Topographia Sueviae: Stulingen
Statt vnnd Landtschafft hinder dem Klettgöw / vorhin den Grafen von Lupffen zuständig; welche Herr Conrad von Pappenheimb / deß ohnlangst verstorbenen Reichs-Marschallen / Herren Maximiliani von Pappenheim / etc. Herr Vatter / Anno 1582. eygenommen / als eben Graf Heinrich von Lupfen ohne Manns-Erben abgestorben / vnnd Juncker Heinrich von Vlm Landvogt daselbsten war. Es hat zu Stulingen auch ein Schloß / vnnd solle solche Landgraffschafft / so ein kleines Ländlein von fast zwo Meil / jetzt Fürstenbergisch seyn / als durch Heurath deß Hochwolgedachten Herrn Maximiliani von Pappenheim Fr. Tochter / an Herrn Friderich Rudolffen / Graffen von Fürstenberg / mit andern Gütern in Ober Schwaben gelangt. Solle viel Juden allda geben. Stumpfius in Chron. Helvet. & Relationes. P. Bertius hält dieses Stulingen für deß Ptolomaei Taxgetium, lib. 1. rer. German. pag. 110.
Crusius sagt / daß in der Landgraffschafft Stülingen erstlich seye das Dorff / Vnder-Stülingen / hernach das Stättlein Stülingen; vnnd dann drittens das Schloß Stülingen auff dem Berg. Es gehörte vorhin diese kleine Landtgraffschafft / wie oben gedacht / Herrn Reichs-Marschallen Maximilian von Pappenheim / von dessen einigen Tochter / hochgedachter Herr Graf von Fürstenberg einen jungen Herrn; von der andern / oder jetzigen Gemahlin aber / einer gebornen Gräfin von Hanaw / vnnd vormals vermählten Rheingräfin / im Meyen / Anno 1650. nur ein Fräwlein im Leben gehabt hat / wie damaln berichtet worden ist.