Topographia Superioris Saxoniae: Pegau
Ist / vor dem nächsten Krieg / ein feines Churfürstliches Stättlein gewesen / an der Elster 2. Meylen von Zeitz / vnd 3. Meylen von Leipzig / vnd auff selbiger Strassen / gelegen. Hat vor diesem eygne Herren gehabt / auß welchen Wipertus, Graff von Groitz / Marggraff in der Laußnitz / Burggraff zu Magdeburg / vnd Leißnitz / auß dem alten Geschlecht der Marggraven von Meissen / gewesen / der Anno 1123. gestorben / vnnd zu Pegau / in dem von ihme gestifften Benedictiner Closter / zu S. Jacob / begraben worden / dahin er einen guten theil vom H. Creutz / so er auß dem gelobten Lande gebracht / geschencket hat. Seine Nachkommen seyn die Graven / vnnd Burggraven von Leisnitz / oder Leisnick / genandt worden / so zun Zeiten Hertzog Geörgen zu Sachsen / Churfürst Moritzen Vatters Brudern / abgestorben: wiewol noch die Rantzowen in Holstein / von denselben hergeführet werden. Der Boden vmb dieses Stättlein Pegau ist fruchtbar / vnd wächset da guter Landsaffram. Es hat dieser Orth viel außgestanden. Anno 1135. ist allhie ein Fürstenhoff / oder Thurnier / gehalten worden. Anno 1307. an S. Marien Magdalenen Tag / gewann Marggraff Dietzman von Landsperg / Landgraff Friederichs Bruder / [150] der / die Statt / vnd verbrante S. Jacobs-Mönster / vnd die Kirchen / vnnd nahm darauß alles / was er fand / vnnd handelte mit dem Heyligthumb gar vbel / wie in einer geschriebenen Thüringischen Chronic stehet. Anno 1449. in dem innerlichen Krieg / machten sich Hertzog Wilhelms Helffer / die Böhmen / auch an Pegau / kontens aber nicht gewinnen: Aber in dem newlichsten Teutschen Krieg / ist dieses Stättlein nur zu offt gewonnen worden; wie dann solches erstlich Anno 1631. von den Tillischen eingenommen / vnnd Anno 1644. den 6. Decembris / Alt Cal. auff Discretion / den Schwedischen vbergeben / vnnd durch hefftiges schiesen die gantze Statt / biß auff etwa 20. Häuser / in die Aschen gelegt worden: auch viel Menschen / vnnd Pferdt damit vmbkommen / vnnd sich die Besatzung auff Gnad / vnd Vngnad ergeben müssen: Anderer Eroberungen zugeschweigen. Siehe von solchem / den Mönchen von Pegau / in deß obgedachten Wiperti Lebens Beschreibung / der seyn Absterben ins 1124. Jahr setzet; Item Peccensteinium part. 3. Theatri Sax. fol. 123. seq. Dresserum part. 4. et 5. Isagog. Histor. vnd die Relationes.
Obgemeltes Groitsch / Groetscha / oder Groiza, liegt gegen Pegau vber / vnd auch an der Elster / allda / vor Zeiten / die Graven von Staden Hoffgehalten / von denen solcher Orth an obgedachten Wipertum kommen ist. Besagter Peccenstein schreibet / daß seyn / deß Wiperti, Residentz / oder Schloß / Groitz / oder Groitsch / jetzt öd liegt. So ist das geweste Stättlein dabey / in diesem Krieg / auch darauff gangen / wie in der Meißnischen Clagschrifft stehet. Von weme es aber abgebrand worden / haben wir noch nicht gefunden.