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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

und vier Fragen an sie gestellt worden, welche sie mit Ja oder Nein beantworten sollten. Die dritte Frage lautete dahin, ob sie die Lehre Luthers glaubten und annähmen, wie diese namentlich in seinen vier Schriften „wider die himmlischen Propheten,“ dass die Worte, „dass ist mein Leib“ noch feststehen, im grossen Bekenntniss, und dem kurzen und letzten Bekenntniss enthalten sei? Sie unterschrieben weder die Artikel, noch bejahten sie die vorgelegten Fragen.

 Sie erklärten, um nur die Hauptpunkte anzuführen, sie könnten eine mündliche Niessung und eine Niessung der Unwürdigen nicht annehmen, sie verständen die κοινωνία, deren der Apostel Paulus erwähne, von der geistlichen Gemeinschaft mit Christo; der Unterschied zwischen der Lehre Luthers und der Calvinisten sei nur einer in den Ausdrücken; die Schriften Luthers müssten nach dem Corpus doctrinae Philippi ausgelegt werden[1].

 Ganz so erklärten sich in den mündlichen Verhören[2] auch Solche, welche nachher doch, aber mit Restriktionen unterschrieben. So Cruciger: die vier Streitbücher Luthers seien geschrieben, als Luther das Papsthum noch nicht gar los war; Calvini phrases seien nicht wider sie; er denke nicht, dass Luthers letztes Bekenntniss ein solches sei, auf das zu fussen sei; Luthers Streitschriften müssten nach dem Corpore doctrinae regulirt werden.


    sie sich von Melanchthon noch nicht genugsam losgerissen hatten, wobei man indessen doch den von ihnen gemachten Zusatz: aut quidquam quod vel veritatem corporis Christi tollat vel ulli articulo fidei repugnet nicht übersehen darf.
     So möchte doch das Urtheil der älteren Theologen über die Artikel richtiger sein; das Löschers (III, 165): weil die Verfasser von der Liebe und Ehrerbietung gegen Melanchthon noch allzuvoll waren, habe sie dabei die menschliche Schwachheit übereilt, dass sie sich nicht nur auf Philippi Lehre vom heiligen Abendmahl, sowohl als auf Lutheri seine, etlichemale beriefen, sondern auch vorgaben, er sei hierin allezeit und wahrhaftig mit Luthero einig gewesen. Und das von Hutter (l. c. 206), wenn er sagt: neque articulorum illorum imperfectio tum statim a sinceris etiam et praeclare doctis atque exercitatis theologis animadvertebatur, aber hinzufügt: quo nomine etiam haec ipsorum subscriptio illis fraudi postmodum esse non potuit, cum in articulis illis multa notarentur, tanquam Calvinianis latibulum quoddam praebentia.

  1. Löscher hist. mot. III, 171 sq.
  2. Die Verhöre bei Löscher III, 179 sq.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 287. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/311&oldid=- (Version vom 1.10.2017)