2) Jede Curie hatte als Vorsteher einen curio oder curionus (Dionys. II 7. Paul. p. 49; in der Kaiserzeit begegnen für ihn auch die Bezeichnungen sacerdos curio sacris faciundis CIL VIII 1174 und curio minor CIL II 1262. VI 2169, letzteres im Gegensatze zum curio maximus?). Er hatte ursprünglich die Oberaufsicht über die Curialen in jeder Beziehung und die Leitung aller Angelegenheiten, welche die Curie betrafen, der religiösen sowohl, als der Staats- und privatrechtlichen. Er musste über 50 Jahre alt sein, durch Adel der Geburt und sittliche Eigenschaften ausgezeichnet, hinreichendes Vermögen besitzen und frei sein von körperlichen Fehlern (Dionys. II 21 nach Varro. II 64). Ihm zur Seite stand nach Dionys in jeder Curie ein zweiter Beamter oder Priester, welcher die gleiche Qualification besitzen musste, und wir erblicken in ihm mit den meisten Forschern den in der Epitome [1837] des Festus genannten flamen curialis (Paul. p. 64 curiales flamines curiarum sacerdotes), umsomehr, als solche flamines aus der Kaiserzeit für die Städte Lambaesis und Simitthus auch inschriftlich bezeugt sind (CIL VIII 2596. 14683). Mit Unrecht leugnet Genz (Das patricische Rom 47) die Existenz der Flamines, indem er glaubt, Paulus verwechsle sie mit den Curionen und Dionys rechne die Lictoren zu den curialen Priestern, wie ja auch die scribae pontificum pontifices minores hiessen. Richtiger urteilt Mommsen (St.-R. III 101, 5), der das Verhältnis zwischen curio und flamen vergleicht mit dem zwischen magister und flamen der Arvalen. Das Zutreffende dieses Vergleiches ist neuerdings glänzend erwiesen worden durch die soeben erwähnte Inschrift von Simitthus; denn hier hat der C. den Titel magister (vgl. auch CIL VIII 11008), und neben ihm functioniert der Flamen. Curiones wie Flamines besassen ihr Amt lebenslänglich und waren vom Kriegsdienst – dies schon durch ihr Alter – wie von allen übrigen bürgerlichen Lasten befreit (Dionys. II 21). Ausser den beiden genannten Beamten hat jede Curie noch einen lictor curiatius (Laelius Felix bei Gell. XV 27; s. Art. Calata comitia). Man hat ihn wohl mit dem Flamen identificieren wollen (vgl. Mommsen St.-R. I³ 390); eher hätte man ihn dem C. gleichsetzen sollen, da curio wiederholt in der Bedeutung ,Ausrufer‘ vorkommt (Martial. praef. libr. II. Hist. Aug. Gallien. II 12, 4). Aber beides ist gleich unrichtig, wie die Inschrift von Simitthus lehrt. Denn wenn hier neben magister und flamen ein quaestor als untergeordneter Beamter, Bote und Ausrufer, begegnet, so werden wir diesen dem für Rom bezeugten Lictor vergleichen dürfen, der dort dieselben Geschäfte zu besorgen hat, wie der quaestor in Simitthus (Genz Das patricische Rom 48 identificiert den lictor curiatius mit dem curio minor; vgl. aber Mommsen St.-R. III 101, 4). Wir haben also in jeder Curie drei ständige Beamte: curio, flamen, lictor, bezw. in Simitthus magister, flamen, quaestor. In ältester Zeit hatte jede Curie 100 Mann zum Heere zu stellen (s. Art. Curia Nr. 3); Curie ist daher für das Heer gleichbedeutend mit centuria, und darauf mag es beruhen, dass Paternus bei Laur. Lyd. de mag. I 9 und Paul. p. 49 centurio und curio gleichsetzen und dass Dionys (II 7) curiones übersetzt (φρατρίαρχοι καὶ λοχαγοί. Nur darf man nicht glauben, dass der C. die 100 Kriegsmänner seiner Curie selbst angeführt habe. Denn, wie wir sahen, besass er die vacatio militiae. Über die Art der Bestellung des C. erfahren wir nichts. Gewöhnlich nimmt man an, dass er von den Curialen gewählt wurde. In historischer Zeit ist von seinem Amte nur der religiöse Teil übrig geblieben; er ist jetzt lediglich Priester. In der Kaiserzeit finden wir das Amt oft inschriftlich bezeugt (CIL II 1262. VI 2169. 2174. VIII 3845. 1174. IX 2213. X 3761. 6439 = VI 1578. XI 1331. XII 4354); alle Inhaber desselben gehören dem Ritterstande an, gelangen aber danach meist in den Senat. Sie bekleiden es oft vor der Quaestur, also vor dem 25. Lebensjahre. Mommsen St.-R. III 567.
An der Spitze aller Curionen steht der Curio maximus. Er war in älterer Zeit immer Patricier [1838] (z. B. Liv. III 7, 7). Im Jahre 545 = 209 wurde zum erstenmale, nicht ohne heftigen Widerspruch der Patricier und erst nach dem Eingreifen der Tribunen, ein Plebeier gewählt (Liv. XXVII 8, 1). Mommsen (St.-R. II³ 27) nimmt an, dass die Wahl des C. maximus in der Versammlung von 17 ausgelosten Tribus erfolgt sei. In der Kaiserzeit musste der C. maximus wahrscheinlich dem Senate angehören; bezeugt ist freilich nur einer, Eprius Marcellus (CIL X 3853. Mommsen St.-R. III 568, 2). Auch der Ober-C. hatte in historischer Zeit ausschliesslich priesterliche Functionen (Arnob. IV 35. 38); er leitete unter anderem die Fornacalien im Februar (Ovid. fast. II 527. Varro de l. l. VI 13. Plut. quaest. Rom. 89) und die Fordicidien am 15. April (Varro de l. l. VI 15. Ovid. fast. IV 633). Marquardt St.-V. III² 194ff.