RE:Titius 15

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L., von den Triumvirn proscribiert 43 v. Chr., Vater von Nr. 18
Band VI A,2 (1937) S. 1558
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15) L. Titius war der Vater des Consuls von 723 = 31 M. Titius Nr. 18. Sein Vorname ergibt sich aus der Bezeichnung seines Sohnes als L. f. in den Fasti Amitern. (CIL I2 p. 61),[1] einer lateinischen Ehreninschrift aus Auximum (ebd. IX 5853) und einer aus Mytilene (ebd. III Suppl. 7160 = Dess. 891), einer griechischen aus Eleusis (Ἐφημ. ἀρχ. 1895, 113) und einer aus Samos (Athen. Mitt. XLIV 35). Das Fehlen jedes Cognomens auf den beiden vollständigen Ehreninschriften warnt vor dem Versuche, den Sohn in dem Balbinus bei Appian. bell. civ. IV 214–219 finden zu wollen (s. Viereck z. d. St., auch o. Bd. I A S. 1722, 39ff.). Die Frau des T. war eine Schwester des L. Munatius Plancus, der bei Vell. II 83, 2 avunculus des Sohnes M. Titius heißt (o. Bd. XVI S. 556, 30ff.), und deswegen ist T. vielleicht der Empfänger einer Sendung des Plancus im Mai 711 = 43 (Cic. fam. X 21, 3; doch s. Nr. 20). Ende 711 = 43 wurde er von den Triumvirn proskribiert, konnte sich aber nach Sicilien zu Sex. Pompeius retten; infolgedessen wurde sein Sohn, als er 714 = 40 in die Gefangenschaft des Sex. Pompeius geriet, von diesem verschont (Dio XLVIII 30, 5f. vgl. Appian. V 589). Der Vertrag von Misenum im Frühjahr 715 = 39 gewährte wohl beiden die Rückkehr, wenn auch Vell. II 77, 3 nur von einem T. spricht und dabei an den Sohn als den bekannteren denken wird. Dieser Sohn galt zwar noch als οὐκ ἐπιφανὴς πάνυ ἀνήρ (Appian. V 590), heiratete aber nach Ausweis der samischen Inschrift [1559] Paullina Tochter des Fabius Maximus, eine Frau von höchstem Adel, deren Vater zu den wenigen gehörte, die aus diesen Kreisen auf Caesars Seite getreten waren (o. Bd. VI S. 1791f.). Die Verschwägerung des Vaters mit der im Aufstieg begriffenen Familie der Munatier und des Sohnes mit dem altpatricischen Fabiergeschlecht ist ein Beispiel für die Umbildung der Gesellschaft in der werdenden Monarchie.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum I, 61.