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BLKÖ:Petzek, Joseph Anton von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 22 (1870), ab Seite: 150. (Quelle)
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Petzek, Joseph Anton von (Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, geb. zu Trautenau in Böhmen im Jahre 1745, gest. zu Wien 19. Juli 1804). Der Sohn armer Eltern, welche die Mittel nicht besaßen, ihn, wie es sein Wunsch war, studiren zu lassen. Die Unterstützung wohlwollender Gönner, die für den Knaben sich interessirten, machte es ihm möglich, den Studien obzuliegen, und unter mancherlei Beschwerden und Entbehrungen vollendete er dieselben zu Olmütz und Prag, Nach Beendigung der akademischen Laufbahn widmete er sich dem Lehramte und im Jahre 1778 erlangte er die Professur des Kirchenrechts an der Universität zu Freiburg im Breisgau, welches damals als „Vorderösterreich“ einen Bestandtheil der österreichischen Monarchie bildete. Durch 22 Jahre wirkte er auf diesem Posten und trug überdieß durch 10 Jahre österreichisches Privatrecht vor und erfreuten sich seine Vorträge vieler außerösterreichischer Zuhörer. Auch war er auf diesem wissenschaftlichen Gebiete schriftstellerisch thätig [die Werke siehe auf der folg. S.]. Im Jahre 1791 wurde er zum Appellationsrathe ernannt und versah die Obliegenheiten dieses Dienstes unentgeltlich. Hier muß eines Umstandes aus Petzek’s Leben gedacht werden, der in Schwaldopler’s „Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts“, im IV. Bdchn. (1808), S. 242, mit den Worten: „daß P. dem Erzherzog Karl im Jahre 1796 in militärischer Hinsicht wichtige Dienste geleistet“, wohl angedeutet, aber nicht hinlänglich aufgeklärt ist. Die an und für sich wichtige Thatsache ist folgende: Als [151] im October 1796 Erzherzog Karl mit einem Armeecorps von 25.000 Mann bei Kehl stand und die französische Armee unter Moreau, zwischen 50 und 60.000 Mann stark, im Breisgau aufgestellt war, hatten die Generale der letzteren den Entschluß gefaßt, den Erzherzog und sein Armeecorps zu umringen, zu schlagen und gefangen zu nehmen. Petzek hatte von diesem Anschlage des Feindes Kunde erhalten und diese mitten durch die feindliche Armee, nebst der Nachricht von dem von Moreau zum Angriffe festgesetzten Tage durch einen vertrauten Menschen dem Erzherzoge zukommen lassen. Der Erzherzog, der im Breisgau nicht mehr als die Division des Generals Saint Cyr vermuthete, zog auf diese wichtige Mittheilung sofort die Corps der Generale Nauendorf, Latour, Fröhlich an sich, griff den Feind einen Tag früher, als dieser selbst loszuschlagen die Absicht hatte, und mit solchem Erfolge an, daß derselbe Breisgau räumen mußte, in welchem er noch kurz zuvor alle Anstalten getroffen hatte, zu überwintern. Als der Erzherzog bald darauf in Freiburg erschien und Petzek dem kaiserlichen Prinzen und Feldherrn sich vorstellte, erfaßte derselbe Petzek’s beide Hände und sprach die denkwürdigen Worte: „Mein lieber Herr Regierungsrath, Sie haben mir, meiner ganzen Armee, dem Staate und Sr. Majestät dem Kaiser den wichtigsten Dienst geleistet, den ich nie vergessen werde.“ Dieser Vorfall und Petzek’s Antheil an dem glücklichen Ausgange war aber bald ruchbar geworden, und als Petzek, der bei einer etwaigen Wiederkunft der Franzosen in den Breisgau des Lebens nicht sicher war, um Versetzung in eine andere Provinz bat, blieb sein Ansuchen unberücksichtigt. Als nun im Jahre 1799 die Franzosen in den Breisgau einfielen, mußte sich P., um der ihm drohenden Gefahr zu entgehen, rasch flüchten, und nun erst, 1800, erfolgte auf seine neuerliche Bitte seine Uebersetzung von Freiburg nach Wien, in der Zwischenzeit aber war Alles, was er besaß, und auch seine Gattin und Familie in Gewalt des Feindes gefallen. Nur wenige Jahre war es dem Gelehrten gegönnt, in seinem Fache an der Wiener Hochschule zu wirken. Die von ihm durch den Druck veröffentlichten Schriften sind: „Dissertatio de modo causas religionem concernentes inter Catholicos et Protestantes controversas secundum leges Jur. Publ. Ecclesiastici Germaniae finiendi“ (Friburgi 1779); – „Synopsis jurium communium ad titulos in alphabeti ordinem redactos accommodata, inque compendium jura discentium jure consultorum ac judicum luci publicae exposita“ (ibid. 1781, 4°); – „Dissertatio de potestate ecclesiae in statuendis matrimonii impedimentis“ (ibid. 1783, 8°.); – „Schreiben an die Freimüthigen, eine Gesellschaft zu Freyburg im Breisgau“ (Tübingen 1784, 8°.); – „Vindiciae Dissertationis de potestate ecclesiae in statuendis matrimonii impedimentis Ao. 1783 editae contra binam dissertationem canonicam Argentoratensem“ (Friburgi 1787, 8°, maj.); – „Untersuchung ob der Kirchenablass eine Nachlassung der göttlichen Strafe sei, und ob dessen Wirkung sich auf die Seelen der Verstorbenen erstrecke“ (ebd. 1788, 8°.); – „Grundsätze des vorderösterreichischen Privatrechtes“. Drei Bände (ebd. 1792–1794, 8°.); – „Systematisch-chronologische Ordnung aller Gesetze und Allerh. Verordnungen, die von den ältesten Zeiten bis auf 1794 für die vorderösterreichischen Lande erlassen worden sind und jetzt noch bestehen“, 5 Bände (Freiburg 1794–1797, 8°.). Die drei letzten [152] Bände führen auch den Titel: „Systematisch-chronologische Sammlung der politisch-geistlichen Gesetze, die von den ältesten Zeiten bis auf 1795 für die vorderösterreichischen Lande erlassen worden“ (ebd. 1797); – „Katalog der von 1783 bis 1794 in Oesterreich verbotenen Bücher“ (Freiburg o. J. [1794], 8°.). Ueberdieß hatte P., wie er in seinem Adelsgesuche ausdrücklich schreibt: „das mühsame und wahrhaft verdrußvolle Censuramt für Vorderösterreich ganz allein durch 15 volle Jahre unentgeltlich versehen“. In Anerkennung seiner mehrfachen Verdienste wurde P. im Jahre 1800, und nicht, wie es in Meyer’s „Conversations-Lexikon“ heißt, schon im Jahre 1796, in den erbländischen Adelstand erhoben. P. starb zu Wien im Alter von 59 Jahren.

Adelstand-Diplom ddo. Wien 12. September 1800. – Klüpfel (Engelhard) Necrologium sodalium et amicorum litteratorum etc. (Friburgi 1809, Herder, 8°.) p. 292. – Gradmann (Joh. Jac.), Das gelehrte Schwaben oder Lexikon der jetzt lebenden schwäbischen Schriftsteller (Ravensburg 1803, gr. 8°.) S. 445 [er wird hier unter dem irrigen Namen Pelzek angeführt]. – (Becker’s) National-Zeitung 1804, Stück 34. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 198. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon für die gebildeten Stände (Hildburghausen, Bibliograph. Institut, gr. 8°.) Zweite Abthlg. Bd. III, S. 648 [nach diesem gestorben am 14. Juli 1804, was unrichtig ist, denn er starb am 19. Juli g. J.]. – Wappen. Ein von Gold und blau quergetheilter Schild. In dem oberen goldenen Felde befindet sich ein ausgebreiteter schwarzer zweiköpfiger Adler; im unteren blauen Felde sieht man auf grünem Rasen einen liegenden vierfüßigen Drachen mit unter sich ineinander gewundenem Stachelschwanz. Auf dem Schilde ruht ein rechtsgekehrter gekrönter Turnierhelm, auf dessen Krone sich ein offener schwarzer Adlerflug erhebt. Die Helmdecken sind rechts schwarz, links blau, beiderseits mit Gold belegt.