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BLKÖ:Mannagetta-Lerchenau, die Ritter und Freiherren, Stiftung

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 16 (1867), ab Seite: 384. (Quelle)
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III. Die Mannagetta-Stiftung. Dieselbe ist, wie bereits in der Lebensskizze des Johann Wilhelm [S. 383, Nr. 2] erwähnt, von dem kais. Leibarzte und Hofhistoriographen Johann Wilhelm Ritter von M. gestiftet worden. Nicht von der Absicht geleitet, durch ein Familien-Fideicommiß den materiellen Reichthum seiner Nachkommenschaft zu sichern, ging sein Streben vielmehr dahin. alle seine männlichen Nachkommen in die Lage zu versetzen, daß sie durch moralische und wissenschaftliche Bildung dem Staate und der Menschheit nützlich werden. Zu diesem Zwecke widmete Johann Wilhelm sein Haus „zum silbernen Becher“ in der Kärnthnerstraße nebst einer ansehnlichen Privatbibliothek und einem Capital von 110.000 Gulden in gut versicherten Privatforderungen für die männliche Nachkommenschaft seiner Brüder Matthäus, Karl und Franz, dann für Mannagetta’sche Töchter und ihre männliche Descendenz auf ewige Zeiten zu einem Fideicommisse. Die Modalitäten und Veränderungen dieser Stiftung sind, wie unsere Quelle berichtet, folgende: Fünf bis sechs Stiftlinge, Alumnen genannt, sollten unter einem aus ihrer Mitte gewählten Provisor in häuslicher Gemeinschaft leben, sich dem Doctorate in einer der vier Facultäten widmen und ganz auf Kosten der Stiftung erhalten werden. Nach vollendeten Studien sollten ihnen die Reisekosten auf eine ausländische Universität bezahlt werden, um auf derselben die Doctorwürde zu erlangen. Den Mannagetta’schen Töchtern aber sollten 1500 bis 2000 fl. als Ausstattung ausbezahlt werden. So blieb das Institut bis zum Jahre 1688. [385] Nun erfolgte über Vortrag der ersten vom Stifter selbst erbetenen Conservatoren von Sala und Dr. v. Molitor eine wesentliche Abänderung: es wurde ein eigener Administrator aus der Familie Mannagetta bestellt, der niederösterreichischen Landesregierung die Oberinspection über die Stiftung übertragen, die Wahl der Conservatoren aber der Familie überlassen, deren einer womöglich ein Mannagetta, der andere aber aus dem Rathsgremium der niederösterreichischen Landesregierung zu nehmen ist. In dieser Art bestand das Institut bis zum Jahre 1740, in welchem es aufgehoben und anfangs Handstipendien eingeführt, später aber die Einreihung der Zöglinge in das Theresianum veranlaßt wurde. Bei Auflösung auch der letzterwähnten Anstalt wurden die jungen Leute wieder ihren Eltern mit jährlichen Erziehungsbeiträgen von 500 fl. für Jeden übergeben, bis 1819 Kaiser Franz die Stiftung auf ihre ursprüngliche Form zurückzuführen befahl. So entstand mit dem Jahre 1820 wieder das Alumnat mit den fünf Alumnen und einem die Erziehung besorgenden Präfecten. Durch Sparsamkeit und weise Verwaltung wurde das Stiftungsvermögen mit einem zweiten Stadthause und 50.000 fl. in Obligationen vermehrt, zweimalige Invasionen und die Herabsetzung der Interessen haben jedoch der Stiftung tiefe Wunden geschlagen. Das Recht, die Stiftungsplätze zu besetzen, übt dermal ein Ausschuß von Agnaten und Cognaten aus, ursprünglich hatten die Agnaten und Cognaten das Präsentations-, die Conservatoren aber das Wahlrecht. Ein eigenes Familienarchiv umfaßt die Originalurkunden und haben sich um die Ordnung desselben, wie überhaupt um die ganze Stiftung, zwei Familienglieder und Brüder, Joseph und Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta, besonders verdient gemacht. Von Letzterem rührt auch die gegenwärtig bestehende Geschäftsordnung der Stiftung her. Die durch Verwandtschaft zum Stiftungsgenusse berechtigten und noch nicht ausgestorbenen Cognatenlinien waren bis zum Jahre 1840 in alphabetischer Ordnung folgende: Die v. Ambros-Rechtenberg, die Grafen Assaretto, die Ritter von Brenner, die Ritter von Dornfeld, die Freiherren Dubaine-Malchamp, die Freiherren von Eyselsberg, die Ritter von Fleischhakel-Hackenau, die Ritter von Füllenbaum, die Edlen Herren von Goldegg und Lindenburg, die Haas von Grünenwald, die Ritter von Hartenfels, die von Hickmann-Windsor, die Lenoble d’Edelsberg, die Nachkommen des Arztes Dr. Franz Mandel, die Ritter von Manner, die Ritter von Martinelli, die Freiherren v. Mayenberg, die Ritter von Mayer-Gravenegg, die von Menninger, die Ritter von Müller, die Freiherren von Mylius, die Ritter von Pelsern-Fürneberg, die von Pfersmann-Eichthal, die Radinger, die Ritter von Ratschitzburg, die Scharinger, die Ritter von Schelzinger, die von Schickh, die von Schmelzing-Wernstein, die Ritter von Schmerling, die Nachkommen der Cäcilia Schoberlechner geb. von Mannagetta, die Ritter von Schwab, die von Stradiot, die Freiherren von Türkheim und die Ritter von Zepharovich. Die Monarchie verdankt dieser schönen Stiftung bereits eine ansehnliche Anzahl ausgezeichneter Aerzte, Rechtsgelehrten und Theologen. [Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 549. – Geusau (Anton Reichsritter von), Geschichte der Stiftungen, Erziehungs- und Unterrichtsanstalten in Wien von den ältesten Zeiten bis auf das gegenwärtige Jahr (Wien 1803, 8°.) S. 427.]