BLKÖ:Szirmay, Peter (bis 1659)
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 42 (1880), ab Seite: 204. (Quelle) | |||
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[205] dem nach Ferdinand IV. Ableben einberufenen Landtage 1653[WS 1] bestätigt wurde. Als dann Peter im Jahre 1656 seine Mission einem gedeihlichen Ende zugeführt hatte, berief ihn Kaiser Leopold I. zum Beisitzer der königlichen Gerichtstafel. Aus Peters Ehe mit Anna Keczer stammen außer einer Tochter Sarah, welche zuerst mit Andreas Ruttkay, dann mit Andreas Szekely vermält war, vier Söhne Stephan [diese Seite Nr. 27], Nicolaus [S. 203, Nr. 18], Peter und Andreas [S. 199, Nr. 1]. Alle vier pflanzten das Geschlecht fort, jedoch der Erstgeborene Stephan durch Adoption seines Neffen Thomas Dessewffy. –
23. Peter (gest. 1659), ein Sohn Stephans aus dessen Ehe mit Barbara Ongai, 1646 Vicegespan des Zempliner Comitates, genoß in besonderem Grade das Vertrauen Georg I. Rákóczy’s, der durch den Linzer Frieden 1645 genannte Gespanschaft und noch sechs andere Provinzen auf Lebensdauer erhalten hatte. Es war dies ein schwankendes, unsicheres Verhältniß, welches zwischen dem jeweiligen Gebieter dieser Landestheile und dem Kaiser als ihrem eigentlichen Oberlehnsherrn bestand, und Peter Szirmay als Vicegespan sah sich in Anbetracht der Pflichten gegen Beide, gegen seinen König und seinen zeitweisen Gebieter, nicht geringen Schwierigkeiten ausgesetzt. Aber Klugheit und feines Verständniß ließen ihn in seiner heiklen Lage allen Anforderungen gerecht werden, und er bewies sein diplomatisches Talent wiederholt, so auch aus Anlaß des Tokayer Vertrages und bei den Verhandlungen des Preßburger Landtages 1647, dem er als Abgeordneter beiwohnte. Sein Tact fand auch von beiden Seiten gerechte Anerkennung. Nach Schluß erwähnten Landtages ernannte ihn Rákóczy zu seinem Einrichtungscommissär der neu geregelten Religionsangelegenheiten in den ihm untergebenen sieben Gespanschaften in welcher Stellung Szirmay auch vonAnmerkungen (Wikisource)
- ↑ Ferdinand IV. starb 1654.