Topographia Colonia et al.: Neuß
[51] Neuß / oder Nuyß / Novesium, Nivesium, oder Nussia, ein fürnehme Ertzbischoffliche Statt / im Nidern-Stifft / und bey sechs / wie P. Bertius, oder vier / wie G. Braun / haben / Meilen vnter Cölln / am Wasser Erp / oder Erfft / bey einer halben Stund vom Rhein / (dessen ein Arm zur Statt gehet) am Gallischen Boden gelegen. Es gedencket Tacitus dieses Ortes gar offt; daselbst / zun Zeiten Keysers Augusti, Drusus Anfangs ein Castell erbawet / darauß folgends eine Statt worden ist; so nach der Länge / vnd etwas in der Höhe gelegen. Auff der einen Seiten hat sie das Wasser / vnd auff der andern doppelte / auch einfache Mauren / daran viel starcke Thürme stehen. Die Stifftskirch allhie / wird zu S. Quirino genannt / darinn selbigen Märtyrers Reliquien auffbehalten werden sollen: Darzu auch grosse Wallfahrten geschehen: Das Grab ist ansehenlich; vnnd hat es da Stifftsherrn / vnd Frawen. Sonsten seyn auch daselbst etliche Klöster / das Rahthauß / die Mühl vnter dem Thor / da man nach Cölln reyset / das Kauffhauß / vnnd die Statt-Wage / zusehen. Der Rhein / ehe er seinen Lauff geändert / hat vor Zeiten an dieser Statt hergeflossen / darfür man sich jetzt deß / durch der Innwohner Fleiß gemachten Grabens / dorein die Erpia, sampt dem besagten Arm vom Rhein / geleytet worden / bedienen muß / dardurch gleichwol grosse Schiff auß dem Rhein zur Statt / mit den Wahren kommen können. Keyser Fridrich der Vierdte / hat diese Statt mit Freyheiten begabet; also / daß die von Nuyß keinen Zoll von ihren Gütern / so sonsten die Zöllner am Rheinstrom / den Kauffleuten abzufordern pflegen / geben solten: Item / daß sie möchten Müntz schlagen vnnd die Obrigkeit mit rohtem Wachs siglen: Auch die Neusser / in ihren Kriegsfahne / in einem schwarze Schild / oder Feld / einen güldenen Adler führen. Anno 881. ist diese Statt von den Nordmannen verbrannt worden. Folgends in dem Krieg / welchen die beyde Keyser Philippus, vnd Otto, der Vierdte / mit einander geführet / ist sie vom besagten Keyser Philippo, Anno 1205. belägert / vnnd erobert worden. Hat auch Anno 1435. vnd 1472. Anstöß gehabt / weil sie auff ihre Freyheiten starck getrungen; vnd ist folgends Anno 1474. als Landgraff Hermann auß Hessen / wider Rupertum Hertzogen in Bayern / zum Bischoff zu Cölln erwöhlet worden / vnnd Neuß es mit dem Hermanno; Hertzog Carl auß Burgund aber / mit dem Ruperto hielte / von dem Burgunder schier ein grosses Jahr lang belägert worden; wiewol / als höchstgedachter Keyser Friedrich / mit deß Reichs Hülff / zum Entsatz ankommen / Er vnverrichter Sachen abziehen müssen, vnnd man in andere Weg einen Vergleich traff. Vnd damaln wurden angeregte Freyheiten / den Bürgern / wegen ihrer Dapfferkeit / ertheilet Keyser Maximilian der Erste / hat hernach allhie / deß besagten Hertzog Carls von Burgund einige Tochter / geheuratet. Anno 1585. den 10. May / nahm diese damals gewaltige vnnd reiche Statt / der Graff Adolphus von Newenar / mit Listen ein / darauß er dem gantzen Stifft Cölln / im Namen deß abgesetzten Bischoffs / Herrn Gebhards / Truchsessen zu Waldburg / grossen Schaden thäte. Aber folgendes Jahr / ward sie / auff Bitt deß newen Ertzbischoffs Ernesti, Hertzogs in Bayern / vom Hertzogen zu Parma / wider belägert / vnnd als durchs Pulver vnversehens in der Statt Fewer entstanden / vnnd der Gubernator geschossen worden / von ihme in wenig Tagen eingenommen; da dann jederman erschlagen / vnd schier die gantze Statt mit Fewer verderbt worden ist. Von solcher Zeit an / hat sie sich allgemach wider erholet; wiewol die Niderländischer Krieg ihr nahend gewest seyn. Anno 1642. als das Französisch-Weymarische / vnd Hessische Kriegsheer in diesen Landen die Oberhand hatte / seyn der Statt Neuß auß Cölln / zweyhundert Knecht / zur Besatzung / zugeschickt worden / die sie aber nicht einnehmen / sondern sich / neben dem ingehabten wenigem geworbenem Volck / selbsten schutzen und wehren wollen / hat es auch etwa ein paar Tag gethan: Als man sie aber beschossen / unnd Fewerballen hinein geworffen / haben sie sich zum Accord geleget / vnd den 27. Jenners / Newen Calenders / ergeben; derer außgezogenes Volck / nach Düsseldorff begleytet worden. Es hat aber der hineingelegten Besatzung / der siebende / neundte / vnnd zehende Punct / oder Articul / deß Vergleichs / nicht allerdings gefallen / darumben sie auff die geflehnete Güter erstlich gegriffen / hernach keinen Bürger auß der Statt ziehen lassen wollen / daß also der Accord einen ziemlichen Riß der That bekommen; der andere Vngelegenheiten mehr verursachet; biß die vbrige Puncten in gute Richtigkeit / vnd Bestättigung gebracht worden seyn. Bestiche von diesem [52] Letztern / den vierdten Theil deß Theatri Europaei Meriani, fol. 844. b. seq. Von andern Sachen aber / so hieoben vermelt / G. Braunen im vierdten Theil seines Stättbuchs / (welcher im Register den Michael von Isselt / der deß Surii Histori vermehret hat / was im Jahr 1585. da vorgangen / anziehet;) Johan. Angel. à Werdenhagen, de Rebuspubl. Hanseat. part. 4. cap. 2. fol. 14. P. Bertium lib. 3. Rer. German. pag. 627. Casp. Ens in delic. apodem. pag. 143. Munster. lib. 5. cap. 169. Meteranum in den N. Historien / p. 143. Und Adr. Romanum in p. Theatro Urbium. Das Holtz bey Neuß / wird der Herderbusch genannt; wie in der Franckfurter Frühlings-Relation / deß Jahrs 1642. am 78. Blat / stehet. Und in der Herbst-Relation deß 44. Jahrs gesagt wird: Daß seydhero diese Statt / die Hessen inngehabt / solche mit sieben Bollwercken zu einer Real-Vestung gemacht seye.
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