BLKÖ:Zádor, Georg

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 59 (1890), ab Seite: 79. (Quelle)
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Zádor, Georg (Schriftsteller, geb. zu Duka im Eisenburger Comitate Ungarns am 2. Juli 1799, gest. zu Pesth am 17. August 1866). Der ursprüngliche Familienname des in Rede Stehenden, der von deutscher Abstammung, ist Stettner, und als Schriftsteller trat Zádor unter dem Pseudonym Julius Fenyéry auf. Seine Studien begann Georg zu Güns und setzte sie im reformirten Collegium zu Pápa fort. Nachdem er sie dann 1821 an der Akademie [80] zu Raab beendet hatte, erwarb er das Advocatendiplom und wirkte als Rechtsanwalt der Familien Tököly und Bohus. 1826 nahm er seinen Aufenthalt in Budapesth und übte daselbst seine Advocatur aus, nebenbei mit Erziehung sich beschäftigend. 1832 erlangte er eine Professur am reformirten Collegium zu Pápa, 1848 kam er als Referent zum Wechselgerichte in Pesth, 1852 wurde er Oberlandesgerichtsrath in Oedenburg, 1855 Rath bei dem obersten Gerichts- und Cassationshofe in Wien und 1861 Hofrath und Beisitzer der königlichen Septemviraltafel. In diesen Rahmen seines amtlichen Berufes fällt eine schriftstellerische Thätigkeit nach zwei Richtungen, in der literarischen und in seinem Berufe, der rechtswissenschaftlichen. In der ersteren schrieb er für die im ersten Viertel des laufenden Jahrhunderts in Ungarn und vornehmlich in Pesth erschienenen besseren Unterhaltungsblätter, als „Tudományos Gyüjteméni“, „Muzarion“, „Minerva“, „Aurora“, „Aspasia“, „Athenaeum“ und „Figyelmező“ biographisch-literarische Artikel, Gedichte, Recensionen u. d. m. Dann war er Mitarbeiter und Mitredacteur an Kresznerics’s „Magyar szotár“, d. i. Ungarisches Wörterbuch, an Franz Toldy’s Handbuch der ungarischen Poesie, besorgte auch mit Toldy die Ausgabe der Werke von Karl Kisfaludy und übersetzte, doch ohne sich zu nennen, mehrere Bände des arabischen Werkes „Tausend und eine Nacht“ ins Ungarische. In rechtswissenschaftlicher Richtung übertrug er aus dem Lateinischen Emmer. Safar’s „Wechselrecht“ (Váltójog) ins Ungarische und schrieb mehrere juridische Abhandlungen in Fachblättern. Als die ungarische Akademie 1830 ins Leben trat, fand er unter den correspondirenden Mitgliedern derselben Aufnahme, 1835 wurde er ihr ordentliches Mitglied und hielt als solches die Aufnahmsrede: „In welchen Fällen findet der Widerruf der während der Minderjährigkeit gemachten nachtheiligen Verträge statt?“ J. Szinnyey in seinem geschichtlichen Repertorium (Hazai és külföldi folyóiratok magyar tudomános repertorium) führt mehrere Arbeiten Zádor’s, die derselbe unter den Namen Stettner und Fenyéry veröffentlichte, auf.

Jogtudományi szemle, d. i. Rechtswissenschaftliche Revue (Pesth 1869) Bd. I, S. 20. – Értek. a társadalmi tudományos köréből, Bd. I (1867–1870) IX, S. 1 u. f. – Magyar irók. Életrajz-gyüjtemény. Gyüjték Ferenczy Jakab és Danielik József, d. i. Ungarische Schriftsteller. Sammlung von Lebensbeschreibungen. Von Jacob Ferenczy und Joseph Danielik. Zweiter, den ersten ergänzender Band (Pesth 1856, 8°.) S. 623.