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3) L. Dasumius Tuscus hiess anscheinend der Autor des Testamentes, das in fragmentarischer Erhaltung an der Via Appia gefunden wurde (CIL VI 10 229 = Bruns Fontes I⁶ nr. 98, vgl. Rudorff Ztschr. f. gesch. Rechtswissensch. XII 1845, 301ff. Borghesi Oeuvres VI 421ff. Mommsen im CIL). Aus den Namen der nutrix des Testators, Dasumia Syche (v. 35. 47), und einer Erbin (seiner Tochter?) Da[sumia] (v. 11) erschloss Borghesi das Gentile Dasumius; da ferner L. Dasumius Tullius Tuscus (Nr. 1), selbst wenn dieser nicht der im Testament bestimmte Adoptivsohn des D. war, jedenfalls zum Teil dessen Namen trägt, so wird dieser L. Dasumius Tuscus gelautet haben (Mommsen a. a. O.). D. stammte vielleicht aus Corduba, da er die Errichtung von Gebäuden in dieser Stadt verfügt (v. 31) und in Corduba und sonst in der Baetica Inschriften von Dasumii gefunden wurden (CIL II 1089. 1096. 1801. 2273. 5391. 5392; Grabschriften von Dasumii in Rom CIL XI 16 745ff.). Das Testament ist im Sommer 108 n. Chr. verfasst ([Ael]io H[adria]no et Trebatio Pr[isco cos.], vgl. o. Bd. I S. 499); hinzugefügt ist ein Codicill, in welchem auch Kaiser Traian als Erbe genannt wird. Wie aus den testamentarischen Bestimmungen auf D.s Wohlhabenheit geschlossen werden kann, so spricht die Thatsache, dass unter anderen L. Iulius Ursus Servianus
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cos. II 102 – dem D. wohl besonders nahe stand –, Sosius Senecio cos. II 107. Fabius Rusticus und, wie vermutet wurde, [Plinius] Secundus und Cornelius [Tacitus] (v. 17) mit Legaten bedacht werden, für seine Zugehörigkeit zu den senatorischen und vielleicht auch zu den litterarischen Kreisen seiner Zeit (Mommsen a. a. O.; im Briefwechsel des Plinius wird D. allerdings nicht genannt). Er wird daher dieselbe Persönlichkeit sein, wie der Consul suffectus Dasumius, auf den das Senatusconsultum Dasumianum über fideicommissarische Freilassungen (Dig. XL 5, 36 pr. 51, 4) zurückzuführen ist, und wie der Proconsul von Asia, Λούκιος Δασούμμιος......, den eine milesische Ehreninschrift Traians nennt (CIG II 2876, vgl. Waddington Fast. d. prov. Asiat. nr. 120). Beide Stellungen des D. lassen sich zeitlich mit Wahrscheinlichkeit fixieren: das SC. Dasumianum setzt das SC. Rubrianum voraus, das unter Traian (98–117) von den Suffectconsuln Rubrius Gallus und M. Eppuleius Proculus Ti. Caepio Hispo veranlasst wurde (Dig. XL 5, 26, 7), und wurde selbst wieder durch das SC. Articuleianum (Dig. XL 5, 51, 7) ergänzt, das wahrscheinlich im J. 101 abgefasst ist (vgl. Waddington a. a. O. nr. 119; abweichend setzt Mommsen Herm. III 45, 5 den Consulat des D. bald nach 103 an, doch vgl. u.). Der Proconsulat des D. fällt nach dem Princip der Anciennität in spätere Zeit als die Proconsulate des Q. Fulvius Gillo Bittius Proculus cos. 97, procos. 115, und des eben erwähnten Caepio Hispo; da ausser diesen noch Ti. Iulius Ferox cos. 99 unter Traian Proconsul von Asia war, gehört D.s Proconsulat in das J. 116/117 oder 117/118, sein Consulat daher in das J. 98 oder 99 n. Chr.