19) Aradius Rufinus (Ammian. XXIII 1, 4), in Rom geboren (Liban. epist. 1522), besaß Güter in Apulien (Symmach. epist. VII 126). Ein Vorfahr von ihm hatte Syrien verwaltet; doch muß dies einer fernen Vergangenheit angehört haben, da er es nur aus der Inschrift einer Statue dieses Ahnen erfahren hatte (Liban. epist. 737). Als Heide (Liban. epist. 1434 b) wurde er unter dem heidnischen Kaiser Iulian wiederholt befördert. Am 7. Dezember 362 empfing er ein Gesetz in Aquileia (Cod. Theod. XV 1, 10, wo acc(eptum) oder p(ro)p(ositum) für dat(um) zu schreiben ist), scheint also Consularis Venetiae et Histriae gewesen zu sein. Als Anfang 363 der Comes OrientisIulianus, der Oheim des Kaisers, gestorben war, empfing er dessen Amt (Ammian. XXIII 1, 4. Liban. epist. 737. 1183. 1427. 1439. 1440. 1522). Als der Kaiser in den Perserkrieg zog, verließ auch R. Antiochia, um dem Heere nahe zu bleiben (Liban. epist. 1217. 1183. 1414). Durch ihn gelangten daher die ersten Siegesbotschaften nach Antiochia (Liban. epist. 1439). Auch unter den Nachfolgern Iulians behielt er sein Amt. Am 22. Oktober 363 richtete Iovian ein Gesetz an ihn (Cod. Theod. X 19, 2), und noch in den ersten Monaten Valentinians bereiste er als ὁ ἀρχόντων ἄρχων die Provinzen des Orients (Liban. epist. 1328). Doch vor dem 17. April 364 hatte er in Iulianus einen Nachfolger empfangen (Cod. Iust. I 4, 1. IV 63, l) und kehrte nach Rom zurück (Liban. epist. 1522), nachdem ihm Libanius noch einen Panegyrikos gehalten hatte (Liban. epist. 1292. 1296). Später war er Praefectus urbis Romae (Symmach. epist. VII 126), in welchem Amte am 13. Juli 376 ein Gesetz an ihn gerichtet wurde (Cod. Theod. I 6, 7. Die Überlieferung des Amtstitels ist unsicher; doch der Inhalt weist auf die durch Symmachus bezeugte Praefectura urbis hin). Im J. 402 war er tot
[1189] und hatte Töchter in nicht sehr glänzenden Umständen hinterlassen (Symmach. a. O.). An ihn gerichtet Liban. epist. 737. 1183. 1414. 1427. 1434 b. 1439. 1440. 1475. 1522.