Topographia Saxoniae Inferioris:Goßlar

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Goßlar (heute: Goslar)
<<<Vorheriger
Gnoien
Nächster>>>
Gottorff
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 101–104.
Goslar in Wikisource
Goslar in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite
[T13]
[101]
Goßlar.

Von dieser wolbekandten Sächsischen Reichsstatt meldet die Braunschweigische Chronick / also: Käyser Heinrich der Finckeler hat fundirt Goßlar / welches von dem Wasser / daß da durchfleust / vnd die Gose genennt wird / den Namen hat. Der Rammelsberg aber bey Goßlar / ist hernach bey seines Sohns Käysers Otten Zeiten / erfunden / durch einen Jäger / der den Zunamen Ram gehabt / der am selbigen Orth Ertz funden / vnnd von demselbigen Jäger soll der Berg den Nahmen haben. Aber hernach am 94. Blat / berichtet eben diese Chronick also: An. 972. ist das Bergwerck zu Goßlar auffkommen / welches also zugangen: Es ist ein vornehmer Mann gewesen / Adelichs Gechlechts / deß Nahmen vnbewust / welcher zur Zeit Luste halben / vnd vielleicht im Hetzen vnnd Jagen / geritten / vnd vngefehr abgestiegen / seinen Klepper / welcher Rammel geheissen / an einen Baum gebunden / also etwas ferne in dem Walde davon gangen; da er aber wider herzu kommen / vnd weiter reiten wollen / hat er gesehen / daß das Roß vnter deß sehr gescharret / vnnd einen Bleygang entblösset / worauß offenbar worden / daß dieselbige Gegend metallreich were. Käyser [102] Friederich der Ander / hat hernach Anno 1235. den 21. Augusti / mit Bewilligung der ReichsStände / den Zehenden von diesem Goßlarischen Bergwerck / Hertzog Otten dem Ersten zu Braunschweig vnnd Lüneburg / vnnd seinen Nachkommen / eigenthumblich verehret vnnd abgetretten. Vnd so viel auß der besagten Chronick. Ferners schreibet Dresserus in seinem Stättbuch / am 278. Blat / Goßlar seye eine Statt am Hartzwald / vom Käyser Henrico I. am Fluß Gosa erbawet / so vorhin ein Dorff / (Theils sagen nur ein Mühle / oder Jägerhütten / oder doch schlechte Häußlein) gewesen / vnnd erst Anno 1201. befestigt; nach dem sie vom Käyser Othone IV. heimlich überfallen / vnnd eingenommen worden. Man hat sie lange Zeit ein Pfaltz-Statt genant / dieweil die Käyser offtmals ihren Hoff / vnnd Reichstäge / da zu halten pflegten; wie Arnisaeus libr. 2. de Jure Majestatis, cap. 4. nu. 15. p. 322. auß Pomario, berichtet. Vnnd legen andere die Sylben lär / oder lar / für ein Lager auß / daß Goßlar so viel als ein Lager / oder Wohnung / beym Fluß Gosa heisse. Gedachter Käyser Heinrich der Erste hat einen Königlichen Pallast allhie erbawet; vnd sich dieser Orth forthin allwegen in seiner Freyheit / als eine ReichsStatt / biß daher erhalten; daher sie auch vnder die jenige Stätte gezehlet wirdt / die von Anfang frey gewesen / vnd keinen andern Herren / als das Römische Reich / gehabt haben: Vnnd ist ihr / der Statt Goßlar / Monatlicher einfacher Reichs Anschlag / 30 zu Fuß / oder 120. fl. Wiewol in der Nürnbergischen An. 1650. gemachten Repartition, nur. 60. fl. stehen: Es seind die von Goßlar aller Zöll befreyet im gantzen Reich / ausser allein in dreyen Stätten; wie Limnaeus lib. 7. de Jure public. cap. 19. nu. 5. bezeuget. So wird diese Statt / in den Käyserlichen Privilegien / nobile membrum Imperij genant / deren Burger vor keine frembde Gericht geladen / sondern in dem Käyserlichen Pallast / oder Pfaltz allhie gesucht werden sollen; davon Joachimus Cluten in syl. rerum quotid. concl. 26. lit. L. 3. b. Meldung thut. Zwischen ihr / der Statt / vnd den Hertzogen zu Braunschweig / hat es zum öfftern Strittigkeiten gegeben / davon insonderheit Herr Hortleder / von Vrsachen deß Teutschen Kriegs / lib. 4. cap. 46. fol. 859. et seqq. der ersten edition zu lesen. Dann dieselbe etliche Gerechtigkeiten allhie gesucht; vnnd hat Hertzog Heinrich von Braunschweig die Statt Anno 1552. belagert / vnd ward ihr / durch den darauff erfolgten Vertrag / das Rammelßbergische Bergwerck / beneben ansehnlichen sich auff etliche Meil erstreckenden Höltzungen / abgetrungen / so über allen Vnkosten / jährlich in die 84. tausent Gülden ertragen; welches von Anno 1552. biß 1624 auff die sechtzigmal hundert / vnd acht vnnd viertzig tausent Gülden / belaufft. Es haben auch die Fürstlich Braunschweigische Ann. 1579. nächst vor den StattThoren / Vitriol- Wag- vnd Gießhauß / (worinn allerhand Metallen / vnnd anders / welches in der Goßlarischen Waag zuvor beschehen / abgewogen worden) auffgebawet / daran der Statt jährlich bey die 1633. Gülden abgangen / neben andern Sachen mehr so ihr entzogen / vnnd in Ihr Käyserl. Mayt. Ferdinandi II. Anno 1624. der Statt ertheilten litetis moratorijs, so gedachter Herr Limnaeus d. l. num. 6. setzet / eingebracht worden / dardurch dann diese Statt in grosse Armuth / vnd SchuldenLast gerathen ist. Sihe von ihr / (so 6. Meilen von Braunschweig / vnd 7. von Helmstatt / gelegen / bergicht / vnnd auff alte Manier gebawet / vnnd der Augspurgischen Confession zugethan ist; wiewol vmbs Jahr 1630. auch die Jesuiter ein Collegium allbereyt da hatten / vnnd ingleichem Nonnen / im Closter / Franckenberg genant / (dann es vnderschiedliche Kirchen allhie) waren auch Nicol. Reusnerum de Urbibus Imper. Caspar. Ens in deliciis apodem. per Germaniam pag. 246. vnd von dem gedachten Goßlarischen Bergwerck / Pet. Albinum, in seiner Meißnischen BergChronick / titul. 13. fol. 111. seqq. Sonderlich aber hat Johan. Angelius a VVerdenhagen, in Antegressu part. 4. de Rebuspub. Hanseat. fol. 474. [103] seqq. Sie weitläuffig beschrieben; darauß wir noch etwas wenigs hieher setzen wollen; nämblich / daß alle Häuser in dieser Statt mit Schiefferstein gedeckt seyn / welche Farb ein sehr lustiges Ansehen der Statt / wann man von der Ebne / vnnd dem Felde herzu raiset / machet; da sonsten von Mittag / insonderheit die hohe Berg / sie gleichsamb vmbzugeben scheinen. Man weiset noch in dem Königlichen Pallast das Thor / durch welches Käyser Friederich der Erste / das letzte mal gegen der Bergstrassen / da man nach Thüringen wandert / außgezogen ist / vnd stracks solches zuzumauren befohlen hat. Käyser Otto I. hat ihr viel gutes gethan / wie auch Henricus II. vnnd Connradus II. die Käyser / welche die Statt völlig in die Mauren zu bringen befohlen haben. Sonderlich aber hat Käyser Heinrich der Dritte / wegen deß Orths Lustbarkeit / sich allhie viel auffgehalten. Vnd irret daher Dresserus, in dem er hieoben gesagt / daß die Statt erst Anno 1201. befestigt worden seye. Dann / so dieses gewesen / hätte der von ihme angezogene Käyser Otto der Vierte / hinein (wiewol vergeblich) zukommen / nicht viel Lists brauchen dörffen / wider welchen die Statt dem Käyser Philippo angehangen ist; vnnd daher vom besagten Käyser Otten viel Vngemach / vnnd einen grossen Hunger / wegen seiner beyden nahendt der Statt liegenden Schlösser / Liechtenberg / vnnd Harlingberg / welches letztere Anno 1290.von Hertzog Henrichen / dem Wunderlichen / auff der benachbarten Begehren / in den Grund zerstöret worden) außstehen muste; biß Käyser / Philipps / durch die Seinige / das Schloß Lichtenberg Anno 1204. erobern ließ. Aber das folgende 1205. Jahr / erstiegen die Burger von Braunschweig / auff ihres Herrn deß Käyser Otten / Verordnung / die Statt Goßlar selbsten bey der Nacht; plünderten da acht Tag lang / auch die Kirchen / führten den Raub / vnd auch den grösten Theil der Burger mit sich hinweg / vnd steckten viel Häuser mit Fewer an. Es haben aber sich folgendts die Burger / als sie dem gedachten Käyser Otten / der ihre Gefangene wider loß geben / trewlich forthin angehangen / wegen deß stattlichen Silber- vnd Bleybergwercks allda / auch mit Braw- oder Siedung deß Biers / (daß man nach dem Wasser / welches durch die meiste Gassen der Statt fliesset / die Gose / oder Gause / nennet / vnnd welches gut ist / auch die Natur hat / daß es bey den Menschen / die solches viel trincken / keinen Stein wachsen laßt / vnnd daher demselben von einem / der nächste Orth / nach dem Gardlebischen Bier / gegeben wirdt) / nach vnnd nach fein wider erholet; wiewol der Käyserliche verwüste Pallast / sein völlige Ersetzung vnnd Ansehen / nicht wider bekommen; vnd daher auch noch der Zeit / das Käysers Hauß / von den Burgern ins gemein genennet wird. Folgends muste sich die Statt von den Edelleuthen auff Hartzburg viel erleiden / vnnd waren hierumb die Strassen wegen der Räuber / vnsicher; darwider sich aber die Statt tapffer erzeigte / ihre Freyheit beschützte / vnnd mit Hülff anderer / die Strassen sicher machte / vnd sich benebens / als eine Hanseatische BundsStatt / wegen ihrer Kauffmanschafft / verhielte. Vnder andern ihren Thaten / ist auch die Eroberung deß gedachten Schlosses Hartzburg; wiewol sie darüber / Anno 1485. bey dem Hertzog Heinrichen von Braunschweig in Vngelegenheit gerathen / der den Bürgern den 8. Julij / ihr Vieh hinweg treiben lassen; vnnd da die Bürger deßwegen ohne Ordnung hinauß gefallen / sie nit weit vom Closter Reiffenberg / in den Braunschweigischen Hinderhalt gerathen; da dann über 20. todt geblieben / vnd 450. gefangen worden sind. Vnnd wurde die Statt / wegen deß obgedachten Bergwercks auff dem Rammelsberg / immerzu angefochten / vnd ihr der Hertzog von Braunschweig sonderlich auffsetzig / als sie vmbs Jahr 1524. (oder wie Theils wollen 21. allbereit) die Religion geändert hatte / vnnd hernach / in den Schmalkaldischen Bunde auffgenommen ward. Vnnd hat Hertzog Heinrich der Jüngere nicht nachgelassen / biß die Statt Anno 1541. vom Cammergericht zu Speyer in die Acht ist erkläret worden; daher sich [104] der Churfürst zu Sachsen / vnnd der LandGraff auß Hessen ihrer angenommen / vnd den Krieg / wieder den besagten Hertzog glücklich geführet haben. Wie es aber hernach den Goßlarischen ergangen / davon ist oben Meldung geschehen. Anno 1625. vermeinte Hertzog Christian von Braunschweig / Bischoff zu Halberstatt / Goßlar heimblich zu überfallen / aber man hielte da gar gute Wacht: Gleichwol so eroberte die Statt / im Jahr 1631. Hertzog Wilhelm von Sachsen / Weymar / mit Gewalt für den König auß Schweden / (die Franckfurtische Relation sagt durch einen Kriegslist Anno 32.); da dann dieselbe viel Vngemachs außstehen muste. Als folgendts Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig Anno 1634. gestorben / seynd die ChurSächsische Gesandten hieherkommen / mit Befelch / den Besitz deß etlich mal erwehnten Bergwercks einzunehmen / mit Anzeigung / daß von der Käyserlichen Mayestät ihrem Herrn / dem Herren Churfürsten zu Sachsen / deß verstorbnen Bergwercks Antheil allda / als ein Lehen / geschenckt worden: Darwider aber die Statt eine protestation einwenden lassen / mit Vermelden / daß der Rath allda niemants auff dem gedachten Rammelsberg / einige Aigenthumbs Gerechtigkeit / ausser deß Zehenden / gestünde. Vnd obwoln die Hertzogen von Braunschweig vnnd Lüneburg / ihnen de facto in solchem Besitz etwas zugeeignet; so hange doch die Rechtfertig- vnd Erkandtnuß darüber am Käyserlichen Hoff: Daher die von Goßlar auch / zur Zeit deß gedachten Hertzogen / alsobalden den völligen Besttz deß besagten Bergs / wider eingenommen hätten; wiewol sie von den Hertzogen zu Lüneburg / der Zellischen Lini / in solcher possession wider turbiret worden weren; welches dann die Statt gehöriger Orthen angebracht hätte. Hierauff haben die ChurSächsischen Gesandten dagegen protestirt. Endlich ist diese Statt der Schwedischen Besatzung erlediget worden / vnnd dieselbe wider völlig in Käyserliche Devotion kommen; in welcher sie auch / auff dem Craißtag zu Lüneburg Anno 39. gehalten / zuverbleiben / sich erklärt hat: Wiewol sie von den Schwedischen / so vmb das Ende deß gedachten Craißtages / armselig / vnd durch Hunger / halbtodter vber die Elb kommen waren / wider auff ein newes geängstiget worden ist. Vnnd dieses auß deß gedachten Herrn Werdenhagens angezogenem Buch. Was hernach allhie Anno 1642. in der FriedensTractation / zwischen Ihr Käys. M. etc. vnd dem Hochlöblichen Hauß Braunschweig vorgegangen; davon ist weitläuffig in dem 4. Theil deß Theatri Europaei; vnd was sich zun Zeiten Käyser Heinrichs deß Vierdten / in den Jahren 1062. vnnd 63. zwischen deß Bischoffs von Hildeßheim / vnnd deß Abbts von Fulda / Dienern / wegen deß Vorsitzes / allda in der Haubtkirchen / zugetragen / bey vnderschidlichen / vnnd darunder auch in der Braunschweigischen oberwehnten Chronick / pag. 115. seq. vnnd beym Petrejo de Monasteriis, pag. 23. zu lesen.