Topographia Palatinatus Rheni: Wormbs
Diese / in dem Obern Teutschland gelegene / weitberühmte Reichs Stadt / weichet an Alter / und herrlichen Thaten nicht leichtlich einer Teutschen Stadt. Es wollen theils den Nahmen von den Würmen / (deren ein grosse Anzahl in dem alten Gemäuer der zerstöhrten Stadt entstanden) oder der Lindwurm / den die Stadt in ihrem [97] Wappen führt / und sich allhie in einem Teich soll auffgehalten haben / herführen; da sie doch albereit vor Zeiten Wormizmagen / und Lateinisch Bormitomagus, wie Cluverius lib. 2. antiq. Germ. c. 13. meldet / genant worden. Und ist auß dem Bormitomagus, oder Borbetomagus, allgemach Vorvetomagus, Vorvemagus, Vormagia, Guarmatia, und Wormatia gemacht worden / wie Freherus in seinen Origin. Palatinis schreibet / auch saget / daß auff der Pfauenpforte / oder Porta Pavonia, allhie / mit sehr langen Buchstaben stehe / specula Vangionum. Dann dieser Ort vor Zeiten der Vangionum, oder der Wangen / Hauptstadt gewesen; wie sie dann noch das Haupt deß Wormsergöws ist / in welchem sich umb die Zeit der Caroliner / wie besagter Freherus part. 2. c. 13. fol. 64. seqq. schreibet / folgende Ort befunden / so mehrentheils Pfältzisch sind / wie wol sie zur Zeit des 30. jährigen Krieges / und vor dem Reichs Friedenschluß / und darauff erfolgter restitution, andere Herren gehabt haben; als Agridesheim / jetzt Ogersheim. Alahesheym / Alaisheim / Alesheim / ein ziemlicher Flecken / am alten Rhein / mit 2. Kirchen / Brizzenheim / jetzt Bretzenheim / der Grafen von Falckenstein Hauß. Caisbotesheim / Keisbotesheim / jetzt Gaißspitzheim / gleichsam Gawspitzheim / als wie Gawbeckelnheim. Dienenheim / jetzt Dienheim / davon Edelleuth den Nahmen führen. Durincheim auff dem Rhein / jetzt Türckheim / so von den Thüringern / nicht den Türcken / den Nahmen zu haben / scheinet. Escilebrunn / Aschibrunn / jetzt Eschelbrunn. Flaridesheim / Fletersheim / jetzt Flersheim. Franckondal / Franckendale / jetzt ein Stadt. Fridolfesheim / jetzt Friedelsheim. Frigmersheim / Frimersheim / jetzt Freimersheim. Frittenheim / jetzt Frettenheim. Gemminisheim / jetzt Gimbsheim. Gumersheim / jetzt ein Closter nahend Odernheim. Gunsenheim / Guntzinheim / bey der Stadt Mäyntz. Heppenheim / bey Wormbs / noch also / und auff der Wiesen / zum Unterscheid deß Heppenheim an der Bergstraß / genant. Hesinloch / jetzt Haßloch. Hessinheim / Heisinisheim / jetzt Heßheim. Hughilheim / Huchilheim / jetzt Heuchelheim. Lammundisheim / jetzt Lambsheim. Linunga marca, jetzt Leiningen / ein alt / und vornehme / auch doppelte Grafschafft / als alt / und neu Leiningen. Liutmarsheim / Liumarsheim / jetzt Laumersheim. Meguntzer Marca / oder die Stadt Mäyntz / mit ihrem Begriff / als die auch diesem Wormbsergöw[WS 1] unterwürffig gewesen / und zugerechnet worden ist. Muntzinheim / Muncenheim / Munzanheim / Monzenheim / jetzt Monzingen. Nauvas Fluß / beym Tacito, und Ausonio, Nava, und Navus, jetzt Nahe. Obbenheim / jetzt Oppenheim. Ostouva, jetzt Osthofen. Otmaresheim / Aotmaresheim / jetzt Otersheim. Oternheim / jetzt Odernheim. Quirnheim / jetzt Quernheim / Rocchesheim / jetzt Roxheim. Sauuenheim / Sauuilenheim / Sowelenheim / jetzt Saulheim. Spitzisheim / jetzt Spießheim. Suaboheim / allda heutigs Tags ein Closter / Waccanheim / Wackenheim / jetzt Wachenheim / Walahastadt / jetzt Wallstadt / Wizzinheim / jetzt Weißheim auff dem Sand. Wormatia, civitas Vangionum, wie Wormbs allbereit damals schon genant worden. Auß welchen erzehlten Orten etliche / von theils / zum Speyergöw gezogen werden. Es ligt die Stadt Wormbs auff einem sehr lustigen und fruchtbaren Boden / in der Ebne / und etwas wenigs vom völligen Rhein. Hat am Getraid / Wein / Wildprät / Fischen / und anderm / einen grossen Vorrath; auch herrliche Früchte / und Lustbarkeiten; wie dann der Poet Guntherus l. 5. Ligurini, vom Käyser Friderico dem Ersten / so allda / als an einem gantzen bequemen Ort / seinen Geburtstag gehalten / schreibet:
Hunc celebrare diem digno meditatus honore
Caesar, ubi illustrem legeret sibi curia sedem,
Quae posset pleno tot millia pascere cornu,
Wormatiam petiit, medio quae gurgite Rheni
Gallica Germanis opponit rura colonis.
Utraque frugiferis tellus uberrima campis,
Utraque vinetis exuberat, utraque pomis,
Piscibus, atque feris, et cunctis rebus edendis.
Nach deme die Vandali, unter ihrem Hertzog Godegesilo, oder wie theils wollen / dem Croco, oder Caroco, An. 398. diese Stadt zerstört; und Attila sie vollends zu Grund gericht; Clodovaeus aber / der Erste Christliche König in Franckreich / sie wieder zu erbauen angefangen / und die gottlose Königin Brunhildis solche schön gezieret / und zu einem Königlichen Sitz gemacht; so haben die Fränckische Könige / wie an anderen Orten / also auch allhie / Grafen / und Hertzogen verordnet / [98] die auch folgends bey den Teutschen Käysern noch allda gewest seyn. Und war auß denselben insonderheit berühmt Eberhardus, Hertzog zu Wormbs / und Francken / dessen Tochter Gertrud / Rigimirus, Hertzog in Lothringen an der Mosel / umbs Jahr 946. zu Ehe hatte; Item Conradus Hertzog zu Wormbs / Käysers Ottonis Tochtermann / welcher in der Schlacht bey Augspurg / mit den Ungarn gehalten / blieben ist; so der letzte Hertzog allda gewesen seyn solle. Folgends nahmen sich die Bischöffe grossen Gewalts allhie an / deßwegen es dann mit denselben / und der Geistlichkeit / jmmerzu viel Streit / biß ins Jahr 1509. geben / in welchem Jahr solche Streitigkeit / durch Zuthun Käysers Maximiliani I. auffgehebt worden / die Clerisey wieder in die Stadt kommen / und alle alte Vehd / so in 300. Jahr lang gewehrt / abgethan worden ist. Und muß der Raht / (so der Augspurgischen Confession zugethan / und die Städtmeister / Burgermeister / und der beständige Dreyzehener Rath / in demselben den Vorgang haben) jährlich dem Bischoff im Dom schwören; welcher auch die Gerechtigkeit / einen Rathsherrn zu bestätigen hat. Vor der Zeit / ehe sie in grossen Brand / und Uneinigkeit / wie hernach folgt / gerathen / war sie besser / als jetzt / da es viel läre Plätz / Weingärten / etc. darinnen gibt / bewohnt / sehr mächtig / und volckreich / die / wie man meldet / auff die zwölff tausend Burger gehabt. So haben fast alle die von Adel / so auff dem Wormbser / und Altzeyer Göw / wohnen / damals in der Stadt sich auffgehalten / und von denen auch das Regiment besetzt gewesen / und jederzeit 12. Ritter im Rath gesessen seyn. Und lisset man / daß König Ludwig in Teutschland seine zween Söhn in die Zahl der Schultheissen / (jetzt Städtmeister) habe lassen einschreiben / daß sie allda Recht sprechen solten. Es hat diese löbliche deß Heyl. Röm. Reichs Freystadt Wormbs / gleichwol noch schöne Freyheiten / und sonderlich privilegium primae Instantiae, also daß die Kläger wider einen Rath allhie ihr Klag / und Forderung / in der ersten Instantz / an kein ander Gericht / dann vor der Burgermeister / und deß Rahts allhie / Commissarien / (deren sie allezeit 9. geschickte redliche Personen ausser den Räthen nehmen / setzen / und verordnen) suchen / vornehmen / und rechtfertigen sollen; jedoch / daß dieselbe geordnete Commissarien / in solchen Commission- und Rechtfertigungen / allzeit ihrer Pflicht / und Eyd / damit die Burgermeister / Rath / und Gemein / der Stadt Wormbs verwandt seyn / entlediget werden / und seyn sollen. Es muß auch nach der Stadt Regalien / Herkommen / und Gewonheit / eines jeden Burgers / und Inwohners / Sohn / sie seyen vom Adel / oder nicht / nach seines Vatters / oder Vorfahren / Tod / sich mit E. E. Rath / da er lediges Stands wäre / deß Iuris tributarii halber / zuvorderst wiederumb vergleichen / oder da er sich zu einer Haußhaltung begeben wolte / umb das Burgerrecht von neuem ansuchen / und sich darzu / der Gebühr nach / qualificiren. Ihr der Stadt monatlich einfache Reichs Anlag zum Römerzug ist 3. zu Roß / und 60. zu Fuß / oder 276. Gulden / und zum Cammergericht 218. Gulden 48. Kreutzer / jährlich. Ich finde gleichwol / daß sie die Stadt vor diesem / sechs Jahr lang / auff 3. Viertel ist moderirt worden. So hat sie auch vor diesem Chur-Pfaltz Schutzgeld geben / als die mit dem Pfältzischen Ampt Altzey rings umbgeben ist. Aber es schreibet Herr Caspar Lerch von Dürmstein / de Ord. Equest. in fundam. 2. Sum. 3. n. 38. f. 113. daß die Stadt Wormbs gegen Chur-Pfaltz / bey Pfaltzgraf Friederichs Acht / sich deß Schutzes / auß Käyserl. Befelch begeben / und Vermög eines sondern Abschieds / und revers, Ihr Käys. Mäyt. Ferdin. II. hinfüro eintzig wiederum recognosciren sollen / und müssen.
Es ist von Kirchen allhie insonderheit der Dom / oder die Bischoffliche Haupt Kirch / zu sehen; so gleichwol / gegen andern solchen Kirchen / ziemlich schlecht ist. Man will / daß solcher Dom erst Anno 1111. auf dem Reichstag / den Käyser Heinrich der Fünffte allhie gehalten / in der Ehr der Heyligen Dreyfaltigkeit / S. Mariä der Jungfrauen / und deß Apostels S. Petri / auffgerichtet / und von dem Trierischen Ertzbischoff geweihet worden seye; da das Bistumb allbereit schon lang gestanden war. In dem Creutzgang deß Doms / und desselben Hoff / zeiget man einen Baum / so auß einem Dorn gewachsen / und auff 20. Säulen ruhet. Item / so hat man in der Kirchen eine Stange gezeigt / so 66. Werckschuch lang / die ein Reise / so vor etlich 100. Jahren allda gelebt / geführt haben solle. Und [99] wird an einem andern Orth in der Stadt (bey S. Cäcilien / wie Freherus sagt / zwischen 2. Capellen / ein Grab gewiesen / so 44. oder 47. Schuch lang / und mit Steinen gezeichnet ist; so viel für deß hürnin Seyfrids Begräbnuß gehalten; und daß entweder Käyser Fridericus IV. oder Maximilianus I. solches sollen eröffnen lassen / aber nichts darinnen / als Wasser / gefunden haben. Obgedachter Marq. Freherus sagt / part. 2. Orig. Palat. c. 13. daß / was man von dem hürnin Seyfrid / (so mit Dieterichen von Bern solle gekämpfft haben) und von dem Rosengarten / von Crimhilde, der Jungfrauen / angerichtet /) welcher wider die Berauber von den unüberwindlichen Helden seye beschützt worden) von obgedachter Stangen; auch dem König Gybicone, (so zu Wormbs regieret haben solle) und seinem Sohn Gunthario; Item Walthario Aquitano, und Haganone, schreibet / Fabulen seyen; und daß die Gelehrte vermeinen / daß man das Gedicht vom hürnin Seyfrid auff Sigibertum, einen vortrefflichen Mann / welcher umbs Jahr 538. unter dem König Theodorico Haußmayer gewesen / und mit seiner Gemahlin Grimhilde zu Wormbs gewohnt / und viel tapffere Thaten verrichtet / nicht unfüglich ziehen könne. Und dieweil diese Stadt von den Wandalern / und Hunnen erobert / und verwüstet; darneben aber von tapffern Leuthen beschützt /und hernach wieder erbaut worden; so haben die Nachkömlinge solche in die Zahl der Helden gesetzt: Wie dann noch ein altes / hohes / und grosses Hauß allhie / wie ein Kirch / so ein grosses Thor / und grosse Fenster hat / so man das Riesenhauß nennt / welches gewißlichen der Könige / oder Hertzogen / oder Grafen der Francken / Gerichthauß gewest seye. 2. In der Vorstadt ist S. Amandi Pfarrkirch / von der St. Wormbs ihrem Bischoff Amando zu Ehren auffgericht. 3. Umb das Jahr 838. ist das Nonnenmünster / Benedictiner Ordens / in der Wormbser Vorstadt / in der Ringmauer / vom Käyser Ludovico Pio erbaut; aber im Jahr 1234. seynd sie / wegen ihres schändlichen Lebens / auß dem Closter getrieben / und an ihr Statt andere / Cisterzer Ordens / angenommen worden. Das Closter hat einen Hof / nicht weit von der St. Liedersheim genant / den es / vor etlich hundert Jahren frey / ohn einige Beschwernuß / erkaufft / weilen er aber in Chur-Pfaltz. territorio, Grund / und Boden / gelegen; so ist ein Atz / sonderlich vor die Jäger / darauf geschlagen worden; deren man sich folgends mißbraucht / also / daß / auff einkomne Beschwerden / der Churfürst einsehens haben muste. 4. König Dagobertus hat das Stifft Neuhausen bey Wormbs / zu Ehren S. Dionysij, auffgericht / welcher sein Königlich Hoflager daselbst gehabt / daher es ein Königliches Stifft heisset. Im Jahr 845. ist solches Stifft zu Ehren S. Cyriaci vom Bischoff zu Wormbs geweihet / allda auch im Jahr 855. ein Abbt zu Lorsch ein Pfarkirch erbaut; und hat sich folgends ein mehrers mit diesem Stifft / deme das Dorff Botzheim gehörig / zugetragen. Ist unterschiedlich zerstört / aber auch etlichmal wieder zurecht gebracht worden / biß umbs Jahr 1566. Pfaltzgraf Friederich Churfürst / diß Namens der Dritte / dieses Stifft / sampt Sintzheim / eingezogen; welches man zwar am Käyserlichen Hof hoch empfunden; aber gleichwol ist es nachmals in ein stattlich Churfürstlich Collegium, oder Gymnasium verwandelt worden; und soll S. Cyriacus in diesem Stifft begraben[WS 2] ligen. Was im Jahr 1642. der Bischofflich Wormbsische Abgeordnete zu Wien deßwegen vorgebracht / und die Pfältzischen Deputirten darauff geantwortet / das ist zum Theil in tomo 4. Theatri Europaei fol. 671. zum theil in einer absonderlichen Schrifft zu lesen. Carolus Caraffa, Bischoff zu Aversa, und damals Päpstlicher Nuncius, hernach Cardinal / schreibet / daß im Jahr 1622. der Infantin nach Brüssel wäre geschrieben worden / den Churfürsten zu Mäyntz / und Bischoffen zu Wormbs / alda einzusetzen. 5. S. Paul / so Bischoff Burckard zu Wormbs / mit Hülff Käysers Henrici II. auß Hertzog Conrads zu Francken / und Wormbs / Pallast / zu einem Stifft erbaut haben soll. In welchem aber die Historici nicht einig seyn. Und schreibet Münsterus hievon also: Unter Käyser Heinrichen dem Andern / hat auch ein Hertzog zu Wormbs gewohnet / mit Namen Otto / der hat ein starck Schloß da gehabt / und den Bürgern darauß viel Leyds gethan / etc. dardurch die Stadt gantz öd ist worden. Aber Bischoff Burckard / etc. hat im Jahr ein tausend und sechzehen / bey jetzt gemeltem Käyser so [100] viel erlangt / daß Hertzog Ott auß Wormbs zog / und sein Schloß Bischof Burckarden gegen dem Dorff Bruchsel zugestellt / und vertauscht. Da brach der Bischoff das Schloß ab / und macht ein Kloster in der Ehr S. Pauls / etc. zu 20. Brüdern / und dotirt es herrlich. 6. S. Andres Stifft / so auch gedachter Bischoff Buggo, oder Burkardus, gebauet / und dahin das Einkommen deß Nonnen Klosters auff S. Andresen Berg gelegen / so gar eingefallen war / verordnet. Von diesen 3. Stifften Neuhausen / S. Paul / S. Andres; wie auch vom Domstifft / hat die Universität zu Heydelberg sechs Präbenden / gleich vom Anfang derselben Stifftung / deren etlich ständig / etlich ohnständig. 7. S. Mariä Stifft / in der Vorstadt nach Neuhausen zu / der H. Mutter GOttes zu Ehren / von 12. Priestern / durch Bischoff Emich / oder Ennich / einen Raugrafen zu Bayenburg / Anno 1293. zum Bischofen erwählt / als er noch Domprobst zu Wormbs gewesen / eingesetzt / und ist erstlich nur ein Capelle gewesen / so nach und nach vermehrt / bereichert / und bestätigt worden. 8. Das Franciscaner Kloster nahend beym Marckt hat die Stadt zu ihrer Schulen verwendet. 9. Anno ein tausend zwey hundert sechzig und vier / haben die Augustiner ihr Kloster gebaut. 10. Anno ein tausend zwey hundert zwanzig und fünff / hat Bischoff Heinrich das Nonnen Kloster zum Kirschgarten / nicht weit von der Stadt / aber auff der andern Seiten deß Rheins / Cisterzer Ordens / gestifftet. Als aber nachmals / umb das Jahr 1430. die Nonnen alle an der Pestilentz außgestorben / hat Bischoff Friederich dasselbe Closter den grauen S. August. Chorhnn. eingegeben. A. 53. hat Pfaltzg. Friederich dieses Closter / weil es zerfallen / und vergangen / durch die Aebbt reformirt, und ein Mönchs Orden Canonicorum Regularium S. Augustini darauß gemacht / die Mönch auß dem Closter zu Minderheim / im Stifft Utrecht genommen / und sie herein gesetzt / auch vor sich / seine Erben / und Nachkommen / sie / und das Closter / von aller Beschwernuß / und Dienstbarkeit / wie auch dieselbe heissen mag / auch vor Atzung / liger Hund / und Jägerkosten befreyet; Item Schirm / und Schutz über das Closter versprochen. 11. Um das Jahr 1279. ist das Nonnen Kloster Himmels Cron zu Hochheim / ausser der Stadt Wormbs / Augustiner Ordens / unter der Vorsorg der Prediger Mönch / zu Ehren der Jungfrauen Mariä gestifftet worden. 12. Ein Zeitlang hernach hat ein reicher Burger zu Wormbs / Namens Jacob Engelmann / ihme vorgenommen / nach seiner Haußfrauen Namen / so Liebe geheissen / auß seinem Hauß / Daubhauß genant / ein Kloster zu bauen / darüber er zwar verstorben; aber Bischoff Eberwein hat den übrigen Kosten darzu gesteuret / dasselb vollendet; so noch heist Liebnau. Und dieses ist auß eines gewesten Profess. zu Heydelberg hinterlassenen Schrifften gezogen; welches man mit denen allhie zu Ende allegirten Autorn conferiren und davon judiciren kan. An. 1628. den 16. Aug. ward der Stadt / ab dem Käys. Hof / geschrieben / das Prediger Kloster allda / weil sie solches / wider den Religions Frieden / innen habe / zu verlassen / Romanus Hay, ein Benedictiner Mönch / gedenckt / in Aula Ecclesiastica, et Horto Crusiano, pag. 508. deß Ottenberger Hofs / in der St. Wormbs / so hiebevor deß Cisterzer Ordens gewesen / hernach die Pfaltzgrafen bey Rhein / lange Jahr / für einen Traidkasten / gebraucht hätten / der aber damals / als er Hay solches geschrieben / dem zerstöhrten Kloster Ortenberg gehörig gewesen / und den Anno 1636. Käyser Ferdinandus der Andere / den Jesuitern bewilligt habe. Er sagt auch daselbst / daß selbiger Zeit ihnen ingleichem das Kloster Franckenthal bey Wormbs / so die Canonici Regulares S. Augustini, Anno 1562. dem Pfaltzgrafen Churfürsten / umb ein gewisse Summa Gelds / abgetretten / bewilliget worden seye. Sein Widersacher / Johannes Crusius, ein Jesuit bekennet auch / in der Subversion d. Aulae Ecclesiasticae, oder in den Commentis Hayanis, etc. daß höchstgedachter Käyser Anno 1636. seine Societet in der Untern-Pfaltz Klöster / und Geistliche Güther / als Heilsbrück / Ortenberger Hof zu Wormbs / Marien Cron / Franckenthal / unser Lieben Frauen Kloster / oder Pfaff Schwabenheim / und das Calvinische Gymnasium zur Neustadt an der Hart / zu immittiren befohlen; so auch geschehen / und hätten die Jesuiter Anno 1638. die besagte Klöster Heilsbrück / und Marien Cron / auch den Ortenberger Hof allhie zu Wormbs / inngehabt / darwider sich [101] Abbt Thomas zu Salmansweil / und Peter Abbt zu obgedachtem Usersthal / oder Eusersthal / als deß Cistercienser Ordens verordnete Commisarien / am Käyserlichen Hof beklagt hätten. Was obgedacht Franckenthal anbelangt / so vor 500. Jahren / von Erckenberto Camerario gestifftet / hernach abgebrochen / und zu einer Stadt gemacht worden (Sihe unsern Text / in Beschreibung Franckenthals /) so habe desselben Einkommen / Bischoff Georg Friederich von Wormbs / hernach auch Ertzbischoff zu Mäyntz / auf Begehren der Herrn Cammerer von Wormbs / zugenant / von Dalberg / (als die von dem obengedachten Stiffter Erckenberto hergeführet werden /) den ersten Augusti / Anno 1626. der Societet, zu dem / von seinem Vorfahrem Wilhelmo gestifften Collegio zu Wormbs zugeeignet / zusampt dem Einkommen deß Closters Kirschgarten / das vor Zeiten / von Bischoff Friderico II. zu Wormbs / für Canonicos Regulares S. Augustini, gestifftet / und Anno Christi / 1652. per injuriam, zerstöhrt worden seye / etc. Was aber den oberwehnten Ortenburger Hof allhie zu Wormbs betrifft / so hat solcher vorhin zu dem gewesenen / aber nunmehr gantz verwüsten Closter Ortenberg / Cisterzer Ordens / gehört / so die vorgewesene Pfaltzgrafen ad prophanos usus applicirt / und solchen Hof / durch einen Schaffner / von langen Jahren her / bewohnen lassen; wie in einem Käyserlichen Schreiben / den 23. Junii / Anno ein tausend sechs hundert dreyssig und eins / an die Executions-Commissarien am Rheinstrohm / beym gedachten Crusio, stehet; welcher solchen Hoff / oder Hause / gar schlecht / verderbt / finster / und zerrissen gefunden / und sich verwundert / warumb die obwolernante Herren von Dalberg / solches seiner Societet zu einverleiben / bey dem Pabst anzusuchen / es gewürdigt / auch die Vereinbarung Anno ein tausend sechs hundert zwanzig und acht erhalten / und Käyser Ferdinandus der Ander / daß wegen desselben / deß Cisterzienser Ordens Generalen / den neun und zwantzigsten Junij / oberwehnten 31. Jahrs / geschrieben werde / allergnädigst gewolt habe; es wäre dann / weil solcher Hof dem Dom / oder Bischofflichen Hauptkirchen / nahend gelegen / und mit der Zeit / wann noch etliche benachbarte darzu kämen / dasselbe hätten nieder geworffen / und zu ihrem / der Jesuiter / Gebrauch / angewendet / und wieder erbauet worden. Ich vermercke aber / auß dem nachgehenden / daß solches Hauß / von Pfaltz / nach dem beschlossenen General Reichs Frieden / derselbe wieder in die vorhin gehabte Güter einsetzet / wieder begehrt worden / ohnangesehen / die Jesuiten / dem Herrn Pfaltzgrafen Ludwig Philipsen zu Simmeren / und Lautern / den Werth darfür oder ein bessers Hauß in Wormbs / haben geben wollen. Dann / so schreibet gemelter Crusius, im Jahr 1653. Tractat. 3. p. 51 Deinde miratus fui, quod cum non ita pridem Palatinus Zimmerensis, ex Instrumento Pacis, domum Ortenbergicam repeteret, atque à nostris suae Celsitudini, alia, et melior Domus in urbe Wormatiensi, vel etiam pretium illius offerretur, responderit; Bona Ecclesiastica alienari non posse.
Es haben sich in dieser Stadt viel und mancherley Sachen zugetragen / deren allbereit oben etliche vermeldet worden seyn. Und hält man darfür / daß kein Ort zu finden / allda / vor der Zeit / mehrere Reichstäg / Concilia, Synodi, Colloquia in Religionssachen / Hochzeiten / und dergleichen / (die Münsterus ordentlich nach einander erzehlet) / angestellt / und öfftere Zusammenkunfften gehalten worden wären: ehe sie durch innerliche Empörungen / Krieg mit ihren Bischöffen / (dardurch nicht allein sie / sondern auch das Bistumb selbsten in Armuth gerathen) Brand / und andere Unfäll / in mercklich Abnehmen kommen / und je länger je mehr / bey diesem Teutschen Krieg abnimmt / also daß / wer die vorige Hoheit dieser Stadt betrachtet / daß sie Wormbs nit mehr gleich sehe / bekennen muß; also wie auch das Göw ein gantz andere Gestalt bey jetzigem Krieg bekommen / da vorhin / wie Münsterus von seiner Zeit schreibet / mehr als 200. Städt / Flecken / und Dörffer / darumb gelegen gewesen / die täglich zu Marckt gen Wormbs / mit essender Speiß gehen / und den Abend wieder heim haben kommen mögen. Nur etlicher Geschichten zu gedencken; so ist diese Stadt über vorige Verheerungen / davon oben / An. 891 oder 900. von den Nortmannen zerstöhrt worden. A. 1221. seynd / sonderlich auff dem Marckt / viel Häuser abgebronnen; wie auch A. 1234. [102] wiederumb. Anno 1242. im April / verbrann sie den halben Theil / und damit mehr dann 300. Menschen. Anno 1259. auff Philippi Jacobi, brannte abermal schier die halbe Stadt ab. Anno 1293. ist sie schier wiederumb zum halben Theil verbronnen. Beym Käyser Henrico IV. haben die Bürger allhie treulich / auch wider seinen Sohn / Henricum V. gehalten / und diesem sein Schloß / und Lusthauß / vor der Stadt / verbrochen / und zerstört / deßwegen er die Stadt belagert / viel gefangen / erschlagen / an Augen / Nasen / und Ohren / gestümmelt / sie hoch an Geld gestrafft / und ihnen ihre privilegia genommen / die sie doch vom Käyser Friderico I. wieder bekommen haben. Bischoff Heinrich in der Zahl der 40. ein Graf von Saarbrück / so Anno 1234. gestorben / hat eine Auffruhr allhie gedämpft / das Rathhauß nidergerissen / und alle Gericht an seinen Hof gebracht / und da vorhin der Räthe 40. waren / dieselbe abgesetzt / und allein 15. von Adel zu Räthen gemacht. An. 1313. sollen allhie 6000. Menschen gestorben seyn. Anno 1513. 14. und 15. ist ein Auffruhr zwischen den Bürgern / und Rath allhie / gewesen / so von ihnen abgeschafft / und ein neuer gesetzt worden. A. 1515. ward sie vom Frantzen von Sickingen vergebens belagert. Und ist sie von ihme 3. Jahr lang plocquirt gehalten worden / daß niemands sicher weder auß / noch ein / gekönt hat. A. 1521. hielte Käyser Carl der Fünffte seinen ersten Reichstag allhie / auff welchem sich auch D. Luther einstellte. A. 1552. wurde sie / sonderlich die Geistlichen / und Juden / vom Marggraf Albrechten von Brandenb. gebrandschatzt. A. 1620. im Septemb. ist das gantze Unionsläger von Oppenheim / dahin Spinola / nach Einnehmung Creutzenach / und Alzey / sich lencken wolte / gen Wormbs auffgebrochen / und da still liegen blieben / gleichwol etlich Scharmützel gehalten. Und hat man damaln die Stadt Wormbs zu fortificiren, und einen Wall herumb zuführen / angefangen / so aber nicht vollendet worden. Und haben Westhofen / und Osthofen / 2. schöne vor diesem geweste Pfältzische Flecken / deß Kriegs Ungemach auch erfahren müssen / als sie damaln von der Freunde Volck verbrant worden seyn. A. 1622. nahm Ertzhertzog Leopoldus diese Stadt ein / schaffte deß Raths Soldaten ab / und legte ein neue Besatzung hinein. Die Crabaten thaten umb die Stadt grossen Schaden / und verschonten weder der Freunde / noch Feinde; obwoln die Stadt den Bäyerischen / und Spanischen / viel Gutes erwiesen / und denselben allerley Nothdurfft zugeschickt hatte / wie im 3. Theil deß neuen Meterani l. 39. f. 220. berichtet wird. A. 1631. haben die Lothringer sich der Stadt Wormbs / doch in Frieden / bemächtigt; aber solche bald hernach wieder verlassen / und haben wegen ihres Rests / an dem erforderten Geld / zween Herren deß Raths mitgenommen. Zum valet haben sie 50. Tonnen Pulver / bey S. Andres / in ein tieffen Ziehbronnen geworffen / und angesteckt / dardurch viel Häuser beschädigt worden / und ein grosse Forcht in der Nachbarschafft entstanden ist; wie obbesagter Profes. schreibt. Hernach ist die Stadt von der andern Partey eingenommen. Ist auch A. 1632. von den Schweden mehr bevestigt / aber An. 1635. von den Käyserischen wieder erobert / auch in besagtem 32. Jahr die Vorstadt abgebrochen worden. In gedachtem 35. und folgendem 36. Jahr / haben allein 2. Regimenter / das Florentinische / und Wevelische / die Stadt Wormbs gekostet 775601. fl. wiewol nicht alles / und das andere auffs gnauste gerechnet worden; wie hievon weitläufftig in tom. 4. Theatri Europaei Meriani f. 466. b. zu lesen ist. Und ist das erste Regiment allein vom 25. Novemb. 1635. biß den letzten May 1636. das Wevelische aber von gedachtem 25. Novemb. biß den 18. Junij 1636. verpflegt worden. Zu geschweigen / was diese Stadt sonsten diese zwey Jahr hero leyden / und außstehen müssen. A. 1639. ist sie von den Weymarischen Völckern eingenommen worden. Anno 1644. im Augusto ist sie durch die Frantzösische Armee unter dem General Leutenant Duc d’ Anguin mit Accord erobert / und die darinn gelegene Lothringische Guarnison / (welche eine Zeitlang die Burgerschafft gar übel tractirt /) theils unter gesteckt / theils auff Homburg im Westerrich / convoyert, und die Stadt mit Frantzösischer Guarnison besetzt worden. A. 47. wolte den Käyserisch-Böninghausischen ihr Anschlag auff diese Stadt nicht gerathen; sondern es seynd die 130. Canon-Schüsse / auch 25. grosse Granaten / und Feuer-Kugeln / ohne Schaden abgangen; daher sie den 4. Octob. A. C. wieder abgezogen seyn. A. 1634. nach [103] der Nördlinger Schlacht / ist / von den Ständen / der vier Obern Crayse / eine Zusammenkunfft allhie gehalten worden; Dabey gleichwol nicht gar viel erschienen seyn. Als solche sich den 20. Mertzen An. 1635. geändet / so reiste der Schwedische Reichs Cantzler / Hr. Ochsenstirn / mit Hinterlassung deß Herrn Rheingraf Otten / als Vice-Directoris deß Bunds / von hinnen / den 22. Martij / ab / kam den 22. auff Straßburg / und setzte stracks von dannen seine Reise / durch Lothringen / nach Franckreich / fort. Als hernach der Käyserischen Macht am Rheinstrohm sich vermehrte / so hat sich Wormbs gleich ergeben / und ist Ursach gewesen / (wie Kemnitzius vom Schwedischen Krieg / part. 2. berichtet) daß Obrist Holtz accordiren müssen. KäysersLautern ward / vom General Hatzfeld / mit stürmender Hand eingenommen; auch Zweybrüggen mit Gewalt angegriffen / und Mäyntz blocquiret: Hertzog Bernhard von Sachsen aber wande sich nacher Saarbrücken. Hat noch vor kurtzem viel Juden allhie geben / welche von den Burgern / in einer Aufruhr / Anno 1615. außgejagt / aber wieder hernach eingesetzt / und die Rädelsführer Anno 1617. abgestrafft worden seynd; wie die Wormbsische Acta, Churfürst Pfaltzgraf Friederichs Handlungs Bericht / und der Sleidanus continuatus, hievon zu lesen. Die Weinmaß allda belangende / so hält ein Fuder 6. Ohm / und 1. Ohm 80. Maß. Betreffende zu Beschluß das Bistumb allhie / so das ärmste am Rheinstrom ist / so wird S. Victor für den ersten desselben Vorsteher gezehlet / welcher Anno 347. oder 48. den Arrianischen Bischoff Euphratem zu Cöln hat absetzen helfen. Ihme hat succedirt Amandus I. Der 6. war S. Crotholdus. Der 8. S. Rupertus, welcher folgends sich von hinnen in Bäyern begeben / und das Bistumb Saltzburg angerichtet hat. Der Zehende war S. Amandus II. zu Zeiten Königs Dagoberti. Der XII. ist Geroldus gewesen / so im Krieg umkommen; dessen Tod sein ehelicher Sohn Gervilio auch Bischoff allhie / A. 729. gerochen; wie von beeden sonderbare Verß verhanden seyn; und hat hierauff König Pipinus auß Franckreich Wernharium zum Bischoff allhie gemacht / unter welchem Käyser Carls deß Grossen Pallast zu Wormbs verbronnen. Der 22. ist [WS 3] gewesen / welcher obgedachten Hertzog Conraden zu Wormbs / und in Francken / allda in dem Dom begraben / wie ins gemein geschrieben wird; wiewol Münsterus in Beschreibung dieser Stadt / so er A. 1549. von einem E. und Hochweisen Rath allhie gekommen / sagt / daß die Stadt Wormbs / sampt ihrer umbliegenden Landschafft / der Zeit ein Hertzogthumb / und ihme Hertzog Conrad zuständig gewesen / davon werde weder in Chronicken / oder bey der Stadt Wormbs nichts / deßgleichen seiner Begräbnus halben / jetziger Zeit gefunden. Hergegen Hr. Caspar Lerch von Dürmstein de Ordine equestri Germ. in fund. 1. Sum. 11. n. 89. meldet / daß er der letzte Hertzog allhie gewesen. Gedachter Münsterus schreibet / weiter / daß / als sie unter Käyser Otten das Römische Reich von dem Reich Franckreich abschiede / so seye Wormbs (so vor C. Iulii Caesaris Zeiten unter deren von Trier Oberkeit; hernach unter der Römer / und Franckreichischen Regierung gewesen) bey dem Röm. Reich / als ein Freystadt / blieben; und hätten sich unter solcher Zeit die Bischöff zu Wormbs wol viel / und hoch bemühet / die Stadt mit allem Eygenthumb an sich zu bringen; so ihnen aber nit gerathen seye. Der 27. Bischof war Burcardus, so die Mauren / Gräben / und Thürne allhie restituirt haben solle. Ist A. 997. erwählt worden. Der 37. war Conradus II. so vom Käyser Friderico Barbarossa gen Constantinopel geschickt worden. Der 41. Landolphus, unter welchem die Stadt vom König Heinrichen / Käysers Friderici II. Sohn / im Jahr 1235. angefochten worden ist; weil die Stadt es mit seinem Hr. Vattern / wider ihn / gehalten hat. Der 65. ist Henricus IV. Pfaltzgraf bey Rhein gewesen / im Jahr 1533. deme Theodoricus von Bettendorff succedirt hat. Unter den letzten Bischöffen seynd gewesen Iohannes Dalburgius, Reinhardus von Riepurtz / Heinricus Pfaltzgraf bey Rhein / An. 1553. Dietericus von Pettendorff / A. 1580. gestorben. Georgius von Schönberg; Diethelmus (von einem Wilhelm genant /) von Effrem; Georgius Fridericus Greiffenklau / von Vollrath / A. 1629. den 6. Julii / gestorben; (dessen oben auß den Commentis Hayanis deß Jesuiten Crusii gedacht worden /) Georgius Anthonius; so umb das Jahr 1641. gelebt; Philip. von Rotenstein / der zu Mäyntz / [104] wie man berichtet / den 31. October / A. 1652. gestorben. Jetziger Zeit ist Bischoff Ihro Churfürstl. Gnaden Johann Philips von Schönborn / eines vornehmen Geschlechts an dem Rheinstrom / so An. 1647. den 9. 19. November / zum Ertzbischoffen zu Mäyntz / deß H. Röm. Reichs Ertz-Cantzlern durch Germanien / und Churfürsten erwählet worden / und zugleich Bischoff zu Würtzburg ist. Es ist dieses Bistumbs einfacher Reichs Anschlag monatlich 2. zu Roß / und 13. zu Fuß / oder an Geld 76. Gulden / und zu Unterhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / jährlich / nach dem erhöchten Anschlag / wie ich gefunden / 41. Gulden 42. Kreutzer 2. Heller / den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet / vorhin 25. Gulden. In der designatione Restituendorum in tribus mensibus, vermög deß General Friedens Executions Recess. An. 1650. zu Nürnberg gemacht / stehet Num. 34. also: Die von Hirschhorn cont. Stifft Wormbs / wegen des Guts Waldthurm / und dessen Zugehör / so confiscirt, und theils Johann Philip Lieben / theils denen P. P. Capucinis, verehrt worden. Besehe von deme / was bißher von Wormbs gesagt worden / neben den angezogenen Autorn / auch Ottonem Frisingensem, G. Bruschium, cap. 7. de Episc. Germ. Ioh. Limnaeum lib. 7. de jure publ. c. 56. P. M. Wehnerum in pract. juris obs. select. von Burger / Burgerrecht / p. 38. vom hürnin Seyfried Nuenarium in Com. de Gallia Belgica, und Cyr. Spangenb. im 2. Theil seines Adelspiegels; Trithemium in Chron. Hirsaug. et Sponh. von den obverzeichneten Brünsten / sonsten aber von andern Sachen / Dresserum, und Bertium, in Beschreibung dieser Stadt / Crusium part. 2. Annal. Suev. fol. 72. und Martini Zeillers Itin. Germ. 1. und 2. Theil.
Ein Meilwegs unterhalb Wormbs / am Rhein / ligt das veste Pfaltz Heydelbergische Schloß Stein / welches Anno 1621. Don Corduba, mit den Spanischen von Oppenheim auß / im Aug. erobert / und die Besatzung darin / von 15. Bauren erschlagen: Aber A. 1631. die Spanier / auß Forcht vor den Schweden / im Decemb. in Brand gesteckt / und verlassen haben. Gehört zwar ins Ampt Heydelberg hinauff; aber die Spanier haben es / wie gesagt / inngehabt. Ist ein Kellerey im Morast / Gehöltz / und Gesträuch gelegen / so A. 1255. ein Ritter / Jacob vom Stein genant / inngehabt / welcher / sampt Simon von Guntheim / wider die Wormbser grossen Krieg geführt / und viel der Bürger gefangen gehalten. Es ist darinn ein vester Thurn / so ein Schlüssel zur Bergstraß / und ist auch diß Schloß von Natur ein vester Ort. Der in obgedachtem 21. Jahr verwahrloset worden. Die Pfältzischen zwar wolten ihn / mit ihrem geworbnen Volck / und Land Außschuß / wieder erobern / es war aber vergebens / weiln es die Spanischen allbereit vest gemacht hatten: Zudem auch der Rhein darmassen außgeloffen gewesen / daß die Pfältzischen biß an den Gürtel im Wasser stehen / und mit ihrem Feind fechten musten; haben auch vom groben Geschütz / so die Spanische jenseit Rheins / zu Rheintürckheim / auff sie gericht / ziemlichen Schaden gelitten / und seynd beyderseits viel blieben.
[T51]