Fortdauernder Lotterie- und Lotto-Unfug
Man sollte nicht glauben, daß auswärtige Lotto- und Lotterie-Directionen nicht wissen sollten, daß im ganzen Fränkischen Kreise alle Lotterien und Lotto schon seit 1787 aufgehoben, und auf das schärfste verboten worden sind, nachdem die wohlthätige Publicität den Regenten und Unterthanen hierüber die Augen geöffnet hat. Aber mancher bürgerliche Gewerbsmann muß leider! öfters noch erfahren, daß man auswärts dieses Verbot nicht wissen oder nicht achten will, muß oft Postgeld für Briefe mit Loosen zahlen,[1] und sehen, wie man durch angegebene Schleichwege ihn zum Lotteriespiel verführen will.
Ich erhielt am 9ten August vorigen Jahrs von der General-Direction der gräfl. Stolbergischen Lotterien zu Ortenberg, 10 Stunden von Frankfurt, und mit mir noch 8 oder 10 Handelsleute meines| Wohnorts eine Offerte zu einer Collecten-Annahme auf die- 5te Monatliche
- 6te Klassen- und
- 9te große Lotterie.
Das P. S. des gedruckten Briefes erregte meine volle Verachtung. Ich will dasselbe wörtlich hierhersetzen:
„P. S. Sollte etwa eine andere Adresse ausser der unsrigen“ (man wußte also doch das Verbot?) „gefällig seyn? so belieben Sie uns per Couvert des Hochgräfl. Stollberg. Hofkammerraths Herrn Alexander Fromm allhier zu schreiben.“
Im Anfang des Februars d. J. erhielt ich wiederum einen NB. mit einem kaufmännischen Siegel geschlossenen Brief, nebst sechs Loosen, von der General-Direction der Hochgräflich Altleiningischen Lotterien zu Altleiningen bey Worms, und zwar zur
3ten Juwelen- Gold- Silber- und Waaren-Lotterie, und zur
3ten Klassen-Lotterie.
Die Postämter in Franken wissen also nunmehr, was Briefe an Herrn Alexander Fromm in Ortenberg und Herrn Wiechenhagen in Worms für Angelegenheiten betreffen, und können dieselben an die Behörden abliefern. Jeder vernünftige und biedere Franke bleibe nur dem Vorsatz getreu, sich nicht durch dieß elende Gewerbe prellen zu lassen; so muß dieser Unfug doch endlich aufhören![2]
- ↑ Man lasse nur solche Packete auf Kosten der Übersender wieder zurücklaufen. Jedes Postamt wird dazu willig die Hände bieten. d. H.
- ↑ Das Fränkische Kreisedict vom 18 Dec. 1787 verbietet nicht nur Lotto, Classenlotterien und Wettlotterien, sondern überhaupt alles, was diesen [354] unter einem andern Namen ähnlich ist. Dürfen also doch noch im Fränkischen Kreis und vor dem Angesicht der Kreisversammlung Uhrenlotterien geduldet werden? d. H.