RE:Iulius 547

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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[Iulia Tochter des späteren Dictators Caesar mit seiner ersten Frau Cornelia
Band X,1 (1918) S. 894895
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547) Iulia, ist dem spätern Dictator Caesar als einziges Kind von seiner ersten Frau Cornelia, der Tochter des I. Cinna (o. Bd. IV S. 1596 Nr. 413), etwa im J. 671=83 geboren worden (Suet. Caes. 1,1. Plut. Caes. 5, 3). Anfang 695 = 59 – also auffallend spät – war sie verlobt mit Servilius Caepio und stand bereits dicht vor der Hochzeit (Suet. Caes. 21. Plut. Caes 14, 3; Pomp. 47, 4. Appian. bell. civ. II 50; ohne Namen Caepios Dio XXXVIII 9, 1), da löste Caesar plötzlich im April das Verlöbnis auf und vermählte I. mit Cn. Pompeius, indem er dem Caepio eine Entschädigung durch Vermählung mit der Tochter des Pompeius versprach (Cic. ad Att. II 17, 1 im Mai: ista repentina adfinitatis coniunctio. Vell. II 44, 3. 47,2. Suet. Flor. II 13, 13. Gell. IV 10, 5-7. Plut. Caes. 5, 3. 14, 3 [daraus Zonar. X 6]; Pomp. 47, 4; Cato min. 31, 3. Appian. Dio). Pompeius war noch einmal so alt wie I., war dreimal verheiratet gewesen und hatte außer heranwachsenden Söhnen selbst schon, wie gesagt, eine heiratsfähige Tochter; die Verbindung ist rein aus politischen Gründen geschlossen worden, um den Bund zwischen Caesar und Pompeius zu befestigen, und dafür war sie von einer ganz unschätzbaren Bedeutung. Hinweisungen auf die Verwandtschaft beider Männer durch ihre Bezeichnung als Schwiegervater und Schwiegersohn finden sich in den nächsten Jahren bei Cicero (prov. cons. 35. 41. 43) und Catull (29, 24) und in der Folgezeit öfter (z. B. Cic. ad Att VIII 3, 3. Vergil Aen. VI 830f. [vgl Ovid. fast. III 202]. Lucan. IV 802. Martial. IX 70, 3. Gell. [895] XIX 8, 3). Von der Persönlichkeit der I. wird nichts berichtet; nur wird auf das bestimmteste versichert, daß die beiden Gatten einander trotz des Altersabstandes mit einer für römische Begriffe fast anstößigen Zärtlichkeit liebten (Val. Max. IV 6, 4. Plut. Pomp. 48, 5. 53, 1; Crass. 16, 1; vgl. auch Martial. XI 104, 18). Die Sorge um Pompeius trug auch mit an dem frühen Tode der I. die Schuld; sie sah im Sommer 699 = 55 ihrer Niederkunft entgegen und wurde während der Aedilenwahlen durch die trügerische Vorstellung, er sei ermordet worden, so erschreckt, daß sie ohnmächtig zusammenbrach und eine Fehlgeburt hatte (Val. Max. Plut. Pomp. 53, 3); wahrscheinlich kränkelte sie seitdem. Im folgenden J. 700 = 54 etwa um dieselbe Zeit brachte sie ein Kind zur Welt, nach der bestimmten und wahrscheinlich richtigen Angabe bei Plut. (a. O.) und Dio XXXLX 64 ein Mädchen, nach der wirkungsvolleren und deshalb schwerlich glaubwürdigeren des Vell. II 47, 2 einen Knaben, wozu die Bezeichnung als nepos Caesars bei Suet. Caes. 26, 1. Lucan. V 474. IX 1049 ja besser passen würde, wenn nicht diesen Autoren das Geschlecht des Kindes gleichgültig wäre. Aber I. starb im Wochenbette, und das Kind folgte ihr nach wenigen Tagen (vgl. noch Serv. Aen. VI 830. Plut. Caes. 23, 4 [daraus Zonar.]. Appian. II 68; ohne Erwähnung der Todesursache Liv. ep. CVI. Flor. II 13, 13. Sen. cons. ad Marc. 14, 3), etwa Anfang September (Cic. ad Q. fr. III 1, 17. 25; fam. VII 9, 1; vgl. Sen. a. O. Plut. a. O). Caesar trug den schweren Verlust mit bewunderungswürdiger Fassung (Cic. ad Q. fr. III 8, 3. Tiberius bei Tac. ann. III 6. Sen. a. O.) und versprach dem römischen Volke zu Ehren der Verstorbenen glänzende Leichenspiele (Suet. Caes. 26, 2), die er ihm nach dem afrikanischen Kriege 708 = 46 gab (Plut. Caes. 55, 3. Dio XLIII 22, 3). Das ganze Volk hatte ihren Tod aufs tiefste betrauert in der richtigen Erkenntnis, daß damit die Bürgschaft für die Eintracht der beiden Machthaber dahin sei; dies wird auch in der geschichtlichen Überlieferung betont (vgl. noch Dio XL 44, 3) und im Epos des Lucan stark hervorgehoben (I 111ff.; vgl. Augustin. civ. dei III 13). Das Volk setzte es durch, daß ihre Leiche auf dem Marsfeld beigesetzt wurde (Liv. ep. CVI. Suet. Caes. 84, 1; vgl. Aug. 95. Plut. Pomp. 53, 4; Caes. 23, 4. Dio XXXLX 64), wo später auch ihr Vater neben ihr ruhen sollte (vgl. Jordan-Hülsen Topogr. d. Stadt Rom I 3, 572 gegen Hirschfeld Kl. Schr. 450f.). Wie bei der Helena Homers, so kann man auch bei Caesars Tochter nur daraus, wie sie den Ihren erschien, darauf schließen, wie sie war.