BLKÖ:Sterneck zu Ehrenstein, Joseph Freiherr
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Sterndahl, Karl Joseph Freiherr von |
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Band: 38 (1879), ab Seite: 295. (Quelle) | |||
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Adolph Ritter von Tschabuschnigg, nachmaligen Justizminister, der auch als Poet eine würdige Stelle einnimmt; den jüngst verstorbenen Staatsraths-Präsidenten Freiherrn von Lichtenfels [Bd. XV, S. 79] und den Senats-Präsidenten Heißler. Auch war er selbst in seinem Fache schriftstellerisch thätig, wenngleich die drückenden Censur-Verhältnisse seiner Zeit ihn bestimmten, seine Arbeiten [296] lieber im Pulte zu behalten, als sie von der Scheere des Censors verstümmeln zu lassen. So z. B. hatte er eine geistvolle und gelehrte Theorie des Rechts, unter dem Titel „Rechtslehre“ für den Druck vorbereitet. Da er von der Censur die Druckbewilligung mit dem Bescheide: Imprimatur omissis deletis erhielt, zog er es vor, den Druck des Werkes zu unterlassen und die Tage der Preßfreiheit, denen auch er gleich Anderen sehnsuchtsvoll entgegensah, abzuwarten. Aber nur wenige Wochen überlebte der Freiherr den mit Sehnsucht erwarteten Moment, da er am 29. April, n. A. am 1. Mai 1848, im Alter von 73 Jahren starb. So waren denn nur ein paar kleinere Arbeiten durch den Druck veröffentlicht worden, und zwar in den von Karl Joseph Freiherrn von Pratobevera [Bd. XXIII, S. 210] herausgegebenen „Materialien für Gesetzkunde und Rechtspflege in den österreichischen Staaten“ die Abhandlungen „Ueber Affecte“ und „Ueber die moralische Besserung“, welche den gelehrten juridischen Psychologen kennzeichnen. Um so reicher ist sein literarischer handschriftlicher Nachlaß, von dem weiter unten eine Uebersicht folgt. Freiherr Joseph war wiederholt vermält; in erster Ehe (seit 1802) mit Anna, Tochter des k. k. geheimen Rathes und Appellationsgerichts-Vice-Präsidenten Albert Ritter von Lewin-Lewinski, und nach deren im Jahre 1812 erfolgten Tode, in zweiter Ehe (seit 1817) mit Franziska Eugenie, geborenen Freiin von Kaiserstein. Aus beiden Ehen sind Kinder vorhanden [vergleiche die Stammtafel]. Aus zweiter Ehe stammt Maximilian Freiherr von Sterneck, der Held von Lissa [siehe Denselben, S. 301]. Wie oben erwähnt worden, ist der handschriftliche Nachlaß des Freiherrn ungemein reichhaltig und umfaßt über 40 Bände, wovon freilich noch an Manches, wenn es veröffentlicht werden sollte, die letzte feilende Hand zu legen wäre. Unter diesen handschriftlichen Werken befinden sich folgende: „Staatskörperliche Verfassungen; der Adel; die Bürger; der Clerus; der Staat“, 3 Bde.; – „Memoiren für einen Minister“, ein Band; – „Das Problem der Makrobiotik“; – „Oekonomische Notizen und Entwürfe, Kärnten und seine Bewohner betreffend“. 1 Bd.; – „Die Formen der Berathschlagung und Rededarstellungen“, 1 Bd.; – „Von der Erziehung“. 1 Bd.; – „Von der Gesetzgebung“, 1 Bd.; – „Zur Literatur der Gesetzgebung“. 2 Bde.; – „Von der Gesetzgebung des Rechtszuges“. 3 Bde.; – „Von der Gesetzgebung der Verträge“, – „Die Verletzungen“, – „Die Verbrechen“. 3 Bde.; – „Metapolitik oder über die Synergie (Mitwirkung) der Gewalten“, 1 Bd.; – „Politik oder über den Antagonismus der Gewalten“, 1 Bd.; – „Lieder, Sprichwörter, Fabeln“, 1 Bd.; – „Vom Stande der Beamten und Gelehrten“. 3 Bde.; – Methodenlehre“, 2 Bde.; – „Wohllehre (Wohlfahrt)“, 1 Bd.; – „Seelenlehre“, 5 Bde.; – „Die Religion Jesu und die Religion überhaupt“, 1 Band; – „Materialien und Grundriß einer Geschichte der byzantinischen Kaiser“, u. m. a. Schon die einfachen Titel dieser Manuscripte weisen darauf hin, daß der Freiherr Sterneck ein Staatsmann nicht gewöhnlichen Schlages, ein Denker und Fortschrittsmann war, deren die vormärzliche Zeit noch viele in allen Ständen und Fächern zählte. Einer von denen, welche die Traditionen des Josephinismus [297] aus der Schule ins praktische Leben hinübergenommen hatten, aber von dem langsam, jedoch sicher wirkenden Drucke des raffinirten Polizeistaates, der sich namentlich nach der durch die Wehen der Befreiungskriege eingetretenen Erschöpfung der Völker entwickelt hatte, niedergehalten wurden. Nur erleuchtete Männer seiner Art, welche sich in allen Kronländern der Monarchie zerstreut fanden – wir nennen nur die Namen Schmidburg, Stadion, Wickenburg – konnten den gebildeten Ständen den immer empfindlicher werdenden Druck der vormärzlichen Regierungsmaschine einigermaßen erträglich machen und dieselben mit der Hoffnung auf den baldigen Anbruch einer besseren menschenwürdigeren Zeit sich vertrösten lassen.
Sterneck zu Ehrenstein (Daublebsky), Joseph Freiherr (Staatsmann, geb. zu Prag 2. Mai 1775, gest. 29. April 1848). Sein Vater Jacob war k. k. Gubernialrath und Kammerprocurator von Mähren und Schlesien. Nachdem der Sohn Joseph im Jahre 1795 die rechtswissenschaftlichen Studien beendet hatte, trat er bei dem Brünner Landrechte als Auscultant ein, kam im folgenden Jahre als Rathsprotocollist zum Landrechte in Krakau, wurde 1800 Secretär bei dem dortigen Appellationsgerichte, 1805 Landrath daselbst und kam in dieser Eigenschaft im J. 1810 nach Lemberg, 1815 als Appellationsrath nach Klagenfurt und 1817 als solcher nach Fiume, 1820 aber wieder nach Klagenfurt zurück. Im Jahre 1823 wurde er Landrechts-Präsident in Krain, 1828 in Kärnthen, 1834 Appellations-Präsident in Innerösterreich und dem Küstenlande, wirklicher geheimer Rath und Präsident der Stände Kärnthens. Freiherrn von Sterneck’s Andenken lebt in Kärnthen in dauernder Erinnerung. Die Gründung der kärnthnerischen Sparcasse im Jahre 1834 erfolgte vorzugsweise unter seiner Mitwirkung, und unter seiner Leitung gedieh die Anstalt in erfreulichster Weise, so zwar, daß in Folge dessen sein Bildniß im Sitzungssaale aufgestellt und jeweilig einem Mitgliede der Familie Sterneck das Recht eines Ausschusses übertragen wurde. Dem Gedeihen der humanitären Anstalten Kärnthens und der Landeshauptstadt Klagenfurt widmete er werkthätige Theilnahme. Die Verschönerung und feuersichere Bauart Klagenfurts, so wie die Austrocknung der Moräste in der Umgebung dieser Stadt sind vornehmlich Ergebnisse seiner Umsicht und Thätigkeit. Freiherr von Sterneck war auch Präsident des Musikvereines in Klagenfurt und ein eifriger Förderer des dortigen Theaterwesens. Als Rechtsgelehrter nahm S. in der vormärzlichen Aera, in welcher der österreichische Richterstand zu den Zierden der österreichischen Bureaukratie zählte, eine ausgezeichnete Stellung ein. Dabei war er ein tüchtiger Philolog, besaß eine reiche und gewählte Bibliothek, die er auch Anderen, namentlich seinen jungen Beamten mit aller Liberalität zugänglich machte. Wir nennen unter diesen nur beispielsweise den damaligen Auscultanten- Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1837, 8°.) Bd. V, S. 173.
- Porträt. Prinzhofer lith. 1842. Gedruckt bei Leon in Klagenfurt (Fol.).