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Germ(anicae ?), figlinae -. Unter den Marken stadtrömischer Ziegel hat eine, CIL XV 247, folgenden Wortlaut: ex fig(linis) Germ(anicis?) oder (Germanis?) min(oribus) M. A. Z. Dressel ergänzt die drei Buchstaben am Schluß zum Namen M. A(nnii) Z(osimi) und stellt den Ziegel zusammen mit Ziegeln, welche die Marke tragen (CIL XV 245): ex pr(aediis) M. A. V. (= M. Annii Veri), offic(ina) Anni(i) Zos(imi), fig(linis) Cerm. mit nachfolgender Consulatsangabe des J. 135 n. Chr. Demnach wäre in letzteren Marken die inschriftlich nicht seltene Schreibung C statt G gewählt; auch wäre vielleicht, wie in andern Bezeichnungen von Ziegeleien (s. den Art. Domitianae), ungenau die Kennzeichnung dieser Ziegeleien als G. minores unterlassen (eine Ergänzung ex figlinis Cermalensibus vom Stadtviertel Cermalus der Reichshauptstadt, vgl. o. Bd. III S. 1982f., ist wohl ausgeschlossen; jedenfalls ist die Bezeichnung Germ. nicht unmittelbar von Germania herzuleiten, sondern scheint zurückzugehen auf einen persönlichen Beinamen, gleich der Benennung der figlinae Macedonianae; vgl. auch Brit.). Zu den genannten Ziegelmarken gesellt sich aber noch die Marke CIL XV 246 (vom selben J. 135, wie Marke 245): ex pr. Ann(ii) Ver(i) ex of. An(nii) Zos(imi) usw. Der in den oben herangezogenen Ziegelmarken zweimal genannte Eigentümer M. Annius Verus ist der Großvater des Kaisers Marcus Antonius (s. o. Bd. I S. 2279 Nr. 93), der auch bezeugt ist als Eigentümer der Figlinae Quintianae für die J. 123/134 (CIL XV 453—455), der Salarenses für J. 123 (CIL XV 478f., vgl. 480f.) und andrer Ziegeleien (CIL XV 799-808). Auf den Ziegeln CIL XV 806 ist als Betriebsleiter der betreffenden Ziegelei für das J. 123 genannt Zosimus, Sklave des (M.) Annius Verus. Derselbe Zosimus leitete also im J. 135, nachdem er inzwischen freigelassen worden war, den Betrieb der G. Vgl. Dressel CIL XV 1 p. 76f.