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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

den Worten der Einsetzung habe er sich mit dem Gesicht zu dem Altar gekehrt, den Catechismus von Brenz habe er abgeschafft und den von Luther eingeführt.[1]

 Wenn Heshus durch diese Veränderungen Missstimmung erregte, so begreift sich das leicht. Leicht ist es dann aber auch möglich, dass unter dem Eindruck dieser Missstimmung die übrige Handlungsweise Heshusens falsch gedeutet wurde[2], und leicht möglich, dass, was zuvor erzählt wurde von den Titeln, die er sich gegeben u. s. w., eine bessere Auslegung zulässt, obwohl es auch für die Sache wenig austrägt, wenn man annimmt, dass er ein sehr starkes Bewusstsein von seiner kirchlichen Würde gehabt habe.

 Die Missstimmung gegen Heshus erklärt sich, sein Verfahren aber auch. Heshus wird sofort inne geworden sein, dass er sich in einem Land und einer Umgebung befinde, in welchem dem lutherischen Bekenntniss nicht genug Rechnung getragen werde. Es sah zu der Zeit, als Heshus in das Land kam, in der That ziemlich bunt darin aus. Das hätte ihm schon Melanchthon sagen können, denn der äusserte sich schon 1557 in diesem Sinne,[3] zunächst über Heidelberg, es galt aber wohl auch von dem Lande. Im Kirchenrath, dem geistlichen Ministerium, sassen neben Heshus der Hofprediger Diller, der sich bald als schwankend erwies, und die dem reformirten Bekenntniss zugethanen Räthe Thomas Erast, der geistig sehr bedeutende und auf die Kurfürsten grossen Einfluss übende Mediciner, Christoph Ehem und Michael Beuther. An der Universität waren eifrige Calvinisten der Theologe Boquin und der Jurist


  1. Salig III, 443.
  2. Gehässig ist doch die Aeusserung von Erast über ihn: „der Mensch ist eine grosse Figur, mit langem dichtem Bart, der, wenn er den Kopf schüttelt, wunderliche Bewegungen macht; er trägt seidenes Fusswerk und einen kleinen Hut über dem grossen, um auch durch den Anzug sich als Rabbi über alle Rabbi zu zeigen“ Wilkens p. 45.
  3. In einem Brief d. d. 5. April 1557 an Mordeisen. C. R. IX, 127. Scio Heidelbergae magnam esse voluntatum dissimilitudinem et diversarum nationum homines, Belgas, Gallios et alios. Est et opinionum diversitas. Etsi igitur patria est, et scio ibi quosdam viros doctos et candidos esse, quorum mihi consuetudo suavis est, tamen migrationem non appeto.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/221&oldid=- (Version vom 1.10.2017)