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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

und predigen; wie sie denn wider die heilige Schrift nichts ordnen soll noch kann.“

 In dem Artikel von den Kirchendienern hiess es: „dem obersten und anderen Bischöfen, die ihr bischöflich Amt nach Gottes Befehl ausrichten, sollen alle andern Kirchendiener unterworfen sein.“

 Diese beiden Artikel lassen sich freilich evangelisch deuten, setzten aber doch die Evangelischen einer nicht geringen Gefahr aus, denn auf Grund derselben konnte Unterwerfung unter die Satzungen der Kirche und die Befehle der Bischöfe begehrt werden.

 Es hiess nun freilich in dem einen Artikel, dass die Kirche nichts wider die heilige Schrift ordnen solle, und in dem anderen, dass die Bischöfe ihr Amt nach Gottes Befehl ausrichten sollen, aber wie schwer war doch mit der Kirche und den Bischöfen über diesen Punkt zu rechten!

 Endlich waren die sieben Sacramente beibehalten. Sie führen zwar im Interim nicht diesen Namen, aber es wird doch nicht auf den Unterschied aufmerksam gemacht, welcher zwischen den beiden Sacramenten (der Taufe und dem Abendmahl) und jenen anderen heiligen Akten ist; es ist in dem Artikel von der Busse des Glaubens nicht gedacht und es ist vom Abendmahl nicht so gelehrt, dass der Unterschied zwischen der Römischen und der evangelischen Lehre daraus erkennbar wäre.

 Sonach ist in Betreff der Lehre fast zu wenig gesagt, wenn man behauptet, die Lutherische Lehre sei darin nicht zu ihrem vollen und klaren Ausdruck gelangt.

 Wenden wir uns zum anderen Theil des Interims, so finden wir darin allerdings nichts, was geradehin mit der evangelischen Lehre unverträglich wäre.

 Sind aber damit schon alle Zugeständnisse gerechtfertigt, und hatten die Theologen ein Recht, von allen den Aenderungen, in welche sie willigten, zu sagen, sie seien adiaphora?

 Wäre die Sache damit abgethan, dass man sagen könnte, es seien keine Ceremonien und keine kirchlichen Ordnungen zugelassen, welche gegen die evangelische Lehre verstiessen, so wären die Theologen freilich gerechtfertigt. Aber wer wollte die Sache von so kurzer Hand abmachen? Wir müssen vielmehr

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/135&oldid=- (Version vom 1.10.2017)