Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland/Siebenter Abschnitt. Merkwürdige Hexenprozesse

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Autor: Oskar Wächter
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Titel: Siebenter Abschnitt
Untertitel: Merkwürdige Hexenprozesse
aus: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Seite 180–208
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Erscheinungsdatum: 1882
Verlag: W. Spemann
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Erscheinungsort: Stuttgart
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[180]
Siebenter Abschnitt.
Merkwürdige Hexenprozesse.


Die Blütezeit der Hexenverbrennungen bildeten das 16. und 17. Jahrhundert. Quedlinburg zählte ihrer im J. 1589 an einem Tage 133, Elbing im Jahre 1590 in 8 Monaten 65. In dem kleinen Städtchen Wiesenburg wurden in einem Prozeß 25, im Städtchen Ingelfingen 13 verurteilt. Lindheim, welches 540 Einwohner zählte, ließ in den Jahren 1640-1651 dreißig Personen verbrennen. Im Braunschweigischen war die Menge der Brandpfähle auf der Richtstätte vor dem Löchelnholze so groß, daß sie von Zeitgenossen mit einem Kiefernwalde verglichen wurden.

Im Jahre 1633 mußten in der kleinen Stadt Büdingen 64 Personen, im folgenden Jahre 50 [181] Verurteilte den Scheiterhaufen besteigen; das Städtchen Dieburg sah im J. 1627 sechsunddreißig Hinrichtungen.

Der Magistrat von Neisse hatte zum Verbrennen der Hexen einen eigenen Ofen herrichten lassen und überantwortete demselben im J. 1651 zweiundvierzig Frauen und Mädchen; im Fürstentum Neisse sollen in 9 Jahren über tausend Hexen, darunter Kinder von 2-4 Jahren verbrannt sein.

In der Stadt Offenburg im Breisgau wurden in den Jahren 1627 bis 1630 sechzig Personen wegen Hexerei zum Tode gebracht, nachdem früher im benachbarten Ortenberg die Verfolgungen begonnen hatten.

In der Wetterau, in der freien Reichsburg Lindheim, kamen grausame Hexenverfolgungen in den Jahren 1631 bis 1633, 1650 bis 1653 und 1661 vor. Die Verhafteten wurden in die Höhlen des noch jetzt zu sehenden Hexenturms zu Lindheim gebracht und, ohne daß man eine Verteidigung zuließ, durch den Scharfrichter auf die Folter gespannt und solange mit den ausgesuchtesten Martern gepeinigt, bis sie bekannten.

Zu Ellingen (in Franken) wurden 1590 in [182] acht Monaten 65 Personen wegen Hexerei hingerichtet.

In der Reichsstadt Nördlingen beschloß der Rat im Jahr 1590 nun einmal die Hexen mit Stumpf und Stiel auszurotten. Man begann, die Verdächtigen zu suchen, und der Erfolg war, daß in der kleinen Stadt 32 Personen hingerichtet wurden. Eine der namhaftesten war Rebekka Lemp, die Frau des Zahlmeisters Peter Lemp; sie wurde, in Abwesenheit ihres Mannes, auf die durch die Folter erpreßten Angaben andrer Angeklagten hin im April 1590 verhaftet. Mit blutendem Herzen hatten es die Kinder mit angesehen, wie die liebe Mutter gepackt und in den schrecklichen Turm abgeführt wurde. Dahin schickten sie ihr nicht lange nachher folgenden Trostbrief zu: „Unsern freundlichen, kindlichen Gruß, herzliebe Mutter! Wir lassen dich grüßen, daß wir wohlauf sind. So hast du uns auch entboten, daß du wohlauf seiest, und wir vermeinen, der Vater wird heute, will’s Gott, auch kommen. So wollen wir dich’s wissen lassen, wann er kommt, der allmächtige Gott verleihe dir seine Gnade und heiligen Geist, daß du, Gott woll, wieder mit Freuden und gesundem Leib zu uns kommst. Gott woll, Amen. [183] Herzliebe Mutter, laß dir Brot kaufen und laß dir Schnittlein backen, und laß dir Fischlein holen und laß dir ein Hühnlein holen bei uns, und wenn du Geld darfst, so laß holen; hast’s in deinem Säckel wohl. Gehab dich wohl, herzliebe Mutter, du darfst nicht sorgen um das Haushalten, bis du wieder zu uns kommst.“

Zu den leiblichen Nöten, unter denen die Unglückliche in dem scheußlichen Gefängnis zu leiden hatte, kam nun auch die ihre Seele folternde Sorge, daß ihr zärtlich geliebter Mann sie für schuldig halten möchte. Daher schrieb sie ihm, als sie seine Rückkehr erfuhr: „Mein herzlieber Schatz, bis (sei) ohne Sorge. Wenn auch ihrer Tausend auf mich bekenneten, so bin ich doch unschuldig; oder es (mögen) kommen alle Teufel und zerreißen mich. Und ob man mich sollt strenglich fragen, so könnte ich nichts bekennen, wenn man mich auch zu tausend Stücke zerriss’. Vater, wenn ich der Sach’ schuldig bin, so laß mich Gott nicht vor sein Angesicht kommen immer und ewig. – Wenn ich in der Not muß stecken bleiben, so ist kein Gott im Himmel. Verbirg doch dein Antlitz nicht vor mir; du hörst ja meine Unschuld, laß mich nicht in der schwülen Not stecken!“

[184] Indeß nahm der Prozeß in üblicher Weise seinen Anfang. Zweimal überstand Rebekka die Tortur, ohne sich schuldig zu bekennen; bei der dritten Folterung begann sie jedoch zu verzagen, indem dieselbe weit länger dauerte und weit grausiger verlief, als die beiden ersten Male. Sie bekannte sich zu einigen der geringern Anschuldigungen; so auch bei der vierten Tortur.

Danach schrieb sie heimlich an ihren Mann: „Mein auserwählter Schatz, soll ich mich so unschuldig von dir scheiden müssen, das sei Gott immer und ewig geklagt! Man nötigt Eins, es muß Eins ausreden (bekennen), ich bin aber so unschuldig als Gott im Himmel. Wenn ich im Wenigsten ein Pünktlein um solche Sache wüßte, so wollte ich, daß mir Gott den Himmel versagte. O du herzlieber Schatz, wie geschieht meinem Herzen! o weh, o weh meinen armen Waisen! Vater, schick mir etwas, daß ich sterb, ich muß sonst an der Marter verzagen. Kommst heut nicht, so thu es morgen. Schreib mir von Stund an. O Schatz, deiner unschuldigen Rebekka! Man nimmt mich dir mit Gewalt! Wie kann’s doch Gott leiden! Wenn ich ein Unhold bin, sei mir Gott nicht gnädig. O wie geschieht mir so unrecht. [185] Warum will mich doch Gott nicht hören! Schick mir Etwas, ich möchte sonst erst meine Seele beschweren.“

Der Mann aber kannte sein Weib, weshalb sein Glaube an ihre Unschuld durch nichts erschüttert ward. Daher machte er mit einer Eingabe an den Rat den Versuch, das geliebte Weib aus den Händen der Peiniger zu befreien. Doch ohne Erfolg. Eine abermalige Eingabe findet sich in den Prozeßakten zwischen dem siebenten und achten Torturprotokoll und beginnt mit den Worten: „Ehrenveste, fürsichtige, ehrsame, wohlweise, großgünstige, gebietende Herren! Jüngst verwichener Zeit habe ich wegen meiner lieben Hausfrau eine demütige Supplikation übergeben, darin ich um Erledigung meines lieben Weibes gebeten, mir aber damals eine abschlägige Antwort erfolgt: daß auf diesmal mein Bitt und Begehren nicht statt habe.“ Er wiederholt nun seine Bitte, namentlich dahin, daß die Angeschuldigte alsbald den mißgünstigen Personen, welche gegen sie ausgesagt, möge gegenübergestellt werden, und fährt dann fort: „Ich hoffe und glaube und halte es für gewiß, daß mein Weib alles, dessen man sie bezichtigt, nicht einmal Zeit ihres Lebens in Gedanken gehabt, vielweniger denn, daß sie solches mit Werk [186] und in der That sollte jemals auch nur im Geringsten gethan haben. Denn ich bezeuge es mit meinem Gewissen und mit vielen guten, ehrlichen Leuten, daß mein Weib zu allen Zeiten gottesfürchtig, züchtig, ehrbar, häuslich und fromm, dem Bösen aber jederzeit abhold und feind gewesen. Ihre lieben Kinder hat sie gleichfalls treulich und fleißig nicht allein in ihrem Katechismo, sondern auch in der heil. Bibel, in Sonderheit aber in den lieben Psalmen Davids unterrichtet und unterwiesen, also daß, Gott sei Dank! ich ohne Ruhm zu vermelden, kein durch Gottes Segen mit ihr erzeugtes Kind habe, das nicht etliche Psalmen Davids auswendig wüßte und erzählen könnte. Überdies kann aber auch niemand, niemand sage ich, – mit Grund der Wahrheit darthun und erweisen, daß sie irgendeinmal einem Menschen – auch nur den kleinsten Schaden am Leibe oder sonst hätte zugefügt und man deßhalb eine Vermutung auf sie gehabt hätte.“ – – Es half alles nichts; vielmehr ging der Rat, um das Material zu einem Todesurteil zu erlangen, jetzt nur noch fürchterlicher mit der Folter gegen das arme Weib vor, bis man die gewünschten Geständnisse hatte. Am 9. Septbr. 1590 wurde sie verbrannt.

[187] Immer schrecklicher wütete nun das Gericht gegen die Weiber zu Nördlingen. Für die Menge der Verhafteten fanden sich kaum die nötigen Lokale und der „Peinmann“ sah seiner Arbeit kein Ende. Im Oktober 1593 wurde eine Frau aus Ulm gebürtig, Maria Holl, auf Grund der Angaben einer Gefolterten ins Gefängnis und alsbald zur Folterbank geführt. Standhaft ertrug sie alle wiederholten und mit ausgesuchtester Grausamkeit immer von neuem verschärften Foltergrade. Gegen sie wurde die Tortur sechsundfünfzigmal, das letzte Mal im Februar 1594, angewendet, auch ihr dabei der falsche Vorhalt gemacht, daß selbst ihre Verwandten und Freunde, ja sogar ihr Ehemann sie für schuldig hielten. Sie blieb standhaft. Gleichwohl erfolgte keine Freilassung; denn der Rat wollte sich nicht vor der Bürgerschaft eine Blöße geben. Sie wurde abermals am 22. August 1594 scharf inquiriert. Inzwischen aber hatten ihre Verwandten in Ulm bei dem Rat daselbst und der Ulmer Gesandtschaft zu Regensburg Schritte gethan. Von dieser erging an den Rat zu Nördlingen ein dringendes Schreiben um sofortige Freilassung der seit eilf Monaten ungerecht eingekerkerten Frau, von welcher bezeugt werde, daß sie als eine Ulmer Bürgerstochter [188] jederzeit gottesfürchtig, ehrlich und ohne verdächtigen Argwohn dessen, was man sie beschuldige, sich verhalten habe. – Die Unglückliche mußte nun aber eidlich versprechen, daß sie nach der Entlassung ihr Haus niemals, weder bei Tage noch bei Nacht verlassen werde. Nur unter dieser Bedingung wurde die Gefängnishaft mit lebenswierigem Hausarrest vertauscht! –

In den katholischen Stiften und Bistümern fallen die meisten Verurteilungen in die Zeit der Gegenreformationen. Im Trier’schen blieben unter dem Bischof Johann bei einem großen Hexenprozeß im J. 1585 in zwei Ortschaften nur zwei Personen am Leben und erlitten aus den 22 Dörfern in der Nachbarschaft von Trier von 1587 bis 1593 überhaupt 368 Personen den Tod.

Im Stift Paderborn wurde seit 1585 die Hexenverfolgung betrieben.

Die Stadt Lemgo erwarb sich von 1580 bis 1670 durch ungemein viele Hexenprozesse den Beinamen „das Hexennest“.

In dem Stiftslande Zuckmantel, dem Bischof von Breslau gehörig, wurden schon 1551 nicht weniger als acht Henker gehalten.

In dem Bistum Bamberg begannen die [189] Hexenprozesse im Jahr 1625. Hier wurden 600 Menschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbanner verbrannt. Dies meldet eine (1659) mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg gedruckte Schrift. Unter den Hingerichteten werden aufgeführt: „der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo Töchter, auch viel vornehme Herren und Raths-Personen, sonderlich etliche Personen, die mit dem Bischof über der Tafel gesessen … Es sind etliche Mägdlein von 7, 8, 9 und 10 Jahren unter diesen Zauberinnen gewesen; deren 22 sind hingerichtet und verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrieen, die sie solche Teufelskunst gelehrt haben. Und hat die Zauberei so überhand genommen, daß auch die Kinder in Schulen und auf der Gassen einander gelehret.“

Das gleiche Los traf um dieselbe Zeit im Bistum Würzburg eine Menge Personen. Es wurden dort von 1622-1629 mehr als 200 – nach einer damals erschienenen Schrift über 900 – Personen wegen Hexerei und Zauberei hingerichtet, von jedem Alter, Stand, Geschlecht, Einheimische und Fremde, Geistliche, Ratsherren und Söhne des fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder; [190] irgend eine ausgezeichnete Eigenschaft war Veranlassung, auf den Scheiterhaufen zu führen. So waren z. B. unter jenen Hingerichteten, wie es in einem Verzeichnisse jener Zeit heißt, die Kanzlerin, ferner die Tochter des Kanzlers, ein Ratsherr, der dickste Bürger von Würzburg, zwei Edelknaben, des Göbel Babelin, die schönste Jungfrau in Würzburg, ein Studiosus, so viel Sprachen gekonnt und ein vortrefflicher Musiker gewesen, der Spitalmeister ein sehr gelehrter Mann, eines Ratsherrn zwei Söhnlein große Tochter und Frau, drei Chorherren, vierzehn Domvicarii, ein geistlicher Doctor, die dicke Edelfrau, ein blindes Mägdlein, ein klein Mägdlein von neun Jahren, ein kleineres ihr Schwesterlein, der zwei Mägdlein Mutter u. s. w.

Zu Pfalz-Neuburg wurde im Frühjahr 1629 die ehrbare und fromme Hausfrau eines Wirtes, Anna Käser, eingekerkert, weil vor Jahren einige wegen Hexerei Verurteilte auf sie ausgesagt hatten. Ihr Mann gab zu Protokoll: er könne in Wahrheit wohl sagen, daß seine Frau seit sieben Jahren nie recht fröhlich gewesen. Sie habe zu keiner Hochzeit oder dergleichen Mahlzeiten und Fröhlichkeiten, auch wenn er es ihr befohlen, gehen mögen. Sie habe immer [191] gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie fleißig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Er schrieb seiner gefangnen Frau, die an eine Kette gelegt und an der Wand des Gefängnisses fest gemacht worden: „Bist du, o mein Schatz, schuldig, bekenne es; bist du unschuldig, hast eine gnädige Obrigkeit, deren wir, zuvörderst Gottes Huld, und unsre kleinen Kinder (uns) zu getrösten (haben). Seye mit deiner und meiner Geduld dem Schutz Gottes befohlen! O mein Schatz, sage mit wenigem, wie ich eine Zeitlang die Haushaltung anstellen solle; und in höchster Bekümmernis dies.“

Die Frau beteuerte im Verhör ihre Unschuld und blieb standhaft, selbst als der Scharfrichter die Marterwerkzeuge vor ihr ausbreitete und sie zur Folter zurechtmachte und ihr der Daumenstock angelegt wurde. Als aber schärfere Grade in Anwendung kamen, war ihre Kraft gebrochen, und sie gestand, was man von ihr zu wissen begehrte. Nachher widerrief sie ihre Geständnisse; aber dies hatte nur die Folge, daß sie aufs neue in noch höherem Grade gefoltert wurde, bis sie die frühern Geständnisse wiederholte und bestätigte. Darauf hin ward sie zum Tode verurteilt. Vor ihrer Hinrichtung sprach [192] sie vor den Richtern die Bitte aus, man möchte doch sonst niemanden verbrennen, als sie, und man möchte überhaupt „hier im Lande nicht weiter brennen“.

Im Kurfürstentum Mainz findet sich ein Fall vom Jahr 1570. Hier wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim, der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher ein Gesuch an den Amtmann zu Amorbach: „wegen dieser Zaubereien sie gnädig zu bedenken“, infolge dessen die Angeschuldigte in den Turm zu Buchen geworfen und hier, an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten wurde. Über ein Jahr hielt man sie in Haft. Endlich verfügte das Ratskollegium ihre Freilassung. Aber der Schultheiß ließ sie zuvor noch auf des Amtmanns Befehl auf die Folter legen und dergestalt peinigen, daß ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte Geständnis abzulegen.

Mit Anfang des 17. Jahrhunderts aber begann im Kurfürstentum Mainz und im ganzen Odenwald eine umfassende Hexenverfolgung, namentlich in Dieburg, Seligenstadt, Aschaffenburg. In Dieburg stand nämlich damals eine ganze Menge [193] von Personen im Geruch der Zauberei, und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wut erfüllt, daß selbst die Beamten, wenn sie nicht sofort alle Verdächtigen in Haft nahmen, sich bedroht sahen. Auf die Angaben einiger Verdächtigen über Personen, die sie auf den Hexentänzen gesehen haben wollten, wurden immer wieder neue Verfolgungen eingeleitet. Vergebens machte einer der Angeschuldigten geltend: man dürfe solchen Zeugnissen nicht trauen; denn das wären Leute, die in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.“ Im Jahr 1627 sollen in Dieburg 85 Personen hingerichtet und ganze Familien ausgerottet worden sein. In Großkrotzenburg und Bürgel wurden gegen 300 Personen wegen Hexerei hingerichtet.

Auch in Hessen griff die Verfolgung um sich. Im Jahr 1672 wurde Katharine Lips, Schulmeisters Ehefrau von Betziesdorf in Oberhessen, in den Hexenturm zu Marburg eingesperrt und in gräßlicher Weise gefoltert. Das im Archiv zu Marburg aufbewahrte Protokoll sagt: „Hierauf ist ihr nochmals das Urteil (auf Tortur) vorgelesen worden und sie erinnert worden, die Wahrheit zu sagen. Sie ist [194] aber beständig bei dem Leugnen blieben, hat sich selber hertzhaft und willig ausgezogen, worauf sie der Scharfrichter mit den Händen angeseilet, – peinlich Beklagte hat gerufen: O wehe! o wehe! Herr im Himmel komme zu Hilfe! Die Zehen sind angeseilet worden – – hat gerufen: ihre Arme brechen ihr. Die spanischen Stiefel sind ihr aufgesetzet, die Schraube auf dem rechten Bein ist zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die Wahrheit zu sagen. Sie hat aber darauf nicht geantwortet. Die Schraube auf dem linken Bein auch zugeschraubet. Sie hat gerufen, sie kennte und wüßte nichts. Die linke Schraube gewendet, peinlich Beklagte ist aufgezogen, sie hat gerufen: Du lieber Herr Christ, komme mir zu Hilfe! sie kennte und wüßte nichts, wenn man sie schon ganz tot arbeitete. Ist höher aufgezogen, ist stille worden und hat gesagt, sie wäre keine Hexe. Die Schraube auf dem rechten Bein zugeschraubet, worauf sie o wehe! gerufen. Es ist ihr zugeredet worden, die Wahrheit zu sagen. Sie ist aber dabei blieben, daß sie nichts wüßte, ist wieder niedergesetzet worden, die Schrauben sind wieder zugeschraubet, hat geschrieen: O wehe! O wehe! wieder zugeschraubet auf dem rechten Bein, ist stille worden und hat nichts [195] antworten wollen, zugeschraubet, hat laut gerufen, wieder stille worden und hat nichts antworten wollen, zugeschraubet, hat laut gerufen, wieder stille worden und gesagt, sie kennte und wüßte nichts, nochmals aufgezogen, sie gerufen: O wehe, wehe! ist aber bald ganz stille worden, ist wieder niedergesetzt und ganz stille blieben, die Schrauben aufgeschraubet. – Die Schrauben höher zugeschraubet, sie laut gerufen und geschrien, ihre Mutter unter der Erde sollte ihr zu Hilfe kommen, ist bald ganz stille worden und hat nichts reden wollen. Härter zugeschraubet, worauf sie anfangen zu kreischen und gerufen, sie wüßte nichts. An beiden Beinen die Schrauben höher gesetzet, daran geklopfet, sie gerufen: Meine liebste Mutter unter der Erden, o Jesu; komm mir zu Hilfe! Am linken Bein zugeschraubet, sie gerufen, sie wäre keine Hexe, das wüßte der liebe Gott, es wären lauter Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten Beine härter zugeschraubet, anfangen zu rufen, aber stracks wieder ganz stille worden. Hierauf ist sie hinausgeführt worden vom Meister, ihr die Haare abzumachen. Darauf er, der Meister kommen und referiert, daß er das Stigma funden, in welchem er eine Nadel über Glieds tief [196] gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. Nachdem ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an Händen und Füßen, abermals aufgezogen, da sie geklaget – –, ist wieder ganz stille worden, gleich als wenn sie schliefe. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie laut gerufen, die linke Schraube auch zugeschraubet, wieder gerufen und stracks ganz stille worden, und ihr das Maul zugegangen. Am linken Bein zugeschraubet, worauf sie gesagt, sie wüßte von nichts, wenn man sie schon tot machete. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen, endlich gesagt, sie könnte nichts sagen, man sollte sie auf die Erde legen und totschlagen. Am linken Bein zugeschraubet, auf die Schrauben geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmals aufgezogen, endlich ganz wieder losgelassen worden. – Meister Christoffel, der Scharfrichter, berichtet, als sie peinlich Beklagtin die Haare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, daß man sie doch nicht so lange hängen lassen möchte, wenn sie aufgezogen wäre.“

Die Standhaftigkeit dieser Frau ertrug alle Grade der Folter. Es war von ihr kein Geständnis zu erpressen, und da man auch sonst keine Beweise [197] gegen sie hatte, mußte sie endlich entlassen werden. Aber im folgenden Jahre, da man weitern Verdacht zu haben vermeinte, wurde sie abermals gefänglich eingezogen und noch entsetzlicher gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen, sechzehnmal wurden die Schrauben so weit geschraubt, als es nur möglich war, und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so wurde ihr mehrmals mit Werkzeugen der Mund aufgebrochen, damit sie bekennen sollte. Bald betete sie, bald brüllte sie „wie ein Hund“. Ihre Seelenstärke war größer als die Bosheit ihrer Peiniger. Endlich wurde die unglückliche Frau mit Landesverweisung entlassen.

In der Erzdiözese Köln erstreckte sich die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts über alle Schichten der Gesellschaft. Namentlich auch in Bonn fing man an „stark zu brennen“. Der Pfarrer zu Alfter schreibt hierüber: „Es geht gewiß die halbe Stadt drauf. Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris, Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt … Der Kanzler samt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen ist eine Tochter [198] allhier, so den Namen gehabt, daß sie die schönste und züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen.“

Ein Hexenrichter in Fulda, Balzer Voß, rühmte sich, er habe allein über 700 beiderlei Geschlechts verbrennen lassen und hoffe, es über 1000 hinauszubringen. Mit der Ausrottung der Hexen betraut war das Stadtgericht zu Fulda, die „Müntz“ genannt. Voß wurde als Malefizmeister bestellt und brachte die Tortur in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung. Viele Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Viele machten im Kerker aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende.

Ein verhaftetes Weib ließ er in ein abscheuliches Gefängnis, in einen Hundestall am Backhause des Fuldaer Schlosses einsperren, in grausamer Weise an Händen und Füßen fesseln und nötigen, durch ein niedriges Loch auf allen Vieren wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann gekrümmt und gebückt, elendiglich hockend, sich weder regen, bewegen, aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers erwehren konnte.

In einer Beschwerde gegen diesen Unmenschen [199] ist gesagt, daß er die Folter solange wiederholen lasse, bis die Leute gestehen oder ganz ohnmächtig werden, wodurch er mehrere ganz gelähmt, ja sogar ums Leben gebracht habe. Daß er die Leute nach wiederholter, oft viermaliger Folter in abscheuliche Gefängnisse werfen lasse. Daß er schwangere Weiber nicht einmal verschone. Daß er die Leute mit selbsterfundenen Instrumenten peinigen lasse, wie z. B. mit einem, wie ein Messer zugeschnittenen Holze; dann auch mit brennenden Fackeln über den Rücken und andern bisher unbekannten Tormenten. Daß er die Valentine Wächter dergestalt peinigen ließ, daß sie dieselbe Nacht noch mit Tod abging.

Regelmäßig pflegte Voß, wenn er aus einer der Unglücklichen ein Geständnis herausgepreßt hatte, noch zu fragen: Besinne dich, ob in der und der Gasse nicht noch etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir sie an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die Reichen tanzen so gern, wie die Armen u. s. w.

Für jede Verurteilung, wie für jede Freisprechung mußten ihm beträchtliche Summen gezahlt werden – in den 3 Jahren nahm er auf diese Weise 5393 Gulden ein.

[200] In Nassau war die Hexenverfolgung seit 1628 in vollem Gang. In den Dörfern wurden Ausschüsse bestellt, welche alle wegen Hexerei verdächtigen Personen den im Lande herumziehenden Hexenkommissären anzeigen sollten. Bald füllten sich alle Kerker mit Unglücklichen, welche auf der Folter alle Greuel der Hexenversammlungen bekennen mußten. Die heftigste Aufregung hatte das Volk erfaßt, so daß manche sich selbst als Hexen angaben. Ein Mädchen aus Amdorf bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedrängt fühlte, die eigne Tochter zur Anzeige zu bringen, worauf das Mädchen schon nach 10 Tagen hingerichtet wurde.

Selten dauerte ein Prozeß über 14 Tage, indem man mit der Tortur alles rasch fertig brachte. Nicht wenige starben aber in den Kerkerlöchern infolge der erlittenen Tortur oder durch die unmenschliche Behandlung in den Gefängnissen.

So ging es im Nassauer Lande jahrelang zu; in allen Gegenden schleppte man Verurteilte zu den Scheiterhaufen. Allein in Dillenburg wurden damals 35, in Driedorf 30, in Herborn 90 Personen hingerichtet. Bald war keine Frau und [201] kein Mädchen im Lande vor Kerker und Folter mehr sicher.

Die in dem nassauischen Staatsarchiv zu Idstein aufbewahrten Akten beweisen, daß Hexenfurcht und Verfolgung durch das ganze Jahrhundert fortwährte.

Eine Witwe Hennemann von Niederseelbach wurde – auf Angabe einer andern Gefangenen – eingezogen. Unter den entsetzlichsten Schmerzen der Tortur sagte sie, sie müsse wider ihr Gewissen reden, wenn sie der Zauberei geständig sein wolle. – Unter den Schmerzen der Folter geriet sie in eine Art Erstarrung, daß sie reden wollte, aber nicht konnte. Sobald sie aber die Sprache wieder erhielt, bekannte sie sich zu allem, was man von ihr wissen wollte.

Eine weitere Angeschuldigte, Margarethe, Georg Hartmanns Ehefrau von Heftrich, stellte alles entschieden in Abrede, wisse nichts, als von ihrem lieben Herrn Jesu, habe mit dem Teufel nichts zu thun. Dabei blieb sie auch unter allen Graden der Tortur, von den Beinschrauben an bis zu der Daumenpresse, wurde aber noch 4 Monate im Gefängnis behalten.

Von einer Witwe Weyland wird berichtet: diese [202] arme Person war längere Zeit so traurig umhergegangen und hatte dadurch bei den Richtern den Verdacht erweckt, als halte sie sich selbst nicht sicher. Als sie daher in dem peinlichen Verhöre darauf befragt wurde, antwortete sie: „warum sie nicht sollte traurig sein, da sie eine Wittwe sei?“ Sie habe, während die bereits eingezogenen Personen nach der Kanzlei geführt worden, hinter dem Fenster gestanden und gebetet. Das sei von ihnen bemerkt worden, und aus Haß sei sie nun von denselben angeklagt; sie wurde hingerichtet.

Die Pfarrerin von Heftrich, in verschiedenen Verhören von Gefolterten als Hexe bezeichnet, die bisher ganz unbescholtene Gattin eines nahe an 30 Jahre im Amte stehenden geachteten Geistlichen, wurde (1676) gefänglich nach Idstein gebracht und in den hohen Turm abgeliefert.

Diese gab an, sie stamme von ihrem Vater und ihren Allvätern her aus Pfarrers-Geschlechte und habe auch einen Pfarrer geheiratet. Es würden ihr diese Hexereien aus Haß und Neid nachgeredet, weil ihr Mann allezeit wider dieses Laster gepredigt habe, daher ihr die bösen Leute gehässig seien.

Vom Scharfrichter am linken Fuße mit Schrauben [203] angegriffen, beteuerte sie unter großem Geschrei und Heulen ihre Unschuld: sie wüßte nichts zu sagen, als von ihrem lieben Herrn Jesu. Hierauf wurde die Unglückliche auch am rechten Fuße geschraubt, worauf sie unter Jammern und Schreien ausrief, man solle doch nicht so unbarmherzig mit ihr umgehen, sie wäre ja ein Mensch und kein Hund, es geschehe ihr Gewalt. Weil man nichts aus ihr hat bringen können, hat man sie wieder weg ins Gefängnis führen lassen.

Nach 3 Tagen, von neuem peinlich angegriffen, gab sie alles zu, was man ihr nachgesagt hatte. Sie wurde hingerichtet (Schwert). Der Pfarrer mußte persönlich dem Gericht die Kosten der Hinrichtung überbringen.

In Rottweil (am Neckar) wurden im 16. Jahrhundert 42 und im 17. Jahrhundert 71 Hexen und Zauberer verbrannt.

In Eßlingen am Neckar begann im Jahr 1662 eine furchtbare Hexenverfolgung, welche auch die zugehörigen Dörfer Möhringen und Vaihingen ergriff. Wie leicht man es damit zu nehmen pflegte, mag von vielen ein Beispiel zeigen.

Im April 1663 wurde Agnes, die Ehefrau des [204] Hans Hensche, Webers in Möhringen, einem dem Eßlinger Spital gehörigen Orte verhaftet und nach Eßlingen geführt. Sie war der Hexerei verdächtig. Denn einst, als sie bei einem Taufschmaus war, sprang eine schwarze Katze über den Tisch, alle Anwesenden entsetzten sich, sie allein sagte, sie scheue sich nicht, und trank ihr Glas, worin die Katze ihre Pfote gebracht hatte, aus. Auch wollte man ein Säckchen mit Kindsbeinchen bei ihr gefunden haben, dessen Inhalt indes die medizinische Fakultät in Tübingen für Stärkmehl erkannte. Auf der Folter wurden ihr Geständnisse abgepreßt, weil sie hoffte, dann eher wieder zu ihrem Mann und ihren Kindern kommen zu können, Geständnisse, die sie nachher zurücknahm. Sie hielt nun auch die höheren Grade der Folter aus und wurde auch entlassen mit dem Befehl, das Gebiet der Stadt und des Spitals für immer zu meiden. Sie reiste auch wirklich ab, doch bald übermannte sie die Sehnsucht nach den Ihrigen, sie kehrte nach Möhringen zurück. Man nahm sie aber alsbald fest und brachte sie nach Eßlingen, wo sie mit Ruten gehauen und dann mit der Weisung, wenn sie noch einmal zurückkehre, werde man sie hinrichten, wieder über die Grenze gebracht wurde.

[205] Es wurde mit Prozessen 4 Jahre lang fortgesetzt.

Die massenhaften Hexenverfolgungen waren indes keineswegs eine nur in Deutschland vorkommende Erscheinung. In Frankreich kamen sie in noch früherer Zeit in gleicher Weise vor, in der Schweiz, Italien, Spanien, England, in den Niederlanden, in Schweden und Dänemark fanden sie sich nicht minder. So z. B. wurden in Oberitalien bei einem Hexenprozesse 100 Personen verbrannt; in Como hatte ein Hexenrichter im Jahre 1485 einundvierzig Hexen verbrennen lassen: in Schweden wurden in dem einen Orte Mora im Jahre 1669 allein 72 Weiber und 15 Kinder wegen Zauberei und Bund mit dem Teufel zum Tode verurteilt.

Der Stadtsyndikus Voigt zu Quedlinburg hat in der „Berliner Monatsschrift“ von 1784 die ungefähre Zahl der in Europa als Hexen Hingerichteten auf eine Million berechnet. Andere Berechnungen kommen auf mehrere Millionen.

Nicht selten mußte Verdacht der Zauberei den Vorwand abgeben, eine Verfolgung aus politischen oder kirchlichen Motiven einzuleiten. Hiefür nur ein Beispiel.

Im Anfange des 17. Jahrhunderts herrschte in [206] der Stadt Braunschweig ein aristokratischer Senat mit großer Härte. Die Rechte der Bürgerschaft gegen Übergriffe dieser Aristokratie vertrat mit kühner und kräftiger Stimme einer der achtungswürdigsten und gebildetsten Männer in Braunschweig, der Bürgerhauptmann Henning Brabant. Seine Gegner suchten diese lästige Stimme auf alle Weise zum Schweigen zu bringen. Als es nicht gelang, griff man zu einem Mittel, das in der Hand der Gewaltigen jener Zeit selten fehlschlug, zu Einleitung eines peinlichen Prozesses. Auf den Umstand, daß einmal ein Rabe in das Haus Brabants flog, wurde die Anklage eines Bundes desselben mit dem Teufel gestützt und diese noch gehäuft mit der weitern Anschuldigung, Brabant habe sich mit dem Herzog gegen die Rechte des Rats verbunden. Darauf hin wurde er verhaftet. Wohl wissend, welches Schicksal ihm drohte, suchte er demselben durch Flucht sich zu entziehen. Er ließ sich vom Gefängnis herab, fiel, brach ein Bein und wurde wieder in den Kerker zurückgebracht. Nun begann man den Prozeß sofort mit der Folter. Auf die unmenschlichste Weise wurde sie gegen ihn augewendet; z. B. nachdem man ihn an den rückwärts gebundenen Armen an das Gewölbe [207] der Folterkammer aufgewunden, hing man an sein gebrochenes Bein ein schweres Gewicht und ließ ihn so eine halbe Stunde frei schwebend hängen, während das Gericht abtrat und im oberen Zimmer sich gütlich that; ja der Scharfrichter war menschlicher als der Rat, indem er das Verlangen, dem Angeschuldigten hölzerne Keilchen unter die Fingernägel zu schlagen, mit der Bemerkung abwies, er müsse doch auch seine Seligkeit bedenken. Eine solche Folter mußte ihren Zweck erreichen; Brabant gestand am Ende alles, was man von ihm wissen wollte, um nur den unerträglichen Qualen ein Ende zu machen, und er wurde sofort zum Tode verurteilt. Und nun die Hinrichtung! Im jammervollsten, durch die Folter herbeigeführten Zustande wurde er auf einem Gerüste auf einen Stuhl festgebunden. Zuerst schnitt man ihm die zwei Finger ab, mit denen er den Bürgereid geschworen; dann riß man ihm viermal mit glühender Zange Stücke Fleisch aus den Armen und der Brust. Darauf setzte ihm der Scharfrichter ein Messer auf den Brustknochen und schlug auf dieses Messer, wie es im Protokoll heißt, langsam mit einem hölzernen Hammer, während Brabant immer laut seine Unschuld beteuerte. Jetzt wurde [208] ihm der Leib aufgeschnitten – noch lebte er – dann wurde ihm sein Herz herausgenommen und ins Gesicht geschlagen. Das Protokoll sagt, „er sei in seinem Gebete still geworden und entschlafen, als man ihm das Herz ausgerissen.“