8) C. Cestius Gallus, Senator, beschwerte sich 21 n. Chr. bei Gelegenheit eines Processes, den er gegen Annia Rufilla führte, im Senate über den Missbrauch, der zum Schutze gegen gerichtliche Belangung mit dem kaiserlichen Namen getrieben wurde (Tac. ann. III 36). Im J. 32 übernahm er, schon damals zu den primores senatus gehörig, auf Tiberius Wunsch die Anklage gegen Q. Servaeus und Minucius Thermus (Tac. ann. VI 7: er wird hier, höchstwahrscheinlich auf Grund der Senatsacten, als C. Cestius pater bezeichnet: zur Unterscheidung von seinem gleichnamigen Sohne [Nr. 9], der demnach damals bereits dem Senate angehörte; die Änderung von pater in praetor, die nach LipsiusUrlichs Rh. Mus. XXXI 1876, 500 vorschlug, ist unberechtigt). Im J. 35 war er Consul Ordinarius mit M. Servilius Nonianus (C. Cestius Bull. d. Inst. 1859, 32. Not. d. scavi 1894, 280. Plin. n. h. X 123. Tac. ann. VI 31; Γάιος ΓάλλοςDio LVIII 25, 2: Gallus sonst).