2) Sohn des Euthykrates, Athener (Ἀραφήνιος Isae. IX 18), über dessen Erbschaft die 9. Rede des Isaios handelt. A. war nach dem thebanischen Kriege 378–371 bei einer Expedition nach Mytilene ums Leben gekommen (§ 14). Neben seinem Stiefbruder von mütterlicher Seite, dem Sprecher, macht auf sein Erbe Anspruch ein Vetter von väterlicher Seite, Kleon, Sohn des Thudippos, ebenfalls Araphenier (§ 21 πρῶτον μὲν δημότην ὄντα ἔπειτα ἀνεψιόν; derselbe Κλέων Θουδίππου Ἀραφήνιος als ταμίας τῆς ϑεοῦ im J. 377/6, CIA II 670. 671). Dieser bringt ein Testament vor, nach welchem sein Sohn von A. adoptiert war (§ 2ff.); denn, da bereits Thudippos, Kleons Vater, durch Adoption in eine andere Familie übergegangen war (§ 2. 33) – diese Familie gehörte aber, wie oben gezeigt, ebenfalls dem Demos der Araphenier an –, hatte Kleon auf Grund seiner Verwandtschaft keinerlei Anrecht auf das Erbe seines Vetters A. Die Rede fällt in die Zeit nach dem J. 371, Blass Att. Bereds.² II 561. Identisch mit unserem A. scheint zu sein A., Antragsteller in einem Decret über die Aufnahme von Methymna in den athenischen Bund, ums J. 378/7, S.-Ber. Akad. Berl. 1888, 243 nr. 19 = Bull. hell. 1888, 138; vgl. Blass a. O. 560, 6.