Wirzburgische Verordnung, die Industrieschul-Anstalten betreffend

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Autor: Franz Ludwig von Erthal
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Titel: Wirzburgische Verordnung, die Industrieschul-Anstalten betreffend
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 1, S. 464–477
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1790
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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VII.
Wirzburgische Verordnung, die Industrieschul-Anstalten betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Franz Ludwig,
Bischof zu Bamberg und Wirzburg, des heiligen Römischen Reichs Fürst, auch Herzog zu Franken etc. etc.
Aus den Berichten, welche an Unsere angeordnete Schulkommission die Seelsorge und Beamten unseres Hochstifts auf das unterm 26sten Junius verwichenen Jahres,| die allgemeine Einführung zweckmäßiger Industrieschulen betreffende Zirkulare erstattet haben, vernahmen Wir zwar mit gnädigstem Wohlgefallen, daß zur gehorsamsten Befolgung dieser heilsamen Aufgabe zwar allenthalben Anstalten sind gemacht worden; gleichwohl ersahen Wir aber auch aus eben diesen Berichten, daß man Unsere landesväterliche Absichten und Gesinnungen nicht so allgemein, als Wir es gewünschet hätten, erkannt habe, ja daß dieselben von vielen Vorstehern, deren Eifer und gutem Willen Wir zwar hiemit das gebührende Lob ertheilen, zu weit ausgedehnet werden wollen, vollkommen überzeugt; daß die mittelst solcher Anstalten der Jugend schon in diesen Schulen beygebrachte erweiterte Kenntnisse in Bearbeitung mehrerer Producten, und sonach die hiedurch beabsichtete Verscheuchung des Müssigganges nicht anderst, als den Wohlstand unserer guten Unterthanen erhöhen und verbessern müssen, finden Wir daher für nöthig, zur Bezielung dieser Uns so nahe und ganz am Herzen liegenden Absichten sämmtlichen Pfarrern und Beamten auf dem Lande gegenwärtige ihre Begriffe von diesen Industrial-Schul-Anstalten berichtigende, und überhaupt die Sache, wo Wir es für nöthig fanden, näher| erläuternde weitere Weisung zu geben. Unsere Absichten und Gesinnungen giengen schon bey dem auf Unseren ausdrücklichen Befehl durch Unsere angeordnete Schulkommission erlassene Eingangs erwähnte Zirkulare, und gehen auch bey gegenwärtiger Verordnung keines Wegs, wie bey manchen Gemeinden der mißtrauische Irrwahn entstanden, auf Anlegung von Fabriken zum Nutzen und Vortheil Unserer Fürstlichen Hofkammer, sondern gänzlich dahin, allen und jeden Unserer guten Unterthanen durch diesen Industrial-Schul-Unterricht Mittel an Handen zu geben, vermittelst mehrerer hier der Jugend beygebrachter Fähigkeit in verschiedenen Gattungen von Handarbeiten und Kenntnissen verschiedener Bauarten sowohl ihren Boden, als die davon erworbenen Früchten besser zu benutzen, und auch sowohl die in den Winterabenden, als in anderen Jahreszeiten bey oft wegen Witterung instehender Feldarbeit meist verlorner Stunden ausgiebiger und nützlicher zu verwenden; überhaupt aber zur mehreren Thätigkeit aufzumuntern, und derselben einen größeren Schwung zu geben.
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Es ergiebt sich hieraus von selbst, daß diese Anstalten und Einrichtungen auf die Erleichterung der Armen durch sonst nicht gewöhnliche| hier nun in den Gang zu bringende Verdienst-Arten einen ganz besonderen, sehr wesentlichen Bezug haben, mithin auch in Rücksicht dessen, daß hierdurch künftiger Armuth am wirksamsten vorgebogen werden kann, vorzüglich in den Wirkungskreis der Armenkommissionen mitgehören. Wir verordnen und gebieten deßhalben vor allen, daß sich die Schulvorsteher stäts mit den bestehenden in den Gemeinden errichteten Armenkommissionen über jede Art und Weise der dauerhaftesten und entsprechendsten Begründung dieser in ihren Folgen sehr wohlthätigen Anstalten, und zwar vorzüglich dahin benehmen, wie viel und was für Materialien, welche und wie viele Werkzeuge den zu irgend einer Klasse der Armen geeigenschafteten armen Kindern, auch jenen, deren Ältern es nach Wissen und dem befund der Ortsvorsteher, für allezeit oder zu Zeiten zu hart ankömmt, ihre Kinder mit dem Ihrigen zu beschäftigen, von daher abzureichen sey; wie die Auslagen durch den Verkauf des gearbeiteten einzubringen, und wie endlich dafür stäts neue Materialien nachzuschaffen seyen, als welchem Geschäfte sich eben genannte Armenkommissionen von nun an willig zu unterziehen, und diese Auslage in ihre gewöhnliche| von ihnen verordnungsmäßig jährlich abzulegende Berechnungen über Einnahm und Ausgab des Allmosens als eine besondere Rubrik aufzunehmen haben. Um aber auch die Armenkommissionen in den Stand zu setzen, für eben diese Auslage sowohl, als für Verbringung der vorgeliehenen Materialien Sorge zu tragen, haben Schulaufseher durch ihre Lehrer und respective Lehrerinnen eben gedachten Armenkommissionen monatlich über die Verarbeitung der abgegebenen Materialien sowohl, als über den Verbrauch der angeschafften Werkzeuge, so wie die dieses heilsame Geschäft nun regelmäßig mit besorgenden Armenkommissionen nach Beurtheilung ihrer Kräfte und Verhältnisse, Genauigkeit und Form bestimmen werden, richtige Rechnung vorlegen zu lassen.

Nicht Kenntnisse und Fähigkeit zu Arbeiten allein sind jene unversiegbaren Erhaltungs- und Erwerbsmittel, sondern auch der Wille und die Gewohnheit seine Kräfte anzuwenden, und daraus Vortheil zu ziehen. Neben der Befähigung ist somit die weitere, nicht minder wesentliche Absicht dieses Industrial-Schulunterrichtes, die Jugend von dem Müssiggange abzuhalten, und sie frühe schon zur Thätigkeit und zum Fleiße anzugewöhnen.

| Wir berichtigen demnach nur hier das bisherige Benehmen mancher Orts- und Schulvorsteher, verordnen und wollen, daß in dieser Hinsicht jene Kinder, welche zu Hause beschäftiget, und ihren Ältern bey der im Sommer gewöhnlichen Feldarbeit unentbehrlich sind, nicht weiter zum regelmäßigen und täglichen Besuch dieser Industrieschulen angehalten werden sollen, als diese in Ansehung der verhältnißmäßigen Nothdurft zu anderen und insbesondere zu Feldarbeiten abkommen können; und daß der Bedacht dahin genommen werde, daß diese Versäumniß durch den Winterunterricht wieder ersetzet werde.
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Wir können jedoch hiebey neben der Bemerkung, daß die Ausnahme und Epikie nur jene Kinder angehe, deren Ältern bemitteltere, stärker begüterte Bauersleute, und nicht Handwerker in Landflecken und auch Dörfern sind, nicht umhin, die sehr wichtige Erinnerung zu machen, daß Unsere Pfarrer und Beamten dem stärker mit Feldarbeiten beladenen in allem Betrachte Unsere vorzügliche Achtung geniesenden Theile Unseres guten Volkes vorzustellen, nicht vergessen, daß manche zu hastige Ältern durch zu frühe und über die Kräfte der Kleinen ihnen aufgehalste,| besonders Feldarbeiten, diese ihre zarte Sprossen vor der Zeit zur Arbeit untüchtig machen, mithin sich und ihre Kleinen der Gefahr aussetzen, für den gegenwärtigen mittelmäßigen Vortheil in der Folge an krüppelhaften und abgenutzten Kindern nicht Stützen ihres Alters, sondern oft vor der Zeit ganz unbrauchbare und sieche Gerippe ernähren zu müssen.
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Wenn nun hiebey Unsere Absicht ist, daß die Jugend nicht nur überhaupt, und gern arbeiten, sondern daß sie auch mit Klugheit arbeiten lerne, und also zur Einrichtung dieses Zweckes erforderlich ist, daß alles, was seit Unseren Regierungsjahren für den Litterarschulunterricht vorgeschrieben, und angeordnet worden, stracklich befolget werde: als verordnen und bestimmen Wir weiter, daß in Ansehung der Zeit zu diesem Industrial-Unterrichte nur jene Stunden verwendet werden, welche zu dem Litterarunterrichte nicht verordnungsmäßig vorgeschrieben sind: also wären hiezu die sonst gewöhnlichen Spieltäge, und ausser solchen Tägen die Stunden vor oder nach dem Litterarunterrichte zu wählen; vorzüglich haben hierauf jene Ortsobrigkeiten ihren sorgsamsten Bedacht zu nehmen, wo wegen Abgang zweyer Zimmer, oder wegen Abgang| einer besondern Litterarschullehrerinn die männliche und weibliche Jugend nicht voneinander abgesondert werden können, mithin um Unordnung zu vermeiden, sowohl Litterar- als Industriallehrgegenstände zu besonderen Stunden vorgenommen werden müssen.
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Wenn wir also verordneten, daß alle Kinder vom sechsten bis zum zwölften Jahre zu Handarbeiten angewiesen, und darinn unterrichtet und geübet werden sollten: so war und ist Unsere Absicht noch heute nicht, daß alle Gegenstände von Handarbeiten von jeglichem Kinde ohne Unterschied erlernet, und jedes Kind sich in jeder Gattung solcher Arbeit üben solle; Wir haben Unsere Gesinnungen unter diesen Schulanstalten schon nachdrücklich erkläret, verordnen dem zufolge, und wollen überhaupt, daß zwar kein Kind müssig, und in Handarbeiten ununterrichtet bleiben solle, daß aber jede Ortsobrigkeit mit Beyrath der Armenkommissions-Mitglieder und anderen vernünftigen ihres Locals und Bodens zur Zeit kündigen Männer in der Gemeinde die Gegenstände zur Handarbeit für ihre Kinder festsetzen; so wie Wir ausser dem jeden Ältern, welche ihre Kinder durch eigene Arbeit beschäftigen können, frey lassen, ihnen,| besonders ihrer weiblichen Jugend jene Gegenstände zu Handarbeiten mitzugeben, worin sie ihre Kinder vorzüglich unterrichtet, und nach ihren häuslichen Bedürfnissen und Verhältnissen, befähiget wünschen, jene Kinder hingegen, welche durch die Ortsarmenkommissionen beschäftiget sind, bleiben der Willkühr und dem Besserdünken der meisten Glieder der Ortsarmenkommissionen in Ansehung der diesen Kindern zur Beschäftigung vorzulegenden Gegenstände lediglich überlassen.
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Gleichwohl ist unser landesväterlicher Wunsch, daß der Bedacht dahin genommen werde, daß das Stricken, wie es bereits an vielen Orten mit großem Nutzen geschiehet, auch der männlichen Jugend gelehret werde, um solche in den Stand zu setzen, sich bey dem Viehehüten, und solchen noch zu anderen Handarbeiten Muße lassenden Stunden sich auch einen Nebenverdienst zu verschaffen, gleichwie Wir eben so angelegentlich wünschen, daß der weiblichen Jugend auch Kenntnisse der leichteren Gartenarbeiten und Pflanzungen beygebracht werden mögen, so daß dieser Unterricht, welcher jedoch jedem Geschlechte zu besonderen Stunden zu geben seyn wird, für die Jugend beyder Geschlechter gemein würde. Es haben jedoch Ortsobrigkeiten| bey diesem Zweige des Industrial-Unterrichtes vordersamst dafür zu sorgen, daß man in Ansehung der Gartenlehre diese nur auf die gewöhnlichen in der gemeinen Haushaltung nöthigen Gewächse beschränke, damit sich nicht durch die Bekanntwerdung mit feineren und weniger nahrhaften Gemüßern an jenen Orten, wo hiezu kein Absatz vorfindlich, ein Luxus in die Küchen der Landleute einschleichen möge, welcher sie von der dem Landmann so nützlichen als nothwendigen gemeinen Kost abbrächte.
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Wie nun bey allem dem überhaupt Unser gnädigster Wille ist, daß zu desto ausgiebigerer Erzielung des durch diesen Industrial-Unterricht zu erwirkenden Zweckes auf die meistgängigen, und wesentlich nützlichen Gegenstände auch die meiste Sorge verwendet werde; als Befehlen Wir weiter gnädigst und ernstlichst, daß auf den Unterricht in der Baumzucht die vorzüglichste Sorge verwendet werden solle. Man wird wenig Gegenden finden, welche nicht zu einigen Obstertrag, oder zu Maulbeer-Plantagen tauglich seyn sollten; es sind mithin an jenen Orten, wo die Umstände die Anlage eines besondern Industriegartens nicht erlauben (und auch an| diesen Orten ist hierauf der Bedacht zu nehmen) die Land und Feldstrassen (in so weit es ohne Nachtheil des Fruchtertrags geschehen kann) mit Obst auch Maulbeer, oder (wo die Gegenden im Ganzen, oder die nur hiezu ins besondere benutzet werden könnenden Plätze gar zu rauh seyn sollten) mit anderen dem Klima mehr angemessenen Bäumen durch die Schuljugend zu besetzen, und sind diese Bäume unter der Leitung, und dem Unterrichte der Lehrer der Jugend zur Pflege und Obsorge zu übergeben.
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Gleichwie Wir also durch gegenwärtige Weisungen und Befehle allen und jeden Unserer guten Unterthanen einen Beweis Unserer landesväterlichen, lediglich auf ihr sittliches und bürgerliches Wohl abzweckenden Fürsorge zu geben gemeint sind, als sind Wir der gänzlichen Zuversicht, daß der aus diesen so sehr offenbar heilsamen und nicht schwer einzusehenden Absichten entspringende augenscheinliche Nutzen Unsere getreue Unterthanen zur dankvollesten Aufnahme und Einführung dieser Gattung Schulen ermuntern werde. Wir befehlen demnach sämmtlichen Unsern Pfarrern und Beamten in Unserem Hochstifte ernstlichst und gemessenst, auf ihrer Seite nichts ermangeln zu lassen, um Unseren ihrer| Obsorge anvertrauten Unterthanen den Nutzen, und den sich hierunter ergebenden reichlichen Ersatz der dermaligen geringen Kosten möglichst fühlbar zu machen, und sie also, ehe irgend eine Art von Zwangsmittel, der bey solchen Anstalten immerhin der letzte Einschreitungsweg seyn muß, angewendet werde, zu ihrem auf Überzeugung gegründeten Beytritt, und also zur freywilligen Einführung dieser Anstalten zu vermögen, wonach bey etwaiger Halsstärrigkeit eigensinniger und dem Müssiggange ergebener, gewöhnlich armer Ältern, und auch so erzogen werden wollender Kinder die Schulvorsteher mit allem Ernste vermittelst jeder ihnen sowohl als den dem Herkommen nach ihnen beygeordneten Mitschulaufsehern aus ihren Gemeinden, und besonders den Ortsarmenkommissionen nöthig und zweckmäßig scheinenden Mitteln solche Schüler zum ordentlichen Besuch dieses Unterrichtes, und zum Fleiß und zur Geschäftigkeit anzuhalten haben. Da Wir inzwischen nun einmal solche Schulen allenthalben eingeführet ernstlichst wissen wollen; so haben sich Pfarrer und Beamte in den, wenn sie gütliche Überzeugungswege gebrauchen wollen, und zu gebrauchen wissen, alsdenn sich nur selten ergebenden Fällen, wo jede wiederholten| Gründe, und einer Gemeinde nach Befund ihrer spezifiken Verhältnissen gemachte triftige Vorschläge keinen Eingang finden würden, sich an Unsere angeordnete Schulkommission zu wenden, und von da aus weitere Weisung zu erhalten.
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Gleichwie Wir demnach Uns als Bischof und Landesfürst zu sämmtlichen in Unseren Landämtern angestellten Seelsorgern und Beamten gänzlich versehen, daß sie diese ernstlich gemeinten Vorschriften sich wohl werden faßlich machen, und nach Kräften bestreben, dieselben in Ausübung zu bringen, so verordnen Wir in der Absicht: ihres fürwährenden Eifers in Vollzug dieser Unserer Befehle, und in Vervollkommnung dieser Industrial-Schullehre desto versicherter zu seyn, auch fernerweit und gemessenst, daß sämtliche Unsere Landbeamten jährlich mit dem Schlusse des Schuljahres über den Zustand und den spezifiken Fortgang der in jedem ihrem Amtsbezirke eingehörigen Orte angelegten Industrial-Schullehranstalten zu Unserer angeordneten Schulkommission statthaft berichten, und ihre Berichte von jedem Ortspfarrer und den Ortsarmenkommissions-Gliedern unterzeichnen lassen sollen. – Wir werden Uns sothane Berichte zur Einsicht vorlegen lassen,| nicht nur um den Eifer und die Thätigkeit der geistlichen und weltlichen Vorsteher näher kennen zu lernen, sondern auch um den nöthigen Bedacht zu nehmen: wie die unvermöglichsten Gemeinden, besonders in den ersteren Jahren dieser Industrial-Anstalten zu unterstützen seyn mögten. Gegeben Bamberg den 14ten Juny 1790.

 Franz Ludwig, (L. S.)
B. u. F. zu B. u. W.
 Hz. zu Fr. etc.