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RE:Fulcinius 8

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L. F. Trio, cos. suff. 31 n. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 212213
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8) L. Fulcinius Trio, ein bei Tacitus mehrmals genannter Delator der Zeit des Tiberius. Er gehörte mit Firmius Catus und Fonteius Agrippa (s. d.) zu den Anklägern des Scribonius Libo (Tac. ann. II 27–32), und zwar genoß er schon damals, d. i. im J. 16, besonderes Ansehen [213] als Redner (celebre inter accusatores Trionis ingenium erat avidumque famae malae). Daß er bereits im J. 16 die Praetur erhielt wie die anderen Ankläger des Libo, ist nicht wahrscheinlich, da er erst im J. 31 das Consulat erlangte; wohl aber empfing er reiche Belohnung (Tac. ann. II 32 bona inter accusatores dividuntur et praeturae extra ordinem datae iis, qui senatorii ordinis erant). Die Gelegenheit zur Ämterlaufbahn brachte ihm aber sicher der Prozeß des C. Piso im J. 20, Tac. ann. III 10–19. F. machte sich zum Anwalt des verstorbenen Germanicus und klagte den aus Asien heimkehrenden C. Piso an; doch von den Freunden des toten Germanicus wurde er als nicht kompetent zurückgewiesen, er zog daher diese Anklage zurück und begnügte sich, Piso wegen seiner Verwaltung von Spanien anzuklagen. Das Ergebnis dieses Prozesses war für F., daß Tiberius ihm die Unterstützung bei der Bewerbung um Ämter verhieß, d. h. daß er als candidatus principis dem Volk empfohlen wurde (Tac. ann. III 19 Fulcinio suffragium ad honores pollicitus monuit, ne facundiam violentia, praecipitaret). Im J. 31 erlangte er die Würde eines Consul suffectus (vgl. Fasti Arv. Nolan. zu dem Jahr und Tac. ann. V 11). Im Consulatsjahre geriet er in Streit mit seinem Amtsgenossen P. Memmius Regulus, der ihm im Senate Teilnahme an der Verschwörung des Seian vorwarf; es kam zwar durch Vermittlung eines Teiles der Senatoren zu keinem Prozesse, doch der Streit bot Haterius Agrippa Anlaß, im folgenden Jahre den Angriff zu erneuern. Wenn F. auch den Angreifer zunächst zum Schweigen brachte (Tac. ann. VI 4 Trio aemulationem inter collegas et si qua discordes iecissent, melius obliterari respondit), sah er doch ein, daß ihm ein Prozeß auf Leben und Tod drohen werde, und offenbar schuldbewußt entzog er sich diesem im J. 35 durch freiwilligen Tod (Tac. ann. VI 38. Dio LVIII 25). Mit ihm wird vielfach – doch nicht mit Recht – identifiziert der in den Fasti Arv. zum J. 24 erwähnte Praetor peregrinus C. Fulcinius Trio. Eine kurze Charakteristik gibt Tac. ann. V 11 facilis capessendis inimicitiis et foro exercitus; Äußerungen ebd. III 13. VI 4. 37. Vgl. Prosop. imp. Rom. II 91 nr. 349.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band S XIV (1974) S. 124
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S. 212 zum Art. Fulcinius:

8) L. Fulcinius Trio. Durch Ann. ép. 1953, 88, einen Patronatsvertrag mit drei Bürgern der Provinz Lusitanien, ist er am 21. Januar 31 n. Chr. als prätorischer Legat dieser Provinz bezeugt. Ihm ist auch die Inschrift CIL VI 93[1] = Ann. ép. 1953, 89 zuzuweisen, eine Weihung, die er als consul designatus für die salus des Kaisers Tiberius errichten ließ. Zu seiner Laufbahn vgl. G. Alföldy Fasti Hispanienses, 1969, 135f.

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Band R (1980) S. 113
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Fulcinius

8) L. F. Trio, cos. suff. im J. 31 n. Chr. S XIV.

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 93.