Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Schweitz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Schweitz (heute: Schwyz)
<<<Vorheriger
Vri
Nächster>>>
Vnderwalden
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 39–40.
Kanton Schwyz in Wikisource
Kanton Schwyz in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T27]
[T28]
[T29]
[39]
5. Schweitz oder Schwytz.

Ist ein gantz Volckreich / von Wiesen vnd Weyde / lieblich schönes Thalgeländ / mit hohen Gebürgen / doch nicht so rauch vnd grawsamb / als Vry / vmbgeben. Stost gegen Auffgang an das Land Glaris: Gegen Mittag wird es durch ein grawsamb Gebürg von Vry vndermarcket; gegen Nidergang wird es durch den Lucerner See befeuchtiget / vnnd gegen Mitternacht berührt es die Landschafften / vnd beyde See / der Stätte / Zürich vnnd Zug. Es halten diese Landsleuth / welche man von Schwytero / der Cimbrer Hauptleuth einem / herführen will / Jährlich den ersten Maij / auff einer schönen Wiesen ihre Convent / auff Art vnd Weise / wie vor bey Vry gesagt worden ist. Wie es dann auch deß Regiment halber / gleiche Meynung allda / als wie zu Vry / hat. Aber die Landschafft wird nur in 6. Theil / so man Quartier nennet / getheilet. Der Haupt-Fleck / so Theils eine Statt nennen / ist Schweitz oder Schwytz / ein offener mit Bergen vmbgebener Orth / 7. Meilen von S. Gallen / vnd 3. von Lucern / im Aergäw gelegen: Von welchem Flecken das gantze Helvetier Land / von den Außländern / das Schweitzerland genennet wird / entweder darumb / weil auff dieses Orts Grund vnnd Boden / am ersten für die Freyheit gekämpffet worden / oder weil solcher mit den Eremitanern / deren sich die von Oesterreich angenommen / zu streiten gehabt / oder weiln dieser der mächtigste vnder den drey Orthen / nemblich Vry / Schweitz / vnnd Vnderwalden / so sich / wie obgesagt / am ersten in die Freyheit gesetzt / gewesen ist. Besihe obgedachte Authores, Munsterum, Stumpfium, vnd Simlerum, Item Magerum in tract. de Advocatia armata c. 3. n. 277.

Es hat Schweitz die Vogthey Einsideln / wie auch die Kasten-Vogthey selbigen Klosters. Es ligt aber solche Gefürste Abbtey / zugenannt im finstern Wald / vnd der herrliche Fleck Einsideln / nit weit von dem Haupt-Flecken Schwytz / vnnd ein wenig von dem vngestümmen Wasser Syl hindan / vnd bey einer Meyl von dem berühmbten Meinhardsberg: Vmbs Jahr 945. hat die Abbtey ihren Anfang genommen / darzu Dörffer / Herrlichkeiten vnnd Gefäll gestifftet worden seyn. Vnd war ein Spital der Fürsten / Graffen / Freyherren / ihre Kinder darein zu thun / vnd daselbst zu vnterhalten / wann die nicht alle Herren werden möchten. Vnd ist zu S. Meinhards Cell / oder Capell / ein grosse Wallfahrt / auß allen Teutschen Landen hieher gewesen. Anno 1577. im Aprilen / ist der gantze Flecken / sampt der Abbtey / durch eingelegt Fewer / gantz abgebronnen: Hat sonsten noch eygene Aebbt / wie dann auch dieser Orth Schwytz der Römisch-Catholischen Religion zugethan. Vnd ist von gemeltem Kloster / neben Stumpfio / auch weitläufftig in deß Münsteri Cosmographia lib. 5. fol. 754. der letzten edition, in Anno 1626. zu lesen. Anno 1640. ist eine Schrifft / Libertas Einsidlensis genannt / außgangen / in welcher vermeldet wird / daß solches Gottshauß den Schweitzern keine Obrigkeit / sondern nur den Schutz / vnnd Schirm / gestehe. Sihe den vierdten Theil deß Theatri Europ. fol. 32.

Ferners gehöret diesem Orth Schwytz / auch die Marck / oder Terminus Helvetiorum, ein Ländlein auff der lincken Hand deß Obern Zürichsee gelegen / dessen Haupt-Fleck Lachen ist / so etwas Freyheit / vnd einen Wochenmarckt / auß Zulassung Käysers Sigismundi / hat: daselbst die Räth versamblet werden. Vber diese Marck / vnd den Flecken Lachen / ist noch ein sonderer Flecken / vngefehr anderthalbe Schweitzer Meylen zu Lande / am Lucerner See gelegen / Gerisaw genennet / welcher keinem eintzigen HauptOrth in der Schweitz vnterworffen / sondern von allen andern abgesondert / vnnd gantz frey ist: daß ihme niemand / wer der auch seye / [40] einzureden / oder zu gebieten hat / vnnd hat doch sein eygen Gericht / vnder dessen Ordnung vnd Bottmässigkeit solcher Flecken friedlich / vnd von allen andern vnangefochten / ruhet vnd lebet: Von dessen Freyheit Vrsprung / der gemeine Mann dieses zu erzehlen pfleget. Als Schwytz / Vry vnd Vnderwalden / sich ihrer Landgräntzen mit einander verglichen / seie dieses allerseits Benachbarten / vnd in einem Ecke oder Winckel ligenden Orts / vnd Fleckens / vergessen worden / vnd solcher dahero frey geblieben: Welche Vrsache der günstige Leser für sich selbsten erwegen mag / ob Sie gültig oder nicht.

Anno 1642. den 16. 26. Aprilis / am H. Ostertag / sein in diesem schönen / vnd lustigen Flecken Schwitz / 40. Häuser / zusampt der Kirchen / vnd Rathhause / abgebronnen; wie in der Franckfurtischen Herbst-Relation / deß Jahrs 42. am 15. Blat / einkommen ist.