Topographia Sueviae: Veldkirch

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Topographia Germaniae
Veldkirch (heute: Feldkirch)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 193–198.
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Veldkirch.

Dem hochlöblichsten Hauß Oesterreich seynd auch zuständig / die 4. Herrschafften vor dem Arleberg / Veldkirch / Bregentz / Pludentz / Sonnenberg vnd Hohenegg / die sich auff besagtem Arleberg / anfangend / dem Land nach / gestracks dem Bodensee / auff die Rechten vber die Gebürg / gegen dem Algöw / biß an die Kempten; vnd Ißnerische Gräntzen: Zur Lincken aber / gegen den Achtgerichtern deß Bretigaw / ziehen / vnd der Pündter S. Lucii Steig / hernach widerumb dem Rhein nach / biß gegen Monstein / vnnd an den besagten See. Schließt an vnd in sich die Grafschafft Vadutz / sampt dem vesten Schloß / vnd fruchtbaren Herrschafft Schellenberg / der Zeit Herrn Grafen Francisco Mariae von Hohen Embs erblichen zuständig / gegen Mittag gelegen / vnd an die Pündten gräntzende. Ferners die Herrschafft Blumeneck / zwischen der Herrschafft Sonnenberg vnd Veldkirch / vormaln den Graffen von Sultz / gehörig / aber bey 30. Jaren hero / vnd etwas darüber / dem Gottshauß Weingarten zuständig; vnd dann die Grafschafft Embs / so oben an die Herrschafft Veldkirchen / Außwegs an die Herrschafft Bregentz stossende / der Zeit H. Graffen Jacob Hannibal von HohenEmbs / auch erblichen / gesambt der sonder schönen Residentz / Vestung / alt Schloß / Lust- vnd Thiergarten / vberlassen / vnd zu gewisser Erhaltung aller Gebäw / Jährlichen mit dreytausend Gülden absonderlichen versehen. Das vbrige alles ist dem Hauß Oesterreich gewärtig. Vnnd hat diß Land meistens sein Ansehen gegen Mittnacht / vnd Orient / gemesset auch selbigen gesunden Luffts / vnd ist mit den allerbesten Wasser-Adern reichlichen begabet: Dannenhero es auch Volckreich / deren Mannschafft zu der Wehr geschicklichen / vnd behertzt / vnd von Anno 1618. an / bißhero mit Zug vnd Wachten / auch würcklichen streiten / defensivè & offensivè, gebraucht; von eygenen Innwohnern fleissig vnterwiesen / vnd geführet worden. Wie dann ins gemein der erfahrnen KriegsOfficierern / besonder auch in den Stätten / allwegen vorhanden / vnd da jhnen Herrschafftsleuthen / wegen eines Landsfürsten / oder für sich selbsten / wichtiges angelegen / thun sie sich mit kleinem Außschuß / vnd gewönlich nacher Veldkirchen / als ein außschreibende Statt / zusammen. Es ligt aber dieses Veldkirch (so in der Tab. Itin. Clunia, vor Alters von den Rhätiern Campus, oder Feld / hernach von S. Petri dahin erbawete Kirch / Feldkirch / geheissen / daher sie noch von den Rhätiern vnd Italianern Campo di S. Pedro, oder kurtz S. Pedro, genandt wirdt / vnnd deß Walgöws / Wahlengöws / oder Drusianae Vallis, (dessen das Nebelgöw / darinn Veld-Kirch eygentlich gelegen / ein Theil) wie gemelt / HauptStatt ist) vnter den Bergen / an einer Creutzstraß / wie eine Clausen / vnd hart an dem Fischreichen Runs der Ill / vnd ist / wegen der Enge / nicht groß. Es soll diese Statt auch vor Zeiten der HauptFleck der Estionum, oder Esthner gewesen / vnnd sampt den Thälern herumb / vnnd nächstgelegenen Flecken / vor den Tuscanern / durch Teutsche Leuth bewohnet worden seyn. Das Dorff Esthens / vnd Esthnerberg / haben noch von den Esthnern den Nahmen. Es hatte FeldKirch (allda ein sittlich / freundlich / vnd holdselig Volck ist / das allen Frembden [194] viel Ehr / vnd Guts erweiset) vorhin eygene Grafen deß Geschlechts von Montfort / vnd deß schwartzen Fahnen / von denen sie Erbsweise an die Grafen von Werdenberg / vnnd Sargans kommen / die es forthin gehabt / biß Anno 1376. Graf Rudolph von Werdenberg / (Gulerus sagt von Montfort) Statt / Schloß / vnd Graffschafft / (darvon gleichwol viel hinweg kommen ist) Hertzog Leopoldo von Oesterreich vmb 36000. Gülden verkaufft hat. Ward hernach An. 1417. den Grafen von Tockenburg verpfändet / aber An. 1436. vom Hauß Oesterreich wider gelöset / darbey es biß daher blieben / vnd durch einen Landvogt regirt worden ist: Gleichwol in Burgerlichen Sachen jhren Statt-Amman / Gericht / Rath / vnd Bürgerliche Regierung selber hat. Wie sie dann / ehe sie von jhrer alten Herrschafft an eine andere kommen / von derselben / sonderlich von dem obgedachten frommen Graf Rudolphen / den man nennet / den Jüngern / Graf Rudolphi Quarti Sohn / (der noch Anno 1383. vnnd also nach dem Verkauff / etlich Jahr gelebt hat / vnnd so lang Herr allhie blieben ist) zuvor stattlich privilegirt worden / vnd etwan von den Käysern die Confirmation jhrer Regalien vnnd Freyheiten / vor der Zeit / erlangt hat; vnnd forthin / wegen erzeigten / dapffern / vnd trewen Diensten / von dem Hauß Oesterreich mit mehrern begnadet worden / als viel die Statt Lindaw / vnd sie auf Nürenberg zu / befreyet ist. Wie sie dann auch mögen offene Aechter erhalten / vnnd für kein Hoff- noch Landsgericht gezogen werden. Haben zween Jahrmärckt / auff S. Johann im Sommer / vnd auf Michaelis. Es seyn allda noch alt verdiente Adeliche Geschlechter / die auch anderer Orten sich außgebreytet / als die Kröhlen /Litscherr / Reinold / Altmannshausen / Pappus / Furtenbäch / Grentzing / Kleinhansen / Götzen (auß welchem Geschlecht der Anno 1640. zu Grätz / im Land Steyer / verstorbene Bischoff von Lavant gewesen / ) die Zollner / Brocken / Humelberg / Freyen / etc. die gewöhnlich eines Landsfürsten Dienst gepflogen / oder der Statt vorständig gewesen / vnd noch also continuiren / vnd von den Zeiten Caroli V. deß Käysers / biß anhero / neben andern / getrewlich gestritten / viel Hauptmannschafften / vnd andere Befelch / rühmblichen versehen / besonders in der Paviser Schlacht; hernach vnter dem Duca di Alba, in dem Niderland: Item / in den Vngarisch- Siebenbürgisch- Schmalkald- Vened- Savoy- Pündter-Böhmischen / vnd deß Reichs Krieg / vil gute Officierer / sampt vielen geworbenen Landsleuten / jhr Haut / vmb deß Herrn Ragion dargegeben / vnd niemaln darwider gezogen seynd. Vnd werden innerhalb 12. Jahren anhero allein 33. hohe Officierer / vnnd Hauptleut / Cornet / Fänderich / Leutenampt / vnd darunter 3. Pappus / 4. Furtenbäch / vier von Altmanshausen / vier Reinold / zween Obrist Leutenampt / Hanß Gabriel / vnnd Burckhard Kleinhansen / drey Brocken / 2. Freyen / zween Humelberger / etc. gezehlet / die sich in diesem Krieg haben gebrauchen lassen / vnd alle zu Veldkirch verburgert seyn. Nicht weniger sind die Innwohner zu den Studiis, schönen Künsten / subtil / vnd erleuchtet / davon dann auch gute Subjecten, wegen Enge deß Vatterlands / sich in die Ferre begeben / vnd nicht wenig bey Käyserlichen / Königlichen / vnd Fürstlichen Höffen / ja in der gantzen Welt / trewe Dienst gepflogen haben / auch auß jhnen Fürstl. Tituln erlangt / vnd hoher Stiffter / vnd Gottshäuser / ansehenliche Vorsteher gewesen / vnd noch seynd. Herr Hanß Bernhard Khreder / gewesener Statt Ammann allhie / so eines alten Geschlechts daselbst / ist ein sonderer Liebhaber guter Künste / sonderlich der Architectur / vnd Büchsenmeisterey / vnd hat seiner Jugend Italiam, vnd andere Länder / wol besichtiget / vnd sich anjetzo / in seinem hohen Alter / ob 71. Jahren (in An. 1641.) deß Lesens / vnd Weydwerck / bedienet.

In Summa / es ist in disen Landen ein Volck von Art sonderbar tauglich / vnd alles / so wol die Weibspersonen / ins gemein arbeitsamb / wie sie dann den wenig fruchtbaren Boden / so vielfaltig pflantzen / daß sie in grosser Anzahl sich darbey wol auffenthalten können. Die frische Wasserbäch / vnnd Runs / seynd gantz fischreich / besonders mit den edlen Forellen / oder Brunnenfohren. Vnd wird die Ill auß dem Rhein Herbstzeit mit guten Rheinlancken häuffig besetzt / von zehen / diß viertzig Pfund schwär. Nächst vor Veldkirchen / hat [195] ein LandsFürst ein sonderbare Fischsprungfallen / die / nacher dem Laich / sich widerumb gegen dem Rhein (denen bey Veldkirch das hohe Wuer den Strich sperret) schwingen; sie werden aber in kurtzer Zeit / durch ein im wasser geschlagene Fallen meistens auffgefangen / daß in einer Wochen zwey / biß in zehen Centner erhoben werden / welches ein LandsFürst vmb ein Jahrgelt verleyhet. Diese Statt empfängt von der Ill / auß einer tieffen Gruben / vnter der Erden herauß / ein purgirtes Trinckwasser / das wird mit 2. Wasserrädern / vnnd durch sondere Teuchel / in die Höhe gebracht / darvon hernach alle Brunnen in- vnd ausserhalb reichlichen versehen werden. Sonsten ist auch würdig zubesichtigen / wie diser Runs / oder Fluß / von einem hohen Wuerkastengebäw / der eins Theil auff die Statt hingericht / abgetheilet ist / dardurch 3. Stattmühlen / Segen-Hammer / Ballier- vnnd andere Radwerck / versehen werden / auch bey Abnehmen deß Wassers / vnd eines jährlichen Fürschlags / allerley Baw- vnd dann sonderlichen Brennholtz / die Statt / auß allernächst gelegenen eygen Waldungen / der Posterität ohne Entgeltnuß / ob tausendt Klaffter / vnnd Maaß / gar kommenlich für die Thür fletzen kan / ohne was die Benachbarten zu failem Kauff / auch also herbey bringen. Die Durchreysende finden allhie guten Eynkehr / vnnd werden von guten zahmen / vnd wilden Federprecht / vnd schönen Früchten / tractieret / vnd mit gutem Trunck versehen / welches alles im Land erwächst / vnd zubekommen ist. Vnnd mögen / zu guten Jahren / bey viertausend Fuder Weins / vnter dieser Herrschafft erwachsen: Vnd so solchen im Land nicht selbsten verbrauchen / habens die Lösung auß nächsten Landen zum besten. Von Kirchen hat es allda die Pfarrkirchen; der Capuciner (allda deß B. F. Fidelis Haupt mit viel Wunderzeichen leuchtet / auch das Schwerdt zu sehen / mit welchem er gemartert ist worden) vnd der Johanniter / so der Comenderey zu Dopel im Turgöw incorporirt gewesen / aber vor mehr / als 30. Jahren das Gottshauß Weingarten erkaufft / mit BenedictinerMönchen / vnd einem Priorn / ersetzt hat / die lassen / zu jhren Zeiten / die Musicam lieblich erschallen.

So befindet sich auch ein sonder zierlicher Freud- oder Burgerlicher Kirchhof / mit schönen Epitaphien / zu S. Peter / vnd Paul. Vnd ist man allda alles / was in Teutsch- vnd WelschenLanden / Franckreich / vnd Spanien / newes fürgehet / wegen deß Passes / wol avisirt. Derohalben / neben gutem Trunck / auch gute Ansprach / oder Conversation / allda zu finden. Gleich hinder der Statt / vnd Tyroler Landstraß / ist ein sauber vnd bedeckte hültzene Brück / hoch im Felsen / beyderseits mit Sperren / vber die Ill angesetzt / künstlich behängt. Vnterhalb / auch gleich vor der Statt / ist ein andere Steinbrücken vber die Ill / gegen der Oberpündter / vnd theils Schweitzerland / dienlich / sauber vnd künstlichen in einem Bogen / bey 40. Schuh / gestrackter Lini / breyt; vber welche beyde stätigs Last geführet werden. Ist alles der Statt zuständig. Gleich ob der Statt im Felsen / auf der rechten Seiten der Ill / ist ein wol vnd starck erbawtes Schloß / Schattenburg / genant / einem Landsfürsten zuständig / so dessen Pfleger bedienet / dardurch die Landschafft / mit Zugeben ander 3. Oesterreichischen Amptleut zu administriren / vnd dirigiren. Hat auch ein schönes Außsehen / vnd in grosser Hitz kühlen Lufft: Der genießt / neben den Fischregalien / vnd anderen Eynkommen / auch die hohe Jagtbarkeit. Vnd von besagtem Schloß / solle auch vor Zeiten dieser Ort Schartenburg geheissen haben / biß man jhn von einer auffs frey Feld erbawten Kirche / so hernach zum Stättlein worden / VeldKirch genandt hat.

An. 1344. vor Ostern / zu angehen der Nacht / fiel ein fewriges Klotz / geformirt / als ein Kübel / brennend vom Himmel auff die Gassen: vnd nach dem es die Menschen beschaweten / fuhr es wider auff in die Lufft / vnd vergieng darinn / ohne weitern Schaden. Darauff sie An. 1348. durch Fewer / biß auf eine Gaß / jetzund die Schädler Gaß / oder Newe Statt genant / vntergangen ist.

An. 1417. hat Graf Friederich von Tockenburg / mit hülff der Züricher vnd Costnitzer / Feldkirch / Statt vnd Schloß / in 14. tagen erobert / vnd beraubt; so gleichwol Ertzh Friderich hernach / bey stillung seines Bannkriegs / wider vberkommen. An. 1603. war da ein grosse Brunst. Nach dem 1376. Jar / hat dz Kloster Valduna, [196] oder Frawenthal bey Feldkirch / seinen Anfang bekommen. Stumpfius in Chronic. Helvet. Munsterus in Cosmograph. Lazius de migrat. Gentium, Gerard. de Roo lib. 3. folio 120. oder in dem Teutschen folio 115. Cluverius lib. 1. antiq. Italiae cap. 6. Johan. Gulerus in descript. Rhaetiae, vnd insonderheit H. Joh. Baptista Fuertenbach / der Zeit StattAmman zu Veldkirch / etc. in seinem den 19. Novembris Anno 1640. vnd 4. Janu. Anno 1641. großgünstig gethanen Bericht.

Nächst vnter Feldkirch ligt das Dorff zu der Alten Statt genant / vnd nicht weit darfür hinauß / zu der Rechten Hand / dem Berg zu / der vernambte Fleck Ranckweil / da deß Räthischen / vnd beygelegenen Gebiets / freye Landtgericht / zu vhralten Zeiten gehalten ward / darüber die von Montfort / so man die vom roten Fahnen geheissen / LandtRichter waren / vnd zu Beysässen sechszehen Graffen / vnnd Herren hatten. Vor diesem Landgericht hat / zun Zeiten Königs Clodovaei M. in Franckreich / der H. Fridolinus, wie sein Legend meldet / vnter dem Praesidenten Baldeberto, sein Recht / vnd Erbschafft / so jhme Ursus von Glarus hinderlassen / wider Landolphum. Herrn zu Glarus / besagten Ursi Brudern / erhalten. Dann dieser Ursus, durch das stätige Gebet deß H. Fridolins / von den Todten / vnd auß dem Grab soll seyn erweckt / vnnd der Warheit Zeugnuß geben haben. Mit der Zeit ist besagtem Landtgericht / durch mannifaltig erfolgte Veränderungen der Herrschafften; insonderheit durch die Bündnussen der Eydgenossen / vnd Grawbündter / auch durch andere erlangte Freyheiten / grosser Abbruch geschehen; doch werden noch viel Rechtshändel allda verführet. Es haben allhie etwan die Schwende / Rhätische Edelleuth / jhren Sitz gehabt. Vnter Ranckweyl läßt sich ein Vorspitz deß Gebürgs herfür / dem Rhein zu / darauff / bey der Clausen dieses Lands / das sehr alte Schloß Montfort / oder Starckenberg / gegen Mitternacht stehet. Ist dahin gebawet / durch die vhralten Montfortier / die man achtet / daß sie mit Raeto, auß Italien / in das Algebürg ankommen seyen / vnd sich folgends auß desselbigen rauhe in diese miltere Gelegenheit herunter gelassen / vnd folgends vmbs Jahr 860. vnd hernach / mehrere Ort vmb den Bodensee erkaufft haben / zu welchen hernach auch andere Orth anderswo kommen seyn / vnd sie sich in vnderschiedliche Stämm / vnd Linien außgetheilet haben. Das gedachte Schloß Montfort aber / ist mit der Zeit an Oesterreich kommen. Neben Montfort / gegen dem Rhein / erhebt sich von der Ebne ein Bühel / darauff diese veste Neunburg stehet. Vmb diese beyde Vestungen ligen die Flecken Sulles Sultz / Cazzeses, oder Götzis / vnd andere mehr / wie hievon Joh. Guler von Weineck / Ritter / in Beschreibung der drey löblichen GrauenBündten / vnnd anderer Rhätischen Völcker / im vierzehenden Buch zu lesen; der auch am 223. Blat also schreibet: Nach Götzis / diß halb Embs / quellet auß dem Fluß deß Gebürgs herfür / der edle Vnter Embsische Schwefelbrunn / ein besondere Gabe Gottes / wider mancherley Kranckheiten der Menschen / sonderlich der Weibsbilder. Er ist mit guten Herbergen / vnd allerhandt Notturfft / wol versehen. Nächst bey diesem Schwefelbrunn / wann man gegen dem Bodensee reyset / trifft man an / auch an dem Gebürg hinzu / in ebenem Boden / das Dorff vnter Embs / so verschiener Jahren Graf Caspar von Hohen-Embs / mächtig / mit Erbawung vieler newen Behausungen / vnd mancherley Handwercksstätten / einem zimlichen Stättlein gleich / vnd mit einem herrlichen Fürstlichen Pallast / gezieret / dergleichen weit vnd breyt nit gesehen wird / darbey er auch angeordnet hat / schöne Lustgärten / von allerley Innheimisch- vnd frembden Kräutern / sampt wunderseltzamen Kunstreichen Brunnewerck / auch von allerley Baumfrüchten / als Feygen / Limonen / Citronen / Pommerantzen / Granatäpffeln / vnd dergleichen. So ist der daran stossende Thiergarten wol versehen / mit Hiirschen / Hinden / Hasen / vnd anderm Gewild; ligt darinn ein feiner Weyher / der / neben den Fischen / schöne Schwanen erhaltet; darbey der Vogelherden nicht vergessen worden; wie auch anderswo der Vogelstellen / die ein Kefin haben / eines Gemachs groß / darinnen sie mit mehr / dann hundert Stimmen zusammen singen. Alle diese Gärten seyn mit gewisser

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[T54] Mensur von einander abgetheilet / vnd jeder für sich selbst also artlich angerichtet / daß es einem jrdischen Paradeiß ähnlich ist. Es hat dieser Graf auch die Reichsstraß durch Embs geleytet / vnd sie glatt / eben / vest vnd trucken machen lassen. Stracks ob diesem Dorff hoch in Schroffen hinauff ligt die Alte / vnnd etwas darhinder die Newe Hohen-Embs / auf ChurWälsch alt Amychs, vnd zu Latein Amisium genant.

Anno 1194. hat Käyser Henricus VI. als er Sicilien erobert / seiner Feinde etliche / vnd zwar vornehme Leut / herauß in Churer Rhätien fertigen / vnd in die veste Amisium legen lassen / allda etlichen die Augen außgestochen worden / etliche sturben in solcher Gefängnuß / etliche hat hernach Käyser Philips wider ledig gelassen.

Es ist aber solch Embs nicht das Obere gewesen / welches Schloß vor Zeiten ein Stundt Wegs ob Chur / dem Rhein nach hinauff / bey einem Dorff / das gleichen Nahmen trägt / auff einer runden /vnd oben zugezogenen Höhe gestanden; dessen gebrochene Mawren man noch sihet; vnd welches Ober-Embs zu Latein gemeiniglich Amedes genandt wird; sondern diß HohenEmbs / oder Amisium, im Rheinthal / auff der Germanischen / oder Rechten Seiten deß Rheins / gewesen / in welche alte veste gedachte Gefangene kommen seyn. Vid. Idem Gulerus lib. 9. fol. 136. Es seynd beyde alt vnnd new HohenEmbs starcke Vestungen / insonderheit die Alte / so vnüberwindlich geachtet wird. Wie man dann nicht findet / daß sie jemals gewonnen worden wäre. Sie ist nicht allein von Natur / sondern auch von Kunst auff das beste verwahret: Wird darauff ein stäte / stattliche Besatzung vnabläßlich erhalten / so mit kleinem vnd grobem Geschütz / allerley Waffen / Munition / vnnd reichem Vorrath / auff lang hinauß gnugsamb versehen. Gehörte Anno 1614. besagtem Herrn Graf Casparn / welcher zu denen zuvor habenden Graffschafften Embs / vnd Galerate / die Graffschafft Valdutz / vnnd Herrschafft Schellenberg / in selbigem Jahr / von Graf Carl Ludwigen von Sultz / mit grossem Gut an sich erkaufft / vnnd bald darnach seine Tochter / weil er ein Wittling war worden / zu der Ehe genommen hat. Es stunden solche Herrschafften vorhin denen von Schellenberg zu / die vor Zeiten berümbt gewesen, hernach seyn diese Herrlichkeiten deß Schellenbergischen Ländleins / vnnd deß Vadutzischen Vmbkreysses / an die Freyherren von Brandiß kommen / vnd nach Abgang jhrer allda herrschenden MannsLinien / auf Graff Rudolphen von Sultz / Landgrafen im Klettgöw / von seinem Gemahl her / die ein geborne von Brandiß war / ererbet worden. Vnd ligt besagte Graff- oder Herrschafft Valdutz / oder Süßthal / ins gemein Vadutz genandt / bey den Estionibus, oder Estnern / auff der Germanischen Seiten deß Rheins / gleich vnter der drey Bündten Landmarch / deren Dörffer seyn Meylis, kleinen Meyls / Palazoles, oder Balzers / Treysa Trysen / Valdutsch Vadutz / vnd Scana Schan. Zwischen Meyls / vnnd Balzers / nahe beym dem Rhein / auff einem runden / vnd rings herumb ledigen Bühel / steht das Schloß Gutenberg / dem Hauß Oesterreich gehörig; Hat allenthalben schöne Außsehen / gegen Vadutz / gegen Werdenberg / gegen Sarnganß / vnd gegen S. Lutzis Steig / vber / die man zwischen zween Bergen nach Mayenfeld / vnd Chur / reyset: Welches Schloß Anno 1616. im Namen deß Hauses Oesterreich / die Edlen von Ramschwag besessen haben. Ob dem Dorff Vadutz / auff einem stracks ob sich ragenden Schrofen / ligt ein groß ansehenlich Schloß / auch Vadutz genant. Vnter Schan gehet das besagte Schellenbergisch Herrschafftlin an / dessen oberster Fleck ist Benderen / oder Beindür / das ist / sehr hart / von den Rhätiern genandt / darumb / daß er auff einem harten Felsen gebawet worden; darauff er noch zu oberst am Spitz deß Eschner Bergs stehet / schier zurührs am Rhein. Die Pfarr allhie hat / nach Abgang S. Lucii Klosters zu Chur / selbigen Titul erlangt. Aber wider auff die Herren Grafen zu HohenEmbs zukommen / so haben sie jhre Ankunfft auß dem Adelthumb der ersten Stiffter deß Rhätischen Volcks: Vnd nach dem sie jhren Sitz auß den ObenLanden / biß hieher verruckt / haben sie das Hauß HohenEmbs also besässen / daß es in keine frembde Hand jemaln kommen ist. [198] Georg von Embs / befand sich im andern Thurnier / der An. 942. zu Rotenburg an der Tauber gehalten ward. Er war in der Zahl der Helmschawer. Sie haben sich in vielen Kriegen / sonderlich zu Dienst deß Hauses Oesterreich / finden lassen. H. Wolff Dieterich verließ von seiner Frawen Clara de Medicis, Papsts Pii IV. vnd Johan. Jacobi Medicaei von Meyland / deß Schlosses Müß Commendanten / (mit welchem die Grawbündter einen harten Krieg geführet) Schwester / neben andern Söhnen / vnd Töchtern / H. Marx Sittichen / Cardinaln / vnnd Bischoffen zu Costantz / deßgleichen H. Jacob Hannibalen / seinen ältisten Sohn. Käyser Ferdinandus I. hat jhn / vnd seinen alten Edlen Stammen / in den Graffenstandt erhoben; gemelter Papst Pius IV. aber hat jn zu einem General Gubernatorn der Römischen Kirche / etc. gemacht; deme Ertzhertzog Ferdinand zu Oesterreich die Vogtey der Herrschafft Feldkirch / Bregentz / vnd Hoheneck / folgends auch die Oberste Hauptmannschafft der 4. Herrschafften vor dem Arleberg vertrawet / vnd der König in Hispanien jhme / vnd seinen Erben / die Graffschafft Galerate in dem Hertzogthumb Meyland Lehenweiß vbergeben hat. Sein Gemahlin ist gewesen Fraw Hortensia, auß dem Grafen Geschlecht der Boromeern von Meyland / deren Bruder Carolus Boromaeus, Cardinal vnd Ertzbischoff zu Meyland / so An. 1584. gestorben / von Papst Paulo V. Anno 1610. canonisirt worden ist. Vnd auß dieser Ehe seyn kommen / neben andern Kindern / Herr Marx Sittich / Ertzbischof zu Saltzburg / vnd obwolgedachter H. Caspar / Graf zu der HohenEmbs / Galerate / vnd Vadutz / etc. der den Stammen fortgepflantzet hat / vnd etliche Herrn vnd Fräwlein bekommen hat. Vnd dises sagt Guler. Es ist der H. Graf von HohenEmbs / ein Standt deß Schwäb. Cräysses / vnd monatlich auf 24. fl. belegt. Joh. Georg Schlehe / am 42. vnnd folgenden Blättern. Anno 1647. seyn die Schwed. auch hieher kommen / weiln aber die Statt sich mit Geld / wie berichtet worden / abgekaufft / so ist kein sonderer Schaden da geschehen: ausser daß die Stuck / etc. auß den Zeughäusern mit hinweg geführt worden seyn sollen.