BLKÖ:Terzaghi, Alois von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Terzi (Terzy), Ludwig Freiherr | ||
Band: 44 (1882), ab Seite: 15. (Quelle) | |||
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[16] eines angesehenen altadeligen Lombardischen Geschlechtes, studirte er die Rechte an der Universität Pavia. Daselbst am 3. August 1820 zum Doctor U. J. promovirt; legte er bald darauf die Auscultanten- und Richteramtsprüfung ab und diente mehrere Jahre als Auscultant beim Criminalgerichte in Mailand. Vom Juli 1829 an als Cancelliere der Prätur in Sarnico mit der Leitung derselben beauftragt, kam er im Februar 1832 als Adjunct an die Stadtprätur in Mailand. Am 13. Juli 1833 wurde er zum Rathe des Stadt- und Landrechtes in Triest, am 2. September 1844 zum Rathe des venetianischen Appellationsgerichts und am 11. Juni 1851 zum Hofrathe bei dem obersten Gerichts- und Cassationshofe in Wien ernannt. In letzterer Eigenschaft besorgte er die Revision der italienischen Uebersetzung des Strafgesetzes vom Jahre 1852 und jene der Strafproceßordnung von 1853. Mit gleicher Sorgfalt und Einsicht führte er in Gemeinschaft mit dem Hofrathe Resti-Ferrari [Bd. XXV, S. 324, Quelle Nr. 6] die Umarbeitung des italienischen Textes der Wechselordnung vom Jahre 1850 und der dazu gehörigen Verordnungen durch. In Anerkennung der in seinem Berufe erworbenen Verdienste erhielt er bei seinem Uebertritt in den Ruhestand im Jahre 1862 das Ritterkreuz des Leopoldordens. Von anderen Arbeiten Terzaghi’s, deren genaue Titel wir aber nicht auffinden konnten, sind bekannt: ein Commentar zu dem Gesetzbuche über schwere Polizeiübertretungen, eine Arbeit aus seinen jüngeren Jahren; eine Abhandlung über das System der Hypothekar- und Grundbücher und ihr Verhältniß zur actio quasi Serviana aus dem Jahre 1858; und ein Nekrolog auf seinen nur wenige Wochen vor ihm verstorbenen Collegen und Landsmann Hofrath Monti. Terzaghi’s Leben fiel in eine denkwürdige wechselvolle Zeit. Die ersten Jugendjahre verbrachte er in der Periode des regno d’Italia, auf welche der Zusammensturz der Napoleonischen Herrschaft folgte. Frühzeitig verkehrte er mit den bedeutendsten Männern seines Geburtslandes, welche, gehoben noch von den Erinnerungen an die so glückliche Regierungszeit der Kaiserin Maria Theresia, in der ein Beccaria, Metastasio, Parini u. A. der Lombardie einen geistigen Nimbus verliehen, wie ihn kein anderes Land der italienischen Halbinsel besaß, dem Hause Habsburg jene Anhänglichkeit entgegenbrachten, welche dann auch auf Terzaghi überging, der die Verhältnisse freien Blickes ansah und dem Kaiserstaate in aller Treue diente. Sein Haus war der Vereinigungspunkt einer ausgewählten Gesellschaft, zu deren Zierden er selbst zählte: denn er besaß nicht nur die gründlichen Kenntnisse des Faches, dem er seinem Berufe nach angehörte, er war nicht blos ein scharfsinniger mit den Gesetzen anderer Staaten vertrauter Jurist, er war auch mit der Literatur seines Stammlandes innig vertraut und ebenso in der deutschen Literatur, deren Höhe und Bedeutung er vollkommen würdigte, erfahren und der deutschen Sprache mit aller Gründlichkeit mächtig. Schon in den letzten Jahren leidend, konnte er, als er in den Ruhestand übertrat, nur noch wenige Monate ihn genießen, auch die Hoffnung seiner Freunde, daß in der milderen Zone seiner Heimat der Leidende wieder erstarken werde, erfüllte sich nicht. Im Alter von 64 Jahren wurde er van dem Tode dahingerafft.
Terzaghi, Alois von (Rechtsgelehrter, geb. zu Sesto Calende in der Lombardie am 23. August 1799, gest. 13. März 1863). Der Sproß- Wiener Zeitung, 1863, Nr. 76, S. 30: [17] „Alois von Terzaghi“. Von L. Neumann. – Osservatore triestino, 1863, Nr. 87, im „Feuilleton“.