Topographia Sueviae: Pludentz
Ligt im Wallgöw / am Wasser Ill / vnd den Grawbündischen Gräntzen / gegen Tyrol. Es soll diese gantze Gelegenheit der Ill nach / vom Rhein / vnd daselbst herumb / biß an jhren Vrsprung / Vall Druschauna auf Rhätisch / vnd in den Vrberen deß Stiffts Chur Vallis Drusiana, vom Römer Druso. seyn genant worden; so man von den Thal-Leuten / oder Walhen / das Walgöw heisset. Käyser Otto I. hat dem 25. Bischoff zu Cur / Waldoni, so An. 948. gestorben / dieses Pludentz geschenckt. Kam hernach an die Grafen von Werdenberg / vnd von diesen folgendts auß Graf Albrechts von Werdenberg Handen / durch Kauff an Hertzog Leopolden den Frommen zu Oesterreich / vmbs Jahr 1376. wie Theils wollen / welchem Durchleuchtigsten Hause dieses Stättlein / vnd Schloß noch der Zeit gehörig ist. Anno 1405. haben die Appenzeller diesen Ort mit Gewalt erobert. Anno 1638. den 2. Novembris / ist diß Stättlein biß auff das Schloß / Kirchen / vnd etwan drey / oder vier schlechte Häußlein im Rauch auffgangen. Ist aber seythero wider / vnnd / wie man sagt / schöner / als zuvor / [153] erbawet worden. Es ist allda ein gute Schnabelweid von allerley Wildprät / auch guten edlen Fischen / von Föhrinen / feistem Fleisch / Kitzen / Kälber / vnd Castronen / vielem Butter / vnd Käsen; aber das Brod ist hingegen thewer zu bekommen / in diesen Gebürgen / vnd ab dem Bodensee zu holen. Dann / obwoln es vmb diese Statt feine Kornfelder hat / mag es doch diesem Volckreichen Thal wenig erklecken. Bruschius de Episcop. German. cap. 3. Gerardus de Roo lib. 3. fol. 120. Munsterus in Cosm. & Theatr. Europ. part. 3. Joh. Gulerus, in Beschreibung der Rhätischen Landen / meldet lib. 14. fol. 219. seq. von Pludentz also:
Nächst vnter dem Estner Berglein empfahet der Rhein auff seiner rechten Seiten / von Auffgang naher / den Fisch vnnd Holtzreichen Fluß Ill / auß einem grossen Thal herauß / daß sich von Feldkirch dannen in das Gebürg fern hineyn erstreckt / vnd innerhalb Pludentz gleich einer zweyspitzigen Gabel / sich in zwey Thäler spaltet / deren das eine Montafun genandt / dem Winterlichen / vnd das ander / so Klosterthal heisset / dem Sommerlichen Auffgang zugehet. Das Montafuner Thal ist zwo Meilen lang / gibt von sich die Ill / auß dem hohen vernambten Berg Raeticone, der sich dannethin zwischen diesem Thal / vnnd dem Land Pretigöw / dem er den Nahmen gibt / biß an den Rhein herfür läßt. Montafun gehört an die Herrschafft Pludentz / welche / sampt dem Sonnenbergischen Gericht / einen Vogt vom Hauß Oesterreich empfängt. Da sich das Montafuner Thal endet / fället in die Ill auß dem Klosterthal herauß das Berg-Wasser Alfentz / so an dem Silberberg entspringet / der vier Flüß / oder Bäch / auff die vier End der Welt von sich gibt. Dann auß selbiger Gegne laufft die Bregentz gegen Nidergang / der Lech gegen Mittnacht / der Kräbach gegen Auffgang / vnnd die Alfentz gegen Mittag / die sich aber bald bey dem Flecken zur Stuben gegen dem Nidergang schwinget. Bey der Stuben hebt an der Arlberg / von dem alten Schloß Arl also genandt / vber welchen ein sehr triebene ReichsStraß in das Stantzer Thal hinüber gehet / vnnd forter in das Ynthal; auß welchem von Hall naher die Land dißhalb Gebürgs mit saltz versehen werden. Das Klosterthal hat auff seiner Mitnächtigen Seiten / die Berge / durch die es von den Algöwern / vnd Bregentzer Walderen abgescheyden wird. Es ligt da der Flecken Klösterlein / vnnd hat solch Thal die Länge zwo Meilen. Nach Zusammenfliessung beyder Wassern Ill / vnnd Alfentz / folgt den nächsten in einem lustigen Boden / auff der rechten Seiten der Ill am Berg hinzu / Statt / vnnd Schloß Pludonum, Pludentz / diser Zeit ein Haupt-Sitz der Thälern deß Walgöws; ist durch Hertzog Friederichen / den man nennet mit der lären Täschen / von Graf Albrechten von Werdenberg / Herrn zu Pludentz / an das Hauß Oesterreich erkaufft worden. Da dannen hat es eine feine Ebene / vnnd Weite der Ill nach / biß für Frastentz hinauß / da das Wasser einen zimlichen hohen Abfall gewinnet nach Feldkirch. Beyde Seiten der Yll seynd wol erbawet / vnd mit vielen Dörffern / als Puirs / Nuziders / Ludätsch / Pludätsch / Bastlingen / Frastentz / Gävis / vnnd andern / besetzt; so Rhätische: Die Schlösser aber Sonnenberg / Blumeneck / Ramschwag / vnd Jagsberg / Teutsche Nahmen tragen. Sonnenberg ligt für Pludentz herauß im Berg auff der rechten Seiten der Ill; ist ein alter GraffenSitz / den die Graffen deß ersten Herkomens mit den Fürsten von Oesterreich vertauscht haben / vmb eine Herrschafft bey Holenbrunn in Oesterreich / dahin sie ein ander Sonnenberg gebawet haben. Die hiesige ist durch die Fürsten von Oesterreich der Graffschafft Tyrol eynverleibet worden; da dannen hat es Käyser Friderich / zusampt dem Schloß Jagberg / H. Eberharden Truchsessen von Waldburg verkaufft / vnd jhn / vnd seine 4. Söhn / zu Graffen gemacht / im Jahr 1463. Aber die Graffschafft Sonnenberg ward jhme bald wider entzogen. Dann / als zwischen jhme / vnnd den Amptleuthen Hertzog Sigmunds zu Oesterreich / als Innhabern der Herrschafft Pludentz / der hohen Obrigkeit halben / sich Spän zugetragen / da hat Graf Andreas / genantes Eberharden Sohn / Hertzog Sigismunden seinen Forstmeister erstochen; darauff der Hertzog Sonnenberg [154] eynnahm. Graff Eberhardt hat seine Zuflucht zu den Eydgenossen / als der zu Schweitz / Vry / Zug / vnnd Vnderwalden / Landmann war / die sich seiner so ernstlich annahmen / daß Hertzog Sigmund jhme fünff vnnd dreyssig tausendt Gülden für Sonnenberg / vnnd seinen Schaden / geben muste. Graff Andres ist hernach von Graff Felixen von Werdenberg / dem Letzten / wie oben gemeldt / auch erstochen worden. Sonnenberg / vnnd die darzu gehörige Herrlichkeiten in dem Waldgöw / seynd biß daher bey dem Hauß Oesterreich verblieben.
In S. Gerodsthal ligt der Fleck zum Sontag. Vnd die bißher hinter FeldKirch beschriebene Thäler alle / ligen in dem Begriff der alten Estionen / die mit der Zeit / vnd was auch aussen für auff beyden Seiten der Ill ligt / biß in Rhein / vnter den Namen Vallis Drusianae, Rhätisch Val Druschauna, genandt / kommen / welcher Nahm von Druso herkommen ist. Nachwärts / als die vordern Land vmb Feldkirch / vnd bey dem Rhein / jhr Churwälsch verlassen / vnd TeutscheSprach an sich genommen hatten / innenher aber die Wälsche Zung noch lang hinauß in Vbung bleib / hat man die Thalleuth Walchen / vnd jhr Land das Walgöw genandt. Anjetzo ist allein die Teutsche Spraach bey jhnen bräuchlich. Die vordern Druschauner in der Rivier gegen Ranckweyl / seynd nachwärts Nebligöuwer genannt worden. Ihr Gegne / vnd der vmbligende Kreyß / hat endlich den Nahmen der Graffschafft Feldkirch bekommen: Andere beygelegene Orth haben sich auch jhren sonderbaren Herrschafften nach / nennen lassen; dardurch der allgemeine alte Nahm der Estionern in einen solchen Abgang kommen ist / daß er anjetzo allein am Estnerberg / vnnd in dem Dörfflein Eschens gespüret wirdt. Nach dem die Ill jhren Fall auß der Ebne deß Walgows in den vordern tieffer ligenden Boden hinunter gethan / befeuchtiget sie angehendts die Statt Feldkirch / den Hauptflecken der Estionern / etc. Bißher Gulerus.
Sonsten schreibet Johan. Georg Schlee folio 59. sequentib. von diesem Ort kürtzlichen also: Das Schloß / Statt / vnnd Landschafft Pludentz im Waldgöw / an der Ill gelegen / darunter das Thal Montafun begriffen / ist ein altes Wesen. Dann Anno 940. hat Käyser Otho der Erste / das Jus Patronatus zu Pludentz / den Thumbherren zu Chur geschenckt / denen auch der Zehend daselbst / vnnd im gantzen Montafun / gehörig. Anno 1382. gab Graf Albrecht von Werdenberg / vom Heiligenberg / der Aelter / Herr zu Pludentz / denen in Montafun einen Hofbrieff / vnnd Freyheit / daß Sie Hofjünger das jhre mögen versetzen / vnnd verkauffen / wem sie wöllen / ohn Wissen der Herrschafft. Anno 1413. verkaufft gemeldter Graf Albrecht von Werdenberg / die Herrschafft Pludentz / vnnd Montafun / Leuth / vnnd Gut / nach seinem Todt / Hertzog Friederichen von Oesterreich. Anno 1420. bestättet gedachter Hertzog Friederich / auff Absterben benantes Graf Albrechten / denen zu Pludentz vnd Montafun / all / vnd jeglich Recht / Freyheit / Brieff / Privilegien / vnd jhr alt gut Gewonheit / etc. Vnd so vil sagt diser. An. 1647. namen die Schwedischen Pludentz ein.
Auß welchen Beschreibungen erscheinet / wann erst Hertzog Friederich von Oesterreich Pludentz ans Hauß Oesterreich erkaufft / daß der vorige Kauff / wann er anderst beschehen / von einem andern Alberto / Grafen von Werdenberg / auff einen Widerkauff / müsse geschehen / vnd Pludentz wider hernach abgelöst worden seyn.