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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

zu einem Gutachten darüber auf. Ein kurzes, aber dem Interim ungünstiges, Gutachten Melanchthons, das dem Kurfürsten überschickt wurde, genügte ihm nicht, er verlangte ein ausführlicheres, und ordnete an, dass sich die Theologen Cruciger, Major, Pfeffinger und Melanchthon zu diesem Endzweck am 20. April 1548 in Celle versammeln sollten. Das da abgefasste Gutachten (vom 24. April) beschäftigte sich vorzugsweise mit dem Hauptartikel, dem vom Glauben. Die Theologen erklärten, in die Form, in welche dieser Artikel im Interim gefasst sei, könnten sie nicht willigen und dem Kurfürsten die Annahme nicht rathen.

 In diese Zeit fällt nun die Weigerung der katholischen Stände, das Interim anzunehmen, sie wollten, es solle nur den Protestanten proponirt werden. Dadurch bekam das Interim einen ganz anderen Charakter, denn jetzt konnte es nicht mehr als ein zwischen beiden Theilen getroffener Vergleich betrachtet werden. Darum ging die Meinung Melanchthons, der diesen Unterschied wohl einsah, jetzt dahin, dass man alle weiteren Verhandlungen aufgeben solle.

 Das war aber nicht nach dem Sinne des Kurfürsten, er forderte vielmehr (noch von Augsburg aus) seine Theologen, indem er ihnen das Interim zuschickte, zu einem neuen Gutachten auf, das er den Ständen vorlegen könne, und empfahl ihnen darin möglichste Nachgiebigkeit. Das Gutachten, das auch von Melanchthon unterschrieben war (vom 16. Juni), brauchte ihn wenigstens nicht zu entmuthigen. Darin war zwar erklärt, dass das Interim in vielen Artikeln der rechten Lehre zuwider sei, aber es wurde darin doch nicht der früher gegebene Rath, die Verhandlungen jetzt abzubrechen, wiederholt, vielmehr heisst es zuletzt, es sei Sache des Fürsten, für den Fall, dass Krieg um dieser Sache willen drohe, zu erwägen, was er zur Vertheidigung der Kirche zu unternehmen oder zu ertragen habe, sie, die Theologen, aber seien bereit, als Privatpersonen zu leiden. Dem Kurfürsten war also doch freie Hand gelassen. Er entschloss sich jetzt, die Sache vor einen Ständeausschuss zu bringen, und berief denselben nach seiner Rückkehr von Augsburg, denn der Kaiser hatte ihm jetzt die Erlaubniss dazu ertheilt, nach Meissen. Daher legte er ihnen, indem er ihnen das Interim übergab, ans

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/125&oldid=- (Version vom 1.10.2017)