Geschichte von Kloster Heilsbronn/Dürrnhof

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Mittel-Eschenbach »
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Dürrnhof (Merkendorf) in der Wikipedia
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10. Dürrnhof,

Weiler bei Merkendorf, ein kleiner Ort, aber beachtenswerth, weil dort und in der nächsten Umgegend, nicht in Merkendorf, der Grundstein zu der Probstei Altmühl oder Merkendorf gelegt wurde. Den Grund legte der 4. Abt Arnold, welcher, wie oben bei diesem Abt berichtet wurde, i. J. 1190 am Nesselbach und am Mönchswald, nahe bei Dürrnhof, einen unbebauten Landstrich erwarb, den ersten Grundbesitz, aus welchem im Laufe der Zeit eine Probstei erwuchs. Die den Dürrnhof selbst betreffende Erwerbsurkunde [441] ist nicht mehr vorhanden; über den Vorbesitzer (er hieß vielleicht Dürr) kann daher nichts berichtet werden. Dagegen erhellt aus der oben I, 52 besprochenen Erwerbsurkunde, daß der ebenbezeichnete Landstrich am Nesselbach früher Eigenthum des Kaisers Friedrich Barbarossa und nach diesem der Bischöfe von Bamberg und Eichstätt war. Verwalter dieses Besitzthums und aller späteren Acquisitionen in der Umgegend war ein stabil im Dürrnhof wohnender heilsbronner Mönch, welcher den Namen „Magister in Dürrnhof“, später „Probst in Altmühl“ führte. Dürrnhof war Amts- und Gerichtssitz, bis dieser späterhin nach Merkendorf verlegt wurde. Die Verlegung erfolgte, nachdem das Kloster sich auch in Merkendorf angesiedelt und allmälig das ganze Städtchen acquirirt hatte. Erst nach dieser Verlegung erhielt die Probstei den Namen Praepositura Merkendorf, früher hieß sie Officium Dürrnhof oder Arida Curia. Zu diesem Officium gehörte auch der Mönchswald, über dessen allmälige Erwerbung unten berichtet werden wird. Weiter erwarb das Kloster in der Nähe des Dürrnhofes und des Nesselbaches 733/4 Mgn. Acker (an der Sandlach, Perlach, Hofgasse, bei der Marter, am Muhrer, Heglauer Weg, am Dürrnweiher) und 483/4 Tgw. Wiese (18 Tgw. an einem Stück im Nesselbach, 7 Tgw. im Gossenlohe auf die Hegleinweiher stoßend). Die Vorbesitzer dieser Grundstücke können nur theilweise namentlich bezeichnet werden, da von den treffenden Kaufbriefen nur wenige noch vorhanden sind. Der Vorbesitzer eines dieser Grundstücke war ein Schwabacher Bürger, welcher in seinem Verkaufbriefe urkundete wie folgt: „Ich Ulr. Beer bekenne, daß ich meine Wiese am Nesselbach, stoßend an die Rennbruch, für 153 fl. an Abt und Convent zu Halsprunn verkauft habe. Herr Burkhard von Seckendorf, gesessen zu Abenberg, und Hans Goßdorfer, Pfleger zu Abenberg, haben, von mir erbeten, ihren Siegel an diesen Brief gehangen. Datum Abenberg 1426.“

Jahrhunderte lang bewirthschaftete das Kloster den Dürrnhof in eigener Regie. Mit der Mehrung des Besitzes vermehrte sich auch der Viehstand. 1339 waren daselbst 2 Pferde und [442] 7 Kühe; 1380 5 Pferde und 9 Kühe; 1502 6 Pferde, 31 Stück Rindvieh, 50 Schweine, 500 Schafe. Im Inventar werden 9 Dienstbothenbetten verzeichnet. Der Abt Wenk ließ i. J. 1523 das Hofgebäude abbrechen und neu aufführen. Im Jahr darauf verlieh er den Hof an Kunz Beck und dessen Frau zu rechtem Erb und Erblehen für 475 Goldgulden. Die Käufer und ihre Erben wurden verpflichtet, jährlich 6 Sra. Korn, 6 Sra. Haber, 6 Gulden 5 Pfund 26 Pfennige und eine Henne an das Kloster abzureichen, jeden Herbst eine Fischfuhr zu leisten, jährlich viermal den Probst von Merkendorf aus nach Heilsbronn und zurückzuführen. Weiter hin bestimmte der Kaufbrief: „Sie dürfen 300 Schafe halten, haben im Verkaufsfalle das Handlohn zu zahlen; doch steht uns in diesem Falle frei, das Gut für 475 fl. wieder zu übernehmen.“ Der Verkauf veranlaßte fortwährend Streit, da die Schafe des Hofbesitzers die Klosterwaldungen und die Felder der Merkendorfer schädigten. Die Streitigkeiten wurden dadurch beseitigt, daß die Stadt Merkendorf mit Bewilligung des Abts Schörner und des Markgrafen für 1525 fl. dem Bauer Pfeifer den Hof abkaufte, einige Bauten niederriß, die Grundstücke in 20 Parzellen theilte und diese einzeln verkaufte. Was früher von dem ganzen Hofe an das Kloster geleistet werden mußte, wurde nun auf die 20 Parzellen vertheilt in der Weise, daß von jeder Parzelle 2 fl. jährlich an das Kloster gezahlt wurden, beim Verkauf auch das Handlohn. Auch die Pfarr- und Schulstelle erhielten bei dieser Zertrümmerung Grundstücke im Gossenlohe. Von der am 7. April 1556 in Heilsbronn ausgefertigten Urkunde über die Dismembration wurden zwei gleichlautende Exemplare gefertigt und in Merkendorf und Heilsbronn hinterlegt. Das dem ganzen Hofe zustehende Waldrecht wurde gleichfalls auf die 20 Parzellen repartirt. Niedergerissen wurde die Ringmauer, der Graben, die Kapelle und das Forsthäuslein. Das Areal, worauf diese Bäulichkeiten standen, kam nach drei Jahren wieder an das Kloster durch Tausch.

Die Mühle bei Dürrnhof, gleichfalls heilsbronnisch, wurde für 900 fl. an Bürgermeister und Rath von Merkendorf [443] verkauft. Die ebenfalls heilsbronnischen Mühlweiher bei Dürrnhof und Heglau wurden nie gleichzeitig gefischt, sondern alternirend, ein Jahr um das andere, damit nicht die beiden Mühlen gleichzeitig stillestehen mußten. Über den Abfall von dem zwischen Dürrnhof und Merkendorf gelegenen Weiher entstand Streit zwischen dem 17. Abt Friedrich von Hirschlach (I, 122) und dem Ritter Kraft von Lentersheim in Muhr. Der Ritter verlor den Prozeß und erklärte 1347 in einem Verzichtbriefe: „Ich Crafft von Lentersheim vergihe, daß ich mich verzihen han aller der Ansprach und Clag, die ich bisher gehabt han gegen den Abt und dem Closter zu Halsprun ume die Wazerfluze, die da geet uz irem Weyer, und geht der Wazerfluz einer den Nesselbach abe, der ander abe Purgheglin; also daß ich und mein Erben sie an denselben Wazerfluzen nit sollen hindern oder engen. Worüber ze Urkund han ich mein Insigel an disen Brief gehangen. Zeugen: Brapat von Kullenschaim (Külsheim); Fr. von Bruggeberg; Gottfried von Weitramsdorf (Weitersdorf) Ritter etc.“ Das Kloster hatte in jener Gegend noch andere Prozesse auszufechten: 1341 gegen das deutsche Haus zu Eschenbach über 2 Morgen Feld bei Biederbach. Der Prozeß war beim Landgerichte Hirschberg anhängig. 1448 erscheint der Kurfürst Albrecht Achilles als Schiedsrichter zwischen denen von Lentersheim zu Muhr und dem Kloster in einem Streit über eine Wiese bei Dürrnhof und über die Weide im Mönchswald; ferner in Hutstreitigkeiten zwischen Altenmuhr, Stadeln, Heglau und Merkendorf. Über die vorhingedachten Weiher wurde noch im Reformationszeitalter mit denen von Lentersheim heftig gestritten.

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