Topographia Sueviae: Justingen
Ein vornehmes Schloß / nahend New-Steußlingen / vnnd dem Closter Vrspringen / vnd nicht gar weit von dem Stättlein Schelklingen gelegen; darzu eine Herrschafft gehörig / so einen Stand deß Reichs / vnnd Schwäbischen Craisses / macht / vnd Monatlich Einfach auff fünff zu Fuß / oder 20. Gülden / vnd zum Cammergericht jährlich auff eylff Gülden / oder / wie ich in einer Verzeichnuß gefunden / eylff Gülden 42. kr. 1. Heller Angeschlagen ist. Hat lang den Herren von Freyberg / Freyherrn zu Justingen / vnnd Oepfingen / gehört / hernach aber ist deßwegen Streit vorgefallen. In der Anno 1649. den 11. 21. Junij / zu Nürnberg / bey den Friedens Execution Tractaten / vbergebnen Verzeichnuß / der noch nicht restituirten Orth / etc. wirdt gemeldet / der junge Herr von Freyberg (Herrn Lutzen / so vil man Nachricht hat / seeligen Sohn) suche restitution der Herrschafft Justingen / vnd anderer Güter / wider Obrist Kellern / weiln solche / in der Litispendentz, seinem Herren Vattern entzogen worden; das petitorium aber bleibe dem Herrn Keller offen / welcher gesagt / habe den halben Theil solcher Herrschafft apprehendirt, vermöge eines Vergleichs / so das Instrumentum Pacis nichts angehe. Vnnd in der specification Restituendorum in tribus mensibus, stehet also: Freyberg Justingen / cont. Obristen Keller / & vice versa, wegen der Herrschafft Justingen.