Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Schweitz
Ist ein gantz Volckreich / von Wiesen vnd Weyde / lieblich schönes Thalgeländ / mit hohen Gebürgen / doch nicht so rauch vnd grawsamb / als Vry / vmbgeben. Stost gegen Auffgang an das Land Glaris: Gegen Mittag wird es durch ein grawsamb Gebürg von Vry vndermarcket; gegen Nidergang wird es durch den Lucerner See befeuchtiget / vnnd gegen Mitternacht berührt es die Landschafften / vnd beyde See / der Stätte / Zürich vnnd Zug. Es halten diese Landsleuth / welche man von Schwytero / der Cimbrer Hauptleuth einem / herführen will / Jährlich den ersten Maij / auff einer schönen Wiesen ihre Convent / auff Art vnd Weise / wie vor bey Vry gesagt worden ist. Wie es dann auch deß Regiment halber / gleiche Meynung allda / als wie zu Vry / hat. Aber die Landschafft wird nur in 6. Theil / so man Quartier nennet / getheilet. Der Haupt-Fleck / so Theils eine Statt nennen / ist Schweitz oder Schwytz / ein offener mit Bergen vmbgebener Orth / 7. Meilen von S. Gallen / vnd 3. von Lucern / im Aergäw gelegen: Von welchem Flecken das gantze Helvetier Land / von den Außländern / das Schweitzerland genennet wird / entweder darumb / weil auff dieses Orts Grund vnnd Boden / am ersten für die Freyheit gekämpffet worden / oder weil solcher mit den Eremitanern / deren sich die von Oesterreich angenommen / zu streiten gehabt / oder weiln dieser der mächtigste vnder den drey Orthen / nemblich Vry / Schweitz / vnnd Vnderwalden / so sich / wie obgesagt / am ersten in die Freyheit gesetzt / gewesen ist. Besihe obgedachte Authores, Munsterum, Stumpfium, vnd Simlerum, Item Magerum in tract. de Advocatia armata c. 3. n. 277.
Es hat Schweitz die Vogthey Einsideln / wie auch die Kasten-Vogthey selbigen Klosters. Es ligt aber solche Gefürste Abbtey / zugenannt im finstern Wald / vnd der herrliche Fleck Einsideln / nit weit von dem Haupt-Flecken Schwytz / vnnd ein wenig von dem vngestümmen Wasser Syl hindan / vnd bey einer Meyl von dem berühmbten Meinhardsberg: Vmbs Jahr 945. hat die Abbtey ihren Anfang genommen / darzu Dörffer / Herrlichkeiten vnnd Gefäll gestifftet worden seyn. Vnd war ein Spital der Fürsten / Graffen / Freyherren / ihre Kinder darein zu thun / vnd daselbst zu vnterhalten / wann die nicht alle Herren werden möchten. Vnd ist zu S. Meinhards Cell / oder Capell / ein grosse Wallfahrt / auß allen Teutschen Landen hieher gewesen. Anno 1577. im Aprilen / ist der gantze Flecken / sampt der Abbtey / durch eingelegt Fewer / gantz abgebronnen: Hat sonsten noch eygene Aebbt / wie dann auch dieser Orth Schwytz der Römisch-Catholischen Religion zugethan. Vnd ist von gemeltem Kloster / neben Stumpfio / auch weitläufftig in deß Münsteri Cosmographia lib. 5. fol. 754. der letzten edition, in Anno 1626. zu lesen. Anno 1640. ist eine Schrifft / Libertas Einsidlensis genannt / außgangen / in welcher vermeldet wird / daß solches Gottshauß den Schweitzern keine Obrigkeit / sondern nur den Schutz / vnnd Schirm / gestehe. Sihe den vierdten Theil deß Theatri Europ. fol. 32.
Ferners gehöret diesem Orth Schwytz / auch die Marck / oder Terminus Helvetiorum, ein Ländlein auff der lincken Hand deß Obern Zürichsee gelegen / dessen Haupt-Fleck Lachen ist / so etwas Freyheit / vnd einen Wochenmarckt / auß Zulassung Käysers Sigismundi / hat: daselbst die Räth versamblet werden. Vber diese Marck / vnd den Flecken Lachen / ist noch ein sonderer Flecken / vngefehr anderthalbe Schweitzer Meylen zu Lande / am Lucerner See gelegen / Gerisaw genennet / welcher keinem eintzigen HauptOrth in der Schweitz vnterworffen / sondern von allen andern abgesondert / vnnd gantz frey ist: daß ihme niemand / wer der auch seye / [40] einzureden / oder zu gebieten hat / vnnd hat doch sein eygen Gericht / vnder dessen Ordnung vnd Bottmässigkeit solcher Flecken friedlich / vnd von allen andern vnangefochten / ruhet vnd lebet: Von dessen Freyheit Vrsprung / der gemeine Mann dieses zu erzehlen pfleget. Als Schwytz / Vry vnd Vnderwalden / sich ihrer Landgräntzen mit einander verglichen / seie dieses allerseits Benachbarten / vnd in einem Ecke oder Winckel ligenden Orts / vnd Fleckens / vergessen worden / vnd solcher dahero frey geblieben: Welche Vrsache der günstige Leser für sich selbsten erwegen mag / ob Sie gültig oder nicht.
Anno 1642. den 16. 26. Aprilis / am H. Ostertag / sein in diesem schönen / vnd lustigen Flecken Schwitz / 40. Häuser / zusampt der Kirchen / vnd Rathhause / abgebronnen; wie in der Franckfurtischen Herbst-Relation / deß Jahrs 42. am 15. Blat / einkommen ist.