Topographia Circuli Burgundici: Hall im Hennegöw
[207] Hall im Hennegöw / Halle / Hallae, Eine Stadt an den Gräntzen Brabants / und drey Meilen von Brüssel gelegen / so wegen des herrlichen Tempels / und der Wallfahrt dahin zu einem Marienbild / berühmt ist. Daher auch solcher Ort ins gemein Nostre Dame d’Haulx genennet wird. Mit der Geistlichen Jurisdiction ist er dem ErtzBischoff zu Camerich / mit der Weltlichen aber dem König in Spanien / als Graffen zu Hennegöw / unterworffen. Hat den Namen von der Verwahrung oder Huet / als wie auch anderswo die Gebäude / in welchen Güter / und Menschen / vor dem Gewitter versichert / und verwahret sey / Hallen genannt werden. Ist ein kleiner / und schlecht gebauter Hennegöwischer Ort; der Boden aber herumb ist gut / und ein schöne fruchtbare Ebne / dardurch / wie auch die Stadt / der Fluß Senne lauffet / und von hinnen auff Brüssel kommet. Das Schloß soll vorzeiten ein Sitz der Herren dieser Landsart gewesen seyn / allda sich auch Hertzog Philippus der Kühne von Burgund / Königs Caroli des Fünfften in Franckreich Bruder / (so durch Heurat / wie anderswo gesagt worden / zu Brabant / Flandern / und andern Ländern / gelangt ist) offtmals auffgehalten haben solle; der auch Anno 1404. in dieser Stadt / zwar nicht im Palast / oder Schloß / sondern in dem Wirtshauß zum Hirschen / wie Jacobus Meyerus lib. 14. Rer. Flandricar. fol. 251. berichtet / und welche Gastherberg noch allhie ist / gestorben. Das Eingeweid war in der obgedachten Kirchen / das Hertz zu S. Denis in Franckreich / und der Cörper zu Dijon in Burgund / begraben. Als man ihn von hinnen nach Atrecht geführt / so hat man ihme daselbst die Leichbegängnuß gehalten / und sich seine hinterlassene Wittib Margaretha, aller erfahrenden Haab und Güter / mit Niederlegung deß Beuttels / oder Taschen / der Gürtel / und Schlüssel / wegen deß grossen Schuldenlast dieses ihres verstorbenen Herrns / verziehen. Es ligt aber obgedachter Tempel mitten in der Stadt / und beym Marckt / und ist ein schönes Gebäu / auff dessen lincken Seiten / wann man hinein gehet / ein kleine Capellen / und Altar / und auff solchem das obangedeute S. Marien-Bilde / so die H. Elisabeth vor Zeiten gehabt hat. Ist ungefehr 2. Schuh hoch / und von lauterm Holtz / aber mit feinem Gold überzogen. In einem Arm hält sie ihr Söhnlein / in dem andern ein verguldte Lilienblum. Auff der Brust hat sie 6. reine und grosse Perlein / und in der mitte einen Rubinstein: auff dem Haupt aber eine Cron von purem lauterm Gold. Alle Jahr / wird den ersten Sontag deß Herbstmonats / ihr zu Ehren / ein grosses Fest gehalten / darbey insonderheit von zwölff Städten und Marcktflecken / als Atte / Tornick / Brüssel / Valensin / Condet / Namur / Lembeck / Quijurane / Crespin / Braine / Busigniack / und Santen / die Abgeordnete erscheinen; denen die Geistlichkeit / samt dem Magistrat zu Hall / entgegen kommen / sie ehrlich empfahen / zur Kirche / und dem besagten Bilde führen; und ihnen an Wein / und Speise / Verehrung thun; hergegen die Abgeordnete / jede vor [208] ihr Ort / die H. Marien auch verehren; und wenn das Bilde in der Procession / durch die Stadt / und Vorstädte / getragen wird / nicht allein dasselbe beglaiten / sondern auch tragen helffen. Die Altars Tafel ist von Alabaster / sehr künstlich / und schön / von Joanne Artista gemacht. Und stehen auff solcher die 12. Apostel auß Silber wol gearbeitet; und auf beeden seiten deß Altars 2. Engel / auch von Silber / so Leuchter in den Händen haben. So seynd da viel silberne Ampeln / und andere güldene / und silberne / sehr köstliche Geschenck deß Pabst Julii II. der Käyser Maximiliani I. und Caroli V. des Ertz Hertzogs Alberti von Oesterreich / und seiner Gemahlin / der Hertzogen von Burgund Philippi Boni, und Caroli Audacis, und anderer mehr / deren Verwahrung / und der Capellen Auffsicht / die Jesuiter Anno 1620. über sich genommen haben. Es seynd auch sonsten allerhand Sachen da zu sehen / und unter anderm deß Justi Lipsii, so ein eignes Büchlein von diesem S. Marien-Bild / und Capellen / geschrieben / silberne Feder / die er allda / als er Anno 1602. von einer Kranckheit wieder gesund worden / an silbernen Kettelein auffgehenckt / und an einer Tafel darunter 17. Vers gemacht / deren Beschluß ist.
––– tu perenne gaudium
Vitamque, Diva, Lipsio pares tuo.
Sihe Aubertum Miraeum, in Elogiis Belgicis, pag. 156. seqq. und Abraham Gölnizium in Ulysse Belgico-Gallico, pag. 130. seqq. da er diese Capellen weitläufftig beschreibet: wie in gleichem Ericium Puteanum, der auch diesen Ort beschrieben. Oben / und zur rechten Hand deß Altars / hangen 5. Fahnen / so dem Hertzog Christian von Braunschweig abgenommen / und hieher gethan worden / dabey diese zwey Vers / darinn die Jahrszahl begriffen / zu lesen / so also lauten:
HaeC tIbI sanCta parens hostILIa sIgna IsabeLLa
BeLgarVM prInCeps saCra tropaea VoVet.
Ausser der Capellen / in der Kirchen selbsten / hanget ein grosser Fahnen / mit dem Burgundischen Creutz / so der Graff Bucquoy hieher verehret hat.