Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 1. Abt Rapoto

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Der 1. Abt Rapoto (1132 bis 1157)

wurde durch den Klosterstifter aus dem Mutterkloster Ebrach nach Heilsbronn berufen. Gleichzeitige Aufzeichnungen berichten nichts über seine Herkunft und seine sonstigen Lebensverhältnisse. Was man in späterer Zeit hierüber schrieb, ist Legende, Sage, oder geradezu unwahr. In der Meinung, das Kloster gewinne an Glanz durch adelige Äbte, stempelte man gleich den ersten Abt zu einem Grafen von Abenberg, ja man identifizirte ihn mit dem gleichnamigen Grafen Rapoto, wie in den Beitr. Seite 10 berichtet wurde. Ein anderer Berichtsteller ließ ihn zwar nicht aus gräflichem, doch aus adeligem Geblüt stammen. Der Berichtsteller, ein 200 Jahre nach dem Abt lebender heilsbronner Mönch, schrieb einem Codex (Thomas von Acquino, de potentia Dei) folgende Notizen bei: „Venerabilis Rappoto, primus et tertius et sextus abbas nostri monasterii, vir genere nobili, vita nobilior, voltu angelic. semper hilaris, ab omnibus amandus, crucem Christi semper in corde et corpore portabat, 50 annos in monastica vita agens.“ Der weitere Bericht[1] ist folgenden [43] Inhalts: „Schon in seinem fünfzehnten Lebensjahre verachtete Rapoto die Welt. Er erhielt in Bamberg eine Präbende, verließ diese jedoch in seinem 25. Jahre heimlich und ging nach Ebrach. Seine Eltern nahmen ihn von dort weg und brachten ihn, wie in’s Exil, nach Slavonien zu Verwandten. Dort widerstand er den stärksten Verlockungen zur Sünde. Von dort entwich er und kehrte nach Ebrach zurück, wo er fand, was er suchte, die Weihe empfing, als Abt noch Heilsbronn ging, wo er durch Tugenden sich auszeichnete, die Zahl der Mönche und das Klostergut mehrte, während einer Hungersnoth 1400 Arme drei Monate lang mit einem kleinen Vorrath Mehl überreichlich speiste und, als die Ernte kam, Jedem eine Sichel gab und Alle segnend entließ. Solches und noch viel Anderes that der Herr durch ihn.“ Einem Codex aus der ersten Klosterzeit (Diversorum patrum sententiae) schrieb unser Abt selbst die (oben Seite 24 bereits angeführten) Worte bei: „Et ego Rapoto abbas cum consensu fratrum hunc librum mecum tuli tempore peregrinationis meae,“ unterließ aber beizuschreiben, wohin und warum er reiste. (Dieser Codex kam von Heilsbronn nach Erlangen, wurde aber, laut Irmischers Handschriftenkatalog, entwendet.) In späterer Zeit schrieb ein Mönch: „Als der Abt Rapoto sich in seinem eigenen Kloster nicht mehr sicher sah und seine Mönche ihn zu fliehen zwangen, ergriff er wiederholt die Flucht.“ Laut der vorhin mitgetheilten Notiz war Rapoto der erste, dritte und sechste Abt des Klosters. Um das in dieser Angabe enthaltene Räthsel zu lösen, stellte man den Sachverhalt dar, wie folgt: „Während Rapotos ersten Exils regierte an seiner Statt der zweite Abt Nikolaus, bis er selbst wieder die Regierung übernahm. Während seines abermaligen Exils regierten die Äbte 3, 4, 5: Konrad, Arnold, Albert, worauf er selbst wieder als Abt eintrat.“ Gegen diese Darstellung zeugen die Urkunden; denn diese bezeichnen als regierende Äbte von 1157 an lediglich die vier genannten Nikolaus, Konrad, Arnold und Albert, nicht den Abt Rapoto. Dieser wird nach 1157 in keiner Urkunde mehr genannt, zuverlässig, weil er in diesem Jahr bereits todt oder quieszirt war.

[44] 1136, sonach vier Jahre nach der Gründung des Klosters, wurde dieses und die Klosterkirche eingeweiht. Die Urkunde über den Akt ist nicht mehr vorhanden. Sie muß schon frühzeitig aus dem Klosterarchiv weggekommen sein, da sie in keinem der vorhandenen Urkundenverzeichnisse vorgemerkt ist. Dagegen ist eine andere Urkunde vorhanden, welche auf die Einweihung hinweist und ausdrücklich bemerkt, daß unser Abt bei dem Akte zugegen war. Sie ist in den Beitr. S. 8 bis 10 besprochen worden und enthält Folgendes: Graf Wolfram von Abenberg beabsichtigte die Gründung einer klösterlichen Anstalt und wies derselben gewisse Einkünfte zu. Allein Wolframs Sohn, Graf Rapoto, verweigerte die Genehmigung der Schenkung, da die väterliche Disposition ohne Einwilligung des Sohnes gemacht worden war. Schließlich ließ sich jedoch der Sohn durch unsern Abt und Andere bestimmen, die väterliche Disposition anzuerkennen und die vom Vater stipulirten Renten i. J. 1136 am Tage der Einweihung dem neugegründeten Kloster Heilsbronn zu schenken. Zur Sicherung dieser Errungenschaft ließ sich der Abt vom Bischof Burkhard von Eichstätt durch eine Urkunde bezeugen, daß der Graf Rapoto jene Einkünfte i. J. 1136 am Einweihungstage dem Kloster Heilsbronn zugewiesen habe. Diese im Münchener Archiv aufbewahrte, wiederholt (z. B. von Hocker, Supl. S. 71) veröffentlichte Urkunde wurde in neuerer und neuester Zeit als nicht authentisch bezeichnet, und zwar aus folgenden Gründen: „Der Bischof Burkhard wurde erst i. J. 1148 Bischof; gleichwohl bezeichnet ihn diese Urkunde schon im Jahre 1136 als Bischof. Ferner bezeichnet die Urkunde als Mitanwesende bei dem Weiheakt i. J. 1136 die Äbte Ortlieb von Neresheim und Marquard von Fulda, welche aber erst in den Jahren 1140 und 1150 Äbte geworden sind. Sonach kann die Urkunde nicht vor 1150 ausgefertigt worden sein. Die Schlußworte: Acta sunt haec A. D. 1136, sind ein falscher Zusatz. Diese Schlußworte waren ursprünglich zinnoberroth geschrieben, wurden aber nachher mit schwarzer Tinte überfahren.“[2] Der Schreiber des vorliegenden [45] Buches besichtigte das Original und nahm dabei Folgendes wahr: Von einer Rasur oder ursprünglich zinnoberrothen Schrift und Überfahren derselben mit schwarzer Tinte ist nichts wahrzunehmen. Die Schlußworte: Acta sunt haec etc. sind mit fester Schrift und mit besonders schwarzer Tinte geschrieben; allein dasselbe gilt von der ganzen Urkunde. Auf die Schlußworte folgt ein ungewöhnlich großer leerer Raum; dann das Wachssiegel von der Größe einer untern Theeschale, darauf des Bischofs Burkhard Bild und Name. Das Siegel ist nicht unten am Pergamente angehängt, auch nicht auf dasselbe aufgeklebt, sondern nur daraufgelegt und durch ein schmales Bändchen locker damit verbunden, wie ein Knopf mit seiner Unterlage. Das Dokument war vermuthlich ein bloßer Entwurf. Vorangestellt wurde der Schenkungsakt vom Jahre 1136 mit einigen ungenauen Angaben. Die Vervollständigung dieser Angaben sollte wohl in dem großen leer gelassenen Raum beigefügt werden, etwa wie folgt: „Wir Burkard, nunmehr Bischof, thun kund, daß Halsprunn vor 14 Jahren, als wir die Weihe dort vollzogen, vom Grafen Rapoto die bezeichneten Einkünfte erhalten hat. Bei dem Schenkungsakte gegenwärtig waren nebst uns und Andern auch Ortlieb von Neresheim und Marquard von Fulda, damals Mönche, inzwischen Äbte geworden. Datum 1150.“ Das Pergamentblatt ist fast 3 Fuß lang, fast 11/2 Fuß breit, nicht der Länge nach, sondern der Breite nach beschrieben. Auf die Außenseite schrieb man später: Burchardi epi. eystet. super confirmatione et dedicatione claustri abenbe. in ecclesie nostre usus. Die besprochene Urkunde von 1136, unter den Heilsbronn betreffenden Urkunden des Klosterarchivs die zweitälteste, zeigt, wie unser Abt schon damals bemüht war, das Klostergut zu mehren. Er behielt dieses vom Klosterstifter ihm gesteckte Ziel stets vor Augen. In allen noch vorhandenen, durch ihn veranlaßten Urkunden offenbart sich sein konsequentes Streben, das Kloster zu bereichern, unabhängig zu machen und gegen Beeinträchtigungen sicher zu stellen. 1138 benützte er die Anwesenheit des neuerwählten Kaisers Konrad III.[3] [46] zur Erwirkung des oben S. 27 erwähnten Diploms, worin der Kaiser dem Kloster seine besondere Gunst bezeugt, dessen Privilegien bestätigt, sich für dessen alleinigen Schirmvogt erklärt und dem Kloster unabhängige Gerichtsbarkeit zusichert. Neun Jahre später, 1147, kurz vor dem unglücklichen Kreuzzuge des Kaisers Konrad, erhielt unser Abt und sein Kloster vom Kaiser ein Prädium (Gefälle davon) in dem Orte Brucca und das Recht des Viehtriebes in dem an das Prädium grenzenden Walde. Der Kaiser machte diese Schenkung zum Seelenheil für sich und für seine kurz zuvor verstorbene Gemahlin Gertraud. Brucca ist, wie Abschn. VII. A. nachgewiesen werden wird, Bruckberg. Im Jahre 1141 bat der Abt auch um die päpstliche Protektion und erwirkte die Seite 33 angedeutete Bulle, worin Innocenz II. dem Kloster Schutz zusichert, Besitzungen garantirt, namentlich Acquisitionen in Bonhof, Altendettelsau, Würzburg und Sommerhausen, und dem Kloster Zehntfreiheit zuerkennt (nullus omnino clericus vel laicus decimas a vobis exigere presumat). Einige Jahre darauf erwirkte der Abt zur Sicherung aller bisherigen Errungenschaften zwei Bullen vom Papste Eugen III. Außer den vorhin genannten Orten nennen die Urkunden noch andere, in welchen unser Abt Güter erwarb, nämlich folgende: Ketteldorf, Müncherlbach, Münchzell, Gottmannsdorf und Bürglein in der Umgegend von Heilsbronn; Zennhausen, Schußbach, Vockenroth, Kreben, Ziegenrück, Wilhelmskreuth und Selingsbach in der Umgegend von Markterlbach, und Seligenstadt bei Merkendorf. Über alle ebengenannten Orte und die daselbst gemachten späteren Acquisitionen wird im VII. Abschnitt Näheres berichtet werden. Unter den Orten, wo unser Abt Güter erwarb, werden auch einige genannt, deren Namen heutzutage orthographisch vermuthlich anders gestaltet sind, z. B. Welmansteden, Wilere etc. Über die Erwerbung des ersten Pfarrpatronats durch unsern Abt wird gleichfalls im VII. Abschn. bei Großhaslach berichtet werden.


  1. vgl. v. Stillfried S. 34.
  2. vgl. v. Stillfried S. 7.
  3. Vgl. v. Stillfried S. 7.


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