Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Kirchfarrnbach

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8. Kirchfarrnbach

war in der Vorzeit ein Filial von Mkt. Erlbach und wurde von dort aus pastorirt. Durch den 22. Abt Kötzler (1433–63) wurde Kirchfarrnbach eine selbstständige Pfarrei. Wie allenthalben, so war auch hier viel Hader zwischen den Pfarrern und ihren Zehntholden, und zwar schon lange vor der Reformation, z. B. 1476 zur Zeit des Pfarrers Hans Eberhard. Kein Pfarrer in jener vorreformatorischen Zeit weilte lang. Von 1497 bis zum Reformationsanfang mußten die Äbte vier Pfarrer ernennen: Fingerhut, Kilian Beck, Georg Beck und Lorenz Beck. Die Oktroyirung der Reformation erfolgte zur Zeit des Pfarrers Kerer. Diesem folgte 1533 Erhard Fuchs, „gewesener alter Mönch, Franziskanerordens aus dem Kloster Langenzenn, welcher die Lehr göttlichen Wortes lauter und rein gepredigt und die Sakramente nach Christi Einsetzung ausgetheilt und gelebt hat bis 1550, da er am 5. Okt. selig verschieden und in der Kirche vor dem Altar begraben worden.“ Er hinterließ Frau und Kinder. Gleich nach seinem Tode verlieh der Abt Wirsing die Stelle dem Kaplan von Langenzenn, Paul Stock, welchen sich die Gemeinde Kirchfarrnbach erbeten hatte. Stock mußte sein geringes Einkommen mit den Relikten seines Vorgängers Fuchs theilen und zog daher schon im folgenden Jahre weg, da er mit seiner Familie Hunger litt. Zwei angehende Geistliche, welchen der Abt die Stelle anbot, schlugen sie aus. Endlich fand sich ein Bewerber, der Kandidat Pet. Braun aus Windsbach, welcher vom Abt an die Examinatoren gewiesen wurde und von diesen das Zeugniß erhielt: „Hat einen feinen Verstand, Kenntniß auch in Theologia. Wir zweifeln nicht, er werde in der Kirche Nutzen schaffen und bitten daher, ihn auf die Pfarrei kommen zu lassen. Hoffen auch, er werde sich nicht, wie die andern jungen ungeschickten Pfaffen halten, welches ihr ihm auch im Jurament einbinden wollet.“ Braun hielt in seinem Heimathsorte Windsbach Hochzeit und zog dann nach Kirchfarrnbach, begleitet von fünf Bauernknechten, welche seiner Hochzeit beigewohnt hatten und mit ihm auf dem Wege friedlich im Wirthshause zu Heilsbronn einkehrten. Hier trafen [35] sie den bezechten Wildmeister von Onolzbach und Einen von Mang von Kuedorf, welche Zweien jener Knechte die Flinten abnahmen. Der auf Anrufen herbeigeeilte Richter Hartung schritt gegen die Ruhestörer ein, befahl ihnen, die Flinten zurückzugeben und friedliche Unterthanen unangefochten zu lassen. Dann ging der Hochzeitszug weiter nach Kirchfarrnbach. Dort fand der junge Pfarrer die Scheune so eingegangen, daß man kein Getreide darin aufbewahren konnte; im ganzen Pfarrhause kein Schloß, so daß Niemand bei Tag und Nacht darin sicher war. Auf seine Bitte um Abhilfe verfügte der Abt: „Die Heiligenpfleger hätten aus dem Gotteshaus, die Gemeinde mit Stroh und Diensten zu helfen, er selbst werde das Bauholz geben.“ Braun war schon nach zwei Jahren so leidend, daß er das Pfarrlehen dem Abt zurückgeben mußte. Ihm folgte der Kandidat Ambrosius Pretorius, der nach bestandenem Examen in Onolzbach sein Jurament in Heilsbronn that und, wie alle Klosterpfarrer jener Zeit, dem Abt angelobte: „das Wort Gottes zu lehren und die Sakramente zu verwalten nach unseres gnädigen Herrn Kirchenordnung.“ Wir haben vorhin Klosterpfarrer kennen gelernt, die von den Examinatoren tüchtig befunden wurden, in der Praxis sich aber nicht bewährten. Zu diesen gehörte auch Pretorius. In seinem Filial Hirschneuses wurde vor der Reformation allwöchentlich eine Messe gelesen und der Pfarrer dafür jährlich mit 3 fl. remunerirt. Nach Einführung der Reformation wurde dort gegen dieselbe Remuneration alle 14 Tage gepredigt. Pretorius erklärte aber dem Abt, daß er für einen so geringen Lohn nicht alle 14 Tage predigen könne; er zerreiße auf dem Wege dahin für mehr als 3 fl. Schuhe. Gleichzeitig bat er den Abt, den Bauernsohn Schwarz von Dippoldsberg und dessen Mutter zu bestrafen. Auf die Fragen: „Ob er ein Sünder sei? ob er beten könne? wodurch er selig werden wolle? wer für ihn gestorben sei?“ konnte der Bursche nicht antworten, worauf ihm Pretorius das Abendmahl verweigerte mit dem Auftrage: vorerst zu ihm zu kommen und sich unterrichten zu lassen. Darauf überlief und schmähte die Mutter den Pfarrer, daher dessen Strafantrag. Der [36] Abt antwortete: „Wenn der Bursche nicht beten kann und keinen Bescheid weiß, so fällt die Schuld auf den säumigen Pfarrer und dessen Vorgänger. Um so mehr thut es Noth, fleißiger in der Kirche zu sein und desto lieber alle 14 Tage und öfter nach Neuses zu gehen, um den Katechismus zu dociren, ohne auf den geringen Lohn zu sehen, sondern auf Beruf und Amt. Der Mutter wird das Schmähen bei Strafe der Geige oder Pfeife durch den Vogt von Neuhof untersagt werden.“ Pretorius blieb nicht lang in Kirchfarrnbach. Ihm folgte Gg. Vogel, ein wohlgesinnter Mann, der aber bald weiter zog, zum großen Leidwesen der Gemeinde, die beim Kundwerden seines Vorhabens an den Abt schrieb: „Ihr Pfarrer wolle wegziehen, da sie doch keine Klage über ihn hätte, er wohl auch keine über sie, es sei denn über die geringe Besoldung.“ Der Abt stellte dem Pfarrer vor: „nicht nur auf die geringe Besoldung, sondern auch und viel mehr auf das Seelenheil der Gemeinde zu sehen; der Markgraf sei eben im Begriff, Pfarrbesoldungen aufzubessern; wolle er gleichwohl wegziehen, so möge er einen andern Pfarrer vorschlagen.“ Vogel brachte gemeinschaftlich mit dem Dekan von Langenzenn einen Joh. Reinhard in Vorschlag, welcher bisher Vikar im Papstthum gewesen war, nun von den Examinatoren geprüft, aber nicht tauglich befunden wurde, „da er im Latein wenig erfahren sei und in christlicher Lehre keinen Verstand habe.“ Der Abt schlug vor: „Der Dekan von Langenzenn möge den Zurückgewiesenen als Kaplan verwenden, damit er nicht in das Papstthum zurückfalle.“ Auf Vogel’s weitere Empfehlung präsentirte der Abt den bisherigen Pfarrer zu Wüstenrügling, Kaspar Keßler, welcher das Examen bestand und die Pfarrei Kirchfarrnbach erhielt. Man hätte vielleicht besser gethan, dem Nichtlateiner die Stelle zu verleihen; denn Keßler war ein Mann, „der sich um fremde Dinge mehr bekümmerte, als um Kirche und Predigt, der eigenmächtig und eigennützig über Gotteshausgelder verfügte.“ Zu seiner Zeit wurde das Pfarrhaus auf Kosten des Klosters mit einem Aufwand von 371 fl. umgebaut. Während des Baues wohnte er in einem Nachbarhäuschen, welches er erst gemiethet, [37] und dann von einem Juden gekauft hatte. Er bezog dasselbe eigenmächtig schon zwei Jahre vor dem Umbau und blieb darin noch ein Jahr lang nach Vollendung des Baues, indem er, oder vielmehr seine Frau, behauptete, das Haus sei noch nicht völlig ausgebaut. Auf Grund dieser Behauptung machte er ungemessene Hauszinsforderungen, wurde aber in Heilsbronn und Onolzbach abgewiesen. Um sich für den nichtbewilligten Hauszins zu entschädigen, zog er 11 fl. und 21 fl. Gotteshausgelder an sich, wie die Heiligenpfleger zu Protokoll erklärten. Über den Zehnten hatte er stets zu kämpfen, besonders mit dem Bauer Kunz Löslein in Oberndorf, dessen Lehensherr, Wolf Balth. von Seckendorf zu Jochsberg und Weidenbach, die Flamme der Zwietracht nährte, um dem Pfarrer den Zehnten zu entreißen. Der Abt Wunder dagegen schützte den Pfarrer und beantwortete Seckendorf’s gereizte Zuschriften mit seiner gewohnten Ruhe und Offenheit unter Mittheilung der urkundlichen Nachweise. Auf Befehl der Regierung, welche für den Pfarrer entschied, wurde Löslein, da er sich der Entscheidung: zu verkaufen und wegzuziehen, nicht fügte, zu Heilsbronn bei Wasser und Brot in den Thurm gesperrt und angekettet. Nach fünfzehntägiger Haft versprach Löslein in einer eingereichten Bittschrift, sich zu fügen, worauf die Regierung befahl, ihn gegen Bürgschaft und Urphed zu entlassen. Die am 2. Mai 1575 geschworene Urphede lautete: „Ich Kunz Löslein, als ich um wohlverschuldeter Sachen willen, nämlich daß ich Treue, Pflicht und Eid gegen meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn vielfältig vergessen, mich zum dickenmal widersässig erzeigt, auch des durchlauchtigsten Fürsten Georg Friedrich Befehl verachtet, anderer von mir begangener Unzucht und Buberei zu geschweigen, in derselben Gefängniß gekommen bin: so hab ich doch auf Anhalten meines Weibes und meiner Kinder und Freunde Milderung der Strafe erlangt und mit erhobenen Fingern einen gelehrten Eid geschworen, daß ich dieses Gefängniß nimmermehr will effern oder rächen, weder an meinem gnädigen Fürsten, noch an ihren Unterthanen, noch an meinem gnädigen Herrn zu Heilsbronn. Zum Andern, daß ich alle Unkosten [38] zahlen, bis Lichtmeß 1576 verkaufen und hinter Heilsbronn ziehen will. Zum Dritten, daß ich mich mit dem Pfarrer zu Kirchfarrnbach des kleinen Zehnts halben vertragen und ihm für seine Kosten 20 fl. erlegen und ihm nichts Böses gewarten lassen will. Damit nun meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn desto gewisser sein möge, habe ich ihnen zu rechten Bürgen gestellt Konz Mair zu Weiterndorf etc., dergestalt, ob ich diese Urphed brechen würde, daß sie alsdann verpflichtet sein sollen, für mich 200 fl. meinen gnädigen Herren zu Heilsbronn zu erlegen, zu verkaufen und wegzuziehen. Wir, die Bürgen bekennen, daß wir uns zu dem Allen verpflichten und daß wir neben dem Hauptsacher einen gelehrten leiblichen Eid zu Gott geschworen haben. Deß zu wahrer Urkund haben wir die Bürgermeister und Rath zu Bonhof gebeten, ihr Gerichtsinsiegel hier vorzudrucken. Geschehen den 21. Mai 1575.“ Trotz all dieser Feststellungen fügte sich Löslein nicht und appellirte an das kaiserliche Landgericht. 1578 wurde der Pfarrer Keßler, „welcher etwas betrunken von einer Hochzeit heimging, von ihm angefallen und geschlagen.“ In diesem Jahr starb der letzte Abt Wunder, zwei Jahre darauf auch Löslein; aber seine Söhne setzten den Streit fort, aufgestachelt von ihren Lehensherren, dem vorgenannten W. B. von Seckendorf und den Herren Buchner und Trummer, Spitalmeistern zu Nürnberg. Wiederholt hatte der Pfarrer gebeten, versetzt zu werden, um aus seiner kärglichen und verdrießlichen Lage zu kommen. Endlich wurde (1588) seine Bitte gewährt. In seiner Bittschrift sagte er: „Ich bin 1562 gen Kirchfarrnbach gezogen, habe zwei Kirchen und acht Dörflein versehen, alle Jahre sechs Weiher besetzen und fischen müssen, meine Nahrung zu erwerben, habe mich im Wasser sehr verkältet und abgearbeitet, also daß ich solch schwere Arbeit nicht mehr ertragen kann. Dieweil ich aber 55 Jahre alt bin und meine Tage lieber in meinen operibus denn im kalten Wasser verzehren wollte, so ist mein hochfleißiges Bitten, ihro Durchlaucht möchten einen jüngeren Mann, der solchen Fischereien besser vorstehen möchte, an meine Statt, und mich anderswo versetzen.“ Jobst Wagner, Keßlers Nachfolger, verweilte [39] weilte nur zwei Jahre unter steten Zehntstreitigkeiten. Ihm folgte 1591 Joh. Landes, Einer der 100 Alumnen, mit welchen neun Jahre zuvor die Fürstenschule in Heilsbronn eröffnet worden war. Er kam von Heilsbronn aus als Stipendiat nach Wittenberg und unmittelbar von da aus als Pfarrer nach Kirchfarrnbach. Ueber das Gemeinde- und Pfarrhausleben zu seiner Zeit kann nichts berichtet werden.

In Betreff der Schulverhältnisse berichtet der Vogt von Neuhof unterm 25. Juli 1608: „Vor zwölf Jahren beantragten die Heiligenpfleger H. Schmidlein und Konz Löslein zu Kirchfarrnbach, dort ein Schulhaus zu bauen, der lieben Jugend zum Besten, zuvörderst aber zur Mehrung des Gottesdienstes, und baten um etliche Baustämme, welche ihnen auch verwilligt worden sind. Die ganze Gemeinde war damit zufrieden, bis seit vier Jahren ein Schneider darin wohnt unter dem Schein, als ob er den Schuldienst versehe, welches aber durchaus nicht geschieht. Denn der Pfarrer hat es also gehalten, daß er nur die Kinder solcher Eltern, die es ihm genugsam lohnen konnten, unter die Hand genommen, etwa drei Monate im Jahr Schule gehalten und, wie man sagt, die Kinder so lang gelehrt hat, bis die Bratwürste ein Ende genommen. Die übrigen Kinder, die unvermöglich sind und nicht bisweilen etwas durch die Gurgel jagen können, müssen in andern Dörfern und unter fremder Herrschaft in die Schule laufen, über welches die Gemeinde sehr verdrießlich ist. Der Schneider und vermeinte Schulmeister hat selbst ein Häuslein, welches wir ihm für den Wildmeister zur Wohnung haben abbestehen oder abkaufen wollen, welches er aber aus Verhetzung des Pfarrers nicht eingehen wollte. Er verkaufte es aber gleichwohl an den Schneider Enderlein von Wilhermsdorf, also an einen Fremden, und will sich, da er kein Losament mehr hat, durch Hilf des Pfarrers wieder in das Schulhaus einflicken, welches ich ihm aber nicht gestatten kann, er halte denn Schule, daß die Gemeinde mit ihm zufrieden ist. Da er aber solches nicht thun will, so hat sich schon allbereits ein ehrlicherer und wohlverständiger Schneidersmann, der auch eine schöne Handschrift [40] macht, angegeben, solche Schule wiederum in Aeufferung zu bringen, welches ich für das Beste erachte. Denn hat der vermeinte Schulmeister und Schneider vorhin keine Schule gehalten, viel weniger wird er es hernach thun, wenn er sich wieder einschleicht. Ebenmäßig berichte ich, daß der Pfarrer selben Orts sein Besoldungsholz verkauft und zu seiner Haushaltung aus dem Heiligenholz hauen läßt, als wenn er Herr über die Heiligengüter wäre.“ Verwalter und Richter in Heilsbronn antworteten, dem Vogt beistimmend: „So wollet ihr den unfleißigen Schulmeister abschaffen und mit Vorwissen des Herrn Pfarrers den andern Tüchtigern annehmen und ihm einbinden, daß er neben seiner Verrichtung bei der Kirche auch die Kinder fleißig unterrichte. Den Herrn Pfarrer wollet ihr künftig keine Klafter mehr im Heiligenholz hauen lassen, sondern ihn an uns weisen und berichten, wie viel und an wen er verkauft hat.“ Auf die besprochenen Zerwürfnisse folgte der 30jährige Krieg, auf diesen der westphälische Friede; aber in der Gemeinde kam es nicht zum Frieden. Fast noch mehr wie zuvor haderten Pfarrer und Gemeinde über den Zehnten, namentlich über den Tabak, dessen Gebrauch und Anbau durch den Krieg auch nach Kirchfarrnbach gekommen war, ein neues Streitobjekt. Mehreres über den Ort im VII. Abschnitt.

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