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BLKÖ:Wiesenauer, Franz de Paula

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Wiesenburg, Adolf
Band: 56 (1888), ab Seite: 42. (Quelle)
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Wiesenauer, Franz de Paula (Bürgermeister der Stadt Gratz, geb. zu Ehrnau im Brucker Kreise Steiermarks am 13. August 1767, gest. zu Gratz am 24. März 1827). Nachdem er zu Gratz mit glänzendem Erfolge seine Studien zurückgelegt hatte, diente er einige Jahre als Banngerichtsschreiber, wie es damals hieß, in Untersteier und stand dem Bannrichter Dr. Deicher durch seine Umsicht und Kenntniß besonders hilfreich zur Seite. 1802 wurde er Rath beim Magistrate von Gratz, 1809 provisorischer, 1810 aber wirklicher Bürgermeister dieser Stadt, in welcher Stellung er 18 Jahre, bis zu seinem Tode, in verdienstlichster [43] Weise waltete. Er versah sein Amt in den schweren Tagen während der feindlichen Invasion 1809 mit solcher Umsicht, daß ihm in Anerkennung dessen am 4. April 1811 der Titel eines k. k. Rathes verliehen ward. Würdigung findet auch sonst in einem ihm gewidmeten Nachrufe sein umsichtiges Wirken in der Oberleitung, seine aufopferungsvolle Thätigkeit in verschiedenen Zweigen der Amtsführung, besonders im Criminalsenate, wobei besonders hervorgehoben wird seine sanfte, die Gemüther beruhigende Weise, mit welcher er durch persönlichen Einfluß manchen gerichtlichen Streit verhütete, manche Familie vor dessen schmerzlichen Folgen bewahrte, vor dessen leidenschaftlichem Ausbruch manches Mißverständniß in Güte beizulegen verstand. – Sein Sohn Franz (geb. in Gratz 1803, gest. daselbst am 25. Mai 1857) vollendete an der Gratzer Hochschule die Rechtsstudien, erlangte daraus die Doctorwürde, wendete sich dann dem Lehrfache zu und wurde Professor an der juridischen Facultät der Gratzer Universität, an welcher er 1832 bis 1845 römisches und canonisches Recht, dann auch Privat- und einige Zeit Bergrecht vortrug. Seine schriftstellerische Thätigkeit in dieser Stellung beschränkt sich auf ein paar Arbeiten in der Wagner’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“: „Ueber die Wirksamkeit der von einem redlichen Besitzer während seines redlichen Besitzes an der fremden Sache eingeräumten Pfand- und Servitutsrechte“ [1835, Bd. II, S. 195 u. f.] und „Ueber einen zweifelhaften Fall des Ehehindernisses der Schwägerschaft nach dem §. 66 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches“ [1840, Bd. II, S. 296 u. f.]. Im Bewegungsjahre 1848 wurde Wiesenauer in Gratz in den provisorischen Landtag und als die Wahlen für den constituirenden Reichsrath stattfanden, für Weitz in Steiermark in denselben gewählt und nahm seinen Platz rechts zwischen seinen zwei Landsleuten, dem J. Dr. und Fiscaladjuncten Peter Trummer und dem nachmaligen Minister Ferdinand von Thinnfeld. Im Reichsrathe selbst arbeitete er im Ausschusse für den Gesetzentwurf bezüglich der Aufhebung der Unterthänigkeitsverhältnisse. Im Uebrigen trat er im Parlamente wenig bemerkbar hervor, nur als Ernst von Schwarzer [Bd. XXXII, S. 328] am 17. Juli 1848 wider alles Erwarten im Ministerium Doblhoff- Wessenberg Minister der öffentlichen Arbeiten geworden, und Zang in seiner „Presse“ gegen seinen „ehemaligen Commis“, Löbenstein aber in der „Wiener allgemeinen Zeitung“ (Nr. 53 vom 28. Juni) gegen Schwarzer in einer Weise zu Felde zogen, wie sie nur in den noch jungfräulichen Tagen der Wiener Preßfreiheit denkbar war, trat Professor Wiesenauer in der Sitzung vom 1. August im Abgeordnetenhause mit der Anfrage auf: „ob der die bittersten Schmähungen enthaltende gegen ein Mitglied des hohen Ministeriums gerichtete Aufsatz (Löbenstein’s) dem Beleidigten bekannt sei, und wie er der Aufforderung dieses Artikels: entweder den Verfasser vor ein Preßgericht zu stellen und dort die volle Niederträchtigkeit des durch seine Zeitung (die an Stelle des „Oesterreichischen Beobachters“ getretene „Allgemeine österreichische Zeitung“) gebrandmarkten Ernst von Schwarzer zu erweisen, oder wenn er dieser Aufforderung nicht genügen wollte, aus dem Ministerium zu treten, zu entsprechen gedenke?“ Bekanntlich schloß diese peinliche Scene mit Schwarzer’s [44] in höchst erregter Stimmung vorgebrachter Erklärung: daß er bereits die nöthigen Schritte gethan, um den Beleidiger vor das Preßgericht zu stellen. Auch steht Professor Dr. Wiesenauer zu diesem Lexikon in einiger Beziehung. Verfasser desselben studirte an der Gratzer Hochschule die Rechte. Aus allen Gegenständen brachte er Zeugnisse mit erster Vorzugsclasse, dagegen aus dem Kirchenrechte, aus welchem er von Professor Wiesenauer (1837) geprüft worden, nur ein Zeugniß mit gewöhnlicher erster Classe heim. Die daraus entstandenen häuslichen Zerwürfnisse bestimmten ihn, die juridische Laufbahn aufzugeben und die militärische einzuschlagen, auf welcher er sich durch vieljährigen Aufenthalt in slavischen Provinzen und durch die als Officier zur Erlangung der philosophischen Doctorwürde abgelegten Rigorosen aus der Mathematik, Physik, Philosophie und Geschichte nebst den dazu erforderlichen außerordentlichen Gegenständen, der Botanik, Naturgeschichte, griechischen und römischen Literatur, Archäologie, Geschichte der Philosophie, der Genealogie, Heraldik, Diplomatik u. s. w. jene sprachlichen und encyklopädischen Kenntnisse aneignete, die allein ihn dazu befähigten, die Arbeit und Ausführung eines Werkes zu unternehmen, wie es das vorliegende Lexikon ist, welches 17 sprachlich verschiedene Völkerschaften des Kaiserstaates und alle Stände umfaßt. Auf der ursprünglich eingeschlagenen juridischen Laufbahn wäre ihm wohl nicht der Gedanke an diese Arbeit, der er ohne fremde Aushilfe obliegt, gekommen, und hätte er auch kaum die Befähigung zu ihrer Ausführung gehabt. Und so ist denn Dr. Wiesenauer der unfreiwillige Miturheber derselben.

Steiermärkische Zeitschrift. Redigirt von Dr. G. F. Schreiner, Dr. Albert von Muchar, C. G. Ritter von Leitner, Anton Schrötter (Gratz 1841, 8°.). Neue Folge. VI. Jahrg., 2. Heft, S. 76: „Nr. XCVI“. – Krones (Franz Ritter von). Geschichte der Karl Franzens-Universität in Gratz (Gratz 1886, 8°.) S. 518, 538, 548, 549, 582, 591 und 593.