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RE:Comites 25

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comes domesticorum, Kommandant der Leibwache
Band IV,1 (1900) S. 648650
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25) Comes domesticorum. In der Notitia dignitatum erscheinen nebeneinander ein comes domesticorum equitum und ein comes domesticorum peditum (or. XV; occ. XIII), und dies zwar sowohl im Occident, als auch im Orient, so dass man die Teilung des Amtes nicht etwa für eine gelegentliche Ausnahme halten kann, die in einem der beiden Reichsteile zeitweilig eingetreten wäre. Die sonstige Überlieferung steht damit in Widerspruch. Denn fast immer, selbst im offiziellen Stil der Inschriften (Dessau 790. 1277. 1278. 1308. 1310. 1311. CIL V 8120, 7. VI 1794. 1796, 30. 32. Orelli 3194), steht der Titel comes domesticorum ohne Zusatz der Truppengattung, und auch wo von Neubesetzungen der Stellung die Rede ist, zeigt sie sich durchaus als einheitliche und ungeteilte (Zosim. V 36, 3. Ammian. XIV 11, 14. XXI 8, 1). Ein comes domesticorum peditum kommt nur zweimal um das J. 452 und 519 vor (Cod. Iust. XII 17, 3. II 7, 25 § 3; vgl. Mommsen Chron. min. III 533), ein comes domesticorum equitum dreimal in den J. 409, 517 und 519 (Sozom. IX 8. Dessau 1305. Cod. Iust. II 7, 25 § 3). Über die späteren Beispiele scheint nichts Genaueres bekannt zu sein; bei dem ältesten aber handelt es sich sicher um eine Ausnahme, die durch ganz besondere Umstände hervorgerufen wurde. Der betreffende Comes ist nämlich Athaulf, der Schwager und Kampfgenosse Alarichs. Nun war Priscus Attalus, der ihm die Würde verlieh, zwar durch die Gothen auf den Thron erhoben, bemühte sich aber doch, soweit dies irgend ging, seine Unabhängigkeit den Barbaren gegenüber zu bewahren (s. Bd. II S. 2177f.). Wie er dem Alarich selbst, den er zum Magister militum ernannte, einen Römer als Collegen beigab (Zosim. VI 7, 2), so wird er auch die Comitiva domesticorum geteilt haben, um in einem römischen Comes domesticorum peditum ein Gegengewicht gegen den Gothen Athaulf zu schaffen. Die Erklärung jenes Widerspruches liegt wohl in der Analogie des magisterium militum. Wie dieses ursprünglich als geteiltes Amt, magisterium peditum einerseits, magisterium equitum andererseits, durch Constantin d. Gr. geschaffen war (Zosim. II 33, 3), aber später in der Regel zu einem magisterium equitum et peditum oder magisterium utriusque militiae zusammengefasst wurde, so wird es auch mit der Comitiva domesticorum gegangen sein. Nur blieb bei dieser das ursprüngliche [649] Schema des Doppelamtes im officiellen Staatskalender treuer bewahrt, obgleich es praktisch nur in seltenen Ausnahmefällen angewendet wurde.

Ein Commando der Leibwächter, das von der Gardepraefectur unabhängig war, bestand schon im J. 284, da Diocletian es unmittelbar vor seiner Thronbesteigung führte (Vict. Caes. 39, 1; vgl. Seeck Ztschr. d. Savignystift. Germ. Abt. XVII 104). Aber wenn ihn Zonar. XII 31 p. 640 A schon κόμητα δομεστίκων nennt, so wird dies anachronistisch sein, da der Comestitel zwischen Alexander Severus und Constantin ganz verschwunden zu sein scheint (s. o. S. 627f.). In seiner späteren Gestalt ist das Amt, wie wir sahen, ganz nach demselben Princip geordnet, wie das Magisterium militum, und dürfte daher wohl gleichzeitig mit diesem entstanden sein, d. h. ungefähr im J. 318 (Seeck Rhein. Mus. XLIX 210). Nachweislich ist es zuerst im J. 346 (Cod. Theod. XII 1, 38. Ammian. XIV 10, 8. 11, 19).

Seinen Comes domesticorum besitzt der Caesar wie der Augustus (Ammian. XIV 11, 14. 19. XVIII 3, 6), und später fehlt er auch den germanischen Königen Odoacer (Anon. Vales. 11, 53) und Theodorich nicht (Cassiod. var. VIII 12, 8; vgl. II 15, 2. 16, 2). Schon unter Constantius ist er vir clarissimus, d. h. er besitzt senatorischen Rang (Cod. Theod. XII 1, 38); nach der Rangklassenordnung Valentinians führt er den Titel vir inlustris (Not. dign. or. XV 5; occ. XIII 5. Cod. Iust. XII 16, 1. Cassiod. a. O.; die Inschriften Dessau 1305. 1308. 1310. 1311. CIL VI 1796, 32. V 8120, 7 beweisen nichts, weil in ihnen der Illustrissimatus durch den Consulat oder den Patriciat bedingt sein kann; Orelli 3194 ist wohl lückenhaft; es wird v. c. et [incl.] zu schreiben sein) und rangiert auf gleicher Stufe mit den vier grossen comites consistoriani, eine Stufe niedriger als die Praefecten und Magistri militum (Not. dign. a. O.). Infolge dieser hohen Stellung war er von der Recrutenlieferung befreit (Cod. Theod. XI 18), anfangs auch von den Decurionatslasten, und dies Privileg ging auf seine Nachkommen über. Zeno hob es zwar auf, doch wurde es von Anastasius wiederhergestellt (Cod. Iust. X 32, 64. 65). Die das Amt bekleiden, sind vorher gewöhnlich Tribuni einer Schola palatina gewesen (Dessau 1277. Ammian. XIV 11, 21. XV 5, 6. XXXI 10, 6. Bd. III S. 698). Nur im Ostgothenreiche werden auch Civilbeamte zu C. domesticorum befördert (Orelli 3194); doch scheint hier auch das Amt seinen eigentlichen militärischen Charakter verloren zu haben und ihm dafür die Oberleitung der Kanzlei bei dem höchsten Reichsfeldherrn, dem Patricius, übertragen zu sein (Cassiod. var. VIII 12; vgl. Mommsen Neues Archiv der Gesellschaft f. ältere deutsche Geschichtskunde XIV 465. XV 183). Nach der Comitiva domesticorum avanciert man in der Regel zum Magister militum (Dessau 1277. 1278. 1308; vgl. Addaios Nr. 2, Barbatio, Bonifatius Nr. 1, Castinus Nr. 2, Dagalaifus, Lucilianus, Maiorianus, Ricomeres, Severus, Stilicho), im Ostgothenreiche auch zum Comes rerum privatarum, d. h. zu den höchsten Civilstellungen (Ennodius ed. Vogel p. 350: beato domno Petro adiuvante oblatus hic codex ab Aratore inlustri ex comite domesticorum, ex comite privatarum, viro religioso subdiacono [650] sanctae ecclesiae Romanae). Die Decuriones sacri palatii haben nach Beendigung ihrer Dienstzeit unter Iustinian die Wahl, ob sie die Honorarwürde eines Comes domesticorum oder eines magister officiorum annehmen wollen (Cod. Iust. XII 16, 1), welche beiden ja an Rang gleichstanden.

Als Commandant der Domestici protectores hat der Comes domesticorum über die Aufnahme in dies vornehme Militärcorps (Cod. Theod. VI 24, 2. 3), über die Ausstossung aus demselben (Cod. Theod. VI 24, 5. XII 1, 38. XVI 5, 42. Cod. Iust. XII 17, 3) und über Degradation oder Avancement seiner Mitglieder (Cod. Iust. XII 17, 3) nach Anweisung des Kaisers zu verfügen. Der spätere Kaiser Iovian, welcher der Sohn eines Comes domesticorum war (Zosim. III 30, 1), stieg daher auch in frühen Jahren zur ersten Stelle innerhalb der Truppe auf (Ammian. XXV 5, 4). Aber da diese nicht als geschlossener Heerkörper verwendet zu werden pflegte, sondern ihre Mitglieder meist als Adjutanten oder zu ähnlichen Einzeldiensten benutzt wurden, war ihr Commando mehr eine administrative, als eine militärische Aufgabe. Um so häufiger wurde der Comes domesticorum mit ausserordentlichen Missionen betraut, da er in der Regel das Vertrauen des Kaisers in hohem Grade besass (Ammian. XIV 10, 8 und sonst). Einmal erscheint in Africa ein comes domesticorum et vices agens magistri militum (Cod. Theod. XV 11, 1), und denselben Titel wird man wohl auch dem Bonifatius beilegen dürfen, der gleichfalls als Comes domesticorum Africa beherrschte (s. Bd. III S. 699). Aber auch wo dies nicht im Titel ausgesprochen ist, wird der Comes domesticorum oft als Vertreter der höchsten Reichsfeldherren benutzt und erscheint demgemäss bald als Führer einzelner Heeresteile (Ammian. XXI 9, 6. XXIV 1, 2. 4, 13. Zosim. III 21, 4), bald als selbständiger Leiter militärischer Expeditionen (Ammian. XXVII 8, 2. XXXI 7, 4. 10, 6. Greg. Tur. II 9. Bd. III S. 699 und sonst). Die C. domesticorum haben daher oft das Consulat bekleidet und spielen in der Geschichte der nachconstantinischen Zeit eine hochbedeutsame Rolle. Eine Liste der überlieferten Namen steht bei Grossi-Gondi in Ruggieros Dizionario epigrafico II 486, die aber sehr unvollständig ist; z. B. fehlen Castinus (s. Bd. III S. 1761), Mallobaudes (Ammian. XXXI 10, 6), Vigilantius (Zosim. V 36, 3) und wohl noch viele andere; dagegen ist der spätere Kaiser Iovianus nicht Comes domesticorum, sondern nur primicerius domesticorum gewesen.

[Seeck. ]