186) L. Cornelius Lentulus, Consul 427 = 327 (Liv. VIII 22, 8. Cassiod. Diod. XVII 110, 1. 112, 1. Chronogr. Idat. Chron. Pasch.), wurde nach Campanien gegen die Samniten gesandt und später zur Ernennung eines Dictators aufgefordert (Liv. VIII 22, 9f. 23, 13ff.). Er ist wohl auch der L. Lentulus, qui tum princeps legatorum virtute atque honoribus erat, dem Livius IX 4, 7–16 eine Rede an das 433 = 321 bei Caudium eingeschlossene römische Heer in den Mund legt, es sei besser durch eine Capitulation sich mit Schande zu bedecken, als durch nutzlose Aufopferung das Vaterland seiner Verteidiger zu entblössen. Die Scharte von Caudium wurde nach der Darstellung des Livius bald darauf wieder ausgewetzt; wie bedenklich dieser Bericht über das J. 434 = 320 ist, zeigt der Schluss IX 15, 9f.: ceterum id minus miror, obscurum esse de hostium duce dedito missoque; id magis mirabile est, ambigi Luciusne Cornelius dictator cum L. Papirio Cursore magistro equitum eas res ad Caudium atque inde Luceriam gesserit ultorque unicus Romanae ignominiae haud sciam an iustissimo triumpho ad eam aetatem secundum Furium Camillum triumphaverit, an consulum Papiriique praecipuum id decus sit. Auch die Fasti Cap. verzeichnen zu diesem Jahre einen L. Corn([elius], mehr nicht erhalten)[1] als Dictator, aber auch wenn dieser mit dem Consul von 427 = 327 identisch ist, so bleibt der livianische Kriegsbericht doch erlogen (vgl. Ihne R. G.² I 378f.) und die vielfach geteilte Annahme, dass dieser Lentulus den Beinamen Caudinus erwarb, sicher falsch (vgl. Mommsen Röm. Forsch. II 295f., 118 u. Nr. 210). Eine Fälschung ist namentlich auch, dass Livius die Revanche für Caudium sofort im nächsten Jahre auf die Niederlage folgen lässt; die neu gefundene griechische Zeittafel (The Oxyrhynchus Papyri I nr. XII Col. VI 20–25) setzt den Sieg der Römer erst ins zweite Jahr nach der Capitulation. Ein kürzlich entdecktes Bruchstück der Fasti Cap. giebt die Schlusszeile der Liste des J. 422 = 332; qui postea [C]audinus apell(atus) [est]. Der erste Herausgeber
[1367]Gatti bezog dies auf den einen Censor des Jahres, Sp. Postumius Albinus, der später als Consul II 433 = 321 die caudinische Niederlage verschuldete; dagegen vermutet Hülsen (Archäol. Anzeiger 1900, 6), dass hier vielmehr eine sonst nicht bezeugte Magistratur dieses Lentulus genannt gewesen sei, also etwa ein Reiterführeramt. Aber erstens haben die Fasti Cap. dem Postumius den Beinamen Caudinus beigelegt, wie der Chronogr. zum J. 420 beweist, und zweitens verzeichnen sie in den Jahren, wo es ausser den ordentlichen und eponymen Jahresbeamten sowohl ausserordentliche Magistrate wie Censoren gegeben hat (so 336. 391. 442. 474), stets die Censoren an letzter Stelle. Die Beziehung des Fragments auf Postumius erscheint daher gesichert, und für das Aufkommen des Beinamens Caudinus bei den Cornelii Lentuli ist es ohne Belang.
↑
Ein neugefundenes Bruchstück der Fasti Cap. ergänzt den Namen des Dictators von 434 = 320 in der Tat zu C. Corn[elius ... f. ... n. Len]tulus (Not. d. scavi 1904, 10 = Röm. Mitt. XIX 119f.).