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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

liess er wegnehmen. In rascher Folge reihte sich die Verhaftung des Hofpredigers Dr. Schütz, des Dr. Stössel und des Geheimen-Raths Dr. Cracau an[1].

 Nachdem dann durch eine Commission von Hof- und Landräthen der Process gegen diese vier Männer eingeleitet worden war, berief der Kurfürst (im Mai) die Landstände nach Torgau, liess ihnen alle auf diese Sachen bezüglichen Documente vorlegen, und forderte sie auf zu einem Gutachten über die Weise, wie er sich zu den angeklagten Personen, als den Anstiftern dieser Sache, verhalten solle, und über die Mittel, die zur Verhütung eines Einreissens der sacramentirischen Lehre in seinen Landen zu ergreifen seien. Die Aufgabe der Landstände war also eine doppelte. Der ersteren entledigten sie sich nicht zur Zufriedenheit des Kurfürsten[2]. Sie fanden zwar die vier genannten Männer strafbar, trugen aber doch auf eine mildere Behandlung derselben an, als dem Kurfürsten angezeigt schien. In Betreff des anderen Punktes ging ihre Meinung dahin, der Kurfürst solle allerdings Massregeln treffen, durch welche die reine Lehre im Lande in Geltung bliebe.

 Dafür hatte der Kurfürst schon Vorsorge getroffen. Er hatte von einer Anzahl von Superintendenten von Dresden, Leipzig und Torgau ein Bekenntniss vom Abendmahl fertigen lassen. Dieses wurde sämmtlichen Wittenberger und Leipziger Theologen,


  1. Eine eingehende Darlegung aller auf diese Angelegenheit bezüglichen Handlungen auf Grund der im Dresdner Archiv befindlichen Originalakten gibt Calinich in seiner Schrift: Kampf und Untergang des Melanchthonismus in Kursachsen in den Jahren 1570–1574. Leipzig 1866.
  2. In dem eigenhändigen Aufsatz des Kurfürsten (Bedenken Kurfürst Augusti mit eigner Hand geschrieben, von etlichen Artikeln, welche in dem Abschied zu Torgau gehandelt worden, d. d. 28. Mai), welcher den Ständen vorgelesen wurde, heisst es: „Und dieweil die Räthe in ihrem Bedenken so kaltsinnig, so könnte gleichwol, so viel die bestrickten Personen anlangt, ihnen zu einer Erinnerung das eingebildet werden, dass beide Pfaffen meine Beichtväter und Seelsorger gewesen, Dr. Peucer mein Leibarzt, dem ich meinen Leib, mein Weib und Kind vertrauet, Dr. Cracau mein geheimster Rath in allen weltlichen Händeln. Von welchen allen ich schändlich und böslich bin betrogen, in dem, dass ich sie für fromme, redliche Leute angesehen und aus ihren Handlungen doch das Gegentheil befunden für eins“ Hutter p. 233.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/304&oldid=- (Version vom 1.10.2017)