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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

 Da nun das Interim, das Augsburger wie das Leipziger, in Bälde hinfällig wurde, und durch den Passauer Vertrag, dann durch den Augsburger Religionsfrieden der Bestand der evangelischen Kirche gesichert war, möchte man erwarten, dass der ganze Streit alsbald in Vergessenheit gerathen wäre und keine weiteren Folgen gehabt hätte. Dem war aber nicht so. Vielmehr beide Theile verbitterten sich nach dieser Zeit erst recht, und erst jetzt wurde der Streit so recht ein persönlicher. Was da beide Theile sich vorwarfen, und aus welchen Ursachen die gegenseitige Erbitterung sich steigerte, das möge bei Preger nachgelesen werden.[1] Wir können uns des sauren Geschäfts, abzuwägen, auf welcher Seite das grössere Unrecht war, entschlagen, würden aber keinen Anstand nehmen, das grössere Unrecht auf Seite des Flacius und der Seinen zu erblicken, wenn sie in der Spannung nur darum verblieben wären, weil sie den Anderen ihre Schwäche nicht hätten vergeben können, und wenn sie fortgefahren hätten, diese Schwäche ihnen nachzutragen. Der Grund der entstandenen und fortgehenden Spannung ist aber ein anderer und ein tieferer.

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 Diess führt uns noch einmal in die Geschichte des Interims zurück, und zwar zu dem berüchtigten Brief, den Melanchthon schon am 28. April 1548 an den kurfürstlichen Rath von Carlowitz geschrieben hat und dessen wir früher nur vorübergehend gedachten.[2] Dieser Brief, bei dem wohl zu beachten ist, dass er zu einer Zeit geschrieben ist, in welcher es sich noch um das Augsburger Interim handelte, man der Stellung Melanchthons zur Sache noch gar nicht gewiss war, ja der Kaiser ihn für den


    his mediis minus pugnavi, quia jam antea in plerisque ecclesiis harum regionum retenti erant. Postea vos contradicere coepistis. Cessi, nihil pugnavi. Ajax apud Homerum proelians cum Hectore contentus est cum cedit Hector, et fatetur, ipsum victorem esse. Vos finem nullum facitis criminandi. Quis hoc hostis facit, ut cedentes et arma abjicientes feriat? Vincite, cedo; nihil pugno de ritibus illis, et maxime opto, ut dulcis sit ecclesiarum concordia. Fateor etiam hac in re a me peccatum esse, et a Deo veniam peto, quod non procul fugi insidiosas illas deliberationes. Sed illa, quae mihi falso a te et Gallo objiciuntur, refutabo.

  1. Preger I, 418 sq. II, 1–63.
  2. Der Brief in C. R. VI, 879 sq.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/140&oldid=- (Version vom 1.10.2017)