. ausgesprochen. Der Laut dieser Wörter, wie er noch heut im Munde unseres Volkes klingt, läßt sich in der alten Weise durch ů und å, aber gar nicht durch ü und ä bezeichnen.

Woher der Name Christoffel komme, sagt Noppius, ist unsicher, und er tröstet sich darüber mit den Worten: Omnium rerum ratio dari non potest. (Man kann nicht von allen Dingen den Grund angeben.) Gehen wir auf die Churgerichtsordnung vom J. 1338 zurück, so finden wir darin nichts, von Christoffel oder Kerstoffel, wie Noppius die zu seiner Zeit übliche Benennung abdruckt, sondern viermal Kastoyveltz, einmal Kastayveltz, dreimal Kastavels und zuletzt noch einmal Kastoyvels. Das hängt offenbar mit dem mittelalterlichen castaldus, gastaldus zusammen, welches nach Du Cange den Vorsteher und Richter einer Stadt, also genau dasselbe was Kastavels bezeichnet: Christoffel ist daher eine pure Korruption im Munde des Volkes, welches ihm unbekannte Namen durch ihm bekannte und mundgerechtere zu ersetzen pflegt. So hieß der Raum von der Wolfsthüre unseres Münsters bis zum Fischmarkt ursprünglich paradisus oder paravisus, mit welchem Worte das Mittelalter die mit Hallen, Kapellen oder Bäumen umgebenen Vorhöfe der größern Kirchen bezeichnete (franz. parvis). Aus dem paravisus wurde erst Parvesch, dann Pervesch; ältere Leute sagen noch: ope Pervesch, jedenfalls historischer und bezeichnender als das moderne: Domhof.

Das Burtscheider Thor wurde (wahrscheinlich nach der Stadt Mézières in Frankreich) auf einem alten Stadtplan aus dem J. 1576 Miesirs-portz bezeichnet. Noppius spricht von Meschir Grafschaft; die Straße hieß Meschir-straße, daraus machte sich das Volk Maschestroß, was man heut (wohl um dem Hochdeutschen gerecht zu werden?), in Marschierstraße veredelt hat.

Bevor wir auf die Rechnung von 1349 näher eingehen, bedarf es einer Rechtfertigung, weshalb nämlich die von Quix „Geschichte der Stadt Aachen" II. S. 89 angeführte „Rechnung eines Stadtbeamten oder vielmehr eines Empfängers der Bieraccise von einigen [23] Wochen des Jahres 1339 und 1340“, worin auch schon von Zahlungen an Kugeln für die Hirzschützen Rede sein soll, bisher gar keine Erwähnung gefunden. Das geschah aus dem einfachen Grunde, weil schier alle an der betreffenden Stelle der „Geschichte der Stadt Aachen“ gemachten Angaben auf Irrthum beruhen. Die genannte Rechnung ist nicht aus dem Jahre 1340, sondern aus dem Jahre 1440. In derselben wird nur das Jahr 40 ohne das Jahrhundert angegeben, wie das oft in Urkunden der Fall ist. Daß aber nicht 1300, sondern 1400 vorzusetzen ist, ergibt sich klar aus dem darin enthaltenen Werthe der Mark verglichen mit dem Goldgulden. In der mit dem vollen Datum versehenen Rechnung von 1338 ist 1 Guld. = 12/5 M., in derjenigen von 1344 ist 1 Guld. = 13/4 M. In einer andern vollständig datirten von 1441 gilt der Gulden 52/3 M. Genau denselben Werth hat der Gulden in der fraglichen Rechnung. „It. hed meister Symon 50 guld. valent 2831/3 M.“ Also gehört sie dem Jahre 1440 an. Sie umfaßt auch nicht bloß einige Wochen, sondern die Auszahlungen eines Empfängers der Bieraccise und die Ausgleichung derselben mit seiner Einnahme über 26 „Veirtziennacht“, d. h. über 26 Vierzehnnächte oder 52 Wochen, also über das ganze Rechnungsjahr 1440. Sie enthält auch keine „Zahlungen an Kugeln für die Hirzschützen“, „so mit Bogen schießen“, wie Noppius sagt. „Den Schutzen“ werden allerdings „zo yre kogelen 50 M.“ ausgezahlt. Von solchen kogelen ist aber schon in der Rechnung von 1334 Rede, als man in Aachen noch nicht an Pulver, geschweige an Kugelgewehre dachte; 1383 heißt es „dat duche von den kogelen kost 22 M.“ und 1390 kommt eine Ausgabe vor für „heutzkogelen“, d. h. Kopfkaputze.

Kogeln ist nur eine Corruption des latein. cucullus und bedeutet hier wie an vielen andern Stellen: Kaputze oder Kaputzmantel.

Gehen wir nach dieser Einschaltung zu den Ausgaben über, die im Jahre 1349 bei der Krönung Karls IV. gemacht wurden. Seine Wahl und Krönung war Anfangs nicht unbestritten. In den Zwistigkeiten über die Grenzen der weltlichen und geistlichen Gewalt zwischen seinem Vorgänger Ludwig dem Bayer und den Päpsten Johann XXII. und Clemens VI. hatten die deutschen Fürsten und Städte sich getheilt. Von beiden Päpsten war Ludwig wegen seiner anmaßenden Übergriffe in die kirchlichen Gerechtsame mit dem Bannfluche belegt worden. Aachen, ob freiwillig oder gezwungen, [24] stand auf Seiten des Kaisers, der in seiner Widersetzlichkeit gegen den Papst 1344 die Stände nach Frankfurt berief. Nach der aus diesem Jahre uns vorliegenden Rechnung reisten dahin zweimal als Abgeordnete der Krönungsstadt Gerhard Chorus und Alexander und verzehrten 102 Goldgulden, die zu 1781/2 M. berechnet werden; (danach galt 1 Fl. aur. damals 1 M. 9 S.) „It. duo. Gerardo Chorus & Alexandro missis prima vice Frankenfurt at dnnm. Imperatorem LX aur. flor. valent CV m. It. Eisdem missis secundario ibidem XLII aur. fl. val. LXXIII m. VI. s.“ Dann werden Joh. von Eyghorn und Alexander an den Kaiser nach Bacharach gesandt, wo sie elf Tage verweilen und 23 Goldschilde oder 51 M. 9 S. brauchen. „It. Joh. de Eyghorn & Alexadro missis Baggeraco ad dnnm. Imperatorem, et steterunt ibidem per undecim dies, XXIII scuteos aur. val. LI m. & IX s.“ (Also 1 scuteus aur. = 2 M. 3 S.)


  1. Dieses Empfehlungsschreiben ist bereits von Quix Cod. dipl. S. 256 in extenso mitgetheilt, von den andern der Inhalt angeführt.
  2. Derartige Kannen werden in allen Rechnungen erwähnt; in älterer Zeit waren dieselben von Erde, weil diese aber wegen ihrer Zerbrechlichkeit zu theuer kamen, ließen die Bürgermeister 1338 zinnerne anfertigen, worüber die Jahresrechnung sich sehr naiv ausdrückt: »irati pro anforis terreis, quia tam multum costaverunt, fecerunt stagneas anforas.« Für das Zinn zu 12 großen Kannen von 2 Sextar und zu 12 kleinern von 1 Sextar zahlte man dem Heinr. de Puteo 411/2 M., dem Zinngießer Meys, der sie goß, 101/2 M., und dem Goldschmiede Werner, der die auf den Kannen angebrachten 48 Schildchen anfertigte, 13 M. Die noch auf dem Rathhause vorhandenen 18 zinnernen Kannen, alle von gleicher Größe, auf der Bauchung mit dem Stadtadler in Kupfer verziert, sind in Erinnerung an die alten, wahrscheinlich nach dem großen Brande im siebenzehnten Jahrhundert, gegossen worden.