Topographia Palatinatus Rheni: Dürmstein
Ein Städtlein / oder / wie theils diesen Orth nennen / ein Flecken / zwo Stund von Wormbs nicht weit von dem Dorßberg / und an einem unbenamsten Wasser / gelegen / davon sich Herr Caspar Lerch / auß der Rheinischen Ritterschafft / so de Ordine Equestri Germanico, geschrieben / nennet. Ist ein Ganerbschafft; wiewol den 22. Adelichen Ganerben die Iurisdiction Anno 1422. entzogen worden; haben aber noch jr Auffenthalt / und andere Leuth ihre Güter / allda. Ist in besagtem 1422. Jahr nur ein Dorff gewesen; aber jetzo mit Mauren umbfangen; wird vom Bruschio, am Ende deß 7. Capitels / von den Bistummen in Teutschland / nicht anders geheissen / da er deß Bischoffs Heinrichen von Wormbs / eines gebornen Pfaltzgrafen / gedenckt / und sagt / daß / nach dem die Bauren / in dem Baurenkrieg / das Schloß allhie zerstört / er solches schöner erbauet habe. In einer geschriebenen Verzeichnuß stehet / daß das halbe Theil von Dürmstein das Stifft Wormbs Chur Pfaltz verkaufft habe / damit er sich gegen andere defendiren könte. Ist dieser Zeit gantz ruinirt, und seynd die Ringmauren noch übrig. Wie dann Anno 1647. den 5. 15. Novembris / das Bischöfflich Wormbsische Schloß allhie / von den Frantzosen / auff Discretion / erobert / und sampt dem beschlossenen Flecken / außgeplündert worden.