BLKÖ:Szaplonczay, Joseph

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 41 (1880), ab Seite: 174. (Quelle)
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Szaplonczay, Joseph (ungarischer Landtagsdeputirter im Jahre 1861, geb. in Ungarn im Marmaroser Comitat um 1815). Er entstammt einer alten ungarischen Adelsfamilie, aus [175] welcher eines Michael Longus de Zaplonczy der ungarische Geschichtschreiber Graf Teleki in seinem historischen Werke: „Das Zeitalter der Hunyaden“ bereits im Jahre 1468 gedenkt. Joseph wirkte 1841 als Vice-Stuhlrichter, 1845–1849 als Stuhlrichter im Marmaroser Comitat. Aus seiner Zurückgezogenheit innerhalb der folgenden Jahre trat er erst hervor, als er in Marmaros-Sziget in das Abgeordnetenhaus des denkwürdigen Landtages 1861 gewählt, in demselben als Redner für den Beschluß auftrat. Zum Verständniß der politischen Sachlage verweisen wir, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Biographie Paul Jámbor [Bd. X, S. 60]. Szaplonczay knüpfte seine Rede an den Ausspruch seines Vorredners an, der kein Geringerer war als Julius Graf Andrássy, welcher die bezeichnenden Worte sprach: „Daß die Revolution in Ungarn nicht durch die 1848er Gesetze, sondern durch deren Nichteinhaltung hervorgerufen sei“. Und von denselben ausgehend, gibt Szaplonczay eine chronologische Darstellung der Thatsachen, die ihn zu dem Schlusse führte, daß unter solchen Ereignissen das Volk in Ungarn nicht von Wien, dem Herrscher, sondern aus dem Auslande seine Befreiung erwarten mußte. [Wie letzteres sich dabei verhielt, beweisen die Sendungen Szalay’s nach Frankfurt und London, Teleki’s nach Paris und des Pastors Wimmer nach Berlin, dem Minister Graf Brandenburg den Sendbrief uneröffnet zurückstellen und durch den Polizeipräsidenten den Rath geben ließ, Berlin zu verlassen.] Der Darstellung jener Ereignisse laßt nun Szaplonczay eine weitere derjenigen folgen, welche seit dem 20. October 1860 statthatten, und er findet nichts weiter als Ungesetzlichkeit: in der Eintreibung der Steuern, im Vollzuge der Gerichtsbarkeit, kurz nur Verletzung der Verfassung; und noch einen Blick auf die Zukunft werfend, meint er: „sich ruhig auf sein Gewissen berufen zu dürfen, wenn er jetzt für den Beschluß stimme, denn er wolle moralisch auf den Fürsten wirken, damit auch dieser den Boden des Gesetzes betrete, auf dem er selbst mit seinen Collegen stehe, und wenn jener diesen Boden betrete, dann wolle er gern eine Adresse an ihn richten“. Die Rede machte durch die Gelassenheit, mit welcher sie vorgetragen wurde, und den vorherrschenden geschichtlichen Charakter ohne Schwulst und Phrasen trotz ihres auf den Beschluß ausgehenden Votums einen guten Eindruck. Szaplonczay ist ein Ungar alten Schlages: er steht auf dem Boden der Verfassung und hält zum König.

Der ungarische Reichstag 1861 (Pesth 1861, C. Osterlamm, 8°.) Bd. I, S. 326. – Magyarország és nagy világ, d. i. Das Ungarland und die große Welt (Pesther illustr. Blatt. Fol.) 1866, S. 709. – Az ország tükre, d. i. Der Reichsspiegel (Pesther illustrirtes Blatt) 1862, Seite 166.
Porträte. Im vortrefflichen Holzschnitt im obengenannten „Magyarország és nagy világ“. – 2) In Lithographie (von Marastoni) im oberwähnten „Az ország tükre“.