Geschichte von Kloster Heilsbronn/Würzburg
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Dort siedelte sich das Kloster, wie in Sommerhausen, schon sehr frühzeitig an, und zwar durch Acquisition eines Hofes innerhalb der Stadt. In der bei Sommerhausen zitirten Bulle von 1141 ließ sich der 1. Abt Rapoto diese erste Acquisition in Würzburg von Innocenz II. bestätigen und sichern. „Der große Baumgarten“ – so hieß der Hof – wird in späteren Aufzeichnungen beschrieben, wie folgt: „Ein weitläuftiges Gebäu mit Hofrait, Keller, Kalter und Stallung für 150 Pferde, nahe beim Barfüsserkloster gelegen, stößt an die Wagnergasse, auf der einen Seite an den Antonierhof cum capella, auf der andern an den Hof des Bürgers Bernhard, welcher (1249) eigenmächtig, inscio Abbate, die Mauer des heilsbronner Hofes durchbrach, drei Kragsteine in die Mauer einsetzte und dadurch mit Heilsbronn in Prozeß gerieth.“ Der große Baumgarten, auf welchem auch die Wirthschaftsgerechtigkeit ruhte, diente den Äbten und Mönchen bei ihrem zeitweiligen Aufenthalte in Würzburg als Absteigquartier und zur Aufbewahrung ihrer Wein- und Getreidevorräthe. Der jeweilige Pachtwirth zahlte an das Kloster jährlich nur 12 bis 20 fl. Pacht, war aber verpflichtet, jährlich 12 fl. zu verbauen und das nachher zu besprechende Schultheißenmahl auszurichten. Das Kloster hatte von dem Hofe jährlich 1 Pfund Wachs an das Domstift und an das Stift Neumünster, 1 fl. 3 Ort, 23 Pfennige an das Kloster Unterzell, 2 Malter Waizen an das Stift Haug zu entrichten. Ein anderer Hof innerhalb der Stadt, „der kleine Baumgarten“ genannt, wurde 1277 vom 12. Abt Rudolf (s. dort) gekauft. Dieser Hof, nahe am großen Baumgarten unter der Wagnergasse und dem Barfüsserkloster gelegen, hieß auch „Antonierhof“, weil er rückwärts an das Antonierkloster stieß. Zwischen dem großen und kleinen Baumgarten stand die Antonierkapelle. Das Kloster vermiethete den kleinen Baumgarten und empfing außer dem jährlichen Miethzins (3 fl. und 3 würzburger Schillinge) von dem Miethsmann ein Handlohn, „so oft ein angeh[en]der Ordenspräzeptor des Anthonierordens dem Haus vorgesetzt wurde.“
[411] Das Kloster war in Folge dieser Erwerbungen zwar zu den ebenerwähnten Reichnissen an Stifter und Klöster verpflichtet, jedoch nicht, vermöge seiner päpstlichen und kaiserlichen Privilegien, zur Entrichtung von Steuern und Zöllen. Daraus erwuchsen dem bevorzugten Eindringling stets Kollisionen und Prozesse mit den Bischöfen und mit der Stadt, wobei aber das Kloster von seinen mächtigen hohen Gönnern stets geschützt wurde. Diese erwirkten einen Erlaß, laut welchem der Bischof Iring i. J. 1257 den Bürgern der Stadt befahl, dem Kloster Heilsbronn außer den herkömmlichen Abgaben keine weitere Lasten aufzulegen. 1297 erklärte der Bischof Mangold, daß dem Kloster gestattet sei, seine Waaren (res suas, quocunque nomine censentur) zur Stadt zu bringen, daselbst aufzubewahren und zu verkaufen. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach brachte es 1299 dahin, daß dem Stadtmagistrat unter Strafandrohung auferlegt wurde, zu erklären, daß das Kloster von jeder Contribution oder Collecte befreit sei. Einige Würzburger reizten ihre Mitbürger auf, Lynchjustiz zu üben, Wein, Getreide und andere Güter der Cisterzienserklöster Ebrach, Heilsbronn, Brunnenbach, Langheim, Schönthal und der Äbtissin von Himmelspforten in Beschlag zu nehmen, die Einfuhr dieser Gegenstände und den Verkauf derselben in der Stadt zu verhindern. Die Theilnehmer an der Coalition wurden vom Bischof von Eichstätt, in dessen Sprengel Heilsbronn lag, exkommunizirt und schließlich dahin gebracht, vor dem Magistrat anzugeloben, weiterer Vexationen gegen die genannten Klöster sich zu enthalten, worauf der Magistrat (Nos Heinr. Weibler, Fritzo Gyr etc. ceterique consules herbipolenses) publizirte: „daß die genannten Cisterzienserklöster unbeschränkt ihre Güter in ihren Höfen sammeln, kaufen und verkaufen dürften, ohne dafür an Jemand eine Abgabe zu entrichten, wie sie diese Exemtion auch sonst genossen hätten.“ Datum 1299. Ähnlichen Inhalts ist eine Urkunde, welche der Magistrat Nürnberg 1337 dem 16. Abt Gamsfelder zustellte. Die Urkunde des Magistrats Würzburg besagt auch, daß die Stadt verpflichtet sei, den genannten Klöstern 215 Pfund wegen zugefügten Schadens und [412] 500 Pfund für Unkosten zu zahlen. Außer dem großen und kleinen Baumgarten erwarb das Kloster noch andere Liegenschaften und Gefälle in Würzburg, z. B. einen Hof, gelegen in der Bolengasse, nebst zwei Häusern, mit Consens des Domkapitels, für 60 Pfund Heller, erkauft von Herrn Sifridus, Famulus des Bischofs Andreas. An den kleinen Baumgarten stieß ein dem Kloster lehenbarer Hof, „zum Altenberg genannt“, um 1421 Eigenthum eines Augustinerordensbruders und Lehrers der heiligen Schrift, und des Johannitercomthurs Wybrecht, welche aber den Hof an den Pfarrer Pühel zu Lautenbach für 190 fl. rhein. verkauften. Ferner erwarb das Kloster von den Stiftern Haug und Neumünster 5 würzburger Schillinge Gült von 3 Morgen Weinbergen. Der Besitz aller dieser Objekte wurde dem Kloster schon lange vor der Reformation fortwährend verkümmert. In Folge der Reformation wurden ihm Bezüge verweigert, „da man in Heilsbronn lutherisch geworden sei, das Ordenskleid nicht mehr trage, sonach Würzburg gegenüber ketzerisch und exkommunizirt sei.“ Der Abt Schopper (s. dort) suchte daher Hilfe bei dem Markgrafen Georg, welcher auch bei dem Bischof remonstrirte, aber nicht mit dem gewünschten Erfolge. Der Abt Bamberger hatte schon vor der Reformation den großen Baumgarten dem Bürger Helferich verliehen. Als dieser allerlei Baulichkeiten ausführen wollte, widersetzte sich sein Nachbar, der Landschreiber Pyrmeister (Birnesser). Darüber entspann sich ein langer, 1533 noch schwebender Prozeß, in welchem der Magistrat auf des Landschreibers Seite trat und das Feuer schürte. Die beiden Nachbarn chikanirten einander fortwährend. Die Jahrbücher registriren eine große Zahl von Schriftstücken dieses Betreffs: Vollmachten des Abts Wenk für seine Advokaten, die Doktoren Heller und Weygel in Onolzbach, für seinen Prokurator Karch in Würzburg, für seinen Richter Hartung, Urkundenabschriften, Geleitsbriefe etc. Auch über das Schultheißenmahl wurde viel verhandelt. In Anerkennung der dem Kloster gestatteten Ansiedelung innerhalb der Stadt gab das Kloster den Stadtverordneten alljährlich ein Gastmahl, nach Angabe der Äbte „aus freiem Willen, als freiwillige [413] Verehrung, wie bei allen Klöstern geschieht.“ 1532 übernahm F. Lechner den großen Baumgarten auf 6 Jahre mit der Verpflichtung, auf seine Kosten das Mahl auszurichten. Zur Sicherung des Kontrakts verpfändete er dem Kloster sein bisheriges Anwesen, das Wirthshaus zum Rebstock in Würzburg. Der nachfolgende Pachter Thüring trug dem Abt Schörner beschwerend vor: „Ehemals habe der Schultheiß 2 bis 3 Tische geladen und nach dem Mahl sei man heimgegangen; jetzt aber müßten obendrein 13 bis 18 Personen des Stadt- oder Bruckengerichts gespeist werden; er zahle gern 10 fl. um dieses Mahles los zu sein.“ Die Konflikte zwischen Heilsbronn und Würzburg zogen sich durch das ganze Reformationsjahrhundert hin. Bernhard von Thüngen, welcher den kleinen Baumgarten gemiethet hatte, verweigerte von 1527 an den Miethzins und sonstige Gefälle. Dasselbe that 15 Jahre lang der darauffolgende Miethsmann Paul Marstaller, des Domkapitels Pfortenschreiber. Jede Berufung des Klosters auf seine von den Päpsten und von den früheren Bischöfen ertheilten Befreiungsbriefe wurde von den nunmehrigen Bischöfen zurückgewiesen. Der Bischof Berthold hatte 1280 den großen Baumgarten von allen Steuern freigesprochen; der Bischof Philipp dagegen legte 1647 dem Hofe eine Steuer auf, deren Betrag das Einkommen des Hofes überstieg. Das Reichskammergericht entschied zwar bisweilen zu Gunsten Heilsbronns, bisweilen aber auch gar nicht; denn manche Prozesse kamen dort gar nicht zum Austrag. So blieb der Stand der Dinge auch nach der Auflösung des Klosters und nach dem Hinfall der heilsbronnischen Güter in Würzburg an die Markgrafen von Brandenburg. Während des 30jährigen Krieges ging von den heilsbronnischen Besitzungen in der Stadt gar nichts ein. Der Pachter des großen Baumgartens stellte seine außerordentlich bedrängte Lage, seine Verluste durch ausgebliebene Pferde, Einquartierungen, Kontributionen etc. den heilsbronner Beamten vor und bat um Fürbitte beim Stadtkommandanten, Herzog Ernst von Sachsen, oder beim Herzog Bernhard von Weimar. Der heilsbronnische Verwalter rieth zum Verkauf des Hofes und [414] berichtete: „der große Baumgarten koste mehr als er eintrage.“ Der Rath wurde befolgt; daher in der Amtsrechnung von 1668 folgende Einnahmsposition: „2000 fl. von dem sogenannten Baumgarten-Wirthshaus in Würzburg, welches von hochfürstlicher Herrschaft nach zweijähriger Handlung endlich an Bürgermeister und Rath verkauft wurde um 2000 fl. und 2 Fuder Wein.“ Bei dem Verkauf wurden die Urkunden von 1277, 1293 und 1312, die Acquisition, Steuer- und Zollfreiheit des großen Baumgartens betreffend, nach Würzburg extradirt. Schon 100 Jahre zuvor beabsichtigte man, den großen Baumgarten zu verkaufen. „Hofmarschall Wilhelm von Grumbach hatte 1546 Lust dazu“; späterhin der Prälat von Schwarzach, der Kurfürst von Mainz, auch der Graf von Schwarzenberg, welcher durch seinen Schultheiß von Marktbreit mit Heilsbronn verhandelte; allein diese Verhandlungen zerschlugen sich. „Unter dem Bischof Julius haben sich keine Käufer gefunden, weil unter seiner Tyrannei ohnehin viel Güter feil worden sind.“
Über ein Pfarrpatronat, welches Heilsbronn in Würzburg besaß, ist Folgendes zu berichten. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) stiftete i. J. 1302 bei St. Kiliansaltar im Chor der Domkirche ein Vikariat, eine Frühmesse, „das Klein-Erfurt“ genannt, und dotirte dieses mit 24 Mltr. Korn und 120 Pfund Heller. 1297 hatte der Kanonikus Philipp von Danneberg 30 Malter Korngült von der Äbtissin des heidingsfelder Klosters de Paradysio gekauft. 1302 kam diese Gült von dem Kanonikus an den Abt Heinrich, welcher 24 Mltr. davon zur Stiftung der gedachten „Domvicarei“ verwendete. 1312 kaufte der Abt einen Hof und zwei Häuser (die Gefälle davon) in Würzburg gleichfalls zur Dotirung des Vikariats. 1350 fügte der 17. Abt Friedrich von Hirschlach die Gefälle von fünf Mgn. Weinbergen hinzu, welche er in der Markung von Randersacker gekauft hatte. War das Vikariat erledigt, so präsentirte der jeweilige Abt von Heilsbronn den von ihm ernannten Nachfolger dem Bischof zur Investitur, z. B. der 25. Abt Bamberger (s. dort), dessen Präsentationsschreiben von 1498 lautete: Reverendo [415] in Christo, patri Laurentio, Episcopo herbipolensi, franciae orientalis duci, Sebaldus (Bamberger) Abbas in Fonte salutis. Cum ad nos abbatem et conventum praesentatio idoneae personae ad vicariam in ecclesia herbipolensi, Cleinerffurt vulgariter nuncupatam, quam hactenus (seit 1493) Heinricus de Redwitz, canonicus eistetensis possedit, eandem dominus Heinricus ex legitimis causis resignare proponat: nos ad dictam vicariam honorabilem virum Johannem Lehman nominamus et praesentamus, humiliter supplicantes, quatenus eundem de cura et regimine ac juribus ipsius beneficii propter Deum investire dignemini, adhibitis ad hoc solemnitatibus debitis et consuetis. Durch ein in ähnlicher Weise formulirtes Schreiben wurde 1524 ein Joh. Hucher ad primissariam perpetuam altaris S. Kiliani, nominatam Kleinerdfurt in ecclesia cathedrali herbipolensi sitam, vom Abt Wenk dem Bischof präsentirt. Der Abt Wenk hatte die Stelle, deren Inhaber oft wechselten, wiederholt zu besetzen. Ungeachtet der durch die Reformation eingetretenen Spannung zwischen Heilsbronn und Würzburg fuhren die Äbte fort zu präsentiren, und die Bischöfe zu investiren. Der 28. Abt Wagner verlieh das Vikariat dem J. Keck. Als dieser 1545 resignirte, präsentirte der 29. Abt einen Steph. Tumpel. Das Präsentationsschreiben lautete fast wörtlich wie oben: Ad vicariam altaris S. Chiliani in choro vestrae ecclesiae majoris, cujus collatio ad nos pertinere dignoscitur, praesentamus dominum Tumpel etc. Tumpel war Pfarrer in Veitshöchheim; er zahlte nach Heilsbronn 4 fl. für seine Präsentation und starb 1550. Der Abt Wirsing entsprach dem Wunsche des Bischofs Melchior und verlieh „die Vikarei zum Kleinen-Erfurth genannt im Domstift“ dem Domvikar Hagen, dessen Nachfolger Roth bald wieder auf eine andere Pfarrei zog. Der 33. Abt Schörner verlieh die Stelle dem Pfarrer Manger zu Gerolzhofen, welcher nach wie vor Pfarrer in Gerolzhofen war, dort wohnte, aber die Einkünfte vom Domvikariat bezog. Nach Mangers Tod bat der Domdechant den Abt Schörner, die Stelle einem residirenden (nicht anderwärts [416] wohnenden) Vikar oder Pfarrer zu verleihen; er verlieh sie dem Domvikar Dotzel. Der letzte Pfründeinhaber zur Zeit der Klosterauflösung, vom letzten Klosterabt Wunder präsentirt, hieß Kleckler. Nach dem Hinfall des ganzen Klostergebietes an die Markgrafen besetzten diese das Vikariat. Am 21. Jan. 1608 erhielten der Klosterverwalter Straß und der Richter Keck in Heilsbronn von den beiden Markgrafen von Bayreuth und Ansbach folgenden Auftrag: „Nachdem Jak. Molitor sich hieher verfügt und um die Präsentation zur Vikarei bei St. Kilian angelangt: als befehlen wir, ihr wollet als Patroni unseres Klosters Molitorem an das Domkapitel präsentiren, wie beiliegendes Konzept vermag.“ In diesem Konzept hieß es: „An Dechant und gemein Kapitel des Domstifts. Nachdem sich auf Erledigung der Vikarei bei St. Chilians Altar, Zeiger dieses, J. Molitor, beim Kloster Heilsbronn, dem das jus patronatus zuständig, um die Präsentation angegeben: als wollen wir, anstatt der Fürsten Christian und Joachim Ernst, Molitorem zur berührten Vikarei hiermit präsentiren und begehren, ihn zu den Gefällen dieser Pfründe kommen zu lassen. Verwalter und Richter zu Heilsbronn.“ Molitor resignirte 1616, worauf Verwalter und Richter den Bürgermeisterssohn Epp von Randersacker präsentirten, welcher erst 22 Jahre alt war und damals noch bei den Jesuiten in Würzburg studirte. Der jeweilige Pfründeinhaber war mit Geschäften nicht überbürdet: er hatte wöchentlich nur drei Messen zu lesen.
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